Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
1. ZB VzK gem. § 13 BezVG; 19.01.05.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
14.10.15, 02:11
Aktualisiert
27.01.18, 11:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 13 BezVG
des Bezirksamtes
Beratungsfolge:
1.
2.
10.11.2004
19.01.2005
27.
29.
Tagung der BVV
Tagung der BVV
V - 0831 / 04
beschlossen
Kurztitel
Betreff:
Ausbau der Infrastruktur in Sanierungsgebieten – 1. Zwischenbericht
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 10.01.2005
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
2005
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: V – 0831 / 04
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Ausbau der Infrastruktur in Sanierungsgebieten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27. Sitzung am 10.11.2004 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. V – 0831 / 04
„Das Bezirksamt wird ersucht,
a.
b.
c.
der BVV in einer Vorlage zur Kenntnisnahme über die bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung beantragten Mittel für Infrastruktureinrichtungen zu
berichten und dabei insbesondere die gewählten Prioritäten zu begründen.
zu prüfen, inwieweit kostenintensive Maßnahmen zum Umbau ausgewählter
Straßen und Kreuzungen nicht durch weniger kostenintensive Maßnahmen
ersetzt und die frei werdenden Mittel nicht für andere Projekte, insbesondere
zur Sanierung von Kitas und Schulen eingesetzt werden können.
zukünftig jährlich in einer Vorlage zur Kenntnisnahme über durchgeführte, in
Durchführung befindliche und beantragte Maßnahmen in den
Sanierungsgebieten zu berichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu a.
Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beantragten Mittel für
Infrastrukturmaßnahmen sind der beigefügten Liste (Anlage) zu entnehmen.
Zu b.
Die Prüfung hat ergeben, dass die für die Programmjahre 2005/2006 vorgesehenen
straßenräumlichen Maßnahmen in der vorgesehenen Art und Weise ausgeführt
werden müssen, da funktionale, stadtgestalterische und vor allem
Verkehrssicherheitsgründe zum Schutz der Fußgänger (insbesondere der Kinder)
dies erfordern. Insoweit stehen die veranschlagten Mittel für andere Zwecke nicht zur
Verfügung.
Zu c.
Die nächste Mitteilung zur Kenntnisnahme wird zum 1.12.2005 gefertigt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
nicht betroffen
Burkhard Kleinert
Bezirksbürgermeister
Martin Federlein
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
keine Auswirkungen
1. Fläche
- Versiegelungsgrad
2. Wasser
- Wasserverbrauch
3. Energie
- Energieverbrauch
- Anteil erneuerbarer Energie
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
- Verringerung des Individualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
6. Immissionen
- Schadstoffe
- Lärm
7. Einschränkung von Fauna
und Flora
8. Bildungsangebot
9. Kulturangebot
10. Freizeitangebot
11. Partizipation in Entscheidungsprozessen
12. Arbeitslosenquote
13. Ausbildungsplätze
14. Betriebsansiedlungen
15. wirtschaftl. Diversifizierung
nach Branchen
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
positive Auswirkungen
quantitativ qualitativ
negative Auswirkungen
quantitativ
qualitativ
Bemerkungen
Anlage
Ausbau der Infrastruktur in Sanierungsgebieten
Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde, hier das Bezirksamt Pankow von Berlin, vertreten
durch das Amt für Planen und Genehmigen, für die einzelnen Sanierungsgebieten eine
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) zu erstellen.
Bei der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete im Bezirk Pankow wurde die Kostenund Finanzierungsübersicht unter der Voraussetzung der Finanzierung der
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der regulären Investitionstätigkeit aufgestellt.
Die Projekte wurden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur förmlichen
Festsetzung der Sanierungsgebiete von den einzelnen Fachabteilungen des Bezirksamtes
vorgeschlagen und orientieren sich an den jeweiligen Bedarfszahlen der Fachabteilungen.
Mit dem Rückgang des Investitionsvolumens gewann die Inanspruchnahme von
Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zunehmend an
Bedeutung.
Die Einordnung der einzelnen Maßnahmen für den Ausbau der Infrastruktur in
Sanierungsgebieten, das Fördervolumen und der Förderzeitraum basiert auf den
fortgeschriebenen Kosten- und Finanzierungsübersichten der Sanierungsgebiete. Diese
Übersichten werden jährlich in Abstimmung mit den bezirklichen Bedarfsträgern
(Fachabteilungen), der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, den Sanierungsbeauftragten
und dem Amt für Planen und Genehmigen aktualisiert. In diversen Steuerrunden werden mit
den genannten Beteiligten die Objektlisten für die einzelnen Programmjahre der
verschiedenen Förderprogramme vorbereitet und die Umsetzung kontrolliert. Der
überwiegende Teil der Programme wird durch das Amt für Planen und Genehmigen
koordiniert.
Die Durchführung der Baumaßnahmen erfolgt je nach Förderbedingungen ganz oder
teilweise durch Externe, denen die Objekte für den Zeitraum der Baumaßnahme übertragen
werden. Diese Verfahrensweise ist entweder fördertechnisch unumgänglich oder aus
personellen Gründen der bauenden Verwaltung erforderlich, um ein möglichst hohes
Fördervolumen für den Bezirk umzusetzen.
Die Entscheidung über die Bewilligung von Fördergeldern obliegt dem jeweiligen
Fördergeber.
Im Jahr 2004 waren in den Sanierungsgebieten reguläre Investitionen für
Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 12.867.095,10 € aus acht verschiedenen
Förderprogrammen vorgesehen.
Die Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen hat in der Kosten- und
Finanzierungsübersicht einen besonderen hohen Stellenwert.
Im Jahr 2004 wurden alleine nur für Kindertagesstätten und Schulen aus den
unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten wie z.B. soziale Stadt, Stadtumbau Ost, EFRE,
Schul- und Sportsanierungsprogramm insgesamt 5,27 Mio € eingesetzt. Demgegenüber
wurden 2004 Mittel in Höhe von 972 T€ für Umbaumaßnahmen von Straßen und
Kreuzungen zur Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung eingesetzt.
Im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost“ sind für das Haushaltsjahr 2005
Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 1.900.000,00 € beantragt. Des Weiteren wurden
Maßnahmen für den Einsatz zweckgebundener Einnahmen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung in Höhe von insgesamt 8.266.300,00 € angemeldet.
Die Maßnahmen 2004 und 2005 sind in der anliegenden Liste nach Sanierungsgebieten
dargestellt.