Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag B´90/Die Grünen 32. BVV am 10.06.15.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
14.10.15, 02:10
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0970
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antrag
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
10.06.2015
BVV
BVV/ 032/VII
Betreff: Signet "Berlin barrierefrei" für bezirkliche Gebäude
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei
sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende
der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder
Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese
gegebenenfalls zu kennzeichnen.
Berlin, den 02.06.2015
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Daniela Billig, BV Cornelius Bechtler, BV Ute Schnur
SIEHE 2. AUSFERTIGUNG
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0970
Begründung:
Auf der Internetseite https://www.berlin.de/lb/behi/berlin-barrierefrei/signet-barrierefrei/
heißt es dazu:
„Auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wurde 2004 die
Aktion ‚Berlin barrierefrei‘ ins Leben gerufen und ein geschütztes Signet dazu entwickelt. Bis zum 06.07.2010 galten für die Vergabe des Signets ‚Berlin barrierefrei‘ die
einschlägigen Baubestimmungen sowie die in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommenen DIN-Vorschriften und seit dem 07. Juli 2010 u. a. auch die Empfehlungen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Handbuchs ‚Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin‘ mit Stand vom Juni 2007.
Im Rahmen dieser Aktion konnte das Signet insgesamt an über 700 Einrichtungen vergeben werden. Gut sichtbar an Eingangstüren oder Schaufensterscheiben, an U-BahnAufzügen oder City-Toiletten angebracht, sagte es aus, dass hier alle Menschen, auch
solche mit den unterschiedlichsten Behinderungen klarkommen und bei Bedarf Unterstützung erhalten.
2012 übernahm die Pegasus GmbH die Aktion und entwickelte daraus ein neues Konzept zur Überprüfung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Einrichtungen mit
der Zielsetzung, mit einer einheitlichen und transparenteren Bewertungsmethode die
Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu machen.
Seit Februar 2014 können sich Einrichtungen für das „Signet barrierefrei“ bewerben. Die
Qualität der Ausführung der Barrierefreiheit wird in drei Qualitätsstufen eingeschätzt, die
durch Sterne auf dem Signet gekennzeichnet werden. Die Anforderungen sind eindeutig
formuliert und geben Aufschluss, zu einer objektiven Bewertung der zu zertifizierenden
Einrichtungen.“