Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA 33. BVV am 08.07.15.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
14.10.15, 02:10
Aktualisiert
27.01.18, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
08.07.2015
BVV
BVV/ 033/VII
Betreff: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 25.06.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
VII-0995
Drs. VII-0995
Bezirksamt Pankow von Berlin
.06.2015
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgen der Stiftung Kreuzberg bereitgestellten Mittel in Höhe von 9.500 € werden für das Haushaltsjahr 2016
satzungsgemäß und in Anlehnung an die Verteilquote der Vorjahre wie folgt aufgeteilt:
Beauftragte beim BzBm
(insbes. Behindertenbeauftragter)
Schul- und Sportamt
Amt für Weiterbildung und Kultur
Jugendamt
Amt für Soziales
1.600 €
2.400 €
1.600 €
2.300 €
1.600 €
9.500 €
Begründung
Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und zu 80 % auf die Bezirke verteilt. Für
den Bezirk Pankow ergibt sich eine Verminderung des zur Verfügung stehenden
Ertrags von 3.800 € gegenüber dem Vorjahr (13.300 €).
Gemäß § 2 der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträge für folgende
Verwendungszwecke vorgesehen:
-
Fürsorge für Körperbehinderte
Förderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)
Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Jugendpflegestätten u.ä.)
Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime u.ä.)
Altenhilfe (Seniorenarbeit)
Erwachsenenbildung (Volkshochschule)
Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, weil vom Finanzamt für
Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens
nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.
Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen
Geschäftsbereichen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain/ Kreuzberg
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Die Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Verbesserung der sozialen Struktur
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Bibliotheken, Jugend und
Soziales bereitgestellt.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister