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2. Ausfertigung Antrag Fraktionen Linke und B´90/Grüne 31. BVV am 06.05.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen Linke und B´90/Grüne 31. BVV am 06.05.15.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
14.10.15, 02:10
Aktualisiert
27.01.18, 11:32

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Inhalt der Datei

2. Ausfertigung Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Antrag Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen VII-0959 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 06.05.2015 BVV BVV/ 031/VII Betreff: Spielplatz nicht für Flüchtlinge? Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Eigentümern des Spielplatzes Gustav-AdolfStraße 125 – Wigandstaler Straße 7 – DGZ-Ring mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die vor kurzem wegen der Nutzung durch Bewohner_innen der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Bühringstraße erfolgte Sperrung des Spielplatzes wieder aufgehoben wird. Berlin, den 06.05.2015 Einreicher: Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Linksfraktion: gez. BV Ines Pohl und BV Matthias Zarbock Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: gez. BV Daniela Billig und BV Cornelius Bechtler Siehe 3. Ausfertigung Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für 2. Ausfertigung Drs. VII-0959 Begründung: Die Sperrung eines bis dato von der breiten Öffentlichkeit unkontrolliert genutzten Geländes, nachdem dieses auch von Bewohner_innen aus dem in der Nähe befindlichen Wohnheim für geflüchtete Menschen genutzt wurde, lässt den Eindruck entstehen, dass diskriminierende Haltungen diese Entscheidung mitbestimmten. Dieser Eindruck verstärkt sich mit Blick auf die Aussagen von Betroffenen, nach denen dieses Areal nun plötzlich privat sei und von ihnen – den Bewohner_innen der Flüchtlingseinrichtung – nicht zum Spielen genutzt werden solle. Nicht nur für Kinder ist eine solche Situation schwer zu akzeptieren. Jedoch ist es Kindern wohl am wenigsten zuzumuten, einen vorhandenen Spielplatz nicht mehr nutzen zu dürfen. Was bis vor Kurzem noch möglich war, ist es nun nicht mehr. Angesichts dessen, dass diesen zudem derzeit auch keine Alternative zur Verfügung steht, obwohl gerade sie sich aufgrund ihrer rechtlichen Situation und dem damit einhergehenden Mangel an Möglichkeiten einen großen Teil der Tage in und um das Wohnheim herum aufhalten müssen, erscheint diese Situation noch weniger akzeptabel. Kinder brauchen Bewegung und haben ein Grundrecht auf Spiel. Für ihre gesunde Entwicklung ist dies zwingende Voraussetzung. Dazu braucht es Räume, wie es Spielplätze sind. Spielplätze sind zudem auch immer Räume der Begegnung unterschiedlicher Menschen. Gegebenenfalls auftretende Konflikte unterschiedlicher Nutzer_innen bei intensiver Nutzung von abgegrenzten Räumen sollten jedoch erst zuallerletzt durch Aussperrung von ausgesuchten Gruppen von Menschen vermeintlich gelöst werden. Vorzugsweise sind vorab die Möglichkeiten zur kommunikativen Konfliktlösung zu bemühen (sofern überhaupt ein Konflikt besteht). Dies scheint hier nicht erfolgt zu sein. Unklar ist zudem, ob überhaupt ein diese Entscheidung rechtfertigender Konflikt vorliegt, oder ob nicht einfach die Geräuschkulisse spielender Kinder problematisch wahrgenommen wird. Kinderlärm ist jedoch als natürliches Lebensgeräusch zu akzeptieren und deshalb einmal mehr ein Grund nicht mittels restriktiver und ausschließender Maßnahmen auf diesen zu reagieren. Mit der in Pankow gelebten Willkommenskultur gegenüber zuwandernden Menschen ist eine derart intendierte Absperrung eines Spielplatzes nicht vereinbar. Deshalb soll sich das Bezirksamt beim Eigentümer des Geländes umgehend und nachdrücklich für eine Aufhebung dieser Sperre einsetzen. Pankow braucht keine Ausgrenzung und kein Gegen-, sondern ein Miteinander der Menschen, die im Bezirk leben.