Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Piraten 31. BVV am 06.05.15.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
14.10.15, 01:59
Aktualisiert
27.01.18, 22:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0944
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Piratenfraktion
Antrag
Piratenfraktion
Beratungsfolge:
06.05.2015
BVV
BVV/ 031/VII
Betreff: Beurteilung der Steuerungsfähigkeit von bestimmten Produkten in den
Hilfen zur Erziehung
Die BVV möge beschließen:
Der Abschlussbericht der „AG Budgetierungs- und Zuweisungsfragen Hilfen zur Erziehung“ an den Unterausschuss Bezirke wird vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur
Kenntnis genommen und ggf. eine Stellungnahme Hierzu an den Unterausschuss Bezirke weitergeleitet.
Berlin, den 28.04.2015
Einreicher: Piratenfraktion
Jan Schrecker für die Piratenfraktion
Siehe 2. Ausfertigung
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0944
Begründung:
Der Abschlussbericht ist unter http://www.parlament-berlin.de/ados/17/UABez/vorgang/ubz17-0055.C-v.pdf zu finden.
In der AG Budgetierungs- und Zuweisungsfragen zu den Hilfen zur Erziehung sind die
Jugendstadträte der Bezirke und die Senatsverwaltung für Jugend und Finanzen vertreten. Die AG tagt nichtöffentlich und übergibt ihre Arbeitsergebnisse zur Beschlussfassung dem Rat der Bezirksbürgermeister (RdB) zur Beschlussfassung. Auch der RdB ist
nichtöffentlich.
bei dieser Systematik werden die Beschlussrechte der bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschüsse gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII übergangen und Opositionfraktionen in ihren Mitwirkungsrechten behindert. Zudem haben die hier in der Vorlage angedachten
Änderungen haushaltsrelevante Auswirkungen sodass diese gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1
und 3 BezVG durch die BVVen zustimmungsbedürftig sein dürften. Eine solche Zustimmung liegt hier nicht vor. Der Vorlage fehlt eine Aktivlegitimation durch den bezirklichen
Kinder- und Jugendhilfeausschuss. Diese Aktivlegitimation soll durch diesen Antrag erreicht werden.
Der Schlussbericht der AG Budgetierungsfragen im HzE Bereich wurde im letzten Unterausschuss Bezirke diskutiert und nach vielen Kritikpunkten an der Vorlage vertagt.
Es sollte deshalb die Zeit genutzt werden, um über den Sachstand auch im Kinder- und
Jugendhilfeausschuss zu diskutieren.
Zur Beratung im Unterausschuss Bezirke:
Zu Punkt 6 und 12 der Vorlage:
In der Vorlage wird empfohlen die sozialstrukturellen Unterschiede der Bezirke durch
einen adäquaten Belastungsfaktor zu neutralisieren. Es wird empfohlen den Belastungsfaktor an den Alleinerziehenden im SGB II Bezug zu orientieren. Die Staatssekretärin Frau Klebba, war jedoch nicht in der Lage klar zu begründen warum gerade dieses
Kriterium herangezogen werden soll. Es wurde zwar begründet mit, weil es die größte
Bezugsgröße mit dem größten Risikofaktor ist, dies allein vermag jedoch nicht überzeugen, denn die Frage warum dann nicht auch Alleinerziehende im SGB XII Bezug,
BAföG-Empfänger*innen und Alleinerziehende im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts und Wohngeldempfänger*innen mit einbezogen werden, erscheint nicht
darstellbar. Durch die anstehende Novellierung des Wohngeldrechts werden viele jetzt
nicht berechtigte nach der Novellierung wohngeldberechtigt wein, sodass eine Mengenverschärfung zur Folge haben wird. Somit ist nicht einzusehen warum nur auf einen
Faktor diesbezüglich abgestellt werden sollte. Weitere Risikofaktoren, wie Migrationshintergrund, Gesundheit und Doppelbelastung durch berufliche Tätigkeit werden unberücksichtigt gelassen.
Zudem gab es zur Steuerungsfähigkeit einzelner Produkte sehr unterschiedliche Bewertungen und Auffassungen. Einig war man sich nur, dass das Produkt „Inobhutnahme“
zu 100% als nicht steuerungsfähig angesehen wird, da sonst unvorhergesehene Belastungen bei in Obhutnahmen immer unter dem Gesichtspunkt der Finanzierungsbelastung gesehen würden und das solle auf jeden Fall vermieden werden.
Ansonsten schienen die die Einschätzungen zur Steuerungsfähigkeit und der damit verbundenen Basiskorrektur durch den Senat eher je nach politischem Lager zu schwanken, als dass es eine hinreichende und stichhaltige Begründung dafür geben würde.
Auch die Stelle Produktkatalog und und auch die Produktmentorenkonferenz scheint
sich bei der Frage nicht in allen Punkten einig zu sein. So kam es das willkürlich erscheinende Prozentzahlen der der Steuerungsfähigkeit und der damit Basiskorrektur
aufgerufen wurden.
Da der Unterausschuss Bezirke ein Unterausschuss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses ist, der nur über finanzielle Auswirkungen berät, ist der Ausschuss mit
einer fachlichen Bewertung der Steuerungsfähigkeit einzelner Produkte im HzE Bereich
überfordert. Eine fachliche Bewertung steht ihm überdies auch nicht zu. Deshalb sollte
diese fachliche Debatte in den bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschüssen sowie
auch im Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Abgeordnetenhauses geführt werden.
Fachliche Fragen zur Vorlage:
Ist der Belastungsfaktor zur Neutralisierung der soziostrukturellen Unterschiede der Bezirke stichhaltig gewählt und geeignet die soziostrukturellen Unterschiede der Bezirke
auszugleichen?
Gibt es fachliche Begründungen zur Steuerungsfähigkeit oder Nichtsteuerungsfähigkeit
von bestimmten Produkten im HzE-Bereich?