Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Piratenfraktion 29 BVV am 18 02 2015.pdf
Größe
223 kB
Erstellt
14.10.15, 02:06
Aktualisiert
27.01.18, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0887
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Piratenfraktion
Antrag
Piratenfraktion;
Beratungsfolge:
18.02.2015
BVV
BVV/ 029/VII
Betreff: Mindestanforderungen für die nicht vertragsgebundene Unterbringung
von Obdachlosen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür ein, dass bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung Wohnungsloser nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) im Land Berlin die Mindeststandards auf einem hohen Niveau angepasst werden.
Dabei werden folgende Leitlinien empfohlen:
Berlinweit werden höhere Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung
Wohnungsloser nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) in
Berlin gemäß der Mindeststandards der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsloser
(BAGW) etabliert. Dazu zählen unter anderem eine Mindestwohnfläche von 14 Quadratmetern pro Person, Gemeinschaftsräume, Kühlschränke, Kochgelegenheiten, abschließbare Schränke, qualifizierte Beratung und Unterstützung durch Sozialarbeiter/- innen sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer Postadresse. Bei der Betreuung durch Fachkräfte wie Sozialarbeiter und Sozialpädagogen wird ein Mindestbetreuungsschlüssel gemessen an der Anzahl der Bewohner*innen der Einrichtung festgelegt.
Das System der vertragsfreien Unterkünfte wird abgeschafft. Zukünftig wird ein schriftlicher Vertrag zwischen Heimbetreiber und Land Berlin für die ordnungsrechtliche Unterbringung Wohnungsloser geschlossen.
Der Senat entwickelt mit den Bezirken einen Prozess mit allgemeinverbindlichen Begehungsrichtlinien für wirksame Kontrollen der Mindeststandards in den Obdachlosenunterkünften. Diese Kontrollen sind grundsätzlich unangemeldet durchzuführen. Die entsprechende Personalausstattung für diese Kontrollen ist den Bezirken zur Verfügung zu
stellen. Der Senat und das Bezirksamt berichtet dem Abgeordnetenhaus und der BVV
jährlich zum 31. März über den Umfang und die Ergebnisse der Heimbegehungen.
Berlin, den 10.02.2015
Einreicher: Piratenfraktion
Jan Schrecker
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
Drs. VII-0887
Begründung:
Die Zahl der Wohnungslosen steigt gegenwärtig bundesweit wieder an. Besonders betroffen
sind Großstädte. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW), der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, prognostiziert für den Zeitraum von 2012 bis
2016 eine Zunahme der Wohnungslosigkeit um 30 Prozent auf 380.000 Menschen. Gründe für
die steigende Wohnungslosigkeit sind der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Verarmung,
Hartz-IV-Sanktionen, Mietschulden und Zwangsräumungen (BAGW: Zahl der Wohnungslosen
in Deutschland weiter gestiegen. Pressemitteilung vom 1. August 2013). Laut Berliner Senat ist
seit 2009 „eine stetige Steigerung des Bedarfs an Unterbringungsplätzen für wohnungslose
Menschen zu verzeichnen“ (vgl. etwa Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales: Konzept
zur gesamtstädtischen Unterbringungssteuerung in Berlin vom 12. März 2013, S. 4). Der Senat
geht davon aus, dass sich die Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen und die
Verweildauer in den Einrichtungen noch länger werden wird, weil wohnungslose Menschen auf
dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt kaum bezahlbaren Wohnraum finden.
Sozialberatungsstellen berichten, dass sie keine Plätze für Wohnungslose bekommen. Besonders für Frauen und Familien mit Kindern mangelt es an Unterkunftsplätzen, die nach Angaben
der Wohnungslosenhilfe seit einiger Zeit wieder vermehrt in ASOG-Einrichtungen ohne sozialarbeiterische Unterstützung untergebracht werden. Die Anzahl der Notübernachtungsplätze reicht
bei weitem nicht aus. Dies bestätigte Sozialstaatssekretär Dirk Gerstle (CDU) in der Antwort auf
eine parlamentarische Anfrage der Piratenfraktion. Demnach waren zum Stichtag 1. Juni 2013
in den vertragsfreien Unterkünften nur 16 von 5.132 Plätzen frei.
In Berlin werden Wohnungslose überwiegend in vertragsfreien Obdachlosenunterkünften untergebracht. Gab es 1997 noch rund 230 solcher Unterkünfte mit über 10.000 Plätzen, sind es aktuell 114 mit 5.100 Plätzen. Fünf Bezirke unterhalten darüber hinaus insgesamt sieben kommunale Einrichtungen mit zusammen 365 Plätzen. Betrieben werden die vertragsfreien Obdachlosenunterkünfte von gemeinnützigen Trägern (25 Einrichtungen) oder privaten Firmen (89). Die
Betreiber verpflichten sich lediglich, berlinweit gültige Standards einzuhalten und erhalten dafür
einen vereinbarten Tagessatz.
