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Antrag BV Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen 27 BVV am 26.11.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag BV Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen 27 BVV am 26.11.2014.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
14.10.15, 02:02
Aktualisiert
27.01.18, 21:06

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Antrag BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen VII-0838 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen Beratungsfolge: 26.11.2014 BVV BVV/ 027/VII Betreff: Neubau der Verbindungsstraße zur B2 verträglich gestalten Die BVV möge beschließen: Vor dem Hintergrund der aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum „Neubau einer Verbindungsstraße vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“ und der damit verbundenen zu erwartenden massiven zusätzlichen Verkehrsbelastung in den angrenzenden Straßen, aber auch dem gesamten Ortsteil Karow spricht sich die BVV für eine verträgliche Gestaltung dieser Planungen aus. Hierzu wird das Bezirksamt Pankow von Berlin ersucht, sich bei der planfeststellenden Behörde dafür einzusetzen, dass die durch die neue Straße bedingten zusätzlichen Verkehre auf ein Mindestmaß zurückgeführt werden und damit die negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Lebens- und Wohnqualität in Karow so gering wie möglich gehalten werden. Dies kann insbesondere durch die Gestaltung der Knotenpunkte Alt-Karow/ Bahnhofstraße/ Verbindungsstraße, Abzweig der Verbindungsstraße zur Straße am Hohen Feld und Anschluss der Straße am Luchgraben an die Bundesstraße B2 erreicht werden. Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird deshalb empfohlen, sich für folgende konkrete Änderungen in den Planungen (insbesondere im Rahmen der Erstellung der Bauplanungsunterlagen) einzusetzen: Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße/Verbindungsstraße: Reduzierung der Straßenbreite im Bereich der Kreuzung und Verzicht auf jeweils eine Spur (Linksabbieger) auf jedem Arm. Errichtung einer Lichtsignalanlage mit tageszeitabhängiger sog. Pförtnerfunktion für das Ein- und Ausfahren in die Verbindungsstraße mit einer maximalen Durchlässigkeit von 200 Fahrzeugen in der Spitzenstunde, morgens in Richtung Bahnhofstraße/ Straße AltKarow, abends in Richtung Straße am Luchgraben. Abzweig Verbindungsstraße/Straße am Hohen Feld: Reduzierung der Straßenbreite im Bereich der Kreuzung und Verzicht auf jeweils eine Spur (Linksabbieger) auf jedem Arm. Errichtung von Mittelinseln auf jedem Arm mit minimal möglichem Abstand zur Kreuzung bzw. Bau eines Kreisverkehrs. Anschlusspunkt Straße am Luchgraben/Bundesstraße B2: Errichtung einer Lichtsignalanlage mit tageszeitabhängiger sog. Pförtnerfunktion für das Ein- und Ausfahren in die Straße am Luchgraben mit einer maximalen Durchlässigkeit von 200 Fahrzeugen in der Spitzenstunde, morgens in Richtung B2, abends in Richtung Karow. Im gesamten Verlauf der Verbindungsstraße: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 30km/. Tonnagebegrenzung auf max. 18t. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht: Im angrenzenden Nebenstraßennetz Durch geeignete Maßnahmen (wie z.B. der Anordnung von sog. unechten Einbahnstraßen, verkehrsberuhigten Bereichen, etc.) Vorkehrungen dafür zu treffen, dass mögliche Schleichverkehre auf ein Minimum reduziert, bzw. verhindert werden. Sich dafür einzusetzen, dass eine Heraufstufung der Bahnhofstraße in die Kategorie 2 nicht erfolgt. Berlin, den 18.11.2014 Einreicher: BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen Andreas Retschlag, Marco Mulack, Andreas Kostka, Wibke Jaß, Axel Belger, Jan Pratzel, Johannes Friebe, Familie Sydow-Hesse, Josef Veldhues, Antje Veldhues, Katrin Kuspert, Andreas Meißner, Alexandra Budich-Funk, Familie Lienand, Andrea Lehm, Eberhard Harzendorf, Ingrid Harzendorf, Bianca Prescher, Karsten Weßler, Gunter Hildebrand, Peter Kröger, Anke Benndorf, Jürgen Wendel, Karin Biedermann, Ute Händler, Christa Hollschewski. Ingrid Sell, Heidrun Engelhardt, Reiner Engelhardt, Christine Mulack Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA einige NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung Drs. VII-0838 Begründung: Die Planfeststellungsunterlagen zum „Neubau einer Verbindungsstraße vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“ machen deutlich, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der neuen Straße eine überörtliche Verbindungsfunktion zumisst. Dies zeigt sich auch in den Netzberechnungen der Verkehrsströme. So wird für die Vorzugsvariante (Prognose 2025) ein tägliches Verkehrsaufkommen von 16.000 Fahrzeugen auf der neuen Straße, ein Zuwachs des Verkehrs in der Straße am Hohen Feld um 12.000% auf 6.000 Fahrzeuge pro Tag und in der Bahnhofstraße um 30% auf 8.000 Fahrzeuge pro Tag prognostiziert. Gleichzeitig wurde für die Straßen Alt-Karow und Blankenburger Chaussee eine Abnahme des Verkehrs um jeweils etwa 30% errechnet. Diese Berechnung erfolgt allerdings auf Grundlage des sog. Prognose-Nullfalls 2025, in dem vorausgesetzt ist, dass alle im StEP Verkehr 2025 vorgesehenen Maßnahmen bereits realisiert sind. Hierzu zählen neben der Verlängerung der Max-Burghardt-Straße bis zur Hobrechtsfelder Chaussee auch der Ausbau der AS Bucher Straße und die Ortsumfahrung Malchow. Die Realisierung dieser Maßnahmen ist jedoch sowohl in der Sache als auch hinsichtlich des Realisierungszeitpunktes unbestimmt. Vergleicht man die durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen für den Ortsteil Karow im Ist-Zustand 2009 mit der Prognose der Vorzugsvariante 2025 (summarisch über alle betrachteten Straßen im Ortsteil Karow) so ist mit einem Zuwachs von 19.300 Fahrzeugen (Ist-2009: 32.700; Prognose 2025: 52.000) in den Straßen Karows, bei gleichzeitigen Rückgang des gesamtstädtischen Verkehrs zu rechnen. Hinzu kommt noch, dass im Zuge des Ausbaus der Stettiner Bahn im Bereich zwischen Blankenburg und Karow sämtliche Brückenbauwerke ertüchtigt werden sollen. Dies bedeutet für die Brücke in der Bahnhofstraße, dass die derzeitige Höhenbeschränkung von 3,80m aufgehoben und somit die Passage mit großen LKW ermöglicht wird. Neben der Zunahme des motorisierten Verkehrs wird sich insofern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Qualität des Verkehrs entlang der Route B2-Verbindungsstraße-Bahnhofstraße-Pankgrafenstraße-Bucher Straße deutlich verändern. Ziel einer sinnvollen Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik kann es nicht sein, Verkehre in gewachsenen Wohngebieten zu bündeln, damit die Lebensqualität zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu verringern. In den betroffenen Straßen befinden sich neben zahlreichen Wohnhäusern auch die Grundschule Alt-Karow, die Grundschule am Hohen Feld, die Havemann-Oberschule, zahlreiche Kitas und Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Betreuung von älteren Menschen. Seit Jahren bemüht sich die BVV Pankow um die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Ortsteil Karow. So wurden in der Bahnhofstraße und der sich anschließenden Pankgrafenstraße Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angeordnet und Fußgängerüberwege errichtet. Sämtliche Maßnahmen würden durch den Neubau der Verbindungsstraße in der aktuell vorliegenden Form konterkariert. Zu den vorgeschlagenen Punkten im Einzelnen: Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße/Verbindungsstraße: Die derzeitige Leistungsfähigkeit ist mit der vorhandenen Anzahl an Fahrstreifen ausreichend dimensioniert. Mit Verzicht auf zusätzliche Spuren wäre die Flächeninanspruchnahme deutlich geringer, der dorfähnliche Charakter des denkmalgeschützten Dorfkernes Alt-Karow bliebe erhalten und könnte zu einem angemessenem Ortszentrum entwickelt werden. Außerdem ließen sich hiermit die bereits existierenden und sich noch verstärkenden Probleme im Hinblick auf die Verkehrssicherheit insbesondere im Bereich der Grundschule Alt-Karow reduzieren. Die vorgeschlagenen Pförtnerampeln würden auf die zu den verschiedenen Tageszeiten unterschiedlich starken Verkehrsströme angepasst reagieren und diese steuern können und in Verbindung mit den anderen Maßnahmen Staubildungen vermeiden. Für die geplante Buslinie könnte zusätzlich eine Anforderungstechnik in die LSA integriert werden. Abzweig Verbindungsstraße/Straße am Hohen Feld: Auch hier würde der Verzicht auf Linksabbiegespuren die Flächeninanspruchnahme deutlich reduzieren und mehr Platz für die geplante Wohnungsbebauung schaffen. Ein Kreisverkehr würde eine wesentlich kostengünstigere und ins geplante Wohngebiet besser passende Lösung darstellen. Mittelinseln ermöglichen einerseits Fußgängern eine sichere Querung und andererseits schränken sie den Verkehrsraum für Kraftfahrzeuge ein und senken damit die gefahrenen Geschwindigkeiten, mithin wird die Verkehrssicherheit erhöht. Anschlusspunkt Straße am Luchgraben/Bundesstraße B2: In Verbindung mit den Maßnahmen an den anderen Knotenpunkten ist eine Pförtnerampel auch an diesem für das Funktionieren des Netzes zwingend erforderlich. Auch hier könnte damit auf die tageszeitabhängigen unterschiedlichen Verkehrsströme angemessen reagiert und diese gesteuert werden. Im gesamten Verlauf der Verbindungsstraße: Um die Lebensqualität und Verkehrssicherheit im zu erwartenden Wohngebiet sicherzustellen und eine vernünftige Einbindung dieses in die bereits vorhandenen Wohngebiete nördlich und südlich zu erreichen, ist es nur konsequent, die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Idealerweise sollte das gesamte Gebiet in die nördlich und südlich bestehenden Zone-30-Gebiete eingebunden werden. Die Begrenzung auf 18 Tonnen höchstzulässiger Gesamtmasse für Kraftfahrzeuge stellt einerseits die Erreichbarkeit für Versorgungsunternehmen und Anliegerlieferverkehr sicher und andererseits schließt es Transitverkehr durch Schwerlastfahrzeuge aus, mithin wird dem Charakter eines Wohngebietes entsprochen. Auch wird somit verhindert, dass Transitverkehre des Schwerlastverkehrs sich nicht aus diesem Gebiet heraus in die anliegenden, in keinem Fall dafür leistungsfähigen Straßennetze verirren. Im angrenzenden Nebenstraßennetz Da die angrenzenden, bereits vorhandenen reinen Wohngebiete über keine leistungsfähige oder verkehrssichere Infrastruktur verfügen (fehlende Gehwege, unbefestigte Fahrbahnen etc.) ist es angezeigt, zu erwartenden Schleichverkehr zu unterbinden. Unechte Einbahnstraßen können dazu beitragen, sind kostengünstig und effizient. Die Erreichbarkeit für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge sowie Anwohner bliebe gewährleistet. Mit den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen können somit die massiven negativen Auswirkungen durch den steigenden motorisierten Individualverkehr im Hinblick die Verkehrssicherheit, die Flächeninanspruchnahme und die Lebensqualität gedämpft und auf ein verträgliches Maß zurückgeführt werden.