Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag BV Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen 27 BVV am 26.11.2014.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
14.10.15, 02:02
Aktualisiert
27.01.18, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen
VII-0838
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: BV Johannes Kraft (Fraktion der
CDU) für Bürger_innen
Beratungsfolge:
26.11.2014
BVV
BVV/ 027/VII
Betreff: Neubau der Verbindungsstraße zur B2 verträglich gestalten
Die BVV möge beschließen:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt zum „Neubau einer Verbindungsstraße vom vorhandenen
Anschluss an die Bundesstraße B2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in
Karow im Bezirk Pankow von Berlin“ und der damit verbundenen zu erwartenden
massiven zusätzlichen Verkehrsbelastung in den angrenzenden Straßen, aber auch
dem gesamten Ortsteil Karow spricht sich die BVV für eine verträgliche Gestaltung
dieser Planungen aus.
Hierzu wird das Bezirksamt Pankow von Berlin ersucht, sich bei der planfeststellenden
Behörde dafür einzusetzen, dass die durch die neue Straße bedingten zusätzlichen
Verkehre auf ein Mindestmaß zurückgeführt werden und damit die negativen
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Lebens- und Wohnqualität in Karow
so gering wie möglich gehalten werden.
Dies kann insbesondere durch die Gestaltung der Knotenpunkte Alt-Karow/
Bahnhofstraße/ Verbindungsstraße, Abzweig der Verbindungsstraße zur Straße am
Hohen Feld und Anschluss der Straße am Luchgraben an die Bundesstraße B2 erreicht
werden.
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird deshalb empfohlen, sich für folgende konkrete
Änderungen in den Planungen (insbesondere im Rahmen der Erstellung der
Bauplanungsunterlagen) einzusetzen:
Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße/Verbindungsstraße:
Reduzierung der Straßenbreite im Bereich der Kreuzung und Verzicht auf jeweils eine
Spur (Linksabbieger) auf jedem Arm.
Errichtung einer Lichtsignalanlage mit tageszeitabhängiger sog. Pförtnerfunktion für das
Ein- und Ausfahren in die Verbindungsstraße mit einer maximalen Durchlässigkeit von
200 Fahrzeugen in der Spitzenstunde, morgens in Richtung Bahnhofstraße/ Straße AltKarow, abends in Richtung Straße am Luchgraben.
Abzweig Verbindungsstraße/Straße am Hohen Feld:
Reduzierung der Straßenbreite im Bereich der Kreuzung und Verzicht auf jeweils eine
Spur (Linksabbieger) auf jedem Arm.
Errichtung von Mittelinseln auf jedem Arm mit minimal möglichem Abstand zur
Kreuzung bzw. Bau eines Kreisverkehrs.
Anschlusspunkt Straße am Luchgraben/Bundesstraße B2:
Errichtung einer Lichtsignalanlage mit tageszeitabhängiger sog. Pförtnerfunktion für das
Ein- und Ausfahren in die Straße am Luchgraben mit einer maximalen Durchlässigkeit
von 200 Fahrzeugen in der Spitzenstunde, morgens in Richtung B2, abends in Richtung
Karow.
Im gesamten Verlauf der Verbindungsstraße:
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 30km/. Tonnagebegrenzung auf
max. 18t.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht:
Im angrenzenden Nebenstraßennetz
Durch geeignete Maßnahmen (wie z.B. der Anordnung von sog. unechten
Einbahnstraßen, verkehrsberuhigten Bereichen, etc.) Vorkehrungen dafür zu treffen,
dass mögliche Schleichverkehre auf ein Minimum reduziert, bzw. verhindert werden.
Sich dafür einzusetzen, dass eine Heraufstufung der Bahnhofstraße in die Kategorie 2
nicht erfolgt.
Berlin, den 18.11.2014
Einreicher: BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen
Andreas Retschlag, Marco Mulack, Andreas Kostka, Wibke Jaß, Axel
Belger, Jan Pratzel, Johannes Friebe, Familie Sydow-Hesse, Josef
Veldhues, Antje Veldhues, Katrin Kuspert, Andreas Meißner, Alexandra
Budich-Funk, Familie Lienand, Andrea Lehm, Eberhard Harzendorf, Ingrid
Harzendorf, Bianca Prescher, Karsten Weßler, Gunter Hildebrand, Peter
Kröger, Anke Benndorf, Jürgen Wendel, Karin Biedermann, Ute Händler,
Christa Hollschewski. Ingrid Sell, Heidrun Engelhardt, Reiner Engelhardt,
Christine Mulack
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
einige NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Verkehr und öffentliche Ordnung
Drs. VII-0838
Begründung:
Die Planfeststellungsunterlagen zum „Neubau einer Verbindungsstraße vom vorhandenen
Anschluss an die Bundesstraße B2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow im
Bezirk Pankow von Berlin“ machen deutlich, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt der neuen Straße eine überörtliche Verbindungsfunktion zumisst. Dies zeigt sich
auch in den Netzberechnungen der Verkehrsströme.
So wird für die Vorzugsvariante (Prognose 2025) ein tägliches Verkehrsaufkommen von 16.000
Fahrzeugen auf der neuen Straße, ein Zuwachs des Verkehrs in der Straße am Hohen Feld um
12.000% auf 6.000 Fahrzeuge pro Tag und in der Bahnhofstraße um 30% auf 8.000 Fahrzeuge
pro Tag prognostiziert. Gleichzeitig wurde für die Straßen Alt-Karow und Blankenburger
Chaussee eine Abnahme des Verkehrs um jeweils etwa 30% errechnet. Diese Berechnung
erfolgt allerdings auf Grundlage des sog. Prognose-Nullfalls 2025, in dem vorausgesetzt ist,
dass alle im StEP Verkehr 2025 vorgesehenen Maßnahmen bereits realisiert sind. Hierzu
zählen neben der Verlängerung der Max-Burghardt-Straße bis zur Hobrechtsfelder Chaussee
auch der Ausbau der AS Bucher Straße und die Ortsumfahrung Malchow. Die Realisierung
dieser Maßnahmen ist jedoch sowohl in der Sache als auch hinsichtlich des
Realisierungszeitpunktes unbestimmt. Vergleicht man die durchschnittlichen täglichen
Verkehrsbelastungen für den Ortsteil Karow im Ist-Zustand 2009 mit der Prognose der
Vorzugsvariante 2025 (summarisch über alle betrachteten Straßen im Ortsteil Karow) so ist mit
einem Zuwachs von 19.300 Fahrzeugen (Ist-2009: 32.700; Prognose 2025: 52.000) in den
Straßen Karows, bei gleichzeitigen Rückgang des gesamtstädtischen Verkehrs zu rechnen.
Hinzu kommt noch, dass im Zuge des Ausbaus der Stettiner Bahn im Bereich zwischen
Blankenburg und Karow sämtliche Brückenbauwerke ertüchtigt werden sollen. Dies bedeutet für
die Brücke in der Bahnhofstraße, dass die derzeitige Höhenbeschränkung von 3,80m
aufgehoben und somit die Passage mit großen LKW ermöglicht wird. Neben der Zunahme des
motorisierten Verkehrs wird sich insofern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Qualität des
Verkehrs entlang der Route B2-Verbindungsstraße-Bahnhofstraße-Pankgrafenstraße-Bucher
Straße deutlich verändern.
Ziel einer sinnvollen Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik kann es nicht sein, Verkehre in
gewachsenen Wohngebieten zu bündeln, damit die Lebensqualität zu reduzieren und die
Verkehrssicherheit zu verringern.
In den betroffenen Straßen befinden sich neben zahlreichen Wohnhäusern auch die
Grundschule Alt-Karow, die Grundschule am Hohen Feld, die Havemann-Oberschule,
zahlreiche Kitas und Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Betreuung von
älteren Menschen.
Seit Jahren bemüht sich die BVV Pankow um die Verbesserung der Verkehrssicherheit im
Ortsteil Karow. So wurden in der Bahnhofstraße und der sich anschließenden
Pankgrafenstraße Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angeordnet und
Fußgängerüberwege errichtet.
Sämtliche Maßnahmen würden durch den Neubau der Verbindungsstraße in der aktuell
vorliegenden Form konterkariert.
Zu den vorgeschlagenen Punkten im Einzelnen:
Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße/Verbindungsstraße:
Die derzeitige Leistungsfähigkeit ist mit der vorhandenen Anzahl an Fahrstreifen ausreichend
dimensioniert.
Mit Verzicht auf zusätzliche Spuren wäre die Flächeninanspruchnahme deutlich geringer, der
dorfähnliche Charakter des denkmalgeschützten Dorfkernes Alt-Karow bliebe erhalten und
könnte zu einem angemessenem Ortszentrum entwickelt werden. Außerdem ließen sich hiermit
die bereits existierenden und sich noch verstärkenden Probleme im Hinblick auf die
Verkehrssicherheit insbesondere im Bereich der Grundschule Alt-Karow reduzieren.
Die vorgeschlagenen Pförtnerampeln würden auf die zu den verschiedenen Tageszeiten
unterschiedlich starken Verkehrsströme angepasst reagieren und diese steuern können und in
Verbindung mit den anderen Maßnahmen Staubildungen vermeiden.
Für die geplante Buslinie könnte zusätzlich eine Anforderungstechnik in die LSA integriert
werden.
Abzweig Verbindungsstraße/Straße am Hohen Feld:
Auch hier würde der Verzicht auf Linksabbiegespuren die Flächeninanspruchnahme deutlich
reduzieren und mehr Platz für die geplante Wohnungsbebauung schaffen.
Ein Kreisverkehr würde eine wesentlich kostengünstigere und ins geplante Wohngebiet besser
passende Lösung darstellen.
Mittelinseln ermöglichen einerseits Fußgängern eine sichere Querung und andererseits
schränken sie den Verkehrsraum für Kraftfahrzeuge ein und senken damit die gefahrenen
Geschwindigkeiten, mithin wird die Verkehrssicherheit erhöht.
Anschlusspunkt Straße am Luchgraben/Bundesstraße B2:
In Verbindung mit den Maßnahmen an den anderen Knotenpunkten ist eine Pförtnerampel auch
an diesem für das Funktionieren des Netzes zwingend erforderlich. Auch hier könnte damit auf
die tageszeitabhängigen unterschiedlichen Verkehrsströme angemessen reagiert und diese
gesteuert werden.
Im gesamten Verlauf der Verbindungsstraße:
Um die Lebensqualität und Verkehrssicherheit im zu erwartenden Wohngebiet sicherzustellen
und eine vernünftige Einbindung dieses in die bereits vorhandenen Wohngebiete nördlich und
südlich zu erreichen, ist es nur konsequent, die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h
zu begrenzen. Idealerweise sollte das gesamte Gebiet in die nördlich und südlich bestehenden
Zone-30-Gebiete eingebunden werden.
Die Begrenzung auf 18 Tonnen höchstzulässiger Gesamtmasse für Kraftfahrzeuge stellt
einerseits die Erreichbarkeit für Versorgungsunternehmen und Anliegerlieferverkehr sicher und
andererseits schließt es Transitverkehr durch Schwerlastfahrzeuge aus, mithin wird dem
Charakter eines Wohngebietes entsprochen. Auch wird somit verhindert, dass Transitverkehre
des Schwerlastverkehrs sich nicht aus diesem Gebiet heraus in die anliegenden, in keinem Fall
dafür leistungsfähigen Straßennetze verirren.
Im angrenzenden Nebenstraßennetz
Da die angrenzenden, bereits vorhandenen reinen Wohngebiete über keine leistungsfähige
oder verkehrssichere Infrastruktur verfügen (fehlende Gehwege, unbefestigte Fahrbahnen etc.)
ist es angezeigt, zu erwartenden Schleichverkehr zu unterbinden.
Unechte Einbahnstraßen können dazu beitragen, sind kostengünstig und effizient. Die
Erreichbarkeit für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge sowie Anwohner bliebe gewährleistet.
Mit den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen können somit die massiven negativen
Auswirkungen durch den steigenden motorisierten Individualverkehr im Hinblick die
Verkehrssicherheit, die Flächeninanspruchnahme und die Lebensqualität gedämpft und auf ein
verträgliches Maß zurückgeführt werden.