Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag B'90/Grüne, 28. BVV am 14.01.2015.pdf
Größe
195 kB
Erstellt
14.10.15, 02:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0879
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antrag
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;
Beratungsfolge:
14.01.2015
BVV
BVV/ 028/VII
Betreff: Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass weitere
Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, die in Pankow eingerichtet werden, für
maximal 50 – 100 Schutzsuchende ausgelegt werden.
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. im Bezirk Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die Unterbringung von
geflüchteten Personen zu untersuchen und ggf. auszuweisen. Diese
Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz
angebunden sein.
2. In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen.
Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie
Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen (wie z.B. nicht mehr benötigte
Arbeitsunterkünfte) bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur
temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden.
3. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B.
Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich
ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung
von Flächen in Betracht gezogen werden.
4. Die „Standortkriterien für neue Flüchtlingsunterkünfte in Pankow/Berlin“ (s.
Anlage 1) nach dem Vorbild des Münsteraner Modells dienen bei der Prüfung als
Orientierung.
5. Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte (zeitliche Rangfolge)
erfolgt nach Kenntnisnahme des Berichtes des Bezirksamtes und einer
transparenten Debatte durch die Bezirksverordnetenversammlung.
Berlin, den 06.01.2015
SIEHE 2. AUSFERTIGUNG
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Daniela Billig, BV Cornelius Bechtler
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0879
Begründung:
Es ist menschenunwürdig, mitunter traumatisierte Schutzsuchende in Einrichtungen zu
beherbergen, die Platz für über 400 Menschen bieten sollen. Andere Städte, so etwa
Münster oder Bremen, gehen in der Unterbringung der Flüchtlinge mit gutem Beispiel
voran.
Durch die Einrichtung mehrere kleinerer Unterkünfte wird die Entstehung vieler
Probleme verhindert, die bei den großen Containeranlagen fast zwangsläufig auftreten.
Soziale Spannungen innerhalb der großen Containeranlagen, Ängste in der Umgebung
und Ausgaben für Sicherheitsdienste und Wachschutz können beispielsweise
vermieden werden.
Den steigenden Zahlen von Geflüchteten steht dabei durchaus eine große Zahl von
ungenutzten potentiellen Möglichkeiten bzw. Flächen zur Unterbringung gegenüber.
Containerdörfer als Notunterkunft mögen in der derzeitigen Situation für kurzfristige
Unterbringung notwendig sein. Sie dürfen jedoch nicht als Dauerlösung dienen. Sie
müssen außerdem von erträglicher Größe sein, um die geflüchteten Menschen besser
und individueller betreuen zu können. Dazu werden weitere Standorte benötigt, die an
gut erschlossenen Stellen liegen. So können die Neuankömmlinge besser integriert und
mit Berlin und Deutschland vertraut gemacht werden. Sie haben zudem die Möglichkeit,
Verwaltungstermine leichter wahr zu nehmen. Im Bezirk Pankow gibt es un- und
untergenutzte Flächen in ausreichender Anzahl, die zeitweise oder langfristig für diese
Aufgabe genutzt werden können.
Die Priorisierung der Liegenschaften durch die Bezirksverordnetenversammlung soll
nach einer öffentlichen Diskussion der Standorte in Abwägung der Erfordernisse auch
zur schnellen Unterbringung von Geflüchteten und den Wünschen und Bedürfnissen
der einheimischen Bevölkerung – vor allem bei der Frage der zeitweisen Nutzung von
Grünflächen – erfolgen.
Anlage1: Standortkriterien für neue Flüchtlingsunterkünfte in Pankow/Berlin
Größe der Unterkünfte: maximal 50 Personen
Bewohner der Unterkünfte: gewünscht ist eine gewisse Homogenität der Bewohner
hinsichtlich Haushaltsgröße, Herkunft, Alter, Geschlecht (z.B. reine Frauenhäuser,
Mutter-Kind-Häuser) um konfliktfreie Gruppen zu ermöglichen (Teil des Konflikt- und
Beschwerdemanagements).
Freiflächenanteil: Abhängig von der Bewohnerstruktur und der Lage im Stadtgebiet
Größe der Grundstücke:
Abhängig von Lage im Stadtgebiet, Geschossigkeit, Freiflächenanteil
Innerstädtische Lage der Grundstücke ab 1.000 m2
Vorstädtische Lage der Grundstücke ab 1.500-2.000 m2
Standortkritierien zur Bewertung der Grundstücke mit dem Ziel einer
Priorisierung / Rangfolge
• Umsetzbarkeit / Zeitschiene • Einwohnerstruktur • Soziales Klima • Konfliktpotential •
Lagequalität (auch Nähe zu anderen Flüchtlingsstandorten ≠ Gleichmäßige Verteilung) •
Infrastruktur • Mobilität / ÖNPV-Anbindung • Beschäftigungsmöglichkeiten / Freiflächen
im Umfeld des Standortes • Bebauungsdichte / Abstandsfläche / städtebauliche
Einfügung / architektonische Qualitäten • Wirtschaftlichkeit • Konfliktarme Wegeführung
Weitere Erfordernisse:
Auszugsmanagement: Die Unterkünfte dienen der kurzzeitigen Unterbringung von
Geflüchteten. Oberstes Ziel ist die Unterbringung in Wohnungen. Deswegen gehört zu
jeder Unterkunft ein Auszugsmanagement, das die Bewohner bei der Wohnungssuche
unterstützt.
Lokale Ankunftszentren: zur Information & Beratung
Bewertung der Standorte in einer Tabelle mit Punkten:
++ sehr gut, + gut, - schlecht, - - sehr schlecht
Zur Erläuterung der Kriterien:
a) Einwohnerstruktur: Die Struktur der Einwohner eines Stadtteils ist maßgeblich für ihre
Aufnahmefähigkeit von Einrichtungen für Flüchtlinge. Stadtteile mit einem hohen Anteil
von sozial- und einkommensschwachen Einwohner sind nicht geeignet zur Aufnahme
entsprechender Einrichtungen.
b) Soziales Klima: Stadtteile mit heterogenen Bevölkerungsstrukturen, einem
vielfältigen Vereinsleben und intakten Nachbarschaften sowie interkulturellen
Erfahrungen werden als geeignet zur Aufnahme von Einrichtungen betrachtet.
c) Konfliktpotential: Als ungünstige Voraussetzungen werden überdurchschnittliche
Kriminalitätsraten, Gewaltdelikte und ein mangelndes Sicherheitsgefühl benannt.
d) Lagequalität: Die Lagequalität verfügbarer Grundstücke in Stadtteilen ist
entscheidend für eine Realisierung von Einrichtungen. Positiv zu bewerten sind urbane
Umfelder, heterogene Bevölkerungsstrukturen und kulturelle Mischgebiete. Nachteilig
zu bewerten sind Stadtteile mit hohen Anteilen einkommensschwacher Familien,
Gewerbegebiete, Kleinsiedlungen im Außenbereich und qualitativ hochwertige Lagen
aufgrund hoher Grundstücks- und Erschließungskosten.
e) Infrastruktur: Die fußläufige Erreichbarkeit von Kindergärten und Grundschulen sowie
von integrationsfördernden Einrichtungen (Kirche, Sportvereine, ...) sowie die
Erreichbarkeit von Einzelhandelsstandorten sind positive Standortkriterien.
f) ÖPNV Anbindung, konfliktarme Wegeführung, geringe Bebauungsdichten und die
Wirtschaftlichkeit bei Bau und Betrieb der Einrichtungen sind weitere Kriterien, die in
ihrer Priorität zwar nachrangig, in der Bewertung jedoch angemessen zu
berücksichtigen sind.
Anmerkung: Die Kriterien basieren weitgehend auf den Beschlüssen der Stadt Münster
seit 2000, die in der Folge bis heute erfolgreich so umgesetzt werden.
Quellen:
http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/fa_ratsbeschluesse.html
http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/pdf/731-2000vorlage.pdf
http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/pdf/475_2002anlage.pdf
http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/pdf/426_2002.pdf