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Zuarbeit ArSoGeSe.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Zuarbeit ArSoGeSe.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
14.10.15, 02:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

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Inhalt der Datei

Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren VII. Wahlperiode Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Herrn Schröder Vorsitzender Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Fröbelstraße 17 - 10400 Berlin Telefon90295 5002 / 5003 Fax 90295 6515 Internet: http://www.berlin.de/ba-pankow/bvv-online e-mail bvv-buero@ba-pankow.berlin.de Berlin, den 03. 05. 2015 Zuarbeit Drs. VII-0879 "Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten" Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag in mehreren Sitzungen beraten und in der angeführten Fassung mit folgendem Abstimmungsergebnis als Empfehlung für den federführenden Ausschuss angenommen: Abstimmung im Ausschuss Ja 12, Nein 0, Enthaltung 1 Begründung: Der ursprüngliche Beschlusstext wurde unter Berücksichtigung des Änderungsantrags mehrfach überarbeitet und die Beschlusspunkte wurden den zwei Adressaten (Senat und Bezirksamt) zugeordnet. Berlin, den 28.04.2015 Dr. Axel Bielefeldt Ausschussvorsitzender Drs. VII-0879 "Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten" Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass 1. vorrangig Geflüchtete in Wohnungen ziehen sollen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden. 2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen es das Ziel sein muss kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. 3. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete grundsätzlich für höchstens 70 – 120 Schutzsuchende ausgelegt werden. 4. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz dafür einsetzen, dass in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Berlin in den „Qualitätsanforderungen“ genaue Zahlen an Personal definiert werden und die soziale Arbeit zukünftig durch andere Träger als den Betreiber der Unterkunft gewährleistet werden soll. Das Bezirksamt wird ersucht, 1. im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die Unterbringung von geflüchteten Personen zu untersuchen und ggf. auszuweisen. Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine gute Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann. 2. In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen. Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden. 3. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B. Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für Wohnbebauung soll die Einrichtung von solchen Wohneinheiten berücksichtigt werden. 4. Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte erfolgt nach Kenntnisnahme des Berichtes des Bezirksamtes und einer Debatte in den Ausschüssen durch die Bezirksverordnetenversammlung. Begründung: Es ist menschenunwürdig, mitunter traumatisierte Schutzsuchende in Einrichtungen zu beherbergen, die Platz für über 400 Menschen bieten sollen. Containerdörfer als Notunterkunft mögen in der derzeitigen Situation für kurzfristige Unterbringung notwendig sein. Sie dürfen jedoch nicht als Dauerlösung dienen. Andere Städte, so etwa Münster (vgl. http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/fa_wohnkonzept.html) oder Bremen, gehen in der Unterbringung der Flüchtlinge mit gutem Beispiel voran. Durch die Einrichtung mehrere kleinerer Unterkünfte wird die Entstehung vieler Probleme verhindert, die bei den großen Containeranlagen fast zwangsläufig auftreten. Soziale Spannungen innerhalb der großen Containeranlagen, Ängste in der Umgebung und Ausgaben für Sicherheitsdienste und Wachschutz können beispielsweise vermieden werden. In Unterkünften von geringerer Größe können die geflüchteten Menschen besser und individueller betreut werden. Die neuen Standorte müssen an gut erschlossenen Stellen liegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. So können die Neuankömmlinge besser integriert und mit Berlin und Deutschland vertraut gemacht werden. Sie haben zudem die Möglichkeit, Verwaltungstermine leichter wahr zu nehmen und selbständig mobil zu sein. Den steigenden Zahlen von Geflüchteten steht dabei durchaus eine große Zahl von ungenutzten potentiellen Möglichkeiten bzw. Flächen zur Unterbringung gegenüber. Im Bezirk Pankow gibt es un- und untergenutzte Flächen in ausreichender Anzahl, die zeitweise oder langfristig für diese Aufgabe genutzt werden können. Das gilt sowohl für Gelände oder Gebäude in Zwischennutzung als auch für die Erschließung größerer Flächen für den Wohnungsbau, bei denen die Unterkünfte gut eingeplant werden können. Bei größeren Wohnungsbauprojekten ist außerdem das Ziel, Wohnungen für bedürftige soziale Gruppen inklusive Geflüchteter zu schaffen, leicht umzusetzen. Die Priorisierung der Liegenschaften durch die Bezirksverordnetenversammlung soll nach einer öffentlichen Diskussion der Standorte in Abwägung der Erfordernisse auch zur schnellen Unterbringung von Geflüchteten und den Wünschen und Bedürfnissen der einheimischen Bevölkerung – vor allem bei der Frage der zeitweisen Nutzung von Grünflächen – erfolgen. Die soziale Betreuung ist in den Qualitätsanforderungen des Lageso mit der Formulierung „ausreichend Fachkräfte“ (http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/soziales/bul/qualitaetsanforderungen.pdf) nur unzureichend geregelt. Nur mit einer klaren Regelung und einer Trennung der sozialen Arbeit vom Betreiben der Unterkunft sind „schwarze Schafe“ zu vermeiden.