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VzK§13 BA, ZB 34. BVV am 23.09.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 34. BVV am 23.09.15.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
14.10.15, 02:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:43

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0438 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 24.04.2013 21.05.2013 04.06.2013 07.08.2013 26.03.2014 17.06.2014 02.07.2014 23.09.2015 BVV VerkOrd VerkOrd WiGlSt WiGlSt VerkOrd BVV BVV BVV/014/VII VerkOrd/025/VII VerkOrd/026/VII WiGlSt/015/VII WiGlSt/025/VII VerkOrd/049/VII BVV / 024/VII BVV/ 034/VII überwiesen vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Wegeleitsystem Schloss Schönhausen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 06.08.2015 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0438 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 2015 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0438 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Wegeleitsystem Schloss Schönhausen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 24. Sitzung am 02.07.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache-Nr.: VII-0438 „Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht zu prüfen, ob das touristische Wegeleitsystem dahingehend überarbeitet werden kann, dass das Schloss Schönhausen in diesem präsenter ist und insbesondere an den stark frequentierten zentralen Stellen, wie dem S- und U-Bahnhof Pankow und dem S-Bahnhof Wollankstrasse auf dieses touristische Highlight hingewiesen wird. Hierbei sind insbesondere zusätzliche Hinweisschilder im Straßenbild, die auf das Schloss hinweisen, in die Überlegungen mit einzubeziehen. Außerdem sollen mit der BVG Gespräche mit dem Ziel aufgenommen werden, ob und welche umliegenden Straßenbahn- und Bushaltestellen mit dem Zusatz Am Schloss Schönhausen versehen werden können.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die innerörtliche Wegweisung zum Schloss Schönhausen befindet sich noch in der Prüfung und Erarbeitung einer Dokumentation für die Standortbestimmung durch den Förderverein Schloss und Garten Schönhausen. Die erarbeitete Dokumentation geht dann zur Anordnung an die Verkehrslenkung Berlin. Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die BVG mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt. Diese liegt vor und wird wörtlich wiedergegeben. „Das Haltestellen- und Wegeleitsystem der BVG ist in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) auf die einfache Orientierung des Reisenden im nahen Verkehrsraum ausgelegt. Unsere Überprüfung der Entfernungen aller in Frage kommenden Haltestellen hat ergeben, dass diese zwischen 1300 m (U-Bhf. Pankow) und 500 m (Tram Hast. Herrmann-Hesse-Str./Waldstr.) liegen. Für eine Aufnahme des Schlosses in einen Haltestellennamen oder als Haltestellenzusatz liegt es damit viel zu weit entfernt von allen in Frage kommenden umliegenden Haltestellen. Außerdem ist das Schloss keiner Haltestelle eindeutig zuzuordnen, da jede dieser Haltestellen aus unterschiedlichen Richtungen anfahrbar ist. Somit kann man in diesem Zusammenhang also nicht mehr von der geforderten einfachen Orientierung im nahen Verkehrsraum sprechen. Ebenso ist zu beachten, dass alle in Frage kommenden Straßenbahnhaltestellen keinen eigenen Bahnsteig besitzen. Daher gibt es dort auch kein bahnsteigseitiges Wegeleitsystem, wie an anderen Haltestellen, in welches das Schloss aufgenommen werden könnte. In den Haltestellen-Umgebungsplänen der BVG ist das Schloss bereits in allen Fällen berücksichtigt worden. Somit ist dadurch eine Orientierung des Reisenden ausreichend gewährleistet. Für die weitere Wegeleitung von den Haltestellen zum Schloss ist das Touristische Wegeleitsystem des Landes Berlin mit entsprechenden Hinweisen ausgestattet. In diesem wird bereits an zehn Stellen auf das Schloss verwiesen. Aus den hier dargestellten Gründen wird nach unserer Auffassung deutlich, dass wir einer Umsetzung des in der Drs. Nr. VII/0438 geschilderten Anliegens nicht entsprechen können. Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung und stehen Ihnen gerne für weitere Nachfragen zur Verfügung.“ Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister