Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 15, 28. BVV am 14.01.15.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
14.10.15, 02:05
Aktualisiert
27.01.18, 22:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-0863
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
14.01.2015
BVV
BVV/ 028/VII
Betreff: Benennungsabsicht für 7 Privatwege in der Anlage Buchholz im Ortsteil
Französisch Buchholz
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 15.12.2014
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0863
Bezirksamt Pankow von Berlin
.2014
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennungsabsicht für 7 Privatwege in der Anlage Buchholz im Ortsteil
Französisch Buchholz
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt, in der Anlage Buchholz, Ortsteil Französisch Buchholz, Anschrift:
Cevennenstraße 33, Schönhauser Straße 63, in 13127 Berlin, 7 Privatwege wie folgt zu
benennen. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
1. Fliederblütenweg
2. Mirabellenblütenweg
3. Apfelblütenweg
4. Pflaumenblütenweg
5. Birnenblütenweg
6. Veilchenblütenweg
7. Pfirsichblütenweg
Begründung
Die Benennung der 7 Privatwege soll auf Antrag einer Interessengemeinschaft von
Privateigentümern der Anlage Buchholz erfolgen. Die Interessengemeinschaft besteht
aus der überwiegenden Mehrheit von Eigentümern der Anlage Buchholz. Für Flurstücke
von Privatwegen, welche sich nicht im Eigentum der anliegenden Eigentümer befinden,
liegt zusätzlich die Zustimmung der Eigentümer dieser Flächen zum
Benennungsvorhaben vor. Diese Eigentümer sind der ehemalige Bauträger, die
Christburk Haus- und Grundbesitz GmbH und die Niederbarnimer Eisenbahn AG.
Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im
Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) dringend notwendig. Erst
auf der Grundlage der amtlichen Wegebenennung kann eine Grundstücksnummer für
ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.
Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Buchholz haben derzeit keine
eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die Cevennenstraße 33 /
Schönhauser 63 +
interne Wegebezeichnung + Parzellennummer bezeichnet.
Die verwendete Bezeichnung stellt keine offizielle Adresse dar. Sie kann aus diesem
Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen
etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Ein
zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücke, beispielsweise bei
Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr, ist somit gegenwärtig nicht sichergestellt.
Eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage
Buchholz ist auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte auch unter Verwendung
aller zulässigen Buchstabenzusätze über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht
möglich und begründet deshalb die Benennung der 7 Privatwege innerhalb der Anlage
Buchholz.
Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt, im Rahmen der bundesweiten Einführung, die Einführung des
Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die
Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten
Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über
eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für
diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer
festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage
Buchholz.
Die Eigentümer haben für die Benennung der Privatwege Blütennamen eingereicht.
Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für
Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass für die vorgeschlagenen Wegenamen
keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende
Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.
Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz
durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage
Benennungsplan
Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister