Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB Anlage 1.pdf
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288 kB
Erstellt
14.10.15, 01:59
Aktualisiert
27.01.18, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
MIETERBERATUNG
Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Gemeinwesenarbeit,angewandte Sozialplanung und Stadtforschung mbH
Anlage 1
Bericht über die Durchführung der Belegungskontrolle
in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“
im Gebiet Weißensee-Komponistenviertel
Jahr 2010
Auftraggeber
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
Sanierung/Milieuschutz
Storkower Straße 97, 10407 Berlin
Auftragnehmer
gesoplan gGmbH
Geschäftsbereich SPAS-Mieterberatung im Komponistenviertel
Gürtelstraße 12, 13088 Berlin
Telefon: 912 058 13, Fax: 912 058 15
E-Mail: info@spas-mieterberatung.de
Berlin, den 17. Dezember 2010
Weißensee-Komponistenviertel
Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorbemerkung
3
Ablauf der Belegungskontrolle
4
Gesamtauswertung der Ergebnisse
5
Bewertung der Ergebnisse und Probleme bei der Kontrolle
11
Arbeitsgruppe IBB, Bezirke, Mieterberatungsgesellschaften
12
Sanktionen bei Verstößen / IBB / Bezirk
12
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht über die überprüften Objekte
3
Tabelle 2: Ablauf der Kontrolle
4
Tabelle 3: Einzugsvorrausetzungen
6
Tabelle 4: Belegung gemäß vorliegender Unterlagen
7
Tabelle 5: Nettokaltmieten
8
Tabelle 6: Einhaltung der besonderen Mietobergrenzen
9
Tabelle 7: Anlage zum Mietvertrag
10
Tabelle 8: Übersicht über die festgestellten Verstöße
11
Weißensee-Komponistenviertel
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Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Vorbemerkung
Der vorliegende Jahresbericht legt Rechenschaft ab über die auf Grundlage des Vertrags über die Durchführung der Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms
„Soziale Stadterneuerung“ im Sanierungsgebiet Weißensee-Komponistenviertel erbrachten Leistungen.
Der genannte Vertrag wurde am 05.03.2010 geschlossen, der Bericht erfasst also
den Zeitraum vom März bis Dezember 2010. Als Stichtag für die Berichtserstellung
wurde der 10.12.2010 vereinbart.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 16 Objekte mit 202 Wohnungen beauftragt.
Davon wurde bis zum Stichtag die Überprüfung von 12 Objekten mit 166 Wohnungen
abgeschlossen, die Gegenstand des hier vorliegenden Berichtes sind. Das Objekt
Lehderstraße 116 liegt außerhalb, die übrigen 11 Objekte innerhalb des ehemaligen
Sanierungsgebiets Komponistenviertel.
Tabelle 1: Übersicht über die überprüften Objekte
(Förderprogramm, Anzahl geförderte WE, Datum Fördervertrag und Fertigstellung, Bindungsdauer lt. FV)
Adresse
Programm
WE
Datum FV
Fertigstellung
Bindung
Bizetstraße 75
RL 95
6
28.12.99
24.01.01
23 Jahre
Bizetstraße 92
RL 95
7
03.12.98
k.A.
28 Jahre
Bizetstr. 95 / Smetanastr. 7/9
RL 95
24
28.12.99
31.01.01
22 Jahre
Bizetstr. 100/102/102B
RL 95
31
18.02.98
25.06.99
27 Jahre
Bizetstraße 107
RL 95
14
22.11.00
01.08.01
22 Jahre
Gounodstr. 7 / Borodinstr. 20
RL 95
16
16.05.97
15.05.98
27 Jahre
Gounodstr. 59 /
RL 95
17
29.12.95
04.06.99
28 Jahre
Gürtelstraße 13
RL 95
12
29.11.99
30.12.99
22 Jahre
Lehderstraße 116
RL 95
10
29.05.95
k.A.
28 Jahre
Lehderstraße 3
RL 95
12
20.02.02
30.09.03
23 Jahre
Max-Steinke-Str. 8
RL 95
8
24.07.01
01.07.04
22 Jahre
Pistoriusstraße 147
RL 95
9
14.09.99
30.11.00
24 Jahre
-
166
-
-
-
Summe
Sofern sich aufgrund von nachgereichten Unterlagen seit der Übergabe der Kurzberichte neue Erkenntnisse ergaben haben, beispielsweise weil zwischenzeitlich vom
Eigentümer vertragsgerechte Nettokaltmieten nachgewiesen wurden, so haben wir
diese Erkenntnisse im vorliegenden Bericht eingearbeitet.
Weißensee-Komponistenviertel
Seite 3
Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Ablauf der Belegungskontrolle
Die Auswahl der zu überprüfenden Objekte erfolgte in der Regel durch die IBB, die
alle drei Jahre eine turnusmäßige Überprüfung der geförderten Objekte beauftragt. In
Einzelfällen kann bei begründetem Verdacht auch eine außerturnusmäßige Überprüfung stattfinden, wobei die Beauftragung in jedem Fall durch die IBB erfolgt. Letzeres
war beim Objekt Bizetstraße 100/102/102B der Fall, bei dem der Berufsverband bildender Künstler seit längerem beklagt hatte, nicht in die Vergabe der Atelierwohnungen einbezogen zu werden, und auch aus den uns vorliegenden Unterlagen Unstimmigkeiten ersichtlich waren. Hier haben wir die IBB informiert, die umgehend eine außerturnusmäßige Überprüfung beauftragt hat.
Nach Beauftragung durch die IBB und Eingang der Mieterliste erfolgt ein erstes Anschreiben, in dem Mieter über die Untersuchung informiert werden, und ein Vor-OrtTermin durch die Mieterberatung angekündigt wird. Dieses erste Anschreiben wird
durch uns vorbereitet und auf dem Briefbogen des Bezirks versandt. Alternativ zum
Vor-Ort-Termin besteht für die Mieter die Möglichkeit, die für die Überprüfung erforderlichen Daten per E-Mail, Fax oder telefonisch zu übermitteln. Je nach Rücklauf
erfolgt etwa zwei bis vier Wochen nach dem ersten Anschreiben ein zweites Anschreiben durch uns als Mieterberatung, mit dem wir uns an die bislang nicht erreichten Haushalte wenden und noch einmal um die Teilnahme bitten.
Auf diese Weise haben wir 55,4 Prozent der Haushalte in den 12 im Jahr 2010 untersuchten Objekten erreicht.
Tabelle 2: Ablauf der Kontrolle
(Beauftragung durch Bezirk, Eingang Mieterliste, 1.und 2. Anschreiben, erreichte Haushalte absolut / in Prozent)
Adresse
Auftrag
Mieterliste
1. Ansch.
2. Ansch.
Bizetstraße 75
04.03.10
04.03.10
28.04.10
30.06.10
3
50%
Bizetstraße 92
08.04.10
08.04.10
28.04.10
30.06.10
4
57%
Bizetstr. 95 / Smetanastr. 7/9
04.03.10
15.03.10
24.04.10
30.06 10
23
57%
Bizetstr. 100/102/102B
03.06.10
03.06.10
30.06.10
01.09 10
12
39%
Bizetstraße 107
05.08.10
13.09.10
21.09.10
14.10.10
5
36%
Gounodstr. 7 / Borodinstr. 20
24.08.10
16.09.10
21.09.10
05.10.10
8
50%
Gounodstr. 59 /
17.06.10
keine
01.09.10
16.09.10
7
41%
Gürtelstraße 13
17.06.10
keine
30.06.10
kein
7
58%
Lehderstraße 116
24.08.10
24.08.10
01.09.10
01.06.10
6
60%
Lehderstraße 3
17.06.10
17.06.10
01.09.10
kein
8
67%
Max-Steinke-Str. 8
24.08.10
keine
04.10.10
09.11.10
4
50%
Pistoriusstraße 147
14.09.10
13 9.10
21.09.10
14.10.10
5
56%
-
-
-
-
92
55,4%
Summe
Weißensee-Komponistenviertel
Err. HH
Seite 4
Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Nach der Befragung der Mieter findet ein Abgleich der erhobenen Daten mit der vom
Eigentümer eingereichten Mieterliste, den vor Ort festgestellten Verhältnissen sowie
mit den Akten der Mieterberatung (Erstbelegung, Folgebelegung) und den Hausakten des Bezirkes (Fördervertrag, Belegung, bei Bedarf weitere Unterlagen) statt.
Etwaige Differenzen bezüglich der vertraglichen Bindungen und Miethöhe versuchen
wir zunächst mit der jeweiligen Hausverwaltung direkt abzuklären.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einem Kurzbericht zusammengefasst,
der die aktuelle Belegungssituation beschreibt und den evtl. daraus erforderlichen
Handlungsbedarf darlegt. Der Bericht wird in zweifacher Ausfertigung an den Bezirk
bzw. die IBB übergeben.
Gesamtauswertung der Ergebnisse
Die Überprüfung der einzelnen Objekte umfasst die folgenden Fragestellungen, die
wir in der nachstehenden Gesamtschau betrachten werden:
-
Einzugsvoraussetzungen: Wurde die Wohnung als sanierungsbetroffener
Haushalt bezogen oder beim Bezug ein Wohnberechtigungsschein vorgelegt?
-
Belegung entsprechend der vorliegenden Unterlagen: Hier werden die Mieterliste, die bei der Ortsbegehung festgestellte Belegung und die Belegungsdaten von Bezirk und Mieterberatung abgeglichen.
-
Nettokaltmiete: Hier werden die Wohnungsgröße, die Bruttowarmmiete, die
Höhe der Betriebs- und der Heizkostenvorauszahlungen zur Ermittlung der
Nettokaltmiete pro Quadratmeter abgefragt und mit der eingereichten Mieterliste abgeglichen.
-
Einhaltung der besonderen Mietobergrenzen: Hier werden, sofern ersichtlich,
die Angaben der eingereichten Mieterliste mit den in den Mietgesprächen ermittelten Angaben abgeglichen, um festzustellen, ob Mietern, die eine Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz vorgelegt haben, eine durch Aufwendungszuschüsse reduzierte Miete gewährt wird.
-
Anlage zum Mietvertrag: Hier werden Angaben aus den Mietergesprächen
sowie die in den Hausakten des Bezirks bzw. der Mieterberatung vorhandenen (d.h. sofern vom Vermieter eingereichten) Mietverträge auf das Vorhandensein einer Anlage zu den Förderbestimmungen verglichen.
Weißensee-Komponistenviertel
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Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Einzugsvorrausetzungen
Für 106 der insgesamt 166 Wohnungen in den 12 überprüften Objekten wurden die
Einzugsvorrausetzungen überprüft.
Tabelle 3: Einzugsvorrausetzungen
(Anzahl der Wohnungen, Mieter bei Einzug sanierungsbetroffen / WBS, Mieter seit Erstbelegung)
Adresse
WE
San
WBS
Keine
ErstB
Bizetstraße 75
6
6
0
0%
4
57%
2
33%
2
33%
Bizetstraße 92
7
7
0
0%
5
71%
2
29%
3
43%
Bizetstr. 95 / Smetanastr. 7/9
24
15
1
7%
8
53%
6
40%
6
25%
Bizetstr. 100/102/102B
31
12
0
0%
9
75%
3
25%
9
29%
Bizetstraße 107
14
6
3
50%
3
50%
0
0%
6
43%
Gounodstr. 7 / Borodinstr. 20
16
11
2
18%
5
45%
4
36%
7
44%
Gounodstr. 59 /
17
12
7
58%
4
33%
1
8%
8
47%
Gürtelstraße 13
12
11
7
64%
1
9%
3
27%
7
58%
Lehderstraße 116
10
6
0
0%
4
67%
2
33%
2
20%
Lehderstraße 3
12
10
1
10%
4
40%
5
50%
3
25%
Max-Steinke-Str. 8
8
4
3
75%
0
0%
1
25%
8
100%
Pistoriusstraße 147
9
6
2
33%
3
50%
1
17%
2
22%
166
106
26
25%
50
47%
30
28%
63
38%
Summe
Von diesen 106 Wohnungen sind:
-
-
26 Wohnungen gegenwärtig mit Mietern belegt, die zum Zeitpunkt ihres Einzugs sanierungsbetroffen waren. Damit stellen 25 Prozent der heutigen Mieterschaft ehemals sanierungsbetroffene Haushalte.
50 Wohnungen mit Mietern belegt, die zum Zeitpunkt ihres Einzuges einen
Wohnberechtigungsschein vorgelegt haben. Das entspricht 47 Prozent.
In 30 Fällen entsprechend 28 Prozent trifft keine der beiden genannten Einzugsvorrausetzungen zu (d.h. bei korrekter Belegung muss hier eine einmalige Freistellung von der Belegungsbindung vorliegen)
Von den insgesamt 166 überprüften Wohnungen sind 63 Wohnungen mit Haushalten
belegt, die seit der Erstbelegung in der Wohnung wohnen; das entspricht 38 Prozent.
In den Objekten Gürtelstraße 13 und Max-Steinke-Straße 8 liegt der Anteil der Mieter
aus der Erstbelegung mit 58 Prozent bzw. 100 Prozent besonders hoch.
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Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Belegung gemäß vorliegender Unterlagen
Gemäß § 8 der Förderungsverträge (ModInstrRL95) sind bis zum Ablauf des Bindungszeitraumes freie und frei werdende Wohnungen dem Bezirksamt Pankow von
Berlin zu melden und nur mit dessen vorheriger Zustimmung an Sanierungsbetroffene oder sonstige Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein zu überlassen.
Tabelle 4: Ergebnisse der Überprüfung: Belegung gemäß vorliegender Unterlagen
(Anzahl der Wohnungen, davon keine Abweichung von den vorliegenden Unterlagen, Abweichung von den vorliegenden Unterlagen, davon Art der Abweichung: fehlende Freimeldung, fehlende Freistellung BA, fehlende
Freistellung BBK)
Adresse
WE
Keine Ab.
Abweich.
FrM fehlt
FrSt fehlt
BBK fehlt
Bizetstraße 75
6
6
-
-
-
-
Bizetstraße 92
7
7
-
-
-
-
Bizetstr. 95 / Smetanastr. 7/9
24
24
-
-
-
-
Bizetstr. 100/102/102B
31
27
4
2
1
2
Bizetstraße 107
14
14
-
-
-
-
Gounodstr. 7 / Borodinstr. 20
16
10
6
0
6
-
Gounodstr. 59 /
17
12
5
-
5
-
Gürtelstraße 13
12
12
-
-
-
-
Lehderstraße 116
10
10
-
-
-
-
Lehderstraße 3
12
11
1
1
1
-
Max-Steinke-Str. 8
8
8
-
-
-
-
Pistoriusstraße 147
9
9
-
-
-
-
166
150
16
3
-
-
Summen
Bei acht der zwölf überprüften Objekte stimmt die vom Eigentümer eingereichte Mieterliste mit den vorliegenden Unterlagen überein. Dies betrifft 150 der 166 Wohnungen und somit 90 Prozent.
In vier Objekten wurden bei 16 Wohnungen insgesamt 18 Abweichungen (einschließlich Doppelnennungen) festgestellt: in 3 Fällen ist keine Freimeldung erfolgt, in 13
Fällen erfolgte der Abschluss eines Mietvertrages ohne vorherige Zustimmung des
Bezirksamtes und in 2 Fällen wurde die Zustimmung des Berufsverbandes Bildender
Künstler (BBK) nicht eingeholt.
Bezogen auf die Gesamtzahl der überprüften Wohnungen beträgt die Quote der
Wohnungen, bei denen die Mieterliste nicht mit den vorliegenden Unterlagen übereinstimmt, 10 Prozent.
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Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Nettokaltmieten
In den nach ModInstRL 95 geförderten Wohnungen sind gemäß Förderungsvertrag
im Bindungszeitraum Mieterhöhungen nach §§ 557 ff BGB nur zulässig „bis zu dem
Durchschnittswert aus den nach Maßgabe des Baualters, der Ausstattung und der
Wohnlage maßgeblichen Mittelwerten des Mietspiegels (Mittelwerte der Mietspiegeltabelle ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) für Wohnungen der Größe 40
bis 60 m² und für Wohnungen der Größe 60 bis90 m²“.
Tabelle 5: Nettokaltmieten
(Anzahl WE, zulässige Nettokaltmiete, Spanne NKM, Anzahl WE mit vertragsgerechter / überhöhter Miete)
Adresse
WE
NKM FV NKM min. NMK max.
NKM ≤ FV
NKM ≥ FV
Bizetstraße 75
6
4,85
4,40
4,85
6
100%
0
0%
Bizetstraße 92
7
4,85
4,81
4,85
7
100%
0
0%
Bizetstr. 95 / Smetanastr. 7/9
24
4,85
4,76
4,97
23
96%
1
4%
Bizetstr. 100/102/102B
31
4,85
4,12
4,92
30
97%
1
3%
Bizetstraße 107
14
4,85
3,02
4,84
14
100%
0
0%
Gounodstr. 7 / Borodinstr. 20
16
4,85
4,35
5,89
13
81%
3
19%
Gounodstr. 59 /
17
4,85
4,85
4,85
17
100%
0
0%
Gürtelstraße 13
12
4,85
4,82
4,83
12
100%
0
0%
Lehderstraße 116
10
4,57
4,21
4,57
10
100%
0
0%
Lehderstraße 3
12
4,57
4,83
4,85
0
0%
12
100%
Max-Steinke-Str. 8
8
4,85
4,79
4,85
8
100%
0
0%
Pistoriusstraße 147
9
4,85
4,55
4,85
9
100%
0
0%
166
-
-
-
149
90%
17
10%
Summen
Die Nettokaltmiete wurde bei allen 166 Wohnungen in den 12 untersuchten Objekten
überprüft. Die Spanne der dabei festgestellten Nettokaltmieten reichte von 3,02 bis
5,89 Euro/m².
Von den 166 überprüften Nettokaltmieten lagen 149 Nettokaltmieten innerhalb des
fördervertraglich zulässigen Rahmens von höchstens von 4,57 bzw. 4,85 Euro/m²
(einfache bzw. mittlere Wohnlage). Dies entspricht 90 Prozent.
In 17 Fällen war die Nettokaltmiete höher als laut Fördervertrag zulässig; das entspricht 10 Prozent. Allerdings ist in dieser Zahl ein Objekt (Lehderstraße 3) berücksichtigt, in dem aufgrund einer falschen Zuordnung der Wohnlage alle Nettokaltmieten zu hoch gestaltet wurden. Um diesen systematischen Irrtum bereinigt beträgt die
Quote der Wohnungen mit überhöhter Nettokaltmiete noch 3 Prozent.
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Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Einhaltung der besonderen Mietobergrenzen
Gemäß Förderungsvertrag wird auf Nachweis die Differenz zwischen der fördervertraglich zulässigen und der „WBS-Miete“ durch Aufwendungszuschüsse gedeckt.
Tabelle 6: Einhaltung der besonderen Mietobergrenzen
(Anzahl WE , erreichte HH, davon ohne bzw. mit aktueller EKB, davon Gewährung AZ oder AZ nicht zutreffend,
da NKM niedriger als WBS-Miete)
Adresse
WE
Err. HH
Bizetstraße 75
6
3
2
67%
1
33%
1
Bizetstraße 92
7
5
2
40%
3
16%
3
Bizetstr. 95 / Smetanastr. 7/9
24
24
20
83%
4
17%
4
Bizetstr. 100/102/102B
31
12
9
75%
3
25%
3
Bizetstraße 107
14
5
4
80%
1
20%
1
Gounodstr. 7 / Borodinstr. 20
16
7
6
86%
1
14%
1
Gounodstr. 59 /
17
7
6
86%
1
14%
1
Gürtelstraße 13
12
7
5
71%
2
29%
2
Lehderstraße 116
10
6
5
83%
1
17%
Lehderstraße 3
12
5
5
100%
0
0%
Max-Steinke-Str. 8
8
4
4
100%
0
0%
Pistoriusstraße 147
9
7
4
57%
3
43%
3
166
92
72
78%
20
22%
15
Summen
Keine EKB
EKB
AZ
n.z.
1
5
Von den 92 erreichten Haushalten haben 20 Haushalte eine Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz vorgelegt (22 Prozent).
72 der erreichten Haushalte haben in den letzten 3 Jahren keine EKB beim Vermieter vorgelegt (28 Prozent). Diese Zahl ist jedoch nur bedingt aussagekräftig, da viele
Leistungsempfänger nach ALG2 keine EKB vorlegen, da ihre Miete ohnehin „vom
Amt übernommen“ wird.
