Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Linke 33. BVV am 08.07.15.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
14.10.15, 02:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-1001
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Antrag
Linksfraktion
Beratungsfolge:
08.07.2015
BVV
BVV/ 033/VII
Betreff: Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt den Antrag auf Erweiterung des
Denkmalbereiches Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park auf die gesamte Fläche des
ehemaligen Gaswerks zu stellen.
Berlin, den 30.06.2015
Einreicher: Linksfraktion
gez. BV Dr. Michail Nelken
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen
Drs. VII-1001
Begründung:
Das Landesdenkmalamt hat im Jahre 2014 die Gesamtanlage Thälmannpark als Denkmalbereich unter Schutz gestellt. Die bauhistorische und denkmalrechtliche Begründung ist sehr überzeugend. Allerdings erscheint die Abgrenzung des festgesetzten
Denkmalbereiches nicht ebenso fundiert, konsequent und sachgerecht.
Wesentlich für den Denkmalwert ist, dass hier auf einer 26 ha großen innerstädtischen
Industrieanlage auf der Basis eines städtebaulichen Gesamtkonzepts ein neues Stadtquartier mit Wohnungen, großzügigen öffentlichen Grünflächen, mit Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie mit sozialer Infrastruktur geplant und gebaut wurde. Unbeachtet der politisch-ideologischen Instrumentalisierung, der vielen wertvollen Bauwerken aller Epochen eigen war, hat die Gesamtanlage eine besondere städtebauliche
Qualität und stellt eine zu würdigende städtebauliche Konversionsleistung dar.
Es ist unverständlich, warum ein Teil der Konversionsfläche und der Gesamtanlage in
den Denkmalbereich nicht einbezogen wurde. Das Planetarium, die östlich anschließenden Grünflächen sowie die Schule und die Sportflächen und Spielflächen gehören unzweifelhaft zur Gesamtanlage. Das Schulnebengebäude (Horthaus) ist ein erhaltendes
Werksgebäude des Gaswerks. In der Entwicklung der städtebaulichen Gesamtkonzeption waren diese Flächen stets Bestandteil der Planung. Sie wurde als 2. Bauabschnitt
der Gesamtanlage realisiert.
Denkmalpflegerische oder überwiegend öffentliche Interessen, die diese Amputation
begründen könnten, sind bei der Festsetzung nicht dargelegt worden und auch sonst
nicht erkennbar. Private Spekulationsinteressen bei der Verwertung der benachbarten
Bahnflächen sind in diesem Kontext denkmalrechtlich und gesellschaftspolitisch nicht
abwägungsrelevant.
Eine Weiterentwicklung öffentlicher Nutzungsinteressen - wie die Entwicklung des
Schulcampus oder der Fuß- und Fahrradwegeverbindungen - wären dadurch nicht behindert. Entsprechend bauliche Veränderungen müssten ohnehin mit einer besonderen
Rücksichtnahme auf die bereits gegebenen Denkmale erfolgen (Umgebungsschutz). Im
Fall überwiegend öffentlicher Interessen, wie den genannten, ist im Denkmalschutzgesetz Berlin eine bewährte Rechtsgrundlage für eine Abwägung gegeben und verfügt die
Berliner Denkmalpflege über langjährige praktische Erfahrung bei deren Anwendung.