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VzK§13 BA, SB 33. BVV am 08.07.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 33. BVV am 08.07.15.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
14.10.15, 02:10
Aktualisiert
27.01.18, 11:32

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0959 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 06.05.2015 08.07.2015 BVV BVV BVV/ 031/VII BVV/ 033/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Spielplatz nicht für Flüchtlinge? Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 22.06.2015 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0959 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 2015 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0959 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Spielplatz nicht für Flüchtlinge? Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 31. Sitzung am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0959 „Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Eigentümern des Spielplatzes Gustav-AdolfStraße 125 – Wigandstaler Straße 7 – DGZ-Ring mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die vor kurzem erfolgte Sperrung des Spielplatzes wieder aufgehoben wird.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Nach Recherchen vor Ort und Gesprächen mit der zuständigen Hausverwaltung bleibt Folgendes festzustellen: Der Spielplatz ist Bestandteil eines privaten Grundstückes, welches sich im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) befindet. Diese WEG setzt sich aus diversen Wohnungseigentumsanteilnehmern zusammen. Eine Rücksprache mit der zuständigen Hausverwaltung Vigor HGV GmbH hat ergeben, dass die Sperrung auf einen Baumschaden zurückzuführen ist. Bevor nicht das abschließende Baumgutachten vorliegt, kann dieser nicht geöffnet werden. Ein Problem mit spielenden Kindern, die nicht zur WEG gehören, besteht nicht. Es gibt jedoch massive Probleme mit Erwachsenen, die in den Abendstunden den Spielplatz als Aufenthaltsort nutzen und für Lärmbelästigungen sorgen. Dieses Problem wird Thema bei der nächsten Wohnungseigentümerversammlung sein. In der näheren Umgebung befinden sich 3 öffentliche Kinderspielplätze, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Da es sich bei dem benannten Spielplatz nicht um einen öffentlichen Kinderspielplatz gemäß dem Grünanlagengesetz handelt, besteht keine rechtliche Möglichkeit, die WEG zu verpflichten, den Spielplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung