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VzK§15 BA 33. BVV am 08.07.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA 33. BVV am 08.07.15.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
14.10.15, 02:10
Aktualisiert
27.01.18, 11:33

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 08.07.2015 BVV BVV/ 033/VII Betreff: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 25.06.2015 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen VII-0995 Drs. VII-0995 Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2015 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr. Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen: Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgen der Stiftung Kreuzberg bereitgestellten Mittel in Höhe von 9.500 € werden für das Haushaltsjahr 2016 satzungsgemäß und in Anlehnung an die Verteilquote der Vorjahre wie folgt aufgeteilt: Beauftragte beim BzBm (insbes. Behindertenbeauftragter) Schul- und Sportamt Amt für Weiterbildung und Kultur Jugendamt Amt für Soziales 1.600 € 2.400 € 1.600 € 2.300 € 1.600 € 9.500 € Begründung Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und zu 80 % auf die Bezirke verteilt. Für den Bezirk Pankow ergibt sich eine Verminderung des zur Verfügung stehenden Ertrags von 3.800 € gegenüber dem Vorjahr (13.300 €). Gemäß § 2 der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträge für folgende Verwendungszwecke vorgesehen: - Fürsorge für Körperbehinderte Förderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken) Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Jugendpflegestätten u.ä.) Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime u.ä.) Altenhilfe (Seniorenarbeit) Erwachsenenbildung (Volkshochschule) Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, weil vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden. Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain/ Kreuzberg Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Die Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Verbesserung der sozialen Struktur Kinder- und Familienverträglichkeit Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister