Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Zuarbeit ArSoGeSe.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
14.10.15, 02:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Senioren
VII. Wahlperiode
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Grünanlagen
Herrn Schröder
Vorsitzender
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Fröbelstraße 17 - 10400 Berlin
Telefon90295 5002 / 5003
Fax
90295 6515
Internet:
http://www.berlin.de/ba-pankow/bvv-online
e-mail bvv-buero@ba-pankow.berlin.de
Berlin, den 03. 05. 2015
Zuarbeit
Drs. VII-0879 "Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten"
Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag in mehreren Sitzungen beraten und in
der angeführten Fassung mit folgendem Abstimmungsergebnis als Empfehlung für
den federführenden Ausschuss angenommen:
Abstimmung im Ausschuss Ja 12, Nein 0, Enthaltung 1
Begründung:
Der ursprüngliche Beschlusstext wurde unter Berücksichtigung des Änderungsantrags
mehrfach überarbeitet und die Beschlusspunkte wurden den zwei Adressaten (Senat
und Bezirksamt) zugeordnet.
Berlin, den 28.04.2015
Dr. Axel Bielefeldt
Ausschussvorsitzender
Drs. VII-0879 "Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten"
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass
1. vorrangig Geflüchtete in Wohnungen ziehen sollen. Die Bereitstellung und
Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen
insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen
Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen
Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden.
2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen es das Ziel sein
muss kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für
Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind.
3. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen für
Geflüchtete grundsätzlich für höchstens 70 – 120 Schutzsuchende ausgelegt werden.
4. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit
mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und
SenSoz dafür einsetzen, dass in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Berlin in den
„Qualitätsanforderungen“ genaue Zahlen an Personal definiert werden und die soziale
Arbeit zukünftig durch andere Träger als den Betreiber der Unterkunft gewährleistet
werden soll.
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die
Unterbringung von geflüchteten Personen zu untersuchen und ggf. auszuweisen.
Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz
angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine gute
Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann.
2. In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen.
Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie
Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen bei der Untersuchung über
geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften
berücksichtigt werden.
3. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B.
Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer
Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen
in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für Wohnbebauung
soll die Einrichtung von solchen Wohneinheiten berücksichtigt werden.
4. Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte erfolgt nach
Kenntnisnahme des Berichtes des Bezirksamtes und einer Debatte in den
Ausschüssen durch die Bezirksverordnetenversammlung.
Begründung:
Es ist menschenunwürdig, mitunter traumatisierte Schutzsuchende in Einrichtungen zu
beherbergen, die Platz für über 400 Menschen bieten sollen. Containerdörfer als
Notunterkunft mögen in der derzeitigen Situation für kurzfristige Unterbringung
notwendig sein. Sie dürfen jedoch nicht als Dauerlösung dienen. Andere Städte, so
etwa Münster (vgl. http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/fa_wohnkonzept.html)
oder Bremen, gehen in der Unterbringung der Flüchtlinge mit gutem Beispiel voran.
Durch die Einrichtung mehrere kleinerer Unterkünfte wird die Entstehung vieler
Probleme verhindert, die bei den großen Containeranlagen fast zwangsläufig
auftreten. Soziale Spannungen innerhalb der großen Containeranlagen, Ängste in der
Umgebung und Ausgaben für Sicherheitsdienste und Wachschutz können
beispielsweise vermieden werden. In Unterkünften von geringerer Größe können die
geflüchteten Menschen besser und individueller betreut werden.
Die neuen Standorte müssen an gut erschlossenen Stellen liegen und gut an das
ÖPNV-Netz angebunden sein. So können die Neuankömmlinge besser integriert und
mit Berlin und Deutschland vertraut gemacht werden. Sie haben zudem die
Möglichkeit, Verwaltungstermine leichter wahr zu nehmen und selbständig mobil zu
sein.
Den steigenden Zahlen von Geflüchteten steht dabei durchaus eine große Zahl von
ungenutzten potentiellen Möglichkeiten bzw. Flächen zur Unterbringung gegenüber.
Im Bezirk Pankow gibt es un- und untergenutzte Flächen in ausreichender Anzahl, die
zeitweise oder langfristig für diese Aufgabe genutzt werden können. Das gilt sowohl
für Gelände oder Gebäude in Zwischennutzung als auch für die Erschließung größerer
Flächen für den Wohnungsbau, bei denen die Unterkünfte gut eingeplant werden
können. Bei größeren Wohnungsbauprojekten ist außerdem das Ziel, Wohnungen für
bedürftige soziale Gruppen inklusive Geflüchteter zu schaffen, leicht umzusetzen.
Die Priorisierung der Liegenschaften durch die Bezirksverordnetenversammlung soll
nach einer öffentlichen Diskussion der Standorte in Abwägung der Erfordernisse auch
zur schnellen Unterbringung von Geflüchteten und den Wünschen und Bedürfnissen
der einheimischen Bevölkerung – vor allem bei der Frage der zeitweisen Nutzung von
Grünflächen – erfolgen.
Die soziale Betreuung ist in den Qualitätsanforderungen des Lageso mit der
Formulierung „ausreichend Fachkräfte“
(http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/soziales/bul/qualitaetsanforderungen.pdf)
nur unzureichend geregelt. Nur mit einer klaren Regelung und einer Trennung der
sozialen Arbeit vom Betreiben der Unterkunft sind „schwarze Schafe“ zu vermeiden.