Von den 20 Haushalten, die eine EKB vorgelegt haben, zahlen 15 eine durch Aufwendungszuschüsse reduzierte Miete. In den übrigen 5 Fällen waren die Voraussetzungen für die Gewährung von Aufwendungszuschüssen nicht gegeben, da die Nettokaltmiete unterhalb der Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau lag (bis September 4,55 Euro/m² / ab 01.10.10 4,70 Euro/m²).
Damit wurden allen berechtigten Haushalten Aufwendungszuschüsse gewährt und
hier kein Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den Förderverträgen festgestellt.
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Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Anlage zum Mietvertrag
Die jeweiligen Förderungsverträge verpflichten die Eigentümer, die Mieter über die
Verpflichtungen, die im Bindungszeitraum über die allgemeinen gesetzlichen Regelungen hinaus bestehen, besonders zu unterrichten und entsprechende Erklärungen
als Anlage zu den Mietverträgen abzugeben.
Tabelle 7: Ergebnisse der Überprüfung – Anlage zum MV
(Anzahl WE, überprüfte Verträge, Anlage vorhanden, Anlage fehlt, keine Angabe)
Adresse
WE
Überprüft Anlage vorh.
Anlage fehlt
Weiß nicht / k.A.
Bizetstraße 75
6
3
2
67%
1
33%
0
0%
Bizetstraße 92
7
4
3
75%
1
25%
0
0%
Bizetstr. 95 / Smetanastr. 7/9
24
10
2
20%
6
60%
2
20%
Bizetstr. 100/102/102B
31
10
8
80%
0
0%
2
20%
Bizetstraße 107
14
10
7
70%
3
30%
0
0%
Gounodstr. 7 / Borodinstr. 20
16
11
2
18%
7
64%
2
18%
Gounodstr. 59 /
17
6
1
17%
4
67%
1
17%
Gürtelstraße 13
12
8
8
100%
0
0%
0
0%
Lehderstraße 116
10
4
0
0%
2
50%
2
50%
Lehderstraße 3
12
5
2
40%
1
20%
2
40%
Max-Steinke-Str. 8
8
8
8
100%
0
0%
0
0%
Pistoriusstraße 147
9
5
4
60%
0
0%
1
20%
166
84
47
56%
25
30%
12
14%
Summen
In 84 Fällen entsprechend 50 Prozent der Wohnungen in den überprüften Objekten
haben wir das Vorhandensein der Anlage zu den Mietverträgen geprüft::
-
Bei 47 Verträgen (56 Prozent) war die Anlage vorhanden.
Bei 25 Mietverträgen (30 Prozent) der überprüften Verträge fehlte die Anlage.
In 12 Fällen (14 Prozent) konnten die Mieter die Frage nicht beantworten und
der Mietvertrag lag nicht vor.
Bei lediglich vier der zwölf überprüften Objekte war bei allen Mietverträge die Anlage
zu den Förderbestimmungen vorhanden. Bei acht überprüften Objekten fehlte bei
mindestens einem Mietvertrag die Anlage.
Das Fehlen der Anlage zum Mietvertrag ist der am häufigsten festgestellte Verstoß
gegen die fördervertraglichen Bestimmungen.
Weißensee-Komponistenviertel
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Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Bewertung der Ergebnisse und Probleme bei der Kontrolle
Die Ergebnisse der Belegungskontrolle im Komponistenviertel lassen sich für 2010
folgendermaßen zusammenfassen:
-
In 4 der 12 überprüften Objekte stimmte die eingereichte Mieterliste nicht mit
den vorliegenden Unterlagen überein; dies betrifft 10 Prozent der Wohnungen.
Ebenfalls in 4 Objekten bzw. ebenfalls 10 Prozent der untersuchten Wohnungen wurde eine überhöhte Nettokaltmiete festgestellt.
Die besonderen Mietobergrenzen wurden bei allen Objekten eingehalten.
Bei 30 Prozent der untersuchten Mietverträge fehlte die Anlage mit den Förderbestimmungen zum Mietvertrag.
Insgesamt zeigt sich eine Tendenz zum „Mehrfachverstoß“, das heißt, wir haben in
Objekten mit einer Art des Verstoßes auch häufig einen anderen Verstoß festgestellt:
So waren 3 Objekte völlig ohne Verstoß, bei 4 Objekten haben wir 1 Verstoß, bei 3
Objekten 2 Verstöße und bei 2 Objekten 3 verschiedene Verstöße festgestellt.
