Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
14.10.15, 03:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
15.07.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24.09.2015
1. Gegenstand der Vorlage:
Richtlinien zur Veröffentlichung von Pressemeldungen durch
die Pressestelle
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 14.07.15 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 1039/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Herr Petersen
Presse L
08.07.2015
2003
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 1039/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Richtlinien zur Veröffentlichung von Pressemeldungen
durch die Pressestelle
B. Berichterstatter/in:
Bezirksbürgermeister Herr Komoß
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt, die als Anlage beigefügten
Kriterien und Bestimmungen für Pressemeldungen, um
eine einheitliche Grundlage für die Bearbeitung zu
schaffen.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
Um Probleme bei der Auswahl und Verbreitung von
Pressemeldungen durch die Pressestelle des Bezirksamts
über die Webseite des Bezirks unter
http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/ und über den
Presseverteiler zu vermeiden, ist es erforderlich,
einheitliche formale und inhaltliche Kriterien festzulegen.
E. Rechtsgrundlage:
§§ 15, 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3
Bezirksverwaltungsgesetz
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
keine
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
keine
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Anlage zur BA-Vorlage Nr. 1039/IV
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin – Pressestelle
Stand 03.07.2015
Um Probleme bei der Auswahl und Verbreitung von Pressemeldungen durch die Pressestelle des
Bezirksamts zu vermeiden, ist eine generelle Übereinstimmung über die Kriterien herzustellen, denen
Meldungen und Nachrichten genügen müssen, damit sie
a) auf den Webseiten des Bezirksamts unter http://www.berlin.de/ba-marzahnhellersdorf/aktuelles/presse/index.php und
b) über den „Presseverteiler“, eine Opt-In-Rundmail (Rundsendung an Empfänger, die einem Bezug
ausdrücklich zugestimmt haben) an Berliner und überregionalen Medien
veröffentlicht werden können.
Generell sind die möglichen Quellen von Meldungen weit zu fassen, um die Nachrichtenfrequenz, die
Reichweite und die Attraktivität der Pressemeldungen für Medien, Bürger und Institutionen möglichst
zu steigern und eine Bündelung von Informationen im Bezirk zu erzielen.
Dazu sind folgende Kriterien zu erfüllen:
•
Das Thema ist von öffentlichem Interesse mit lokalem Bezug auf Marzahn-Hellersdorf
•
Der Urheber verfolgt keine überwiegend privaten, kommerziellen oder politischen sondern
überwiegend bezirklich, gesellschaftlich oder öffentlich relevante Interessen
•
Stil und Inhalt der Meldung müssen allgemeinverständlich, sachlich und nicht in der
persönlichen „Ich-“ oder „Wir“-Perspektive formuliert sein (Ausnahme Zitate)
•
Einhaltung des Pressekodex (keine werbliche Formulierungen, aus Sicht eines Redakteurs
oder Journalisten verfasst),sachlich korrekte und nachvollziehbare Zitate
•
Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners für die Bürger
•
Urheberrechte an Texten, Bildern und sonstigen Werken sind in ausreichendem Umfang
einzuräumen, die Einwilligung abgebildeter Personen muss sichergestellt sein.
•
Zur Sicherung der Qualität der Meldungen und für ein einheitliches Erscheinungsbild gibt die
Pressestelle als Handreichung eine Liste mit Hinweisen zur inhaltlichen und formalen
Gestaltung einer Pressemeldung heraus und aktualisiert diese bei Bedarf.
Auch folgende Bestimmungen des Pressekodex kommen zur Anwendung:
•
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige
Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
•
Nachrichten und Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch
Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden.
Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
•
Eine medienübliche sorgfältige redaktionelle Bearbeitung der Inhalte nach den Maßgaben
eines professionellen, handwerklich sauberen Journalismus aus technischen, sachlichen oder
inhaltlichen Gründen durch die Mitarbeiter der Pressestelle kann und darf erfolgen. Davon
ausgenommen sind natürlich wörtliche Zitate oder deutlich Sinn und Inhalt verändernde
Bearbeitungen, die nur nach Rücksprache erfolgen sollen.
•
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen,
sind unverzüglich durch den Urheber und /oder die Pressestelle richtig zu stellen.
•
Unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, Ehrverletzung, Veröffentlichungen, die
das sittliche oder religiöse Empfinden verletzen und eine unangemessene Darstellung von
Gewalt und Brutalität sind nicht zulässig.
Anlage zur BA-Vorlage Nr. 1039/IV
•
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu
einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert
werden.
•
Da keine sichere, schnelle und effiziente Prüfung der Inhalte auf die Übereinstimmung mit den
Kriterien möglich ist, werden nicht deutschsprachige Texten notwendigerweise abgelehnt.
Quellen, deren Pressemitteilungen für eine Veröffentlichung auf der Webseite des
Bezirksamtes und/oder per Presseverteiler veröffentlicht werden können:
1. Alle Abteilungen des Bezirksamts und des Bezirksamtes
2. Alle Institutionen, die über die Projekte, Netzwerke und Interessenverbünde
(http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/aktuelles/netzwerke.html) angebunden sind
3. Alle freien Träger, Organisationen und Vereine, mit denen der Bezirk fachlich, finanziell und
inhaltlich zusammenarbeitet wie Träger der Stadtteilzentren, anerkannte Sozial- und
Wohlfahrtsorganisationen und Empfänger von Fördermitteln des Bezirks (zumindest für diese
Projekte).
4. Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Konzerte, Veranstaltungen
von Schulen, Vereinen und ehrenamtlichen Tätigkeiten, Tage der offenen Tür, Engagement
im Bezirk auch von Firmen und Gesellschaften, wenn die eigennützige Werbung nicht im
Vordergrund steht – als „Veranstaltungskalender“ des Bezirks – nicht jedoch für überwiegend
politisch geprägte Aktionen, wie Proteste, Demonstrationen und Wahl- oder Parteienwerbung
Generell nicht veröffentlicht werden Mitteilungen einzelner Parteien, parteinaher Verbände oder von
Gruppierungen, deren Zuordnung unklar ist.
Im Falle eines Zweifels an den Inhalten, der Intention, der Quelle oder der Zuordnung einer Meldung
in einem der Punkte kann die Pressestelle die Veröffentlichung oder Weiterleitung auch ohne
Begründung ablehnen, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung einer Meldung
sowie ein „Gewohnheitsrecht“ durch vorangegangene Veröffentlichungen.
Berlin, 3. Juli 2015
PresseL