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Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
14.10.15, 03:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:37

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 15.07.2015 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24.09.2015 1. Gegenstand der Vorlage: Richtlinien zur Veröffentlichung von Pressemeldungen durch die Pressestelle 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 14.07.15 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1039/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Herr Petersen Presse L 08.07.2015 2003 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 1039/IV A. Gegenstand der Vorlage: Richtlinien zur Veröffentlichung von Pressemeldungen durch die Pressestelle B. Berichterstatter/in: Bezirksbürgermeister Herr Komoß C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, die als Anlage beigefügten Kriterien und Bestimmungen für Pressemeldungen, um eine einheitliche Grundlage für die Bearbeitung zu schaffen. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Um Probleme bei der Auswahl und Verbreitung von Pressemeldungen durch die Pressestelle des Bezirksamts über die Webseite des Bezirks unter http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/ und über den Presseverteiler zu vermeiden, ist es erforderlich, einheitliche formale und inhaltliche Kriterien festzulegen. E. Rechtsgrundlage: §§ 15, 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Anlage zur BA-Vorlage Nr. 1039/IV Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin – Pressestelle Stand 03.07.2015 Um Probleme bei der Auswahl und Verbreitung von Pressemeldungen durch die Pressestelle des Bezirksamts zu vermeiden, ist eine generelle Übereinstimmung über die Kriterien herzustellen, denen Meldungen und Nachrichten genügen müssen, damit sie a) auf den Webseiten des Bezirksamts unter http://www.berlin.de/ba-marzahnhellersdorf/aktuelles/presse/index.php und b) über den „Presseverteiler“, eine Opt-In-Rundmail (Rundsendung an Empfänger, die einem Bezug ausdrücklich zugestimmt haben) an Berliner und überregionalen Medien veröffentlicht werden können. Generell sind die möglichen Quellen von Meldungen weit zu fassen, um die Nachrichtenfrequenz, die Reichweite und die Attraktivität der Pressemeldungen für Medien, Bürger und Institutionen möglichst zu steigern und eine Bündelung von Informationen im Bezirk zu erzielen. Dazu sind folgende Kriterien zu erfüllen: • Das Thema ist von öffentlichem Interesse mit lokalem Bezug auf Marzahn-Hellersdorf • Der Urheber verfolgt keine überwiegend privaten, kommerziellen oder politischen sondern überwiegend bezirklich, gesellschaftlich oder öffentlich relevante Interessen • Stil und Inhalt der Meldung müssen allgemeinverständlich, sachlich und nicht in der persönlichen „Ich-“ oder „Wir“-Perspektive formuliert sein (Ausnahme Zitate) • Einhaltung des Pressekodex (keine werbliche Formulierungen, aus Sicht eines Redakteurs oder Journalisten verfasst),sachlich korrekte und nachvollziehbare Zitate • Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners für die Bürger • Urheberrechte an Texten, Bildern und sonstigen Werken sind in ausreichendem Umfang einzuräumen, die Einwilligung abgebildeter Personen muss sichergestellt sein. • Zur Sicherung der Qualität der Meldungen und für ein einheitliches Erscheinungsbild gibt die Pressestelle als Handreichung eine Liste mit Hinweisen zur inhaltlichen und formalen Gestaltung einer Pressemeldung heraus und aktualisiert diese bei Bedarf. Auch folgende Bestimmungen des Pressekodex kommen zur Anwendung: • Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. • Nachrichten und Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. • Eine medienübliche sorgfältige redaktionelle Bearbeitung der Inhalte nach den Maßgaben eines professionellen, handwerklich sauberen Journalismus aus technischen, sachlichen oder inhaltlichen Gründen durch die Mitarbeiter der Pressestelle kann und darf erfolgen. Davon ausgenommen sind natürlich wörtliche Zitate oder deutlich Sinn und Inhalt verändernde Bearbeitungen, die nur nach Rücksprache erfolgen sollen. • Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, sind unverzüglich durch den Urheber und /oder die Pressestelle richtig zu stellen. • Unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, Ehrverletzung, Veröffentlichungen, die das sittliche oder religiöse Empfinden verletzen und eine unangemessene Darstellung von Gewalt und Brutalität sind nicht zulässig. Anlage zur BA-Vorlage Nr. 1039/IV • Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. • Da keine sichere, schnelle und effiziente Prüfung der Inhalte auf die Übereinstimmung mit den Kriterien möglich ist, werden nicht deutschsprachige Texten notwendigerweise abgelehnt. Quellen, deren Pressemitteilungen für eine Veröffentlichung auf der Webseite des Bezirksamtes und/oder per Presseverteiler veröffentlicht werden können: 1. Alle Abteilungen des Bezirksamts und des Bezirksamtes 2. Alle Institutionen, die über die Projekte, Netzwerke und Interessenverbünde (http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/aktuelles/netzwerke.html) angebunden sind 3. Alle freien Träger, Organisationen und Vereine, mit denen der Bezirk fachlich, finanziell und inhaltlich zusammenarbeitet wie Träger der Stadtteilzentren, anerkannte Sozial- und Wohlfahrtsorganisationen und Empfänger von Fördermitteln des Bezirks (zumindest für diese Projekte). 4. Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Konzerte, Veranstaltungen von Schulen, Vereinen und ehrenamtlichen Tätigkeiten, Tage der offenen Tür, Engagement im Bezirk auch von Firmen und Gesellschaften, wenn die eigennützige Werbung nicht im Vordergrund steht – als „Veranstaltungskalender“ des Bezirks – nicht jedoch für überwiegend politisch geprägte Aktionen, wie Proteste, Demonstrationen und Wahl- oder Parteienwerbung Generell nicht veröffentlicht werden Mitteilungen einzelner Parteien, parteinaher Verbände oder von Gruppierungen, deren Zuordnung unklar ist. Im Falle eines Zweifels an den Inhalten, der Intention, der Quelle oder der Zuordnung einer Meldung in einem der Punkte kann die Pressestelle die Veröffentlichung oder Weiterleitung auch ohne Begründung ablehnen, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung einer Meldung sowie ein „Gewohnheitsrecht“ durch vorangegangene Veröffentlichungen. Berlin, 3. Juli 2015 PresseL