Ungenügende Mindeststandards
Bundesweit einheitliche Standards für Obdachlosenunterkünfte gibt es nicht, sie werden von
den Kommunen festgelegt. Eine bundesweite Übersicht fehlt. Die formalen Mindeststandards
für Obdachlosenunterkünfte sind vielerorts beschämend niedrig und werden seit vielen Jahren
beanstandet. Die Evangelische Obdachlosenhilfe kritisierte in ihrer „Nürnberger Erklärung“ vom
Oktober 2012, dass bundesweit in Obdachlosenunterkünften „oftmals unzumutbare Lebensbedingungen“ herrschen würden. Die BAGW formulierte im Sommer 2013 Mindeststandards für
die ordnungsrechtliche Unterbringung Wohnungsloser. Hierzu zählen unter anderem eine Mindestwohnfläche von 14 Quadratmetern pro Person, Gemeinschaftsräume, Kühl- schränke,
Kochgelegenheiten, abschließbare Schränke, sozialarbeiterische Beratung sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer Postadresse (BAGW, Integriertes Notversorgungskonzept: Ordnungsrechtliche Unterbringung und Notversorgung – Definitionen und Mindeststandards, 2013).
Von diesen Standards sind die meisten Obdachlosenunterkünfte in Berlin weit entfernt. Berlinweit gelten die Mindeststandards für vertragsfreie Unterkünfte (LAGeSo. Mindestanforderungen
für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte. Stand 01.09.2011). Zudem be- stimmen
in den vertragsfreien Unterkünften die jeweiligen Betreiber die Anzahl und die Qualifikation des
Personals. Vorgaben zum Personalschlüssel gibt es nicht. Eine begleitende Unterstützung bei
der Reintegration Wohnungsloser in normale Wohnungen fehlt fast immer. In den Leitlinien der
Wohnungslosenpolitik der Senatsverwaltung für Soziales von 1998 wurde mehrfach das Ziel
formuliert, dass wohnungslose Menschen von den Bezirken nicht in „kommunalen Obdachlosenheimen, Wohnheimen und Pensionen gewerblicher und freier Träger ohne qualifizierte Betreuung nach § 72 BSHG“ untergebracht werden sollen, sondern in „befristete[n] ambulante[n]
oder stationäre[n] Betreuungsmaßnahmen nach § 72 BSHG bzw. [...] Hilfen nach dem SGB VIII“
(Drucksache 13/4095, S. 8). Dieses Ziel wurde im Laufe der Zeit faktisch aufgegeben. Zum 1.
Januar 2014 haben Bezirke und LAGeSo eine neue Rahmenvereinbarung zur Berliner Unterbringungsleitstelle (kurz: BUL- Rahmenvereinbarung) geschlossen, in der die Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken festgeschrieben wird. Galt in der BUL-Rahmenvereinbarung
von 2005 noch das Ziel, dass die „Versorgung der Hilfebedürftigen mit Wohnraum [...] Vorrang
gegenüber der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften” haben soll (§ 1 Absatz 2 Satz 2),
ist davon in der neuen Vereinbarung keine Rede mehr. Auch haben Senat und Bezirke sich von
jeglicher Qualitätsentwicklung und -prüfung offiziell verabschiedet.
Mangelhafte Kontrolle der Obdachlosenunterkünfte
Für die ASOG-Einrichtungen sind nur minimale Standards vorgegeben, und deren Einhaltung
wird nicht von allen Bezirken wirksam überprüft und sanktioniert. In einigen Bezirken sind überhaupt keine Heimbegeher/-innen (mehr) tätig. Begehungen finden oft nur sporadisch und ohne
einheitliche Vorgaben statt. Die meisten Bezirke sind mit der Kontrolle der Standards in den
vertragsfreien Obdachlosenunterkünften personell überfordert. Die Kontrollen werden zudem oft
mehrere Wochen bis Monate im Voraus angekündigt. Einige Bezirke protokollieren und dokumentieren die Begehungen der Einrichtungen nicht. Daher ist nicht überprüfbar, ob es Beanstandungen gab und inwiefern diese behoben wurden. 17/1410 B). Ein menschenwürdiges
Wohnen ist in vielen vertragsfreien Einrichtungen nicht gewährleistet. Ein Beschwerdemanagement existiert nicht. Da die Heimbewohner*innen über kein mietrechtlich abgesichertes Mietverhältnis verfügen, sind sie der Willkür der Betreiber ausgesetzt.
Beschwerden über die Zustände in den Unterkünften, können zur Folge haben, dass die Betreffenden gezwungen werden, die Einrichtung zu verlassen und damit erneut obdachlos werden
(vgl. taz, Schon wieder umziehen, 23. Mai 2014; rbb-Kontraste.
Kaum Kontrolle? Das Geschäft mit der Obdachlosigkeit. Sendung vom 4. Juni 2014).