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Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
14.10.15, 03:42
Aktualisiert
27.01.18, 09:34

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 02.09.2015 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24.09.2015 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 1686/VII aus der 40. BVV vom 23.04.2015 Wernerbadareal 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Dem Ersuchen der BVV kann aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden: Eine Abfrage aller Abteilungen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf zur Prüfung von Vorgängen zur Verwertung des Wernerbadareals ergab, dass „laufende Prüfungen und Vorgänge zur Verwertung des Wernerbadareals“ nicht stattfinden. Es liegt ein Nutzungsvorschlag zur Errichtung einer Wohneinrichtung für Demenzkranke vor; gleichzeitig besteht das Ziel der Erhaltung und Entwicklung des Biotops im nördlichen Bereich des Wernersees. Diese Ziele hat das Bezirksamt mit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens 10-63 am 09.08.2011 beschlossen und seitdem über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange konkretisiert und im Rahmen der Abwägungen der vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken im Grundsatz aufrecht erhalten. Sollten diese v. g. Ziele aufgrund weiterer Entwicklungen geändert werden, hätte dies Einfluss auf die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans. Dies hätte in Abhängigkeit von Inhalt und Umfang zur Folge, dass eine Wiederholung von Beteiligungsverfahren zu erfolgen hätte. Gemäß § 15 BezVerwG legt das Bezirksamt seine Beschlüsse der BVV zur Beratung vor. Dieser Grundsatz ist elementar, da nur über einen BA-Beschluss die gebotene Abstimmung zwischen den oft auch divergierenden Fachinteressen der Abteilungen dokumentiert werden kann. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Vorlagen vor Beschlussfassung vorzulegen sein sollten, da sie ohne BA-Beschluss ggfs. nur ein Meinungsbild eines Amtes, einer Abteilung wiederspiegeln könnten. Unabhängig von den v. g. Ausführungen ist in jeglicher Hinsicht die Formulierung nicht nachvollziehbar, wonach „… die laufenden Prüfungen und Vorgänge … … vor Beschlussfassung zur Beratung in den Fachausschüssen vorzulegen und das Ergebnis zur Kenntnis zu geben“ seien. Sollten es die Ergebnisse der Beratung in den Fachausschüssen sein, stellt sich die Frage, an wen und wie „… das Ergebnis zur Kenntnis zu geben …“ sei. Es gibt kein Verwaltungsverfahren, das mehr Transparenz und vielfache Möglichkeiten der Beteiligung, der demokratischen Beschlussfassung über die Ergebnisse der Abwägung und der gerichtlichen Anfechtung gewährleistet, als ein Bebauungsplanverfahren gemäß Baugesetzbuch. Komoß Bezirksbürgermeister