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VzK § 15, 28. BVV am 14.01.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 15, 28. BVV am 14.01.15.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
14.10.15, 02:05
Aktualisiert
27.01.18, 22:00

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes VII-0863 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 14.01.2015 BVV BVV/ 028/VII Betreff: Benennungsabsicht für 7 Privatwege in der Anlage Buchholz im Ortsteil Französisch Buchholz Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 15.12.2014 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0863 Bezirksamt Pankow von Berlin .2014 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Benennungsabsicht für 7 Privatwege in der Anlage Buchholz im Ortsteil Französisch Buchholz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Es ist beabsichtigt, in der Anlage Buchholz, Ortsteil Französisch Buchholz, Anschrift: Cevennenstraße 33, Schönhauser Straße 63, in 13127 Berlin, 7 Privatwege wie folgt zu benennen. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt. 1. Fliederblütenweg 2. Mirabellenblütenweg 3. Apfelblütenweg 4. Pflaumenblütenweg 5. Birnenblütenweg 6. Veilchenblütenweg 7. Pfirsichblütenweg Begründung Die Benennung der 7 Privatwege soll auf Antrag einer Interessengemeinschaft von Privateigentümern der Anlage Buchholz erfolgen. Die Interessengemeinschaft besteht aus der überwiegenden Mehrheit von Eigentümern der Anlage Buchholz. Für Flurstücke von Privatwegen, welche sich nicht im Eigentum der anliegenden Eigentümer befinden, liegt zusätzlich die Zustimmung der Eigentümer dieser Flächen zum Benennungsvorhaben vor. Diese Eigentümer sind der ehemalige Bauträger, die Christburk Haus- und Grundbesitz GmbH und die Niederbarnimer Eisenbahn AG. Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) dringend notwendig. Erst auf der Grundlage der amtlichen Wegebenennung kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden. Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Buchholz haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die Cevennenstraße 33 / Schönhauser 63 + interne Wegebezeichnung + Parzellennummer bezeichnet. Die verwendete Bezeichnung stellt keine offizielle Adresse dar. Sie kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücke, beispielsweise bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr, ist somit gegenwärtig nicht sichergestellt. Eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Buchholz ist auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht möglich und begründet deshalb die Benennung der 7 Privatwege innerhalb der Anlage Buchholz. Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, im Rahmen der bundesweiten Einführung, die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Buchholz. Die Eigentümer haben für die Benennung der Privatwege Blütennamen eingereicht. Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass für die vorgeschlagenen Wegenamen keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Anlage Benennungsplan Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister