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2. Ausfertigung Antrag Piraten 31. BVV am 06.05.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag Piraten 31. BVV am 06.05.15.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
14.10.15, 01:59
Aktualisiert
27.01.18, 22:05

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Inhalt der Datei

2. Ausfertigung Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-0944 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Piratenfraktion Antrag Piratenfraktion Beratungsfolge: 06.05.2015 BVV BVV/ 031/VII Betreff: Beurteilung der Steuerungsfähigkeit von bestimmten Produkten in den Hilfen zur Erziehung Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, den Abschlussbericht der „AG Budgetierungs- und Zuweisungsfragen Hilfen zur Erziehung“ an den Unterausschuss Bezirke im Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu diskutieren und ggf. mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss eine Stellungnahme zu dem Bericht zu verfassen und an den Unterausschuss Bezirke weiterzuleiten. Berlin, den 06.05.2015 Einreicher: Piratenfraktion BV Jan Schrecker Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für 2. Ausfertigung Drs. VII-0944 Begründung: Der Abschlussbericht ist unter http://www.parlament-berlin.de/ados/17/UABez/vorgang/ubz17-0055.C-v.pdf zu finden. In der AG Budgetierungs- und Zuweisungsfragen zu den Hilfen zur Erziehung sind die Jugendstadträte der Bezirke und die Senatsverwaltung für Jugend und Finanzen vertreten. Die AG tagt nichtöffentlich und übergibt ihre Arbeitsergebnisse zur Beschlussfassung dem Rat der Bezirksbürgermeister (RdB). Auch der RdB ist nichtöffentlich. Bei dieser Systematik werden die Beschlussrechte der bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschüsse gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII übergangen und Oppositionfraktionen in ihren Mitwirkungsrechten behindert. Zudem haben die hier in der Vorlage angedachten Änderungen haushaltsrelevante Auswirkungen, sodass diese gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG durch die BVVen zustimmungsbedürftig sein dürften. Eine solche Zustimmung liegt hier nicht vor. Der Vorlage fehlt eine Aktivlegitimation durch den bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschuss. Diese Aktivlegitimation soll durch diesen Antrag erreicht werden. Der Schlussbericht der AG Budgetierungsfragen im HzE Bereich wurde im letzten Unterausschuss Bezirke diskutiert und nach vielen Kritikpunkten an der Vorlage vertagt. Es sollte deshalb die Zeit genutzt werden, um über den Sachstand auch im Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu diskutieren. Zur Beratung im Unterausschuss Bezirke: Zu Punkt 6 und 12 der Vorlage: In der Vorlage wird empfohlen die sozialstrukturellen Unterschiede der Bezirke durch einen adäquaten Belastungsfaktor zu neutralisieren. Es wird empfohlen den Belastungsfaktor an den Alleinerziehenden im SGB II Bezug zu orientieren. Die Staatssekretärin Frau Klebba, war jedoch nicht in der Lage, klar zu begründen, warum gerade dieses Kriterium herangezogen werden soll. Es wurde zwar damit begründet, dass es die größte Bezugsgröße mit dem größten Risikofaktor ist, dies allein vermag jedoch nicht zu überzeugen, denn die Frage, warum dann nicht auch Alleinerziehende im SGB XII Bezug, BAföG-Empfänger*innen und Alleinerziehende im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts und Wohngeldempfänger*innen mit einbezogen werden, erscheint nicht darstellbar. Durch die anstehende Novellierung des Wohngeldrechts werden viele jetzt nicht Berechtigte nach der Novellierung wohngeldberechtigt sein, sodass eine Mengenverschärfung die Folge sein wird. Somit ist nicht einzusehen, warum nur auf einen Faktor diesbezüglich abgestellt werden sollte. Weitere Risikofaktoren, wie Migrationshintergrund, Gesundheit und Doppelbelastung durch berufliche Tätigkeit werden unberücksichtigt gelassen. Zudem gab es zur Steuerungsfähigkeit einzelner Produkte sehr unterschiedliche Bewertungen und Auffassungen. Einig war man sich nur, dass das Produkt „Inobhutnahme“ zu 100% als nicht steuerungsfähig angesehen wird, da sonst unvorhergesehene Belastungen bei in Obhutnahmen immer unter dem Gesichtspunkt der Finanzierungsbelastung gesehen würden und das solle auf jeden Fall vermieden werden. 2. Ausfertigung Ansonsten schienen die Einschätzungen zur Steuerungsfähigkeit und der damit verbundenen Basiskorrektur durch den Senat eher je nach politischem Lager zu schwanken, als dass es eine hinreichende und stichhaltige Begründung dafür geben würde. Auch die Stelle Produktkatalog und und auch die Produktmentorenkonferenz scheint sich bei der Frage nicht in allen Punkten einig zu sein. So kam es, dass willkürlich erscheinende Prozentzahlen der Steuerungsfähigkeit und der damit verbundenen Basiskorrektur aufgerufen wurden. Da der Unterausschuss Bezirke ein Unterausschuss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses ist, der nur über finanzielle Auswirkungen berät, ist der Ausschuss mit einer fachlichen Bewertung der Steuerungsfähigkeit einzelner Produkte im HzE Bereich überfordert. Eine fachliche Bewertung steht ihm überdies auch nicht zu. Deshalb sollte diese fachliche Debatte in den bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschüssen sowie auch im Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Abgeordnetenhauses geführt werden. Fachliche Fragen zur Vorlage: Ist der Belastungsfaktor zur Neutralisierung der soziostrukturellen Unterschiede der Bezirke stichhaltig gewählt und geeignet die soziostrukturellen Unterschiede der Bezirke auszugleichen? Gibt es fachliche Begründungen zur Steuerungsfähigkeit oder Nichtsteuerungsfähigkeit von bestimmten Produkten im HzE-Bereich?