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1. ZB VzK gem. § 13 BezVG; 19.01.05.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
1. ZB VzK gem. § 13 BezVG; 19.01.05.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
14.10.15, 02:11
Aktualisiert
27.01.18, 11:38

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 13 BezVG des Bezirksamtes Beratungsfolge: 1. 2. 10.11.2004 19.01.2005 27. 29. Tagung der BVV Tagung der BVV V - 0831 / 04 beschlossen Kurztitel Betreff: Ausbau der Infrastruktur in Sanierungsgebieten – 1. Zwischenbericht Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 10.01.2005 Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 2005 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: V – 0831 / 04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Ausbau der Infrastruktur in Sanierungsgebieten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 27. Sitzung am 10.11.2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. V – 0831 / 04 „Das Bezirksamt wird ersucht, a. b. c. der BVV in einer Vorlage zur Kenntnisnahme über die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beantragten Mittel für Infrastruktureinrichtungen zu berichten und dabei insbesondere die gewählten Prioritäten zu begründen. zu prüfen, inwieweit kostenintensive Maßnahmen zum Umbau ausgewählter Straßen und Kreuzungen nicht durch weniger kostenintensive Maßnahmen ersetzt und die frei werdenden Mittel nicht für andere Projekte, insbesondere zur Sanierung von Kitas und Schulen eingesetzt werden können. zukünftig jährlich in einer Vorlage zur Kenntnisnahme über durchgeführte, in Durchführung befindliche und beantragte Maßnahmen in den Sanierungsgebieten zu berichten.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu a. Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beantragten Mittel für Infrastrukturmaßnahmen sind der beigefügten Liste (Anlage) zu entnehmen. Zu b. Die Prüfung hat ergeben, dass die für die Programmjahre 2005/2006 vorgesehenen straßenräumlichen Maßnahmen in der vorgesehenen Art und Weise ausgeführt werden müssen, da funktionale, stadtgestalterische und vor allem Verkehrssicherheitsgründe zum Schutz der Fußgänger (insbesondere der Kinder) dies erfordern. Insoweit stehen die veranschlagten Mittel für andere Zwecke nicht zur Verfügung. Zu c. Die nächste Mitteilung zur Kenntnisnahme wird zum 1.12.2005 gefertigt. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit nicht betroffen Burkhard Kleinert Bezirksbürgermeister Martin Federlein Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 Nachhaltigkeitskriterium keine Auswirkungen 1. Fläche - Versiegelungsgrad 2. Wasser - Wasserverbrauch 3. Energie - Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie 4. Abfall - Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen 5. Verkehr - Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege 6. Immissionen - Schadstoffe - Lärm 7. Einschränkung von Fauna und Flora 8. Bildungsangebot 9. Kulturangebot 10. Freizeitangebot 11. Partizipation in Entscheidungsprozessen 12. Arbeitslosenquote 13. Ausbildungsplätze 14. Betriebsansiedlungen 15. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. positive Auswirkungen quantitativ qualitativ negative Auswirkungen quantitativ qualitativ Bemerkungen Anlage Ausbau der Infrastruktur in Sanierungsgebieten Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde, hier das Bezirksamt Pankow von Berlin, vertreten durch das Amt für Planen und Genehmigen, für die einzelnen Sanierungsgebieten eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) zu erstellen. Bei der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete im Bezirk Pankow wurde die Kostenund Finanzierungsübersicht unter der Voraussetzung der Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der regulären Investitionstätigkeit aufgestellt. Die Projekte wurden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur förmlichen Festsetzung der Sanierungsgebiete von den einzelnen Fachabteilungen des Bezirksamtes vorgeschlagen und orientieren sich an den jeweiligen Bedarfszahlen der Fachabteilungen. Mit dem Rückgang des Investitionsvolumens gewann die Inanspruchnahme von Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung. Die Einordnung der einzelnen Maßnahmen für den Ausbau der Infrastruktur in Sanierungsgebieten, das Fördervolumen und der Förderzeitraum basiert auf den fortgeschriebenen Kosten- und Finanzierungsübersichten der Sanierungsgebiete. Diese Übersichten werden jährlich in Abstimmung mit den bezirklichen Bedarfsträgern (Fachabteilungen), der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, den Sanierungsbeauftragten und dem Amt für Planen und Genehmigen aktualisiert. In diversen Steuerrunden werden mit den genannten Beteiligten die Objektlisten für die einzelnen Programmjahre der verschiedenen Förderprogramme vorbereitet und die Umsetzung kontrolliert. Der überwiegende Teil der Programme wird durch das Amt für Planen und Genehmigen koordiniert. Die Durchführung der Baumaßnahmen erfolgt je nach Förderbedingungen ganz oder teilweise durch Externe, denen die Objekte für den Zeitraum der Baumaßnahme übertragen werden. Diese Verfahrensweise ist entweder fördertechnisch unumgänglich oder aus personellen Gründen der bauenden Verwaltung erforderlich, um ein möglichst hohes Fördervolumen für den Bezirk umzusetzen. Die Entscheidung über die Bewilligung von Fördergeldern obliegt dem jeweiligen Fördergeber. Im Jahr 2004 waren in den Sanierungsgebieten reguläre Investitionen für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 12.867.095,10 € aus acht verschiedenen Förderprogrammen vorgesehen. Die Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen hat in der Kosten- und Finanzierungsübersicht einen besonderen hohen Stellenwert. Im Jahr 2004 wurden alleine nur für Kindertagesstätten und Schulen aus den unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten wie z.B. soziale Stadt, Stadtumbau Ost, EFRE, Schul- und Sportsanierungsprogramm insgesamt 5,27 Mio € eingesetzt. Demgegenüber wurden 2004 Mittel in Höhe von 972 T€ für Umbaumaßnahmen von Straßen und Kreuzungen zur Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung eingesetzt. Im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost“ sind für das Haushaltsjahr 2005 Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 1.900.000,00 € beantragt. Des Weiteren wurden Maßnahmen für den Einsatz zweckgebundener Einnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Höhe von insgesamt 8.266.300,00 € angemeldet. Die Maßnahmen 2004 und 2005 sind in der anliegenden Liste nach Sanierungsgebieten dargestellt.