Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen Linke und B´90/Grüne 31. BVV am 06.05.15.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
14.10.15, 02:10
Aktualisiert
27.01.18, 11:32
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Ausfertigung
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
VII-0959
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
06.05.2015
BVV
BVV/ 031/VII
Betreff: Spielplatz nicht für Flüchtlinge?
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Eigentümern des Spielplatzes Gustav-AdolfStraße 125 – Wigandstaler Straße 7 – DGZ-Ring mit Nachdruck dafür einzusetzen,
dass die vor kurzem wegen der Nutzung durch Bewohner_innen der
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Bühringstraße erfolgte Sperrung des
Spielplatzes wieder aufgehoben wird.
Berlin, den 06.05.2015
Einreicher: Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Linksfraktion: gez. BV Ines Pohl und BV Matthias Zarbock
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: gez. BV Daniela Billig und BV Cornelius
Bechtler
Siehe 3. Ausfertigung
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
2. Ausfertigung
Drs. VII-0959
Begründung:
Die Sperrung eines bis dato von der breiten Öffentlichkeit unkontrolliert genutzten
Geländes, nachdem dieses auch von Bewohner_innen aus dem in der Nähe
befindlichen Wohnheim für geflüchtete Menschen genutzt wurde, lässt den Eindruck
entstehen, dass diskriminierende Haltungen diese Entscheidung mitbestimmten. Dieser
Eindruck verstärkt sich mit Blick auf die Aussagen von Betroffenen, nach denen dieses
Areal nun plötzlich privat sei und von ihnen – den Bewohner_innen der
Flüchtlingseinrichtung – nicht zum Spielen genutzt werden solle. Nicht nur für Kinder ist
eine solche Situation schwer zu akzeptieren. Jedoch ist es Kindern wohl am wenigsten
zuzumuten, einen vorhandenen Spielplatz nicht mehr nutzen zu dürfen. Was bis vor
Kurzem noch möglich war, ist es nun nicht mehr. Angesichts dessen, dass diesen
zudem derzeit auch keine Alternative zur Verfügung steht, obwohl gerade sie sich
aufgrund ihrer rechtlichen Situation und dem damit einhergehenden Mangel an
Möglichkeiten einen großen Teil der Tage in und um das Wohnheim herum aufhalten
müssen, erscheint diese Situation noch weniger akzeptabel.
Kinder brauchen Bewegung und haben ein Grundrecht auf Spiel. Für ihre gesunde
Entwicklung ist dies zwingende Voraussetzung. Dazu braucht es Räume, wie es
Spielplätze sind. Spielplätze sind zudem auch immer Räume der Begegnung
unterschiedlicher Menschen. Gegebenenfalls auftretende Konflikte unterschiedlicher
Nutzer_innen bei intensiver Nutzung von abgegrenzten Räumen sollten jedoch erst
zuallerletzt durch Aussperrung von ausgesuchten Gruppen von Menschen vermeintlich
gelöst werden. Vorzugsweise sind vorab die Möglichkeiten zur kommunikativen
Konfliktlösung zu bemühen (sofern überhaupt ein Konflikt besteht). Dies scheint hier
nicht erfolgt zu sein. Unklar ist zudem, ob überhaupt ein diese Entscheidung
rechtfertigender Konflikt vorliegt, oder ob nicht einfach die Geräuschkulisse spielender
Kinder problematisch wahrgenommen wird. Kinderlärm ist jedoch als natürliches
Lebensgeräusch zu akzeptieren und deshalb einmal mehr ein Grund nicht mittels
restriktiver und ausschließender Maßnahmen auf diesen zu reagieren.
Mit der in Pankow gelebten Willkommenskultur gegenüber zuwandernden Menschen ist
eine derart intendierte Absperrung eines Spielplatzes nicht vereinbar. Deshalb soll sich
das Bezirksamt beim Eigentümer des Geländes umgehend und nachdrücklich für eine
Aufhebung dieser Sperre einsetzen. Pankow braucht keine Ausgrenzung und kein
Gegen-, sondern ein Miteinander der Menschen, die im Bezirk leben.