Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 34. BVV am 23.09.15.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
14.10.15, 02:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0438
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
24.04.2013
21.05.2013
04.06.2013
07.08.2013
26.03.2014
17.06.2014
02.07.2014
23.09.2015
BVV
VerkOrd
VerkOrd
WiGlSt
WiGlSt
VerkOrd
BVV
BVV
BVV/014/VII
VerkOrd/025/VII
VerkOrd/026/VII
WiGlSt/015/VII
WiGlSt/025/VII
VerkOrd/049/VII
BVV / 024/VII
BVV/ 034/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Wegeleitsystem Schloss Schönhausen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 06.08.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0438
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
2015
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache-Nr.: VII-0438
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Wegeleitsystem Schloss Schönhausen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 24. Sitzung am 02.07.2014 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache-Nr.: VII-0438
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht zu prüfen, ob das touristische
Wegeleitsystem dahingehend überarbeitet werden kann, dass das Schloss
Schönhausen in diesem präsenter ist und insbesondere an den stark frequentierten
zentralen Stellen, wie dem S- und U-Bahnhof Pankow und dem S-Bahnhof
Wollankstrasse auf dieses touristische Highlight hingewiesen wird.
Hierbei sind insbesondere zusätzliche Hinweisschilder im Straßenbild, die auf das
Schloss hinweisen, in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Außerdem sollen mit der BVG Gespräche mit dem Ziel aufgenommen werden, ob und
welche umliegenden Straßenbahn- und Bushaltestellen mit dem Zusatz Am Schloss
Schönhausen versehen werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die innerörtliche Wegweisung zum Schloss Schönhausen befindet sich noch in der
Prüfung und Erarbeitung einer Dokumentation für die Standortbestimmung durch den
Förderverein Schloss und Garten Schönhausen. Die erarbeitete Dokumentation geht
dann zur Anordnung an die Verkehrslenkung Berlin.
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die BVG mit der Bitte um Prüfung
und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt.
Diese liegt vor und wird wörtlich wiedergegeben.
„Das Haltestellen- und Wegeleitsystem der BVG ist in Übereinstimmung mit den
Richtlinien des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) auf die einfache
Orientierung des Reisenden im nahen Verkehrsraum ausgelegt.
Unsere Überprüfung der Entfernungen aller in Frage kommenden Haltestellen hat
ergeben, dass diese zwischen 1300 m (U-Bhf. Pankow) und 500 m (Tram Hast.
Herrmann-Hesse-Str./Waldstr.) liegen. Für eine Aufnahme des Schlosses in einen
Haltestellennamen oder als Haltestellenzusatz liegt es damit viel zu weit entfernt von
allen in Frage kommenden umliegenden Haltestellen. Außerdem ist das Schloss keiner
Haltestelle eindeutig zuzuordnen, da jede dieser Haltestellen aus unterschiedlichen
Richtungen anfahrbar ist. Somit kann man in diesem Zusammenhang also nicht mehr
von der geforderten einfachen Orientierung im nahen Verkehrsraum sprechen.
Ebenso ist zu beachten, dass alle in Frage kommenden Straßenbahnhaltestellen keinen
eigenen Bahnsteig besitzen. Daher gibt es dort auch kein bahnsteigseitiges
Wegeleitsystem, wie an anderen Haltestellen, in welches das Schloss aufgenommen
werden könnte. In den Haltestellen-Umgebungsplänen der BVG ist das Schloss bereits
in allen Fällen berücksichtigt worden. Somit ist dadurch eine Orientierung des
Reisenden ausreichend gewährleistet.
Für die weitere Wegeleitung von den Haltestellen zum Schloss ist das Touristische
Wegeleitsystem des Landes Berlin mit entsprechenden Hinweisen ausgestattet. In
diesem wird bereits an zehn Stellen auf das Schloss verwiesen.
Aus den hier dargestellten Gründen wird nach unserer Auffassung deutlich, dass wir
einer Umsetzung des in der Drs. Nr. VII/0438 geschilderten Anliegens nicht
entsprechen können.
Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung und stehen Ihnen gerne für weitere
Nachfragen zur Verfügung.“
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister