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VzK 13, 1. ZB, 43. Tagung, 27.09.2006.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13, 1. ZB, 43. Tagung, 27.09.2006.pdf
Größe
232 kB
Erstellt
14.10.15, 02:06
Aktualisiert
27.01.18, 11:40

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin V-1082 Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes Beratungsfolge: 31.08.2005 06.09.2005 09.11.2005 27.09.2006 BVV BüEiGO BVV BVV BVV/34/V BüEiGO/23/V BVV/36/V Überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Mehr Bürgerdemokratie Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 15.09.2006 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. V-1082 Bezirksamt Pankow von Berlin 07.09.2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: V-1082 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Mehr Bürgerdemokratie Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 36. Sitzung am 09.11.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-1082 “Das Bezirksamt wird ersucht: 1. dafür Sorge zu tragen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten des Bezirks, über städtische Angelegenheiten, soweit sie den Bezirk betreffen, und über ihre neuen, verbesserten Mitwirkungsrechte durch geeignete Mittel informiert werden und 2. dafür Sorge zu tragen, dass künftig zur Erörterung wichtiger Bezirksangelegenheiten Einwohnerversammlungen mit der betroffenen Einwohnerschaft durchgeführt werden können. Das Verfahren hierfür soll sich an den bisherigen Verfahren zur Bürgerbeteiligung orientieren (z.B. B-Plan Verfahren). 3. Der BVV ist erstmalig zu ihrer 37. Tagung zu berichten. Danach ist die BVV halbjährlich über die Aktivitäten des Bezirksamtes in diesem Bereich zu unterrichten.” wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Vorbemerkung: Mit dem am 16.07. 2005 in Kraft getretenen 7. Änderungsgesetz zum Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 07.07.2005 (GVBl. S. 390ff.) wurden die Mitwirkungsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Bürgerinnen und Bürger auf bezirklicher Ebene gestärkt. Der Gesetzesänderung vorausgegangen war eine vom Berliner Abgeordnetenhaus im Sommer 2005 beschlossene Änderung der Verfassung von Berlin, die Bürgerbegehren/Bürgerentscheide auf Bezirksebene ermöglicht und die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger Berlins erweitert. Zu 1. Die in dem Ersuchen z.T. zitierte Bestimmung des § 41 Abs. 1 BezVG, nach der die Einwohnerinnen und Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten des Bezirks, über städtische Angelegenheiten, soweit sie den Bezirk betreffen, und über ihre Mitwirkungsrechte zu unterrichten sind, begründet eine gesetzliche Verpflichtung sowohl für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) als auch für das Bezirksamt. Das Bezirksamt kommt der Unterrichtungspflicht nach. So werden z.B. durch die Abteilung Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste Pressemitteilungen herausgegeben, Flugblätter verteilt oder die Internetseiten des Bezirksamts genutzt. Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hat das Bezirksamt bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder – plänen die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten und dabei zu berücksichtigen, dass den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden soll. Auch das wird das Bezirksamt künftig in verstärktem Maße beachten und bei der Ausgestaltung des Verfahrens auf vorhandene Erfahrungen mit spezialgesetzlich geregelten Bürgerbeteiligungen zurückgreifen. Zu 2. Gemäß § 42 BezVG können zur Erörterung wichtiger Bezirksangelegenheiten mit der betroffenen Einwohnerschaft Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Einwohnerversammlungen werden von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der BVV einberufen, wenn die BVV dies verlangt oder der Antrag einer Einwohnerin oder eines Einwohners auf Durchführung einer Einwohnerversammlung von einem Drittel der Bezirksverordneten unterstützt wird. Sie können auch vom Bezirksamt einberufen werden. Sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der in Rede stehenden Vorschriften des BezVG fanden zahlreiche öffentliche Veranstaltungen verschiedener Geschäftsbereiche des Bezirksamts mit der Pankower Bevölkerung zu wichtigen bezirklichen Themen oder geplanten Maßnahmen statt. So wurde durch die Abteilung Kultur, Wirtschaft und öffentliche Ordnung der Kultur- und Bildungsentwicklungsplan 2003 – 2007 sowie das Tourismusmarketingkonzept der Pankower Bevölkerung vorgestellt. Darüber hinaus wurden auch Probleme, die in einigen Stadtquartieren auftraten, öffentlich erörtert. Hervorzuheben sind insoweit drei Veranstaltungen seit dem Jahr 2005 zum Thema Schankvorgärten, und zwar mit Gastwirten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern des Kollwitzplatzes, des Helmholtzplatzes und der Kastanienallee/Oderberger Straße. Ferner wurden durch die Abteilung Stadtentwicklung zahlreiche Bürgerversammlungen zur Vorbereitung und Umsetzung größerer Neubaumaßnahmen im Straßenbau, welche immer auch mit Neugestaltungsmaßnahmen und weiteren straßenräumlichen sowie verkehrlichen Verbesserungen verbunden sind, durchgeführt. Nicht nur auf diesen Versammlungen, sondern bereits im Vorfeld und besonders danach werden zahlreiche Anregungen von den Bürgern geltend gemacht und von dem hierfür zuständigen Tiefbauamt in die weiteren Planungen einbezogen. Zu 3. Das Bezirksamt wird die BVV halbjährlich über die Aktivitäten der jeweils zuständigen Bezirksamtsmitglieder in diesem Bereich informieren. Haushaltsmäßige Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Burkhard Kleinert Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 Nachhaltigkeitskriterium keine positive Auswirkungen Auswirkungen quantitativ qualitativ 1. Fläche - Versiegelungsgrad 2. Wasser - Wasserverbrauch 3. Energie - Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie 4. Abfall - Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen 5. Verkehr - Verringerung des Indivi-- dualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege 6. Immissionen - Schadstoffe - Lärm 7. Einschränkung von Fauna und Flora 8. Bildungsangebot 9. Kulturangebot 10. Freizeitangebot 11. Partizipation in EntscheiX dungsprozessen 12. Arbeitslosenquote 13. Ausbildungsplätze 14. Betriebsansiedlungen 15. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. X negative Auswirkungen quantitativ qualitativ Bemerkungen