Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag SPD 28. BVV am 14.01.15.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
14.10.15, 02:03
Aktualisiert
27.01.18, 22:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0874
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Antrag
Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
14.01.2015
BVV
BVV/ 028/VII
Betreff: Querparken in der Sredzkistraße
Die BVV möge beschließen:
Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, auf der Nordseite der Sredzkistraße im
Abschnitt zwischen der Knaackstraße und Einfahrt der Kulturbrauerei das Parken im
öffentlichen Straßenraum von Längs- auf Querparken umzustellen und
dementsprechend Parkhäfen zu markieren.
Berlin, den 06.01.2015
Einreicher: Fraktion der SPD
Gez. Roland Schröder, Rona Tietje
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Verkehr und öffentliche Ordnung
Drs. VII-0874
Begründung:
Im Bereich um die Kulturbrauerei sowie im Quartier Kollwitzplatz sind Stellplätze im
öffentlichen Raum trotz der Parkraumbewirtschaftung knapp. Mit der beschriebenen
Umstellung werden zusätzliche Stellplätze geschaffen. Zugleich wird die Gasse der
Fahrbahn verengt, so dass Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) die Folge sein dürfte. Das erhöht die Verkehrssicherheit und
trägt zur Beruhigung des Straßenzuges bei.
Das Bezirksamt hat in der Beantwortung der Kleinen Anfrage VII-0691 zu dem Anliegen
ausgeführt, dass „aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite sowie den vorgegebenen,
bindenden Regelplänen für die Anordnung von Parkständen (Parkhäfen)“ eine
Senkrechtaufstellung in Teilen möglich wäre, so dass in etwa bis zu zwölf zusätzliche
Stellplätze geschaffen werden können.
Den anfallenden Markierungskosten im vermutlich unteren vierstelligen Bereich stehen
gemäß der weiteren Ausführung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage VII-0691 nicht
exakt bezifferbare Mehreinnahmen gegenüber, die sich aus den rechnerischen
Jahresmittelwerten von 252 Euro je Parkstand für die Parkscheingebühren und 275
Euro je Parkstand durch Buß- und Verwarngelder zusammensetzen. Bei 12 Stellplätzen
ergäben sich rechnerisch Mehreinnahmen von voraussichtlich über 6.300 Euro pro
Jahr. Damit amortisieren sich die Kosten für die Markungsarbeiten bereits nach
wenigen Monaten.