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Antrag SPD 28. BVV am 14.01.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag SPD 28. BVV am 14.01.15.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
14.10.15, 02:03
Aktualisiert
27.01.18, 22:00

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-0874 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Antrag Fraktion der SPD Beratungsfolge: 14.01.2015 BVV BVV/ 028/VII Betreff: Querparken in der Sredzkistraße Die BVV möge beschließen: Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, auf der Nordseite der Sredzkistraße im Abschnitt zwischen der Knaackstraße und Einfahrt der Kulturbrauerei das Parken im öffentlichen Straßenraum von Längs- auf Querparken umzustellen und dementsprechend Parkhäfen zu markieren. Berlin, den 06.01.2015 Einreicher: Fraktion der SPD Gez. Roland Schröder, Rona Tietje Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung Drs. VII-0874 Begründung: Im Bereich um die Kulturbrauerei sowie im Quartier Kollwitzplatz sind Stellplätze im öffentlichen Raum trotz der Parkraumbewirtschaftung knapp. Mit der beschriebenen Umstellung werden zusätzliche Stellplätze geschaffen. Zugleich wird die Gasse der Fahrbahn verengt, so dass Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs (MIV) die Folge sein dürfte. Das erhöht die Verkehrssicherheit und trägt zur Beruhigung des Straßenzuges bei. Das Bezirksamt hat in der Beantwortung der Kleinen Anfrage VII-0691 zu dem Anliegen ausgeführt, dass „aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite sowie den vorgegebenen, bindenden Regelplänen für die Anordnung von Parkständen (Parkhäfen)“ eine Senkrechtaufstellung in Teilen möglich wäre, so dass in etwa bis zu zwölf zusätzliche Stellplätze geschaffen werden können. Den anfallenden Markierungskosten im vermutlich unteren vierstelligen Bereich stehen gemäß der weiteren Ausführung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage VII-0691 nicht exakt bezifferbare Mehreinnahmen gegenüber, die sich aus den rechnerischen Jahresmittelwerten von 252 Euro je Parkstand für die Parkscheingebühren und 275 Euro je Parkstand durch Buß- und Verwarngelder zusammensetzen. Bei 12 Stellplätzen ergäben sich rechnerisch Mehreinnahmen von voraussichtlich über 6.300 Euro pro Jahr. Damit amortisieren sich die Kosten für die Markungsarbeiten bereits nach wenigen Monaten.