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Beschlussempfehlung StadtGrün 18. BVV am 06.11.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung StadtGrün 18. BVV am 06.11.13.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
14.10.15, 02:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:43

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen VII-0485 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 05.06.2013 17.10.2013 06.11.2013 BVV StadtGrü BVV BVV/015/VII StadtGrü/031/VII BVV/018/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Aufstellungsbeschlüsse in Pankow Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 17.10.2013 beraten. Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen: JA 14 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 0 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich vor der Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan oder eine Satzung den zuständigen Ausschuss der BVV zu informieren. Der zuständige Ausschuss soll dabei über       den Anlass und die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses, die Chancen und die Risiken für den Bezirk, die beabsichtigte Gebietskulisse, die wesentlichen Planungsziele, das Vorliegen öffentlicher und privaten Interessen sowie die möglichen Alternativen zu einem Aufstellungsbeschluss bzw. die abschätzbaren Konsequenzen aus einer Nichtbefassung informiert werden und im Bedarfsfall Gelegenheit zur Abgabe eines Meinungsbild erhalten, welches ggfs. erst in einer 2. Lesung erfolgen kann. Bezirksamt und der Ausschussvorsitzende erarbeiten einen Vorschlag für das weitere Verfahren. Berlin, den 24.10.2013 Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Roland Schröder, Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0485 Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen: Die Mitglieder des Ausschusses und das Bezirksamt nahmen das Anliegen der Antragsteller zustimmend auf, da es Ziel einer engerer Abstimmung über die Aufstellung von Bebauungsplänen zwischen BVV und Bezirksamt für sinnvoll und erforderlich gehalten wird und der im Antrag aufgezeigte Rahmen für geeignet gehalten wird.. Dementsprechend wurden in einer kurzen und konstruktiven Beratung kleinere Präzisierungen und eine Ergänzung aufgenommen, die von den Antragstellern übernommen wurden. Nunmehr werden – neben der Streichung der zweiten Satzhälfte des ersten Absatzes – in der Drucksache die beabsichtigte Gebietskulisse und die wesentlichen Planungszielen als Formulierung verwendet, da sie in dem frühen Stadium der Bebauungsplanaufstellung den Verfahrensstand besser entsprechen und zugleich die Offenheit für mögliche Änderungen aufzeigen. Um darüber hinaus eine konkreten Vorschlag für die künftige und obligatorische Umsetzung zu erhalten, schlägt der Ausschuss die Abstimmung eine Umsetzungsverfahren zwischen dem Ausschussvorsitzenden und dem Bezirksamt vor. Mit diesen Änderungen wurde die so geänderte Drucksache einstimmig beschlossen und der BVV zur Annahme empfohlen. Text Ursprungsantrag Fraktion der SPD: Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich vor der Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan oder eine Satzung den zuständigen Ausschuss der BVV zu informieren und sich über die Tragfähigkeit der Planungsziele zu vergewissern. Der zuständige Ausschuss soll dabei über  den Anlass und die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses,  die Chancen und die Risiken für den Bezirk,  die genaue Gebietskulisse,  die vollständigen Planungsziele,  das Vorliegen öffentlicher und privaten Interessen sowie  die möglichen Alternativen zu einem Aufstellungsbeschluss bzw. die abschätzbaren Konsequenzen aus einer Nichtbefassung informiert werden und im Bedarfsfall Gelegenheit zur Abgabe eines Meinungsbild erhalten, welches ggfs. erst in einer 2. Lesung erfolgen kann. Begründung Ursprungsantrag: Von der Aufstellung bis zur Festsetzung sind viele Verfahrensschritte durchzuführen, Beteiligungsprozesse zu gestalten und die verschiedenen Zuständigkeiten zu berücksichtigen. So wird der Aufstellungsbeschluss durch das jeweilige Bezirksamt gefasst. Die Festsetzung erfolgt jedoch durch Beschluss der BVV. Im Bezirk Pankow werden laufenden Bebauungsplanverfahren im Normalfall an drei festgelegten Verfahrenspunkten im zuständigen Ausschuss zur Information vor- und zur Debatte gestellt; nämlich  nach Aufstellungsbeschluss,  nach erfolgter Bürger- und TÖP-Beteiligung und  vor dem Beschluss über die Festsetzung. Die unterschiedlichen Vorgehensweisen zu den Bebauungsplänen 3-32, 3-48 und 3-55 zeigen deutlich auf, dass die Rechtssicherheit und die Tragfähigkeit von Bebauungsplanverfahren stark an Bedeutung zunehmen. Gleiches gilt auch für die zuerst im Verfahren festgehaltenen Planungsziele und Planungsabsichten. Nach Aufstellungsbeschluss liegt ein stark formalisiertes Verfahren vor, dessen Rahmen nur schwerlich zu verlassen und dessen Planungsziele nur mit großem Aufwand veränderbar sind. Daher ist es sinnvoll, dass sich das Bezirksamt grundsätzlich im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses über die Tragfähigkeit eines vom Bezirksamt beabsichtigten Bebauungsplans durch Erläuterung der o. a. Punkte im zuständigen Ausschuss vergewissert, auch wenn hierfür keine zwingende Rechtsgrundlage besteht.