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Antrag Linke 33. BVV am 08.07.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Linke 33. BVV am 08.07.15.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
14.10.15, 02:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:28

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-1001 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Antrag Linksfraktion Beratungsfolge: 08.07.2015 BVV BVV/ 033/VII Betreff: Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt den Antrag auf Erweiterung des Denkmalbereiches Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park auf die gesamte Fläche des ehemaligen Gaswerks zu stellen. Berlin, den 30.06.2015 Einreicher: Linksfraktion gez. BV Dr. Michail Nelken Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Drs. VII-1001 Begründung: Das Landesdenkmalamt hat im Jahre 2014 die Gesamtanlage Thälmannpark als Denkmalbereich unter Schutz gestellt. Die bauhistorische und denkmalrechtliche Begründung ist sehr überzeugend. Allerdings erscheint die Abgrenzung des festgesetzten Denkmalbereiches nicht ebenso fundiert, konsequent und sachgerecht. Wesentlich für den Denkmalwert ist, dass hier auf einer 26 ha großen innerstädtischen Industrieanlage auf der Basis eines städtebaulichen Gesamtkonzepts ein neues Stadtquartier mit Wohnungen, großzügigen öffentlichen Grünflächen, mit Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie mit sozialer Infrastruktur geplant und gebaut wurde. Unbeachtet der politisch-ideologischen Instrumentalisierung, der vielen wertvollen Bauwerken aller Epochen eigen war, hat die Gesamtanlage eine besondere städtebauliche Qualität und stellt eine zu würdigende städtebauliche Konversionsleistung dar. Es ist unverständlich, warum ein Teil der Konversionsfläche und der Gesamtanlage in den Denkmalbereich nicht einbezogen wurde. Das Planetarium, die östlich anschließenden Grünflächen sowie die Schule und die Sportflächen und Spielflächen gehören unzweifelhaft zur Gesamtanlage. Das Schulnebengebäude (Horthaus) ist ein erhaltendes Werksgebäude des Gaswerks. In der Entwicklung der städtebaulichen Gesamtkonzeption waren diese Flächen stets Bestandteil der Planung. Sie wurde als 2. Bauabschnitt der Gesamtanlage realisiert. Denkmalpflegerische oder überwiegend öffentliche Interessen, die diese Amputation begründen könnten, sind bei der Festsetzung nicht dargelegt worden und auch sonst nicht erkennbar. Private Spekulationsinteressen bei der Verwertung der benachbarten Bahnflächen sind in diesem Kontext denkmalrechtlich und gesellschaftspolitisch nicht abwägungsrelevant. Eine Weiterentwicklung öffentlicher Nutzungsinteressen - wie die Entwicklung des Schulcampus oder der Fuß- und Fahrradwegeverbindungen - wären dadurch nicht behindert. Entsprechend bauliche Veränderungen müssten ohnehin mit einer besonderen Rücksichtnahme auf die bereits gegebenen Denkmale erfolgen (Umgebungsschutz). Im Fall überwiegend öffentlicher Interessen, wie den genannten, ist im Denkmalschutzgesetz Berlin eine bewährte Rechtsgrundlage für eine Abwägung gegeben und verfügt die Berliner Denkmalpflege über langjährige praktische Erfahrung bei deren Anwendung.