Daten
Kommune
Berlin Neukölln
Dateiname
GA_1315_Auswirkungen_Soziale_Teilhabe_Neukölln_BS_2.9.15.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
14.10.15, 03:08
Aktualisiert
27.01.18, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Abteilung Soziales
02.09.2015
SozDez
Bezirksverordnetenvorsteher o.V.i.A.
über
2240
Sitzung am
: 02.09.2015
Lfd. Nr.
: 7.2
Drs. Nr.
: 1315/XIX
Bezirksbürgermeisterin o.V.i.A.
Dringlichkeit
nachrichtlich den
schriftlich
Fraktionen der SPD, CDU, Grünen,
Die Linke und Piraten
Konsensliste
Beantwortung der Großen Anfrage
Auswirkungen des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt" für Neukölln
1. Wie viele Neuköllner Langzeiterwerbslose werden von dem Bundesprogramm
“Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ profitieren können?
2. Wie viele Neuköllner Langzeitarbeitslose werden durch die vom BMAS angekündigten Kürzungen der Eingliederungsmittel der Jobcenter, die zur Gegenfinanzierung des Programms “Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, vorgenommen werden, nicht mehr gefördert werden können?
3. Wie wird sich die Kürzung der Eingliederungsmittel insbesondere auf die Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auswirken und welche
Auswirkungen wird dies auf die Arbeit der geplanten Jugendberufsagentur
haben?
4. Wie viele soziale Projekte werden in Neukölln die Unterstützung durch Beschäftigte, die aus Eingliederungsmitteln der Jobcenter gefördert werden, verlieren und welche Möglichkeiten gibt es, wichtige soziale Angebote für die
Neuköllnerinnen und Neuköllner aufrechtzuerhalten?
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Sehr geehrter Herr Vorsteher / sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Vonnekold,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der Grünen wie
folgt:
Zu 1. Das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht bundesweit eine Förderung von
rund 10.000 Leistungsbeziehenden (SGB II) vor. Rund 100 Jobcenter können
an dem Modellprogramm teilnehmen. Das Programm richtet sich speziell an
Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen und Leistungsbeziehende, die in Bedarfsgmeinschaften mit Kindern leben. Jobcenter und andere Akteure sollen durch beschäftigungsvorbereitende und begleitende
Maßnahmen die Aktivierung der Teilnehmenden unterstützen.
Die Umsetzung erfolgte in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst führte das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Teilnahmewettbewerb durch, bei dem sich das Jobcenter Berlin Neukölln mit seinem Konzept
beworben hat. Beantragt wurden 500 Teilnahmeplätze. Das BMAS hat inzwischen aus insgesamt 265 Anträgen eine Auswahl getroffen und bundesweit
105 Jobcenter ausgewählt.
Dem Jobcenter Neukölln wurde dabei die volle Anzahl von 500 beantragten
Plätzen bewilligt und damit die höchste Quote aller berücksichtigten JC erreicht. Inzwischen hat das Jobcenter Neukölln bereits Träger von Beschäftigungsmaßnahmen aufgefordert, Projekte einzureichen. Das JCN beantragt
dann in der 2. Stufe Fördermittel beim Bundesverwaltungsamt. Bereits im
Herbst 2015 könnten die ersten Arbeitsplätze besetzt werden.
Das Bezirksamt Neukölln hat mit einem Letter of Intent die Antragstellung unterstützt. Hierbei geht es vor allem darum, dass das Bezirksamt die Erbringung der kommunalen Pflichtleistungen nach § 16a SGB II (abgestimmt auf
die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden) zusichert sowie in Bezug
auf Kinderbetreuungsmaßnahmen mit dem JCN kooperiert und damit einen
wichtigen Beitrag im Sinne der geforderten begleitenden Aktivitäten leistet.
Das Programm kann für den aufgrund von Vermittlungshemmnissen vom Arbeitsmarkt mehr oder weniger ausgeschlossenen Personenkreis ein erster
wichtiger Schritt sein. Positiv ist zu vermerken, dass die Teilnehmenden durch
ein „Arbeitsentgelt“ direkt vom Arbeitgebenden „entlohnt“ werden und keine
Leistungen vom JC beziehen. Dies wirkt sich verstärkend auf die Motivation
der Beteiligten aus.
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Als problematisch sehe ich die Tatsache, dass der tatsächliche Bedarf weit
über die angedachte Förderung von 10.000 Personen hinausgeht. Daher,
müssten bei einem erfolgreichen Instrumenteneinsatz weitere Mittel bereitgestellt werden, um nachhaltige Perspektiven bieten zu können.
Zu 2. Weitergehende Angaben zur konkreten Umsetzung, zu Auswirkungen und
möglichen Wechselwirkungen in Neukölln können zum derzeitigen (frühen)
Zeitpunkt durch das Jobcenter Berlin Neukölln nicht gemacht werden.
Bisher steht lediglich fest, dass – wie in der Frage bereits ausgeführt - die für
das Projekt eingeplanten 450 Mio. Euro aus den allgemeinen Eingliederungstiteln für Fördermaßnahmen der Jobcenter finanziert werden sollen.
Ob und in welchem Maße davon andere Fördermaßnahmen des 2. Arbeitsmarkts konkret betroffen sein werden, ist noch nicht abschätzbar. Sozialverbände und Gewerkschaften haben die Befürchtung geäußert, dass durch das
neue Programm die ohnehin zu gering bemessenen Mittel für Maßnahmen
des 2. Arbeitsmarkts beschnitten werden.
Das Jobcenter Neukölln hat hierzu bestätigt, dass die Jobcenter die finanziellen Mittel für das Programm zusätzlich zum Eingliederungstitel erhalten. Da
jedoch bisher die Haushaltsplanung des BMAS für die Eingliederungsmittel
des Folgejahres nicht bekannt ist und zu erwarten ist, dass die für die Verwaltungskosten zur Verfügung stehenden Mittel auch in den kommenden Jahren
nicht auskömmlich sein werden, wird erneut eine de-facto-Kürzung der Eingliederungsmittel die Folge sein. Bleibt zudem die Vorgabe der Arbeitsagentur
bestehen, dass nur 25% der Mittel für Maßnahmen des 2. Arbeitsmarkts verwendet werden dürfen, besteht in der Tat die Besorgnis, dass für andere Leistungsberechtigte entsprechend weniger Fördermittel zur Verfügung stehen
werden.
Als problematisch könnte sich die Konstruktion der zu fördernden Arbeitsverhältnisse erweisen, welche als zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse liegend zu gestalten sind – ebenso wie die immer wieder in der
Kritik stehenden Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fordert hier beispielsweise, auf diese Kriterien zu verzichten und stattdessen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit geringer Qualifikation oder
Vermittlungshemmnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern zu erschließen.
Auch ich unterstütze diesen Weg und setze mich für einen sogenannten „Sozialen Arbeitsmarkt“ ein, der Menschen mit Problemen am 1. Arbeitsmarkt ein
ordentliches, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bietet.
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Das Programm „Soziale Teilhabe“ sieht zwar grundsätzlich eine tarifliche Vergütung von vor, ist aber - wie u.a. der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert in der Höhe des Lohnkostenzuschusses am gesetzlichen Mindestlohn bemessen, so dass Träger mit höheren (tariflichen) Löhnen einen Teil der Lohnkosten selbst aufbringen müssen. Insofern kann dies den Interessentenkreis unter potenziell in Frage kommenden Arbeitgebern einschränken.
Zu 3. Für die allgemeine Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gilt
bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel das vorher Gesagte. Eine Auswirkung auf die Arbeit der geplanten Jugendberufsagentur kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennen.
Zu 4. Das Bezirksamt diskutiert in den Trägerversammlungen regelmäßig über den
Stand der Arbeitsmarktförderung und die Verwendung der Eingliederungsmittel. Auch die Umsetzung des Programms „Soziale Teilhabe“ werden die Mitglieder der Trägerversammlung kritisch begleiten. In der Trägerversammlung
am 28.9.2015 wird sich das Gremium von der Geschäftsführung des Jobcenters über die ersten Umsetzungsschritte berichten lassen und die Maßnahmen
diskutieren. Durch die Nähe der verschiedenen Bereiche des Bezirksamts zu
sozialen und Beschäftigungsträgern sehe ich gute Einflussmöglichkeiten des
Bezirksamts auf Erhalt und Weiterentwicklung sozialer Angebote im Bezirk.
Insgesamt ist es aber zu früh und liegen zu wenige Erfahrungen vor, um eine
Bewertung abgeben zu können. Der Deutsche Bundestag hat sich in einer
Anhörung mit dem Programm beschäftigt und es liegen Stellungnahmen der
verschiedensten Institutionen, Verbände und Parteien vor, die sich mit einem
Umfang von 92 Seiten allerdings der Kommentierung in einer BVV entziehen.
Es dürfte jedoch durchaus von Interesse für die BVV und insbesondere den
Sozialausschuss sein, sich der Thematik eingehender zu widmen.
Nähere Informationen finden Interessierte unter
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/soziale-teilhabeam-arbeitsmarkt.html
Bernd Szczepanski
Bezirksstadtrat
Es gilt das gesprochene Wort!