Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
14.10.15, 03:42
Aktualisiert
27.01.18, 09:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
02.09.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24.09.2015
1. Gegenstand der Vorlage:
Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 1686/VII aus
der 40. BVV vom 23.04.2015
Wernerbadareal
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Dem Ersuchen der BVV kann aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden:
Eine Abfrage aller Abteilungen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf zur Prüfung von Vorgängen zur Verwertung des Wernerbadareals ergab, dass „laufende Prüfungen und Vorgänge zur
Verwertung des Wernerbadareals“ nicht stattfinden.
Es liegt ein Nutzungsvorschlag zur Errichtung einer Wohneinrichtung für Demenzkranke vor;
gleichzeitig besteht das Ziel der Erhaltung und Entwicklung des Biotops im nördlichen Bereich
des Wernersees. Diese Ziele hat das Bezirksamt mit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens 10-63 am 09.08.2011 beschlossen und seitdem über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange konkretisiert und im Rahmen der Abwägungen der vorgetragenen
Hinweise, Anregungen und Bedenken im Grundsatz aufrecht erhalten.
Sollten diese v. g. Ziele aufgrund weiterer Entwicklungen geändert werden, hätte dies Einfluss
auf die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans. Dies hätte in Abhängigkeit von Inhalt
und Umfang zur Folge, dass eine Wiederholung von Beteiligungsverfahren zu erfolgen hätte.
Gemäß § 15 BezVerwG legt das Bezirksamt seine Beschlüsse der BVV zur Beratung vor. Dieser
Grundsatz ist elementar, da nur über einen BA-Beschluss die gebotene Abstimmung zwischen
den oft auch divergierenden Fachinteressen der Abteilungen dokumentiert werden kann. Deshalb
ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Vorlagen vor Beschlussfassung vorzulegen sein sollten, da
sie ohne BA-Beschluss ggfs. nur ein Meinungsbild eines Amtes, einer Abteilung wiederspiegeln
könnten.
Unabhängig von den v. g. Ausführungen ist in jeglicher Hinsicht die Formulierung nicht nachvollziehbar, wonach „… die laufenden Prüfungen und Vorgänge … … vor Beschlussfassung zur
Beratung in den Fachausschüssen vorzulegen und das Ergebnis zur Kenntnis zu geben“ seien.
Sollten es die Ergebnisse der Beratung in den Fachausschüssen sein, stellt sich die Frage, an
wen und wie „… das Ergebnis zur Kenntnis zu geben …“ sei.
Es gibt kein Verwaltungsverfahren, das mehr Transparenz und vielfache Möglichkeiten der
Beteiligung, der demokratischen Beschlussfassung über die Ergebnisse der Abwägung und der
gerichtlichen Anfechtung gewährleistet, als ein Bebauungsplanverfahren gemäß Baugesetzbuch.
Komoß
Bezirksbürgermeister