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Antrag B'90/Grüne, 28. BVV am 14.01.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag B'90/Grüne, 28. BVV am 14.01.2015.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
14.10.15, 02:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:47

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-0880 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Beratungsfolge: 14.01.2015 BVV BVV/ 028/VII Betreff: Unterbringungspotentiale für Menschen in Wohnungsnot Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Kapazitäten von kurzfristiger und dezentraler Unterbringung für Menschen in Wohnungsnot innerhalb des Bezirks gründlich auszuloten. Dazu sollen die Möglichkeiten der Unterbringung in Ferienwohnungen und nicht belegten Sozialwohnungen, in leer stehenden Büro- & Gewerbeflächen sowie in freien Wohnungen bei Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften geprüft werden; und es soll untersucht werden, mit welchen Mitteln und unter welchen Umständen diese Potentiale für Menschen in Wohnungsnot zur Verfügung gestellt werden können. SIEHE 2. AUSFERTIGUNG Berlin, den 06.01.2015 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. BV Daniela Billig, BV Cornelius Bechtler Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0880 Begründung: Den steigenden Zahlen von Obdachlosen, die kältegeschützte Orte benötigen, steht eine große Zahl von ungenutzten Potentialen zur Unterbringung gegenüber. Beispielsweise wären Ferienwohnungen, ungenutzte Sozialwohnungen oder andere freie Wohnungen geeignet solche Schutzsuchenden aufzunehmen und so in den kalten Wintertagen zu schützen. Es ist sinnvoll diese Potentiale zu analysieren und zu nutzen, bevor der Bezirk die Anweisung bekommt andere Immobilien, wie z.B. Schulturnhallen, zur Verfügung zu stellen. Wohncontainer als Notunterkunft mögen in der derzeitigen Situation kurzfristig notwendig sein. Sie dürfen jedoch nicht als Dauerlösung dienen. Deshalb muss sich der Bezirk verstärkt auch um die dezentrale Unterbringung in Wohnungen kümmern.