Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 33. BVV am 08.07.15.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
14.10.15, 02:10
Aktualisiert
27.01.18, 11:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-0988
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
08.07.2015
BVV
BVV/ 033/VII
Betreff: Information zum Jahresabschlussergebnis 2014 des Bezirks Pankow von
Berlin
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 22.06.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0988
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.06.2015
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Information zum Jahresabschlussergebnis 2014 des Bezirks
Pankow von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 die Information zum
Jahresabschlussergebnis 2014 des Bezirks Pankow von Berlin zur Kenntnis
genommen.
Begründung
Nach Vorliegen des vorläufigen Jahresabschlussergebnisses 2014 einschließlich der
von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommenen Basiskorrektur für
fortzuschreibende Tatbestände der Globalsummenzuweisungen ergeben sich die aus
der Anlage im einzelnen dargestellten Auswirkungen bei den Einnahmen und
Ausgaben.
Insgesamt schließt der Bezirk Pankow mit einem vorläufigen isolierten Jahresergebnis
(d.h. ohne Berücksichtigung des Ergebnisvortrages in Höhe von rund -27,459 Mio. €
aus 2012) in Höhe von rund 5,586 Mio.€ ab. Hieraus war der im
Konsolidierungskonzept 2013–2016 für 2014 vereinbarte Konsolidierungsbeitrag in
Höhe von 3,766 Mio. € zu leisten. Damit ergibt sich ein Ergebnis nach Konsolidierung
von 1,82 Mio. €. Der kumulierte Verlustvortrag Pankows sinkt damit von 18,14 Mio. €
auf 12,55 Mio. €.
Das insgesamt positive Ergebnis ergibt sich insbesondere aus den folgenden be- und
entlastenden Sachverhalten:
Personal
Die Unterschreitung der Personalansätze um rund 2,8 Mio. € ist u.a. zurückzuführen auf
die Absenkung der Einsparvorgabe für Personalausgaben von 1,3 auf 0,6 v.H. (rund
575 T€) und die nachträgliche Korrektur der Basiskorrektur 2013 bezüglich der
Auswirkungen der in 2013 erfolgten tariflichen Umstellung der
Sonderzahlung/Urlaubsgeld (rund 824 T€).
Weitere Gründe waren zeitliche Verschiebungen bei der (Nach-)Besetzung vakanter
Stellen sowie – bedingt durch den neuen Tarifvertrag - die niedrigeren
Personalkostendurchschnittssätze bei Neubesetzungen im Tarifbereich.
A-Teil
Die Überschreitung von rund 1,66 Mio. € bei den Bewirtschaftungsausgaben (A08) ist
insbesondere auf höhere Preise bei Haus- und Straßenreinigung, Strom und
Fernheizung zurückzuführen.
In den höheren Ausgaben A05/bewegliches Vermögen (rund 890 T€ Überschreitung)
sind u.a. enthalten die Ausstattung der Schulküchen und die Ausstattung im Rahmen
der Sonderzuweisung für den Wohnungsbau. Hierfür gab es eine Basiskorrektur von
rund 1,1 Mio. €.
Die Unterschreitung bei A07/Beköstigung in Höhe von rund 950 T€ - bedingt durch eine
über dem Bedarf liegende Veranschlagung gemäß Nachschau - wurde durch die
Basiskorrektur fast vollständig neutralisiert.
T-Teil
Die Überschreitung im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) von
insgesamt rund 1,1 Mio. € ist vor allem durch Mehrausgaben bei der Eingliederungshilfe
Soz nach SGB XII (rund 1,7 Mio. € , siehe hierzu auch die Erläuterungen in der Anlage
2/Effizienzanalyse) und der Eingliederungshilfe Jug nach SGB XII (rund 500 T€)
entstanden.
Dagegen wurden die Ausgaben der Hilfe zur Pflege Soz um rund 1,1 Mio. €
unterschritten. Grund hierfür ist – analog zur Vorgehensweise in 2013 – eine
Basiskorrektur auf Basis der Istkosten bei der stationären Hilfe zur Pflege. Pankow
bekommt für diesen Bereich eine Erstattung in Höhe von rund 830 T€. Damit wurde
auch weiterhin den Hinweisen der Bezirke auf mangelnde Steuerungsmöglichkeiten
(Wunsch- und Wahlrecht der Anspruchsberechtigten sowie die von den Bezirken nicht
zu beeinflussenden Kostensätze) in diesem Bereich Rechnung getragen.
Bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) kam es insgesamt zur Überschreitung in Höhe von
rund 2,2 Mio. €. Diese entstanden vor allem bei der Eingliederungshilfe nach SGB VIII
(rund 1,2 Mio. € sowie bei den ambulanten Hilfen (rund 1 Mio. €)). Erläuterungen hierzu
finden sich in der Anlage 2/Effizienzanalyse.
Z-Teil (Z 10)
Der sogenannte Defizitausgleich, d.h. die Ausgleichszahlung aus dem Haushalt an den
Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung blieb um rund 1,4 Mio. € unter dem
Ansatz. Dies ist vor allem auf höhere Einnahmen (rund 1,2 Mio. €) im Wirtschaftsplan
aus dem Verkauf von Parkscheinen zurückzuführen. Auch die Ausgaben für
Ausstattung, IuK sowie für Fortbildungen wurden unterschritten.
Investitionen
Die Investitionsausgaben aus der Pauschalen Zuweisung wurden um rund 4 Mio. €
unterschritten.
Darin enthalten sind die zur Untersetzung der Pauschalen Minderausgaben
eingesetzten 800 T€ (500 T€/Anteil aus der Neubaumaßnahme Rosenthaler Weg und
300 T€/Anteil aus der Neubaumaßnahme Bucher Str.) sowie die nicht verausgabten
Mittel aus der Pauschalen Zuweisung für Investitionen in Höhe von 730 T€ (Titel
71901), in die die Maßnahmen Neubau Kastanienallee/500T€ und Spielplatz
Kissingenstr/230 T€ überführt wurden, da hier die Bauplanungsunterlagen nicht
rechtzeitig vorgelegt werden konnten.
Eine weitere Unterschreitung in Höhe von 1 Mio. € bei Investitionen ergibt sich aus der
Zuführung von Mitteln in gleicher Höhe in die Rücklage aufgrund von Verzögerungen
beim Bau der Kita Agnes-Wabnitzstraße.
Daneben kam es bei weiteren Investitionsmaßnahmen (Neubau Schönstraße, Neubau
Bucher Straße, Aufzüge Rathaus, Grünanlage Dietzgenstraße) zu Verschiebungen oder
Verzögerungen aufgrund fehlender Bauplanungsunterlagen, höherer Kosten und/oder
geänderter Bedarfsprogramme.
Einnahmen
Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,2 Mio. € konnten - letztmalig - aus der Abgeltung
von dinglichen Rechten (E03) erzielt werden. Ab 2015 können nur noch bereits
bestehende Forderungen abgerechnet, aber keine neuen Ansprüche mehr geltend
gemacht werden.
Die Einnahmen aus Geldbußen aus der Parkraumbewirtschaftung wurden um rund 1,35
Mio. € unterschritten. Damit setzt sich die Entwicklung aus 2013 fort, wonach als Folge
der Erhöhung der Bußgelder zum 1. April 2013 die Einnahmen aus
Parkscheinautomaten steigen bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen aus Bußgeldern.
Bei der Erlösbeteiligung aus der Veräußerung von Grundstücken (E02) wurde bei
Einnahmen in Höhe von nur noch knapp 850 T€ der Ansatz um rund 500 T€
unterschritten, was auf die neue Liegenschaftspolitik zurückzuführen ist.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Berücksichtigung des Jahresabschlussergebnisses 2014 im Haushaltsjahr 2016
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Nicht betroffen
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister