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Antrag Fraktion der SPD 15.BVV am 5.6.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Fraktion der SPD 15.BVV am 5.6.2013.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
14.10.15, 02:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:43

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Inhalt der Datei

1.42 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-0485 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Antrag Fraktion der SPD Beratungsfolge: 05.06.2013 BVV BVV/015/VII Betreff: Aufstellungsbeschlüsse in Pankow Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich vor der Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan oder eine Satzung den zuständigen Ausschuss der BVV zu informieren und sich über die Tragfähigkeit der Planungsziele zu vergewissern. Der zuständige Ausschuss soll dabei über  den Anlass und die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses,  die Chancen und die Risiken für den Bezirk,  die genaue Gebietskulisse,  die vollständigen Planungsziele,  das Vorliegen öffentlicher und privaten Interessen sowie  die möglichen Alternativen zu einem Aufstellungsbeschluss bzw. die abschätzbaren Konsequenzen aus einer Nichtbefassung informiert werden und im Bedarfsfall Gelegenheit zur Abgabe eines Meinungsbild erhalten, welches ggfs. erst in einer 2. Lesung erfolgen kann. Berlin, den 28.05.2013 Einreicher: Fraktion der SPD gez. BV Rona Tietje, BV Roland Schröder Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Drs. VII-0485 Begründung: Von der Aufstellung bis zur Festsetzung sind viele Verfahrensschritte durchzuführen, Beteiligungsprozesse zu gestalten und die verschiedenen Zuständigkeiten zu berücksichtigen. So wird der Aufstellungsbeschluss durch das jeweilige Bezirksamt gefasst. Die Festsetzung erfolgt jedoch durch Beschluss der BVV. Im Bezirk Pankow werden laufenden Bebauungsplanverfahren im Normalfall an drei festgelegten Verfahrenspunkten im zuständigen Ausschuss zur Information vor- und zur Debatte gestellt; nämlich  nach Aufstellungsbeschluss,  nach erfolgter Bürger- und TÖP-Beteiligung und  vor dem Beschluss über die Festsetzung. Die unterschiedlichen Vorgehensweisen zu den Bebauungsplänen 3-32, 3-48 und 3-55 zeigen deutlich auf, dass die Rechtssicherheit und die Tragfähigkeit von Bebauungsplanverfahren stark an Bedeutung zunehmen. Gleiches gilt auch für die zuerst im Verfahren festgehaltenen Planungsziele und Planungsabsichten. Nach Aufstellungsbeschluss liegt ein stark formalisiertes Verfahren vor, dessen Rahmen nur schwerlich zu verlassen und dessen Planungsziele nur mit großem Aufwand veränderbar sind. Daher ist es sinnvoll, dass sich das Bezirksamt grundsätzlich im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses über die Tragfähigkeit eines vom Bezirksamt beabsichtigten Bebauungsplans durch Erläuterung der o. a. Punkte im zuständigen Ausschuss vergewissert, auch wenn hierfür keine zwingende Rechtsgrundlage besteht.