Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung StadtGrün 18. BVV am 06.11.13.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
14.10.15, 02:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
VII-0485
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
05.06.2013
17.10.2013
06.11.2013
BVV
StadtGrü
BVV
BVV/015/VII
StadtGrü/031/VII
BVV/018/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Aufstellungsbeschlüsse in Pankow
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache auf seiner
Sitzung am 17.10.2013 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen:
JA 14 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 0
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich vor der Fassung eines
Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan oder eine Satzung den zuständigen
Ausschuss der BVV zu informieren.
Der zuständige Ausschuss soll dabei über
den Anlass und die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses,
die Chancen und die Risiken für den Bezirk,
die beabsichtigte Gebietskulisse,
die wesentlichen Planungsziele,
das Vorliegen öffentlicher und privaten Interessen sowie
die möglichen Alternativen zu einem Aufstellungsbeschluss bzw. die
abschätzbaren Konsequenzen aus einer Nichtbefassung informiert werden und
im Bedarfsfall Gelegenheit zur Abgabe eines Meinungsbild erhalten, welches
ggfs. erst in einer 2. Lesung erfolgen kann.
Bezirksamt und der Ausschussvorsitzende erarbeiten einen Vorschlag für das weitere
Verfahren.
Berlin, den 24.10.2013
Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
Roland Schröder, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0485
Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:
Die Mitglieder des Ausschusses und das Bezirksamt nahmen das Anliegen der Antragsteller
zustimmend auf, da es Ziel einer engerer Abstimmung über die Aufstellung von
Bebauungsplänen zwischen BVV und Bezirksamt für sinnvoll und erforderlich gehalten wird und
der im Antrag aufgezeigte Rahmen für geeignet gehalten wird.. Dementsprechend wurden in
einer kurzen und konstruktiven Beratung kleinere Präzisierungen und eine Ergänzung
aufgenommen, die von den Antragstellern übernommen wurden. Nunmehr werden – neben der
Streichung der zweiten Satzhälfte des ersten Absatzes – in der Drucksache die beabsichtigte
Gebietskulisse und die wesentlichen Planungszielen als Formulierung verwendet, da sie in dem
frühen Stadium der Bebauungsplanaufstellung den Verfahrensstand besser entsprechen und
zugleich die Offenheit für mögliche Änderungen aufzeigen. Um darüber hinaus eine konkreten
Vorschlag für die künftige und obligatorische Umsetzung zu erhalten, schlägt der Ausschuss die
Abstimmung eine Umsetzungsverfahren zwischen dem Ausschussvorsitzenden und dem
Bezirksamt vor. Mit diesen Änderungen wurde die so geänderte Drucksache einstimmig
beschlossen und der BVV zur Annahme empfohlen.
Text Ursprungsantrag Fraktion der SPD:
Das Bezirksamt wird ersucht,
grundsätzlich vor der Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan oder
eine Satzung den zuständigen Ausschuss der BVV zu informieren und sich über die
Tragfähigkeit der Planungsziele zu vergewissern.
Der zuständige Ausschuss soll dabei über
den Anlass und die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses,
die Chancen und die Risiken für den Bezirk,
die genaue Gebietskulisse,
die vollständigen Planungsziele,
das Vorliegen öffentlicher und privaten Interessen sowie
die möglichen Alternativen zu einem Aufstellungsbeschluss bzw. die abschätzbaren
Konsequenzen aus einer Nichtbefassung
informiert werden und im Bedarfsfall Gelegenheit zur Abgabe eines Meinungsbild erhalten,
welches ggfs. erst in einer 2. Lesung erfolgen kann.
Begründung Ursprungsantrag:
Von der Aufstellung bis zur Festsetzung sind viele Verfahrensschritte durchzuführen,
Beteiligungsprozesse zu gestalten und die verschiedenen Zuständigkeiten zu berücksichtigen.
So wird der Aufstellungsbeschluss durch das jeweilige Bezirksamt gefasst. Die Festsetzung
erfolgt jedoch durch Beschluss der BVV.
Im Bezirk Pankow werden laufenden Bebauungsplanverfahren im Normalfall an drei
festgelegten Verfahrenspunkten im zuständigen Ausschuss zur Information vor- und zur
Debatte gestellt; nämlich
nach Aufstellungsbeschluss,
nach erfolgter Bürger- und TÖP-Beteiligung und
vor dem Beschluss über die Festsetzung.
Die unterschiedlichen Vorgehensweisen zu den Bebauungsplänen 3-32, 3-48 und 3-55 zeigen
deutlich auf, dass die Rechtssicherheit und die Tragfähigkeit von Bebauungsplanverfahren stark
an Bedeutung zunehmen. Gleiches gilt auch für die zuerst im Verfahren festgehaltenen
Planungsziele und Planungsabsichten. Nach Aufstellungsbeschluss liegt ein stark formalisiertes
Verfahren vor, dessen Rahmen nur schwerlich zu verlassen und dessen Planungsziele nur mit
großem Aufwand veränderbar sind. Daher ist es sinnvoll, dass sich das Bezirksamt
grundsätzlich im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses über die Tragfähigkeit eines vom
Bezirksamt beabsichtigten Bebauungsplans durch Erläuterung der o. a. Punkte im zuständigen
Ausschuss vergewissert, auch wenn hierfür keine zwingende Rechtsgrundlage besteht.