Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vzk§13 SB, BA, 34.BVV am 23.09.2015.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
14.10.15, 02:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0580
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
06.11.2013
10.12.2013
29.01.2014
02.04.2014
23.09.2015
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV
BVV/018/VII
VerkOrd/034/VII
BVV/ 020/VII
BVV/ 022/VII
BVV/ 034/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Pankgrafenstraße
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 09.07.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0580
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
2015
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache-Nr.: VII - 0580
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Fuß- und Radweg entlang der Pankgrafenstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 29.01.2014 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0580
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, wie entlang der
Pankgrafenstraße im Ortsteil Karow zwischen dem Pankeradweg und der Bucher
Straße eine Rad- und Fußverkehrsanlage hergestellt werden kann und welche
Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Antrag wurde geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für
die Herstellung eines Geh- und Radwegs entlang der Pankgrafenstraße derzeit nicht
gegeben sind.
Auf Grund mangelnder Platzverhältnisse ist die Anlage eines befestigten Geh- und
Radwegs neben der Fahrbahn nicht möglich. Nach AV Geh- und Radwege zu § 7
Berliner Straßengesetz sollen gemeinsame Geh- und Radwege eine nutzbare Breite
von mindestens 2,5 m aufweisen. Im betreffenden Bereich der Pankgrafenstraße
beträgt die verbleibende Breite zwischen befestigter Fahrbahn und der
Flurstücksgrenze ca. 2-3 m. Eine Anlage eines kombinierten Geh- und Radwegs wäre
also nur bei Fällung der alten Alleebäume machbar. Zusätzlich müsste eine
Straßenentwässerung hergestellt werden, da derzeit die Entwässerung der Straße über
die tiefer liegenden unbefestigten Seitenräume erfolgt.
Eine Maßnahme dieser Größenordnung ist nicht über das Infrastrukturprogramm zur
Förderung des Fahrradverkehrs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
finanzierbar.
Darum wird vorgeschlagen, den Ausbau der Pankgrafenstraße in die nächstmögli-che
Investitionsplanung des Bezirks mit einem Baubeginn frühestens ab 2021
aufzunehmen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung