Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
14.10.15, 02:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0485
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
05.06.2013
17.10.2013
06.11.2013
23.09.2015
BVV
StadtGrü
BVV
BVV
BVV/015/VII
StadtGrü/031/VII
BVV/018/VII
BVV/ 034/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Aufstellungsbeschlüsse in Pankow
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 15.09.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0485
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2015
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0485
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Aufstellungsbeschlüsse in Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18. BVV am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0485 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich vor der Fassung eines
Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan oder eine Satzung den zuständigen
Ausschuss der BVV zu informieren.
Der zuständige Ausschuss soll dabei über
den Anlass und die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses,
die Chancen und die Risiken für den Bezirk,
die beabsichtigte Gebietskulisse,
die wesentlichen Planungsziele,
das Vorliegen öffentlicher und privaten Interessen sowie
die möglichen Alternativen zu einem Aufstellungsbeschluss bzw. die
abschätzbaren Konsequenzen aus einer Nichtbefassung informiert werden und
im Bedarfsfall Gelegenheit zur Abgabe eines Meinungsbild erhalten, welches
ggfs. Erst in einer 2. Lesung erfolgen kann.
Bezirksamt und der Ausschussvorsitzende erarbeiten einen Vorschlag für das weitere
Verfahren.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Stadtentwicklungsamt wird dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung
folgen und im Regelfall vor Aufstellung von Bebauungsplänen eine Information über die
angesprochenen Punkte erarbeiten. Anzumerken ist, dass die öffentlichen und privaten
Interessen (Belange) erst im Bebauungsplanverfahren vollständig ermittelt werden und
naturgemäß nicht schon vor Aufstellung vorliegen können. Auch die Chancen und
Risiken können zu diesem frühen Prozessstadium nur ungefähr abgeschätzt werden.
Dies vorangestellt soll – sobald die Planungsabsicht soweit präzisiert ist, dass
Aussagen zu den angesprochenen Punkten vorgetragen werden können – in
Abstimmung mit dem für Stadtentwicklung zuständigen Bezirksstadtrat eine
entsprechende Information für eine Sitzung des zuständigen Ausschusses der BVV zur
Beratung angemeldet werden.
In einigen Fällen ist eine Vorstellung von Planungsabsichten auch in der
zurückliegenden Zeit bereits kommuniziert worden, bevor eine Vorlage für den
Aufstellungsbeschluss in das Bezirksamt eingereicht wurde (zum Beispiel
Änderungsbebauungspläne Karow-Nord).
Die vorgeschlagene Verfahrensweise wird insbesondere in den Fällen, in denen der
Aufstellungsbeschluss als förmliche Grundlage für Zurückstellungen nach § 15 BauGB
erforderlich ist, auch aus Sicht der Verwaltung als notwendig erachtet. Damit könnte
sichergestellt werden, dass die Planungsziele und ein ggf. schon entwickeltes
Planungskonzept vom Fachausschuss mitgetragen werden.
Für längere Sitzungspausen, wie in Ferienzeiten, muss es im Einzelfall bei einer
abweichenden Verfahrensweise bleiben.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung