Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13, 1. ZB, 43. Tagung, 27.09.2006.pdf
Größe
232 kB
Erstellt
14.10.15, 02:06
Aktualisiert
27.01.18, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
V-1082
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
Beratungsfolge:
31.08.2005
06.09.2005
09.11.2005
27.09.2006
BVV
BüEiGO
BVV
BVV
BVV/34/V
BüEiGO/23/V
BVV/36/V
Überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Mehr Bürgerdemokratie
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 15.09.2006
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. V-1082
Bezirksamt Pankow von Berlin
07.09.2006
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: V-1082
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Mehr Bürgerdemokratie
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 36. Sitzung am 09.11.2005 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-1082 “Das Bezirksamt wird ersucht:
1. dafür Sorge zu tragen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner über die allgemein bedeutsamen
Angelegenheiten des Bezirks, über städtische Angelegenheiten, soweit sie den Bezirk betreffen, und über
ihre neuen, verbesserten Mitwirkungsrechte durch geeignete Mittel informiert werden und
2. dafür Sorge zu tragen, dass künftig zur Erörterung wichtiger Bezirksangelegenheiten
Einwohnerversammlungen mit der betroffenen Einwohnerschaft durchgeführt werden können. Das
Verfahren hierfür soll sich an den bisherigen Verfahren zur Bürgerbeteiligung orientieren (z.B. B-Plan
Verfahren).
3. Der BVV ist erstmalig zu ihrer 37. Tagung zu berichten. Danach ist die BVV halbjährlich über die
Aktivitäten des Bezirksamtes in diesem Bereich zu unterrichten.”
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Vorbemerkung:
Mit dem am 16.07. 2005 in Kraft getretenen 7. Änderungsgesetz zum Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) vom 07.07.2005 (GVBl. S. 390ff.) wurden die Mitwirkungsrechte der Einwohnerinnen
und Einwohner sowie der Bürgerinnen und Bürger auf bezirklicher Ebene gestärkt.
Der Gesetzesänderung vorausgegangen war eine vom Berliner Abgeordnetenhaus im Sommer
2005 beschlossene Änderung der Verfassung von Berlin, die Bürgerbegehren/Bürgerentscheide
auf Bezirksebene ermöglicht und die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger Berlins
erweitert.
Zu 1.
Die in dem Ersuchen z.T. zitierte Bestimmung des § 41 Abs. 1 BezVG, nach der die Einwohnerinnen und
Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten des Bezirks, über städtische
Angelegenheiten, soweit sie den Bezirk betreffen, und über ihre Mitwirkungsrechte zu unterrichten sind,
begründet eine gesetzliche Verpflichtung sowohl für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) als auch
für das Bezirksamt.
Das Bezirksamt kommt der Unterrichtungspflicht nach. So werden z.B. durch die Abteilung Umwelt,
Wohnen und Bürgerdienste Pressemitteilungen herausgegeben, Flugblätter verteilt oder die
Internetseiten des Bezirksamts genutzt.
Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hat das Bezirksamt bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die
das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren,
insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder –
plänen die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und
Auswirkungen zu unterrichten und dabei zu berücksichtigen, dass den Einwohnerinnen und Einwohnern
Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden soll.
Auch das wird das Bezirksamt künftig in verstärktem Maße beachten und bei der Ausgestaltung des
Verfahrens auf vorhandene Erfahrungen mit spezialgesetzlich geregelten Bürgerbeteiligungen
zurückgreifen.
Zu 2.
Gemäß § 42 BezVG können zur Erörterung wichtiger Bezirksangelegenheiten mit der betroffenen
Einwohnerschaft Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Einwohnerversammlungen werden
von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der BVV einberufen, wenn die BVV dies verlangt oder der
Antrag einer Einwohnerin oder eines Einwohners auf Durchführung einer Einwohnerversammlung von
einem Drittel der Bezirksverordneten unterstützt wird. Sie können auch vom Bezirksamt einberufen
werden.
Sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der in Rede stehenden Vorschriften des BezVG fanden zahlreiche
öffentliche Veranstaltungen verschiedener Geschäftsbereiche des Bezirksamts mit der Pankower
Bevölkerung zu wichtigen bezirklichen Themen oder geplanten Maßnahmen statt.
So wurde durch die Abteilung Kultur, Wirtschaft und öffentliche Ordnung der Kultur- und
Bildungsentwicklungsplan 2003 – 2007 sowie das Tourismusmarketingkonzept der Pankower
Bevölkerung vorgestellt. Darüber hinaus wurden auch Probleme, die in einigen Stadtquartieren auftraten,
öffentlich erörtert. Hervorzuheben sind insoweit drei Veranstaltungen seit dem Jahr 2005 zum Thema
Schankvorgärten, und zwar mit Gastwirten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern des Kollwitzplatzes,
des Helmholtzplatzes und der Kastanienallee/Oderberger Straße.
Ferner wurden durch die Abteilung Stadtentwicklung zahlreiche Bürgerversammlungen zur Vorbereitung
und Umsetzung größerer Neubaumaßnahmen im Straßenbau, welche immer auch mit
Neugestaltungsmaßnahmen und weiteren straßenräumlichen sowie verkehrlichen Verbesserungen
verbunden sind, durchgeführt. Nicht nur auf diesen Versammlungen, sondern bereits im Vorfeld und
besonders danach werden zahlreiche Anregungen von den Bürgern geltend gemacht und von dem
hierfür zuständigen Tiefbauamt in die weiteren Planungen einbezogen.
Zu 3.
Das Bezirksamt wird die BVV halbjährlich über die Aktivitäten der jeweils zuständigen
Bezirksamtsmitglieder in diesem Bereich informieren.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Burkhard Kleinert
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine
nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
keine
positive Auswirkungen
Auswirkungen
quantitativ qualitativ
1. Fläche
- Versiegelungsgrad
2. Wasser
- Wasserverbrauch
3. Energie
- Energieverbrauch
- Anteil erneuerbarer Energie
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
- Verringerung des Indivi--
dualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
6. Immissionen
- Schadstoffe
- Lärm
7. Einschränkung von Fauna
und Flora
8. Bildungsangebot
9. Kulturangebot
10. Freizeitangebot
11. Partizipation in EntscheiX
dungsprozessen
12. Arbeitslosenquote
13. Ausbildungsplätze
14. Betriebsansiedlungen
15. wirtschaftl. Diversifizierung
nach Branchen
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
X
negative Auswirkungen
quantitativ qualitativ
Bemerkungen