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GA_1315_Auswirkungen_Soziale_Teilhabe_Neukölln_BS_2.9.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Neukölln
Dateiname
GA_1315_Auswirkungen_Soziale_Teilhabe_Neukölln_BS_2.9.15.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
14.10.15, 03:08
Aktualisiert
27.01.18, 09:36

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Inhalt der Datei

Abteilung Soziales 02.09.2015 SozDez Bezirksverordnetenvorsteher o.V.i.A. über 2240 Sitzung am : 02.09.2015 Lfd. Nr. : 7.2 Drs. Nr. : 1315/XIX Bezirksbürgermeisterin o.V.i.A. Dringlichkeit nachrichtlich den schriftlich Fraktionen der SPD, CDU, Grünen, Die Linke und Piraten Konsensliste Beantwortung der Großen Anfrage Auswirkungen des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" für Neukölln 1. Wie viele Neuköllner Langzeiterwerbslose werden von dem Bundesprogramm “Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ profitieren können? 2. Wie viele Neuköllner Langzeitarbeitslose werden durch die vom BMAS angekündigten Kürzungen der Eingliederungsmittel der Jobcenter, die zur Gegenfinanzierung des Programms “Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, vorgenommen werden, nicht mehr gefördert werden können? 3. Wie wird sich die Kürzung der Eingliederungsmittel insbesondere auf die Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auswirken und welche Auswirkungen wird dies auf die Arbeit der geplanten Jugendberufsagentur haben? 4. Wie viele soziale Projekte werden in Neukölln die Unterstützung durch Beschäftigte, die aus Eingliederungsmitteln der Jobcenter gefördert werden, verlieren und welche Möglichkeiten gibt es, wichtige soziale Angebote für die Neuköllnerinnen und Neuköllner aufrechtzuerhalten? 2 Sehr geehrter Herr Vorsteher / sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vonnekold, für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der Grünen wie folgt: Zu 1. Das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht bundesweit eine Förderung von rund 10.000 Leistungsbeziehenden (SGB II) vor. Rund 100 Jobcenter können an dem Modellprogramm teilnehmen. Das Programm richtet sich speziell an Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen und Leistungsbeziehende, die in Bedarfsgmeinschaften mit Kindern leben. Jobcenter und andere Akteure sollen durch beschäftigungsvorbereitende und begleitende Maßnahmen die Aktivierung der Teilnehmenden unterstützen. Die Umsetzung erfolgte in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst führte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Teilnahmewettbewerb durch, bei dem sich das Jobcenter Berlin Neukölln mit seinem Konzept beworben hat. Beantragt wurden 500 Teilnahmeplätze. Das BMAS hat inzwischen aus insgesamt 265 Anträgen eine Auswahl getroffen und bundesweit 105 Jobcenter ausgewählt. Dem Jobcenter Neukölln wurde dabei die volle Anzahl von 500 beantragten Plätzen bewilligt und damit die höchste Quote aller berücksichtigten JC erreicht. Inzwischen hat das Jobcenter Neukölln bereits Träger von Beschäftigungsmaßnahmen aufgefordert, Projekte einzureichen. Das JCN beantragt dann in der 2. Stufe Fördermittel beim Bundesverwaltungsamt. Bereits im Herbst 2015 könnten die ersten Arbeitsplätze besetzt werden. Das Bezirksamt Neukölln hat mit einem Letter of Intent die Antragstellung unterstützt. Hierbei geht es vor allem darum, dass das Bezirksamt die Erbringung der kommunalen Pflichtleistungen nach § 16a SGB II (abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden) zusichert sowie in Bezug auf Kinderbetreuungsmaßnahmen mit dem JCN kooperiert und damit einen wichtigen Beitrag im Sinne der geforderten begleitenden Aktivitäten leistet. Das Programm kann für den aufgrund von Vermittlungshemmnissen vom Arbeitsmarkt mehr oder weniger ausgeschlossenen Personenkreis ein erster wichtiger Schritt sein. Positiv ist zu vermerken, dass die Teilnehmenden durch ein „Arbeitsentgelt“ direkt vom Arbeitgebenden „entlohnt“ werden und keine Leistungen vom JC beziehen. Dies wirkt sich verstärkend auf die Motivation der Beteiligten aus. 3 Als problematisch sehe ich die Tatsache, dass der tatsächliche Bedarf weit über die angedachte Förderung von 10.000 Personen hinausgeht. Daher, müssten bei einem erfolgreichen Instrumenteneinsatz weitere Mittel bereitgestellt werden, um nachhaltige Perspektiven bieten zu können. Zu 2. Weitergehende Angaben zur konkreten Umsetzung, zu Auswirkungen und möglichen Wechselwirkungen in Neukölln können zum derzeitigen (frühen) Zeitpunkt durch das Jobcenter Berlin Neukölln nicht gemacht werden. Bisher steht lediglich fest, dass – wie in der Frage bereits ausgeführt - die für das Projekt eingeplanten 450 Mio. Euro aus den allgemeinen Eingliederungstiteln für Fördermaßnahmen der Jobcenter finanziert werden sollen. Ob und in welchem Maße davon andere Fördermaßnahmen des 2. Arbeitsmarkts konkret betroffen sein werden, ist noch nicht abschätzbar. Sozialverbände und Gewerkschaften haben die Befürchtung geäußert, dass durch das neue Programm die ohnehin zu gering bemessenen Mittel für Maßnahmen des 2. Arbeitsmarkts beschnitten werden. Das Jobcenter Neukölln hat hierzu bestätigt, dass die Jobcenter die finanziellen Mittel für das Programm zusätzlich zum Eingliederungstitel erhalten. Da jedoch bisher die Haushaltsplanung des BMAS für die Eingliederungsmittel des Folgejahres nicht bekannt ist und zu erwarten ist, dass die für die Verwaltungskosten zur Verfügung stehenden Mittel auch in den kommenden Jahren nicht auskömmlich sein werden, wird erneut eine de-facto-Kürzung der Eingliederungsmittel die Folge sein. Bleibt zudem die Vorgabe der Arbeitsagentur bestehen, dass nur 25% der Mittel für Maßnahmen des 2. Arbeitsmarkts verwendet werden dürfen, besteht in der Tat die Besorgnis, dass für andere Leistungsberechtigte entsprechend weniger Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Als problematisch könnte sich die Konstruktion der zu fördernden Arbeitsverhältnisse erweisen, welche als zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse liegend zu gestalten sind – ebenso wie die immer wieder in der Kritik stehenden Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fordert hier beispielsweise, auf diese Kriterien zu verzichten und stattdessen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit geringer Qualifikation oder Vermittlungshemmnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern zu erschließen. Auch ich unterstütze diesen Weg und setze mich für einen sogenannten „Sozialen Arbeitsmarkt“ ein, der Menschen mit Problemen am 1. Arbeitsmarkt ein ordentliches, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bietet. 4 Das Programm „Soziale Teilhabe“ sieht zwar grundsätzlich eine tarifliche Vergütung von vor, ist aber - wie u.a. der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert in der Höhe des Lohnkostenzuschusses am gesetzlichen Mindestlohn bemessen, so dass Träger mit höheren (tariflichen) Löhnen einen Teil der Lohnkosten selbst aufbringen müssen. Insofern kann dies den Interessentenkreis unter potenziell in Frage kommenden Arbeitgebern einschränken. Zu 3. Für die allgemeine Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gilt bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel das vorher Gesagte. Eine Auswirkung auf die Arbeit der geplanten Jugendberufsagentur kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennen. Zu 4. Das Bezirksamt diskutiert in den Trägerversammlungen regelmäßig über den Stand der Arbeitsmarktförderung und die Verwendung der Eingliederungsmittel. Auch die Umsetzung des Programms „Soziale Teilhabe“ werden die Mitglieder der Trägerversammlung kritisch begleiten. In der Trägerversammlung am 28.9.2015 wird sich das Gremium von der Geschäftsführung des Jobcenters über die ersten Umsetzungsschritte berichten lassen und die Maßnahmen diskutieren. Durch die Nähe der verschiedenen Bereiche des Bezirksamts zu sozialen und Beschäftigungsträgern sehe ich gute Einflussmöglichkeiten des Bezirksamts auf Erhalt und Weiterentwicklung sozialer Angebote im Bezirk. Insgesamt ist es aber zu früh und liegen zu wenige Erfahrungen vor, um eine Bewertung abgeben zu können. Der Deutsche Bundestag hat sich in einer Anhörung mit dem Programm beschäftigt und es liegen Stellungnahmen der verschiedensten Institutionen, Verbände und Parteien vor, die sich mit einem Umfang von 92 Seiten allerdings der Kommentierung in einer BVV entziehen. Es dürfte jedoch durchaus von Interesse für die BVV und insbesondere den Sozialausschuss sein, sich der Thematik eingehender zu widmen. Nähere Informationen finden Interessierte unter http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/soziale-teilhabeam-arbeitsmarkt.html Bernd Szczepanski Bezirksstadtrat Es gilt das gesprochene Wort!