Tabelle 8: Übersicht über die festgestellten Verstöße
(Adresse, Anzahl der Wohnungen, Anzahl der WE mit: Abweichung bei Belegung / überhöhter NKM / Nichteinhaltung der besonderen Mietobergrenzen / fehlender Anlage zum MV)
Adresse
WE
Belegung
NKM
Bes. MO
Anlage fehlt
Bizetstraße 75
6
-
-
-
33%
Bizetstraße 92
7
-
-
-
25%
Bizetstr. 95 / Smetanastr. 7/9
24
-
4%
-
60%
Bizetstr. 100/102/102B
31
13%
3%
-
-
Bizetstraße 107
14
-
-
-
30%
Gounodstr. 7 / Borodinstr. 20
16
38%
19%
-
64%
Gounodstr. 59 /
17
29%
-
-
67%
Gürtelstraße 13
12
-
-
-
-
Lehderstraße 116
10
-
-
-
50%
Lehderstraße 3
12
8%
100%
-
20%
Max-Steinke-Str. 8
8
-
-
-
-
Pistoriusstraße 147
9
-
-
-
-
166
10%
10%
-
30%
Insgesamt verliefen die Untersuchungen unproblematisch. Als schwierig gestaltete
sich in Einzelfällen die Ermittlung der Nettokaltmiete; auch die Mieterangaben zur
Anlage zu den Förderbedingungen haben sich nicht in allen Fällen als zutreffend erwiesen.
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Belegungskontrolle in Wohnungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ im Jahr 2010
Die Kooperationsbereitschaft der Eigentümer war in der Regel gut, in Einzelfällen
dauerte die Zusendung der Mieterlisten jedoch lange bzw. ist nicht erfolgt.
Fehlende Unterlagen zur Belegung wurden meist nachgereicht, jedoch zeigte sich
Einzelfällen die Hausverwaltung unserem Hinweis auf eine überhöhte Miete uneinsichtig und wünschte eine Aufklärung durch den Bezirk bzw. die IBB.
Arbeitsgruppe IBB, Bezirke, Mieterberatungsgesellschaften
Die im Bezirk Pankow mit der Belegungskontrolle beauftragten Mieterberatungsgesellschaften haben sich 2010 insgesamt dreimal zum Erfahrungsaustausch im Bezirksamt Pankow getroffen. Als wichtigste Ergebnisse dieser Treffen sind die Abstimmung der Vorgehensweise bei der Belegungskontrolle und die Vereinbarung
gemeinsamer Kriterien bei der Belegungskoordination zu nennen. Außerdem wurden
allgemeine Schwierigkeiten und konkrete Sachfragen und bei der Belegungskoordination und der -kontrolle erörtert.
Ebenfalls dreimal hat die IBB im Jahr 2010 auf Berliner Ebene zum Erfahrungsaustausch geladen, allerdings konnten wir bedauerlicherweise nur an der zweiten Runde
im Juni 2010 teilnehmen, da wir bei der ersten Runde im Februar noch nicht mit der
Belegungskontrolle beauftragt waren, und da wir von der IBB versehentlich nicht in
den E-Mail-Verteiler aufgenommen worden sind, wurden wir nicht von der Verschiebung des dritten Termins auf den 11.11.2010 in Kenntnis gesetzt.
Sanktionen bei Verstößen / IBB / Bezirk
Aufgrund unserer Beauftragung ab März und den längeren Bearbeitungszeiten liegen
uns bislang nur in einzelnen Fällen Rückmeldungen auf erfolgte Konsequenzen vor.
Bei den Objekten Lehderstraße 3 und Bizetstraße 95 / Smetanastraße 7/9 hat die
IBB den Eigentümer zur Senkung überhöhter Mieten aufgefordert. Hier hat die IBB
den Eigentümer außerdem aufgefordert, die fehlenden Anlagen zu Mietvertrag zu
ergänzen.
Bei der Lehderstraße 116 haben wir den Eigentümer im Auftrag des Bezirkes auf das
Fehlen der Anlagen zum Mietvertrag hingewiesen.
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