Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 33. BVV am 08.07.15.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
14.10.15, 02:10
Aktualisiert
27.01.18, 11:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0959
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
06.05.2015
08.07.2015
BVV
BVV
BVV/ 031/VII
BVV/ 033/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Spielplatz nicht für Flüchtlinge?
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 22.06.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0959
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
2015
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache-Nr.: VII-0959
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Spielplatz nicht für Flüchtlinge?
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 31. Sitzung am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0959
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Eigentümern des Spielplatzes Gustav-AdolfStraße 125 – Wigandstaler Straße 7 – DGZ-Ring mit Nachdruck dafür einzusetzen,
dass die vor kurzem erfolgte Sperrung des Spielplatzes wieder aufgehoben wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Nach Recherchen vor Ort und Gesprächen mit der zuständigen Hausverwaltung bleibt
Folgendes festzustellen:
Der Spielplatz ist Bestandteil eines privaten Grundstückes, welches sich im Eigentum
einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) befindet. Diese WEG setzt sich aus
diversen Wohnungseigentumsanteilnehmern zusammen.
Eine Rücksprache mit der zuständigen Hausverwaltung Vigor HGV GmbH hat ergeben,
dass die Sperrung auf einen Baumschaden zurückzuführen ist. Bevor nicht das
abschließende Baumgutachten vorliegt, kann dieser nicht geöffnet werden. Ein Problem mit spielenden Kindern, die nicht zur WEG gehören, besteht nicht. Es gibt jedoch
massive Probleme mit Erwachsenen, die in den Abendstunden den Spielplatz als
Aufenthaltsort nutzen und für Lärmbelästigungen sorgen. Dieses Problem wird Thema
bei der nächsten Wohnungseigentümerversammlung sein.
In der näheren Umgebung befinden sich 3 öffentliche Kinderspielplätze, die der
Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Da es sich bei dem benannten Spielplatz nicht um
einen öffentlichen Kinderspielplatz gemäß dem Grünanlagengesetz handelt, besteht
keine rechtliche Möglichkeit, die WEG zu verpflichten, den Spielplatz der Öffentlichkeit
zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung