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Antrag.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Neukölln
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
14.10.15, 03:03
Aktualisiert
27.01.18, 09:50

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag Ursprungsinitiator: Grüne, Beratungsfolge: Datum 23.09.2015 Gremium BVV Drs. Nr.: Lfd. Nr.: Sitzung BVV/055/XIX 1395/XIX Beratungsstand Antrag Genehmigungskriterien für den Milieuschutz Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Aufstellung der Genehmigungskriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungssatzung in Neukölln mindestens an folgenden Leitlinien zu orientieren: 1. Für folgende Maßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard wesentlich überschreiten oder eine Nutzungsänderung darstellen, soll keine erhaltungsrechtliche Genehmigung/Zustimmung erteilt werden, insbesondere:  Grundrissänderungen zur Schaffung besonders großzügiger Wohnungsgrundrisse durch Entfernung von nichttragenden Wänden  Wohnungszusammenlegungen, auch bei Zusammenlegungen von bestehendem und neu geschaffenem Wohnraum  Anbau von Erstbalkonen mit mehr als 4qm und Anbau von Zweitbalkonen  Einbau von zweiten WC's, sowie Einbau von Badewanne UND Dusche getrennt voneinander  Schaffung von besonders hochwertiger Wohnungsausstattung, zum Beispiel Gegensprechanlagen mit Videoüberwachung, Einbauküchen, Kamine, Panoramafenster und Fußbodenheizungen 2. Für folgende Maßnahmen soll nur unter den genannten Voraussetzungen eine erhaltungsrechtliche Genehmigung/Zustimmung erteilt werden:  Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Mindestanforderungen der zum Zeitpunkt der Antragsstellung jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) hinaus gehen, sollen nur genehmigt werden, wenn unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Gebäudes dessen Energieeffizienz nicht nur geringfügig verbessert wird, kostengünstigere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht in Frage kommen und die Modernisierungsumlage die zu erwartende Heizkostenersparnis nicht wesentlich übersteigt  Nutzungsänderung von Wohnen zu Gewerbe kann nur genehmigt werden, wenn es sich um unbewohnte, tatsächlich und rechtlich leerstehende Wohnungen im Souterrain handelt; in Straßen mit sehr hoher Verkehrslärmbelastung gemäß Ausweisung im Berliner Mietspiegel soll eine Nutzungsänderung für Wohnungen im Erdgeschoss des Vorderhauses in begründeten Fällen möglich sein 3. Die gewerbliche Überlassung von Wohnraum von Wohnzwecken (zum Beispiel im Rahmen einer Ferienwohnungsvermietung) ist grundsätzlich zu versagen, nicht betroffen hiervon sollen besondere Wohnformen (z. B. Trägerwohnungen) sein. 4. Der Einbau von Aufzügen zur Erschließung vorhandenen Wohnraums soll versagt werden, wenn er besonders kostenaufwändig ist oder aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich zieht. 5. Für den Abriss von Wohngebäuden oder einzelnen Wohneinheiten soll grundsätzlich keine Genehmigung erteilt werden, es sei denn, dass auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage nicht mehr zumutbar ist. Begründung: Mit den im Antrag aufgeführten Leitlinien soll das Bezirksamt gebeten werden, die eindeutigen Ergebnisse der Voruntersuchung im Reuterkiez und des Zwischenberichts der Voruntersuchung Schillerkiez in einen wirksamen Kriterienkatalog im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu übersetzen. Die hier formulierten Maßnahmen sind dabei nicht als erschöpfende Regelungen zu verstehen, sondern als zentrale Bausteine für eine wirksame soziale Erhaltungssatzung. Berlin-Neukölln, den 15.09.2015 Grüne, Herr Biedermann, Jochen (Antragsteller, Fragesteller bzw. Berichterstatter) Abstimmungsverhalten: SPD Einstimmig JA NEIN ENTH.  CDU    Grüne       PIRATEN    LINKE    Ergebnis:        beschlossen (mit Änderung) Kenntnis genommen zurückgezogen vertagt   abgelehnt gegenstandslos überwiesen in den Ausschuss für   (federführend) zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für beantwortet  BzBm/FinWi  schriftlich  BiSchulKuSport  JugGes  BauNatBüD  Soz