Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Änderungsantrag Linke 28. BVV am 14.01.15.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
14.10.15, 02:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Ausfertigung
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0879
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Änderungsantrag
Linksfraktion
Beratungsfolge:
14.01.2015
BVV
BVV/ 028/VII
Betreff: Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten
Die BVV möge beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Einrichtung von Unterkünften für Geflüchtete
bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass folgende Ziele verfolgt werden:
1. Wohnungen für Flüchtlinge sichern und schaffen: Flüchtlinge sollen vorrangig in
Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt (darunter Asylsuchende) muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und Senat abgesichert werden. Die Wohnraumförderung muss für den
Um- und Neubau zu/von Flüchtlingswohnungen geöffnet werden. Wohnungsprojekte für Flüchtlinge müssen bei der Vergabe von Liegenschaften besonders berücksichtigt werden. Für Leerstände sind Zwischennutzungsmodelle zu entwickeln, das Leerstandsmanagement muss effektiver werden.
2. Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte durchsetzen: Für Gemeinschaftsunterkünfte müssen qualitative und quantitative Mindeststandards rechtsverbindlich und überprüfbar festgelegt werden. Dafür soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, an der neben den Senatsverwaltungen die Bezirke sowie zivilgesellschaftliche Gruppen teilnehmen. Zur besseren Kontrolle der Unterkünfte
soll ein Heim-TÜV eingeführt werden. Die Arbeit in jeder Gemeinschaftsunterkunft soll von einem Heimbeirat begleitet werden, der auch als niedrigschwellige
Beschwerdestelle fungieren kann.
3. Erstaufnahmeeinrichtungen dezentralisieren: Asylsuchende müssen bis zu drei
Monate nach Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbringen. Dafür müssen dezentrale Alternativen zu den bisherigen Großunterkünften wie der in der
Motardstraße entwickelt werden, mit denen auch flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann.
2. Ausfertigung
4. Koordination verbessern: Wohnungspolitik hat viele Akteure. Die Maßnahmen
müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist die Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von Bezirken und Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept
mittlerer Reichweite erarbeitet. Mittelfristig sollen die Zuständigkeiten für aufenthalts- und leistungsrechtliche Fragen in der für Integration zuständigen Senatsverwaltung gebündelt werden.
Berlin, den 14:01:2015
Einreicher: Linksfraktion
gez. BV Ines Pohl
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
Integrationsausschuss
federführend
x
2. Ausfertigung
Drs. VII-0879
Begründung:
Wer Flüchtlinge in Sammelunterkünfte steckt, entmündigt sie und nimmt ihnen die
Handlungsfähigkeit und damit auch die Chance, schnell auf eigenen Füßen zu stehen.
Gemeinschaftsunterkünfte zu vermeiden und Flüchtlingen von Anfang an ein Leben in
Wohnungen zu ermöglichen, muss darum absolute Priorität in einer zukunftsfähigen
Berliner Aufnahmestrategie haben. Die Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt sind
längst nicht ausgereizt. Aber die Erschließung von Wohnraum für Flüchtlinge ist kein
Selbstläufer. Sie bedarf koordinierter Maßnahmen von Senatsverwaltungen, Bezirken
und der Wohnungswirtschaft sowie einer Mobilisierung der Stadtgesellschaft.