Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag Piraten 31. BVV am 06.05.15.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
14.10.15, 01:59
Aktualisiert
27.01.18, 22:05
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Ausfertigung
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0944
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Piratenfraktion
Antrag
Piratenfraktion
Beratungsfolge:
06.05.2015
BVV
BVV/ 031/VII
Betreff: Beurteilung der Steuerungsfähigkeit von bestimmten Produkten in den
Hilfen zur Erziehung
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Abschlussbericht der „AG Budgetierungs- und Zuweisungsfragen Hilfen zur Erziehung“ an den Unterausschuss Bezirke im Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu diskutieren und ggf. mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss
eine Stellungnahme zu dem Bericht zu verfassen und an den Unterausschuss Bezirke
weiterzuleiten.
Berlin, den 06.05.2015
Einreicher: Piratenfraktion
BV Jan Schrecker
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
2. Ausfertigung
Drs. VII-0944
Begründung:
Der Abschlussbericht ist unter http://www.parlament-berlin.de/ados/17/UABez/vorgang/ubz17-0055.C-v.pdf zu finden.
In der AG Budgetierungs- und Zuweisungsfragen zu den Hilfen zur Erziehung sind die
Jugendstadträte der Bezirke und die Senatsverwaltung für Jugend und Finanzen vertreten. Die AG tagt nichtöffentlich und übergibt ihre Arbeitsergebnisse zur Beschlussfassung dem Rat der Bezirksbürgermeister (RdB). Auch der RdB ist nichtöffentlich.
Bei dieser Systematik werden die Beschlussrechte der bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschüsse gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII übergangen und Oppositionfraktionen
in ihren Mitwirkungsrechten behindert. Zudem haben die hier in der Vorlage angedachten Änderungen haushaltsrelevante Auswirkungen, sodass diese gem. § 12 Abs. 2 Nr.
1 und 3 BezVG durch die BVVen zustimmungsbedürftig sein dürften. Eine solche Zustimmung liegt hier nicht vor. Der Vorlage fehlt eine Aktivlegitimation durch den bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschuss. Diese Aktivlegitimation soll durch diesen Antrag erreicht werden.
Der Schlussbericht der AG Budgetierungsfragen im HzE Bereich wurde im letzten Unterausschuss Bezirke diskutiert und nach vielen Kritikpunkten an der Vorlage vertagt.
Es sollte deshalb die Zeit genutzt werden, um über den Sachstand auch im Kinder- und
Jugendhilfeausschuss zu diskutieren.
Zur Beratung im Unterausschuss Bezirke:
Zu Punkt 6 und 12 der Vorlage:
In der Vorlage wird empfohlen die sozialstrukturellen Unterschiede der Bezirke durch
einen adäquaten Belastungsfaktor zu neutralisieren. Es wird empfohlen den Belastungsfaktor an den Alleinerziehenden im SGB II Bezug zu orientieren. Die Staatssekretärin Frau Klebba, war jedoch nicht in der Lage, klar zu begründen, warum gerade dieses Kriterium herangezogen werden soll. Es wurde zwar damit begründet, dass es die
größte Bezugsgröße mit dem größten Risikofaktor ist, dies allein vermag jedoch nicht
zu überzeugen, denn die Frage, warum dann nicht auch Alleinerziehende im SGB XII
Bezug, BAföG-Empfänger*innen und Alleinerziehende im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts und Wohngeldempfänger*innen mit einbezogen werden, erscheint
nicht darstellbar. Durch die anstehende Novellierung des Wohngeldrechts werden viele
jetzt nicht Berechtigte nach der Novellierung wohngeldberechtigt sein, sodass eine
Mengenverschärfung die Folge sein wird. Somit ist nicht einzusehen, warum nur auf
einen Faktor diesbezüglich abgestellt werden sollte. Weitere Risikofaktoren, wie Migrationshintergrund, Gesundheit und Doppelbelastung durch berufliche Tätigkeit werden
unberücksichtigt gelassen.
Zudem gab es zur Steuerungsfähigkeit einzelner Produkte sehr unterschiedliche Bewertungen und Auffassungen. Einig war man sich nur, dass das Produkt „Inobhutnahme“
zu 100% als nicht steuerungsfähig angesehen wird, da sonst unvorhergesehene Belastungen bei in Obhutnahmen immer unter dem Gesichtspunkt der Finanzierungsbelastung gesehen würden und das solle auf jeden Fall vermieden werden.
2. Ausfertigung
Ansonsten schienen die Einschätzungen zur Steuerungsfähigkeit und der damit verbundenen Basiskorrektur durch den Senat eher je nach politischem Lager zu schwanken,
als dass es eine hinreichende und stichhaltige Begründung dafür geben würde. Auch
die Stelle Produktkatalog und und auch die Produktmentorenkonferenz scheint sich bei
der Frage nicht in allen Punkten einig zu sein. So kam es, dass willkürlich erscheinende
Prozentzahlen der Steuerungsfähigkeit und der damit verbundenen Basiskorrektur aufgerufen wurden.
Da der Unterausschuss Bezirke ein Unterausschuss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses ist, der nur über finanzielle Auswirkungen berät, ist der Ausschuss mit
einer fachlichen Bewertung der Steuerungsfähigkeit einzelner Produkte im HzE Bereich
überfordert. Eine fachliche Bewertung steht ihm überdies auch nicht zu. Deshalb sollte
diese fachliche Debatte in den bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschüssen sowie
auch im Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Abgeordnetenhauses geführt werden.
Fachliche Fragen zur Vorlage:
Ist der Belastungsfaktor zur Neutralisierung der soziostrukturellen Unterschiede der Bezirke stichhaltig gewählt und geeignet die soziostrukturellen Unterschiede der Bezirke
auszugleichen?
Gibt es fachliche Begründungen zur Steuerungsfähigkeit oder Nichtsteuerungsfähigkeit
von bestimmten Produkten im HzE-Bereich?