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VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
14.10.15, 02:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:43

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0485 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 05.06.2013 17.10.2013 06.11.2013 23.09.2015 BVV StadtGrü BVV BVV BVV/015/VII StadtGrü/031/VII BVV/018/VII BVV/ 034/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Aufstellungsbeschlüsse in Pankow Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 15.09.2015 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0485 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2015 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0485 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Aufstellungsbeschlüsse in Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 18. BVV am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0485 – „Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich vor der Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan oder eine Satzung den zuständigen Ausschuss der BVV zu informieren. Der zuständige Ausschuss soll dabei über       den Anlass und die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses, die Chancen und die Risiken für den Bezirk, die beabsichtigte Gebietskulisse, die wesentlichen Planungsziele, das Vorliegen öffentlicher und privaten Interessen sowie die möglichen Alternativen zu einem Aufstellungsbeschluss bzw. die abschätzbaren Konsequenzen aus einer Nichtbefassung informiert werden und im Bedarfsfall Gelegenheit zur Abgabe eines Meinungsbild erhalten, welches ggfs. Erst in einer 2. Lesung erfolgen kann. Bezirksamt und der Ausschussvorsitzende erarbeiten einen Vorschlag für das weitere Verfahren.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Stadtentwicklungsamt wird dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung folgen und im Regelfall vor Aufstellung von Bebauungsplänen eine Information über die angesprochenen Punkte erarbeiten. Anzumerken ist, dass die öffentlichen und privaten Interessen (Belange) erst im Bebauungsplanverfahren vollständig ermittelt werden und naturgemäß nicht schon vor Aufstellung vorliegen können. Auch die Chancen und Risiken können zu diesem frühen Prozessstadium nur ungefähr abgeschätzt werden. Dies vorangestellt soll – sobald die Planungsabsicht soweit präzisiert ist, dass Aussagen zu den angesprochenen Punkten vorgetragen werden können – in Abstimmung mit dem für Stadtentwicklung zuständigen Bezirksstadtrat eine entsprechende Information für eine Sitzung des zuständigen Ausschusses der BVV zur Beratung angemeldet werden. In einigen Fällen ist eine Vorstellung von Planungsabsichten auch in der zurückliegenden Zeit bereits kommuniziert worden, bevor eine Vorlage für den Aufstellungsbeschluss in das Bezirksamt eingereicht wurde (zum Beispiel Änderungsbebauungspläne Karow-Nord). Die vorgeschlagene Verfahrensweise wird insbesondere in den Fällen, in denen der Aufstellungsbeschluss als förmliche Grundlage für Zurückstellungen nach § 15 BauGB erforderlich ist, auch aus Sicht der Verwaltung als notwendig erachtet. Damit könnte sichergestellt werden, dass die Planungsziele und ein ggf. schon entwickeltes Planungskonzept vom Fachausschuss mitgetragen werden. Für längere Sitzungspausen, wie in Ferienzeiten, muss es im Einzelfall bei einer abweichenden Verfahrensweise bleiben. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung