Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - unvollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
14.10.15, 03:53
Aktualisiert
27.01.18, 09:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
03.12.2014
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.12.2014
1. Gegenstand der Vorlage:
Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für
das Haushaltsjahr 2013
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 02.12.14 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 0890/IV der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die BVV möge beschließen:
Die BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin beschließt die Bezirkshaushaltsrechnung
Marzahn-Hellerdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2013.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fin L
Bearbeiterin: Frau Lutzke
25.11.2014
2902
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 0890/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
für das Haushaltsjahr 2013
B. Berichterstatter/in:
Bezirksbürgermeister Herr Komoß
C.1 Beschlussentwurf:
Die Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellersdorf von
Berlin für das Haushaltsjahr 2013 wird mit folgendem
Ergebnis bestätigt:
Summe der Ist-Einnahmen
570.353.089,62 €
Summe der Ist-Ausgaben
573.636.873,40 €
kassenmäßiges Ergebnis
- 3.283.783,78 €
um Altdezit bereinigtes Ergebnis
(isoliertes Jahresergebnis)
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
497.052,79 €
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
siehe Anlage
E. Rechtsgrundlage:
§ 1 GO BA, § 80 ff. LHO,
§ 4 Abs. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 3 und § 36 Abs. 2 Buchstabe b)
und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
Das Jahresergebnis 2013 des Bezirkes wird im
Haushaltsplan 2015 als Ausgabe im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten wirksam
Entsprechend den Begründungen der Abt zu ggf.
gleichstellungsrelevanten Auswirkungen im Rahmen der
Haushaltsdurchführung
Entsprechend den Begründungen der Abt zu ggf.
behindertenrelevanten Auswirkungen im Rahmen der
Haushaltsdurchführung
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
Komoß
Bezirksbürgermeister
Entsprechend den Begründungen der Abt zu ggf.
migrantenrelevanten Auswirkungen im Rahmen der
Haushaltsdurchführung
Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0890/IV
Begründung:
Gemäß § 80 ff. LHO ist für jedes Haushaltsjahr auf der Grundlage der abgeschlossenen Bücher Rechnung zu legen. Einzelheiten der Bezirkshaushaltsrechnung regelt
Nr. 9 AV § 80 LHO. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz
nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und
das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz obliegt der BVV die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung.
Mit der vorgelegten BA-Vorlage wird den Vorgaben der LHO und des Bezirksverwaltungsgesetzes Rechnung getragen. Hierbei sind neben
•
•
der Haushaltsrechnung
dem kassenmäßigen Abschluss
folgende Übersichten zur Haushaltsrechnung als Anlagen beigefügt:
•
Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan gesamt die Abschlussergebnisse ausgewiesen werden
•
Titelkonkrete Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) mit Begründung der wesentlichen Abweichungen zur Rechnungsnachweisung
Hierbei werden erläutert:
- A-Teil und Einnahmen
+/- 25.000 €
(ohne Einnahmen im Zusammenhang mit Z-Teil)
- Personalausgaben
+/- 50.000 €
- T-Teil, Z-Teil und damit im Zusammenhang stehende
Einnahmen
+/- 100.000 €
•
Nachweis der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen und ihre Begründung
•
Vermögensrechnung 2013
Als Arbeitshilfe ist eine Erklärung zu den wesentlichen Begrifflichkeiten und Schlüsselungen dieser Übersichten beigefügt.
Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0890/IV
1. Haushaltsrechnung
Einnahmen
a)
b)
c)
Ist-Einnahmen
verbliebene Einnahmereste
Summe der Ist-Einnahmen und der verbliebenen
Einnahmereste (Rechnungssoll)
d)
e)
f)
veranschlagte Einnahmen
die aus dem Vorjahr übertragenen Einnahmereste
Summe der veranschlagten Einnahmen und der
übertragenen Einnahmereste (Gesamtsoll)
g)
Differenz aus Buchstabe c zu Buchstabe f
(Mehreinnahme)
570.353.089,62 €
0,00 €
570.353.089,62 €
524.310.500,00 €
8.802.780,51 €
533.113.280,51 €
37.239.809,11 €
Ausgaben
a)
b)
c)
Ist-Ausgabe
verbliebene Ausgabereste
Summe der Ist-Ausgaben und der verbliebenen
Ausgabereste (Rechnungssoll)
573.636.873,40 €
1.000.095,33 €
d)
e)
f)
veranschlagte Ausgaben
die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabenreste
Summe der veranschlagten Ausgaben und der
übertragenen Ausgabenreste
524.329.100,00 €
9.276.227,39 €
g)
Differenz aus Buchstabe c zu Buchstabe f
(Mehrausgabe)
Rechnungsmäßiges Ergebnis
(Mehreinnahme zu Mehrausgaben)
574.636.968,73 €
533.605.327,39 €
41.031.641,34 €
- 3.791.832,23 €
Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0890/IV
2. Kassenmäßiger Abschluss
Summe der Einnahmen (Ist)
Summe der Ausgaben (Ist)
Kassenmäßiges Jahresergebnis
570.353.089,62 €
573.636.873,40 €
- 3.283.783,78 €
In die Ausgaben 2013 ist verfahrensseitig das Altdefizit 2011 in Höhe von
- 3.780.836,57 € eingeflossen.
Setzt man diesen Betrag von den Ausgaben ab, erhält man das um das Altdefizit
bereinigte Ergebnis.
Summe Einnahmen
Summe Ausgaben (ohne Altdefizit 2011)
Ergebnis ohne Altdefizit
570.353.089,62 €
569.856.036,83 €
497.052,79 €
Arbeitshilfe zur Auswertung der Rechnungsnachweisung
Für das Haushaltsjahr 2013 wird ein Ist-Abschluss auf der Grundlage der Buchung des
kassenmäßigen Jahresabschlussergebnisses ohne Berücksichtigung der
Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste vorgelegt.
Die Kategorien in der Rechnungsnachweisung haben folgende Bedeutung:
-
Ist = Einzahlungen und Auszahlungen im laufenden Haushaltsjahr
-
verbliebene Haushaltsreste = ins Folgejahr übertragene Einnahmereste oder
Ausgabenreste,
-
Rechnungssoll = Summe der Beträge aus Ist und verbliebenen
Haushaltsresten
-
Ansatz = veranschlagter Betrag im Haushaltsplan
-
Haushaltsreste aus Vorjahren = die aus den Vorjahr übertragenen
Einnahmereste oder Ausgabereste
Haushaltsreste aus Vorjahren entstehen in gleicher Höhe bei der Durchbuchung
des Fehlbetrages des Vorjahres sowohl aus Einnahmereste als auch als
Ausgaberest im Kapitel 5950. Zusätzlich werden im Bezirk AusgabeHaushaltsreste aus zweckgebundenen Einnahmen gebildet, sofern die
tatsächlich eingegangenen, vorfinanzierenden Einnahmen die tatsächlich
geleisteten Ausgaben (Nr. 5 AV & 45 LHO) übersteigen.
-
Gesamtsoll = Summe der Ansätze und der Haushaltsreste aus Vorjahren
-
Rechnungssoll gegenüber Gesamtsoll - Mehr- oder Minderbetrag =
Unterschiedsbetrag aus der Summe des Ist und der verbliebenen
Haushaltsreste (Rechnungssoll) sowie der Summe aus dem Ansatz und der
Haushaltsreste aus Vorjahren(Gesamtsoll).
-
Höhere oder neue Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan = Betrag der
über- und außerplanmäßigen Ausgaben
-
Rechnungsmäßiges Ergebnis = Summe aller Mehr- oder Minderbeträge des
Rechnungssolls gegenüber dem Gesamtsoll bei den Einnahmen reduziert um
diese gleiche Summe bei den Ausgaben.
In den Rechnungsübersichten wird dargestellt, wo und in welchem Umfang
Ausgleiche von Mehrausgaben gegenüber dem Haushaltsplan erfolgt sind. Dazu
werden Schlüsselkennzahlen aus dem mittelbewirtschaftenden Verfahren
ProFiskal herangezogen.
Anbei die Übersicht der Schlüssel und die verbale Bezeichnung der
Ausgleichsbuchung.
Übersicht der Schlüssel und verbalen Bezeichnungen der Ausgleichsbuchungen
– Auszug VV Org – ProFiskal
Merkmal Mittelherkunft (MMS)
Dieser Schlüssel dient dazu, das verfügbare Soll bei den Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen zu bewirtschaften.
MMS
Maßnahme
Umsetzungen
P3
Umsetzung eines Ansatzes (auch für Einnahmen)
R3
Umsetzung eines Haushaltsrestes
Verpflichtungsermächtigungen (VE)
W3
Umsetzung eines Ansatzes
T1
Aufteilung der kumulierten Jahresbeträge
Sollveränderungen
Ausgaben
A1
Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
A2
Außerplanmäßige Ausgaben ohne Ausgleich
B1
Verstärkungsmittel des Bezirkshaushaltsplans
B2
Verfügungsmittel des Bezirkshaushaltsplans
B3
Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben
B4
Sondermittel der BVV für neue Ausgaben
B5
Verstärkungsmittel des Einzelplans 29
B6
Verfügungsmittel des Einzelplans 29
D1
Deckungsfähigkeit
D1
Deckungsfähigkeit (Rückführung)
D2
Mehrausgaben (zweckgebundene Einnahmen und § 62 Abs. 2 LHO)
D2
Rückführung von Mehrausgaben (D20)
L1
Betragsgrenze (Limit) auf Unterkonten
M1
Mehrausgaben (besondere Ermächtigung und § 62 Abs. 3 LHO)
M2
Veränderung der Zuweisung
M3
Ergänzungsplan
M4
Ausgaben bei noch nicht realisierten zweckgebundenen Einnahmen
M5
Ausgleich veranschlagter Minderausgaben
M6
Nichtzugelassene Mehrausgaben
U1
Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
U2
Überplanmäßige Ausgaben ohne Ausgleich
Verpflichtungsermächtigungen (VE)
L2
Betragsgrenze (Limit) auf Unterkonten
X1
Überplanmäßige VE
Y1
Außerplanmäßige VE
Z1
Deckungsfähigkeit aufgrund eines Deckungsvermerks
Z1
Deckungsfähigkeit (Rückführung)
Bildung von Haushaltsresten
R1
Verbliebener Rest (Ausgaben)
R2
Reste aus Vorjahren (Ausgaben)
Verfügungsbeschränkungen (VB)
Ausgaben
V1
VB aufgrund gesetzlicher Regelungen / Sperrvermerk
V1
VB für nicht rechtzeitig eingereichte Vorlagen an das Abghs (75.000)
V1
VB zur Erwirtschaftung pauschaler Minderausgaben
V2
VB aufgrund von Maßnahmen SenFin zur Steuerung der
Haushaltswirtschaft
V2
VB aufgrund im Einzelfall von SenFin verhängter Sperren
V2
VB aufgrund im Einzelfall von der SE Finanzen verhängter Sperren
V2
VB aufgrund im Einzelfall vom Bezirksamt verhängter Sperren
V3
VB zum Ausgleich überplanmäßiger Ausgaben
V4
VB zum Ausgleich außerplanmäßiger Ausgaben
V5
VB bei Ansätzen für zweckgebundene Ausgaben ohne realisierte
Einnahmen
V6
VB im Zusammenhang mit dem Facility Management
V7
VB augrund im Einzelfall vom BfdH verhängter Sperren
Verpflichtungsermächtigungen (VE)
S1
VB aufgrund von Maßnahmen SenFin zur Steuerung der
Haushaltswirtschaft
S2
VB aufgrund gesetzlicher Regelungen / Sperrvermerk
S3
VB aufgrund von SenFin im Einzelfall verhängter Sperren
S4
VB aufgrund vom Bezirksamt im Einzelfall verhängter Sperren
S5
Aufgrund von Entscheidungen des BfdH / Titelverwalters
Bezirkshaushaltsrechnung 2013
Marzahn-Hellersdorf
Rechnungsübersicht (Tabelle 302)
(Die Tabelle liegt nicht elektronisch vor)
Bezirkshaushaltsrechnung 2013
Marzahn-Hellersdorf
Rechnungsnachweisung
(Tabelle 300)
(Die Tabelle liegt nicht elektronisch vor)
Bezirkshaushaltsrechnung 2013
Marzahn-Hellersdorf
Begründung der wesentlichen
Abweichungen zur
Rechnungsnachweisung
(Tabelle 300)
Einzelplan
33
Bezirksamt – Politisch - Administrativer Bereich
Kapitel
3301
Steuerungsdienst
Kapitel 3301 / Titel 42801
Ansatz
254.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
199.330,44 €
Abweichung
-54.669,56 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer
Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan
2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stelle).
Kapitel
3302
Kapitel 3302 / Titel 42811
Ansatz
449.000,00 €
Beschäftigtenvertretungen
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
71.160,54 €
Abweichung
-377.839,46 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer
Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan
2013) durch Sperrung freier Personalmittel (Nichtinanspruchnahme von Beschäftigungspositionen zur Vertretung freigestellter Mitglieder der Arbeitnehmervertretungen).
Kapitel
3303
Kapitel 3303 / Titel 42201
Ansatz
415.000,00 €
Rechtsamt
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
Ist
342.761,78 €
Abweichung
-72.238,22 €
Begründung:
Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum
Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stelle).
Kapitel
3304
Kapitel 3304 / Titel 42201
Ansatz
721.000,00 €
Service Personal
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
Ist
812.771,61 €
Abweichung
91.771,61 €
Begründung:
Mehrausgaben wegen der nicht im Ansatz veranschlagten Doppelbesetzung im Zusammenhang mit Altersteilzeit und der Ist-prozentualen Ansatzminderung zur Umsetzung der Personalfluktuation.
1
Kapitel 3304 / Titel 42821
Ansatz
765.000,00 €
Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigte)
Ist
545.960,29 €
Abweichung
-219.039,71 €
Begründung:
Veranschlagung entsprechend der Vorgabe nach Veranschlagungsleitlinie (Schreiben SenFin II
D – HB 52-1/2010 vom 15.04.2011 – Anlage 8). Die Veranschlagungsleitlinie lag über dem
tatsächlichen Bedarf. Nichtausgeschöpfte Mittel wurden basiskorrigiert.
Kapitel
3305
Kapitel 3305 / Titel 37101
Ansatz
400.000,00 €
Service Finanzen
Pauschale Mehreinnahmen
Ist
0,00 €
Abweichung
-400.000,00 €
Begründung
In diesem Titel wurden Einnahmen für den Verkauf von Forderungen im Rahmen des bezirklichen Projektes „Forderungsmanagement“ veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2013 wurde die
Einbeziehung von Inkassounternehmen als Verwaltungshelfer bei der Beitreibung öffentlichrechtlicher Forderungen als Prozess vorbereitet.
Dabei wurden dezentral zu bearbeitende Forderungen in der Schnittstelle Bezirkskasse zentralisiert und an einen durch Interessenbekundungsverfahren ausgewählten Verwaltungshelfer
übertragen.
Die dabei realisierten Einnahmen sind entsprechend Projektverlauf erst 2014 kassenwirksam
geworden.
Kapitel 3305 / Titel 42201
Ansatz
533.000,00 €
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
Ist
453.827,82 €
Abweichung
-79.172,18 €
Begründung:
Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum
Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unterjährige Umsetzung von Stellen ohne Mittelverlagerung).
Kapitel
3307
Fachbereich Informationstechnik
Alle Titel des Kapitels 3307 umfassen neben den eigenen Haushaltsmitteln des Fachbereiches
Informationstechnik (FB IT) der Serviceeinheit Facility Management (SE FM) auch die Haushaltsmittel der einzelnen Fachbereiche des BA Marzahn-Hellersdorf, für deren Verwendung
allein die Struktureinheiten verantwortlich zeichnen.
Freigabe des Haushaltes erst ab dem 01.03.2013. Haushaltssperre gemäß § 41 Abs. 1 u. 2
LHO ab 20.08.2013 für IT-Titel. Haushaltssperre für das gesamte BA ab dem 04.10. 2013.
Danach können nur Ausgaben im Sinne des § 89 VvB getätigt werden, was dazu führte, dass
planmäßige Beschaffungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden konnten, bei denen der
Nachweis der Unabdingbarkeit nicht erbracht werden konnte.
2
Kapitel 3307 / Titel 51143
Ansatz
413.000,00 €
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für
die IuK-Technik
Ist
87.124,13 €
Abweichung
- 325.875,87 €
Begründung:
Mit der Umsetzung des Ergänzungsplanes 2013 wurden Ausgaben in Höhe von 77.500 €
gesperrt, so dass für 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 335.500 € verfügbar waren.
Aufgrund der Haushaltssperre konnte ein Großteil der IT-Ersatzbeschaffung ca. 217.376 € (PC,
Monitor, Arbeitsplatzdrucker, Notebook) nicht beschafft werden.
Mittel für Reparaturleistungen i.H. von ca. 31.000 € wurden nicht in Anspruch genommen.
Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben im eigenen Fachbereich sowie fachübergreifend.
Kapitel 3307 / Titel 540 60 Dienstleistungen für die verfahrensunabhängige
IuK-Technik
Ansatz
828.000 €
Ist
505.802,86 €
Abweichung
- 322.197,14 €
Begründung:
In diesem Titel wurden mit dem Ansatz die Ausgaben für Software in Höhe von 204.000 €
(Betriebssystem, Office-Pakete) eingestellt. Aufgrund der Haushaltssperre und der dadurch
nicht erfolgten Beschaffung von Hardware aus dem Titel 51143 war die Beschaffung von Software hinfällig.
Weitere wesentliche Einsparungen resultierten aus:
- Wegfall Folgekosten, da Vertragsanpassungen (Standortanbindungen BüD u. Bibl):
- Einsparungen bei den Verträgen zur Datennetzkopplung und zum Support:
- Nichtabschluss von Serviceverträgen aufgrund der Haushaltssperre:
- Nichtrealisierung Bandbreitenerweiterung aufgrund der gesperrten Mittel:
- Einsparung von mobilen Zugängen:
- Ausgaben für Support Exchange und Novell:
- Zentral veranschlagte Mittel für das Projekt ProDiskurs:
23.500 €
20.900 €
15.400 €
10.700 €
16.000 €
13.700 €
18.000 €
Die Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben im eigenen Fachbereich sowie fachübergreifend.
Kapitel 3307 / Titel 540 85 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik
Ansatz
681.500 €
Ist
290.878,63 €
Abweichung
- 390.621,37 €
Begründung:
Durch Veränderung der Zuständigkeit (vom ITDZ an SenBildJugWiss) und zur Gewährleistung
eines einheitlichen Verfahrensbetriebes von IT-Verfahren in den Jugendämtern (ISBJ) erfolgte
die Abrechnung über interne Verrechnung, d.h. im Titel 54085 wurden 229.614 € gesperrt und
im Titel 98101 außerplanmäßige Ausgaben in dieser Höhe zugelassen.
Von den für ISBJ eingestellten Haushaltsmittel wurden darüber hinaus Mittel in Höhe von ca.
102.000 € nicht in Anspruch genommen.
Des Weiteren wurden ca. 59.000 € für verschiedene Verträge nicht vollständig abgerufen (z. B.
12.000 € NOWI; 11.500 € MDE-Geräte/Wartung; 5.000 € SIDOK, 15.000 € AVA-Online,
5.000 € UDO; VetLeb FIS).
Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben im eigenen Fachbereich sowie fachübergreifend.
3
Kapitel 3307 / Titel 981 01
Ansatz
0,00 €
Allgemeine interne Verrechnung
Ist
229.614,00 €
Abweichung
- 229.614,00 €
Begründung:
Übertragung der Haushaltsmittel für Dauerbetrieb und Pflege des IT-Fachverfahrens ISBJ an
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wirtschaft aus Kapitel 3307, Titel 540 85.
Durch Veränderung der Zuständigkeit (vom ITDZ an SenBildJugWiss) und zur Gewährleistung
eines einheitlichen Verfahrensbetriebes von IT-Verfahren in den Jugendämtern (ISBJ) erfolgt
die Abrechnung über interne Verrechnung, d. h. im Titel 540 85 wurden 229.614,00 € gesperrt
und im Titel 981 01 außerplanmäßige Ausgaben in dieser Höhe zugelassen
Kapitel 3307 / Titel 812 89
Ansatz
360.000,00 €
Gerätetechnische Einrichtungen, Ausstattungen
für die verfahrensunabhängige IuK-Technik
Ist
111.774,44 €
Abweichung
- 248.225,56 €
Begründung:
Mit der Umsetzung des Ergänzungsplanes 2013 wurden Ausgaben in Höhe von 11.500 € gesperrt, so dass für 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 348.500 € verfügbar waren.
Aufgrund der Haushaltssperren konnten planmäßige Beschaffungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, da teilweise der Nachweis der Unabdingbarkeit nicht erbracht werden konnte.
Maßnahmen, die aufgrund der Haushaltssperre nicht oder nicht in vollem Umfang realisiert
wurden:
- Aktive Komponenten/Verkabelung, wie Erweiterung Gigabit-Backbone, Anpassung
des Netzwerkmanagements
- 55.509 €
- Serverkonsolidierung Phase III
- 32.302 €
- Backup-System, Fortführung aus 2012
- 20.000 €
Weitere Einsparungen waren:
- Günstigere Finanzierung der Erneuerung Maintenance Novell
- Upgrade Clientlizenzen (Umstellung auf Windows 7), bereits 2012 realisiert
- Fachverfahren ALKIS
- 22.413 €
- 100.000 €
- 6.500 €
Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben im eigenen Fachbereich sowie fachübergreifend.
Kapitel 3307 / Titel 813 89
Ansatz
83.000,00 €
Gerätetechnische Einrichtungen, Ausstattungen
für die verfahrensabhängige IuK-Technik
Ist
34.721,18 €
Abweichung
- 48.278,82 €
Begründung:
Mit der Umsetzung des Ergänzungsplanes 2013 wurden Ausgaben in Höhe von 8.500 € gesperrt, so dass für 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 74.500 € verfügbar waren.
Die folgenden geplanten Maßnahmen wurden nicht oder nicht im vollen Umfang umgesetzt:
- Erweiterung/Aktualisierung/Anpassung der Anwendersoftware
- 18.700 €
- Einführung einer berlinweit neuen Software für das ZsG und den KJGD
- 11.079 €
- Erweiterung Software Facilitymanagement
- 10.000 €
Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben fachübergreifend.
4
Kapitel
3308
Kapitel 3308 / Titel 11133
Ansatz
29.700,00 €
Service Innere Dienste / Verwaltung
Sonstige Entgelte
Ist
275,00 €
Abweichung
- 29.425,00 €
Begründung:
Einzahlungen des Pächters der Kantine in der Premnitzer Str. 9 für außer Haus Essen wurden
nicht getätigt, der Vorgang liegt beim Rechtsamt zur weiteren Bearbeitung.
Kapitel 3308 / Titel 12401
Ansatz
421.000,00 €
Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume
Ist
241.887,69 €
Abweichung
- 179.112,31 €
Begründung:
Geringere Mieteinnahmen durch:
- Kündigung Mietvertrag im Objekt Etkar-Andre´-Str. 8;
- Beendigung des Mietvertrages für Objekt Wörlitzer Str. 3a;
- Kündigung Mietvertrag im Objekt Premnitzer Str. 5/7 zum 01.04.13;
- Rückzahlungen von BK-Vorauszahlungen gemäß BK-Abrechnungen.
Kein Zahlungseingang durch Kantinenpächter der Kantine im Objekt Premnitzer Str. 9 und
damit Mindereinnahmen. Der Vorgang liegt beim Rechtsamt zwecks Klage.
Kapitel 33 08 / Titel 51101
Ansatz
570.000,00 €
Geschäftsbedarf
Ist
498.194,14 €
Abweichung
- 71.805,86 €
Begründung:
Die Verhängung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 Abs. 1 und 2 LHO am
04.10.2013 führte dazu, dass nur unbedingt notwendige Ausgaben getätigt wurden, die zur
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Bezirksverwaltung erforderlich waren.
Daraus resultierten Minderausgaben (insbesondere) bei den Ausgaben für den allgemeinen
Bürobedarf in Höhe von ca. 5.200 €.
Geringere Aufwendungen gab es auch für Vordrucke. Hier konnten Einsparungen in Höhe von
ca. 15.100 € erzielt werden, da insbesondere der Jahresbedarf für das VetLeb-Amt geringer
ausfiel als geplant.
Auch die geplanten Ausgaben für Postgebühren und Fahrkosten wurden nicht in voller Höhe
benötigt. Hier gab es Einsparungen in Höhe von ca. 11.100 €. Das Postaufkommen ist rückläufig und schwer planbar. Auch der Fahrscheinverbrauch und die Aufwendungen für Wegstreckenentschädigungen sind schlecht planbar. Die jährlichen Tariferhöhungen bei der BVG fanden bereits Berücksichtigung.
Die planmäßigen Verwaltungsausgaben/Sachmittel BuT – Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Höhe von 37.100 € wurden nicht abgerufen.
Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben fachübergreifend.
Kapitel 33 08 / Titel 51701
Ansatz
1.817.000,00 €
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
1.883.894,04 €
Abweichung
+ 66.894,04 €
Begründung:
Bei der Ermittlung des Ansatzes wurde eine Preissteigerung von 0,5 % berücksichtigt.
Die folgende Untersetzung zeigt die wesentlichen Abweichungen der einzelnen Kostenarten:
5
noch Kapitel 33 08 / Titel 51701
Fernwärme:
Minderausgaben:
- 13.144,53 €
Abgabe des Objektes Schwarzburger Str. 8 zum 01.01.2012 ins Finanzvermögen.
Schneebeseitigung:
Mehrausgaben:
+ 47.609,75 €
Abschluss neuer Winterdienstverträge ab 01.11.2011. Im Vertrag wurde zusätzlich zum Grundpreis ein Arbeitspreis je Einsatztag vereinbart, der zu höheren Kosten führte. Aufgrund des
strengen Winters waren 49 Einsatztage erforderlich.
Energie:
Mehrausgaben:
+ 15.224,96 €
Abgabe Schwarzburger Str. 8 zum 01.01.2012 ins Finanzvermögen (ca. 5.200 € Einsparung).
Zum 01.01.2013 war ein neuer Stromvertrag gültig.
Wasser, Niederschlags- u. Abwasser:
Minderausgaben:
- 46.052,63 €
- Abgabe Schwarzburger Str. 8 zum 01.01.2012 ins Finanzvermögen (ca. 7.200 €)
- Schließung Anschluss Premnitzer Str. 3/4/5-7/9 zum 27.11.2012 (ca. 5.000 €)
- Rückerstattung überhöhter Trinkwassertarife für 2012 durch BWB (ca. 5.000 €)
- Preissenkung Niederschlagswasser 2013 um 3,8 % (ca. 1.500 €)
- geringerer Verbrauch in den BDG im Jahr 2013 gegenüber 2010
Hausreinigung, Desinfektion:
Mehrausgaben:
Es erfolgte keine Lamellenreinigung in den BDG (ca. 3.000 € Einsparung).
Tariferhöhungen führten zu höheren Reinigungskosten.
+ 3.806,81 €
Steuern, Versicherungen:
Minderausgaben:
- 6.290,91 €
- Abgabe Schwarzburger Str. 8 zum 1.1.2012 ins Finanzvermögen (ca. 2.500 € Einsparung)
- Premnitzer Str.9: keine Zahlung einer Kapitalertragssteuer, Gutschrift für Körperschaftssteuer für die Jahre 2011 und 2012, keine Zahlung einer Körperschaftssteuer (ca. 10.700 €)
- Erhöhung der Versicherung 2013 um ca. 50 % durch Umstellen von Basisjahr 1914 auf
Basisjahr 2000 (ca. 5.200 €)
- Nachzahlung Elektronikversicherung für 2013 nach Aktualisierung (ca. 1.400 €)
Sonstige Bewirtschaftungsausgaben:
Mehrausgaben:
+ 64.724,64 €
- Erhöhung der Tarife für das Wach- u. Sicherheitsgewerbe zum 1.1.2011, 1.3.2012, 1.1.2013
- Erforderliche Zusatzbewachung über mehrere Monate im Objekt Elsterwerdaer Platz 3
aufgrund der defekten Alarmanlage (5.855 €)
- Zusätzliche Ausgaben für die Gewährleistung der Sicherheit bei der Durchführung von
Veranstaltungen anlässlich der Bürgerversammlung zum Thema Flüchtlingsheim (3.331 €)
- Reinigung von Schimmelpilz befallenen Akten des Stadtplanungsamtes (10.803 €)
Kapitel 3308 / Titel 51900
Ansatz
374.000,00 €
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Ist
411.463,81 €
Abweichung
+ 37.463,81 €
Begründung:
Die Ausgaben waren erforderlich für Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Wartungsleistungen in Bürodienstgebäuden.
Mehrausgaben waren erforderlich durch Sofortmaßnahmen für den Brandschutz BDG EtkarAndre-Str. 8 entsprechend BA Vorlage 0547/IV. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel in
Höhe von 75.000 € erfolgte aus dem Kapitel 59 50, Titel 984 00. Davon wurden jedoch nur
35.000 € benötigt, so dass 40.000 € zurückgeführt werden konnten.
Auch für unabweisbare Wartungsmaßnahmen an baulichen Anlagen (Klimaanlage,
LTA/Lüftungsanlage, SW-Hebeanlage/Schmutzwasserhebeanlage) waren Mehrausgaben notwendig. Zur finanziellen Deckung wurden dafür Einsparungen aufgrund von Streichungen bei
IT-Beschaffungen durch die verhängte Haushaltssperre herangezogen.
6
Kapitel 3308 / Titel 81289
Ansatz
25.000,00 €
Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die
verfahrensunabhängige IuK-Tecnik
Ist
0,00 €
Abweichung
- 25.000,00 €
Begründung:
Die Verhängung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 Abs. 1 und 2 LHO am
04.10.2013 führte dazu, dass nur unbedingt notwendige Ausgaben getätigt wurden, die zur
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Bezirksverwaltung erforderlich waren.
Die Erneuerung der TK-Anlage im Objekt Peter-Huchel-Str. 39 konnte zunächst aufgrund von
personellen Engpässen im Fachbereich IT und dann wegen Fehlen des Nachweises der Unabdingbarkeit der Maßnahme nicht realisiert werden.
Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben fachübergreifend.
Kapitel
3330
Kapitel 3330/ Titel 42801
Ansatz
104.000,00 €
Geschäftsbereich 3
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
42.839,02 €
Abweichung
-61.160,98 €
Begründung:
Geschäftsbereich Jugend und Familie sowie Weiterbildung und Kultur:
Sperrung freier Mittel zugunsten von Mehrausgaben im Kapitel 4720 Titel 51701.
Entgegen der Ansatzplanung sind Personalkosten nicht im Titel 42801 sondern im Titel 42201
angefallen.
Kapitel
3350
Kapitel 3350 / Titel 42801
Ansatz
107.000,00 €
Geschäftsbereich 5
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
41.249,32 €
Abweichung
-65.750,68 €
Begründung:
Geschäftsbereich Gesundheit und Soziales:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer
Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan
2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stelle).
Kapitel
3390
Kapitel 3390 / Titel 42201
Ansatz
1.000,00 €
Personalüberhang
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
Ist
65.221,11 €
Abweichung
64.221,11 €
Begründung:
Veranschlagung eines Merkansatzes, da ab 2012 entstandene Überhänge selbst zu finanzieren.
7
Einzelplan
35
Bürgerdienste
Kapitel
3511
Bürgeramt
Kapitel 3511 / Titel 11105
Ansatz
75.000,00 €
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
Ist
47.274,82 €
Abweichung
-27.725,18 €
Begründung:
In diesem Kapitel werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung nachgewiesen,
insbesondere für die Vornahme von Beglaubigungen und Vervielfältigungen sowie für die Erteilung von Melderegisterauskünften. Die Anzahl der Beglaubigungen sank um 30%, die Anzahl
der gebührenpflichtigen Melderegisterauskünfte sank um 55%.
Kapitel 3511 / Titel 11152
Ansatz
800.000,00 €
Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen
Vorschriften
Ist
Abweichung
700.355,40 €
-99.644,60 €
Begründung:
In diesem Kapitel werden Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften z. B.
für die Ausstellung vorläufiger und endgültiger Personalausweise abgebildet.
Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl der beantragten Personalausweise und vorläufigen
Personalausweise um 25%, eine mögliche Ursache ist der vielfach vorgezogene Umtausch in
den neuen Personalausweis im Vorjahr.
Kapitel 3511 / Titel 11153
Ansatz
800.000,00 €
Gebühren nach Bundesrecht
Ist
649.859,97 €
Abweichung
-150.140,03 €
Begründung:
Hier werden Gebühren nach Bundesrecht z. B. für die Ausfertigung von Pässen, vorläufigen
Pässen, Kinderausweisen, die Vereinnahmung des Bezirksanteiles der Gebühren für KfzZulassungsangelegenheiten sowie Ausländerangelegenheiten und des Gebührenanteiles für
die Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachgewiesen.
Die Mindereinnahmen ergaben sich insbesondere aus dem Rückgang der beantragten Pässe
um 18% sowie aus dem Rückgang der nachgefragten Dienstleistungen KfzZulassungsangelegenheiten um 25% sowie Ausländerangelegenheiten um 55% sowie der
Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister um 14%.
Kapitel 3511/ Titel 42801
Ansatz
1.293.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
1.186.323,20 €
Abweichung
-106.676,80 €
Begründung:
Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum
Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (Langzeiterkrankungen).
8
Kapitel 3511 / Titel 51101
Geschäftsbedarf
Ansatz
1.000.000,00 €
Ist
879.098,54 €
Abweichung
-120.901,46 €
Begründung:
Hier werden die Kosten für die Bundesdruckerei für Pässe und Personalausweise nachgewiesen.
Die Ausgaben stehen in unmittelbaren Zusammenhag mit den erwirtschafteten Einnahmen im
Kapitel 3511 Titel 11152 und Titel 11153 aus Gebühren für die Personalausweise und die
Pässe. Da hier jeweils Mengenrückgänge und daraus resultierende Einnahmerückgänge zu
verzeichnen waren sind auch die entsprechenden Ausgaben rückläufig.
Kapitel
3512
Kapitel 3512 / Titel 11105
Standesamt
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
Ansatz
270.000,00 €
Ist
197.047,21 €
Abweichung
-72.952,79 €
Begründung:
Mit der Änderung des Personenstandsrechts (PStR) zum 01.01.2009 werden gemäß § 72 des
PStR-Gesetzes Gebühren und Auslagen nach Maßgabe von Landesrecht erhoben, d.h. die
Festsetzung von kostenpflichtigen Tatbeständen sowie der Tarife werden durch Landesrecht
geregelt. Dadurch erfolgt der Nachweis sämtlicher im Standesamt erhobenen Gebühren in diesem Titel. Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin und
damit die neuen, landesrechtlichen, höheren Gebühren, traten am 28.11.2010 in Kraft. Die Einnahmen in diesem Titel sind im gleichen Umfang wie in den Haushaltsjahren 2011, dem ersten
Jahr, in dem erhöhte Gebühren erhoben wurden, und 2012 erzielt worden. Bei Aufstellung des
Haushaltsplanes waren die Auswirkungen der Gebührenerhöhungen noch nicht in vollem Umfang absehbar, so dass die Planung des Ansatzes noch nicht auf Erfahrungswerte basieren
konnte und zu hoch erfolgte.
Kapitel
3513
Kapitel 3513/ Titel 42811
Ansatz
0,00 €
Wahlamt
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
105.133,76 €
Abweichung
105.133,76 €
Begründung:
Zusätzlicher Personalbedarf im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der
Bundestagswahl und dem Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung. Der Ausgleich erfolgte im Rahmen der Basiskorrektur.
Kapitel 3513 / Titel 54057
Ansatz
60.000,00 €
Wahlen
Ist
90.078,18 €
Abweichung
30.078,18 €
Begründung:
In diesem Titel werden die Ausgaben für Sachmittel im Rahmen der Bundestagswahl am
22.09.2013 und des Volksentscheides „Neue Energie“ am 03.11.2013 nachgewiesen. Der
9
noch Kapitel 3513 / Titel 54057
Volksentscheid „Neue Energie“ konnte bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt werden, da dieser Plebiszit zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht
bekannt war und somit anfallende Kosten nicht planbar waren.
Kapitel
3520
Kapitel 3520 / Titel 11155
Ansatz
589.000,00 €
Ordnungsamt
Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen
Ist
716.448,10 €
Abweichung
127.448,10 €
Begründung:
Die Ansatzplanung erfolgte aufgrund des Ist 2011. Es konnten jedoch mehr Gebühren nach
Bundesrecht für Sondergenehmigungen der Straßenverkehrsbehörde eingenommen werden.
Hauptgrund liegt in der Änderung der Sondernutzungsgebührenordnung sowie eine Änderung
der Wertstufe für mehrere Straßen, was mit einer Erhöhung der Gebühren einherging.
Kapitel 3520 / Titel 11201
Ansatz
590.000,00 €
Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder
Ist
564.148,66 €
Abweichung
- 25.851,34 €
Begründung:
Im Titel 11201 wurden Verwarnungs- und Bußgelder nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten inklusive der Nebenforderungen wie Gebühren und Auslagen für die
- Verkehrsordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr (Verrechnung von der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei),
- Sicherstellung der Ordnung/Sauberkeit im öffentlichen Raum (entsprechend Verwarnungsgeldkatalog),
- sonstige Ordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr,
- Ordnungswidrigkeiten gemäß Tatbestandskatalog,
- Ordnungswidrigkeiten Tiefbau,
- sonstige Ordnungswidrigkeiten gemäß Zuständigkeit (z.B. Jugendschutz, Haus- und Nachbarschaftslärm, Schule)
nachgewiesen.
Die Ansatzplanung erfolgte aufgrund des Ist 2011. Die Mindereinnahmen sind das Resultat von
Personalveränderungen im Außendienst z.B. auch in Umsetzung von Maßnahmen für langzeiterkrankte Mitarbeiter/innen. Gleichzeitig war die Geldannahmestelle des Ordnungsamtes teilweise nicht besetzt wegen Dauererkrankung. Zum Ende des Jahres wurde die Berechtigung
zur Bargelderhebung im Außendienst aufgrund der Empfehlung des Rechnungshofes abgeschafft.
Die Einnahmen gliedern sich wie folgt auf:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr (Verrechnung von der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei): 469.748,70 EUR (2012: 505.508,38 EUR 2011: 552.643,30 EUR)
- Direkte Einnahmen des Außendienstes (Bar sowie Überweisungen): 1.075,00 EUR (2012:
1.665,00 EUR; 2011: 3.379,00 EUR)
- Bareinnahmen Lebensmittelkontrolle und Veterinäre: 910,00 EUR (2012: 704,00 EUR; 2011:
1.185,00 EUR 2009: 1.935,00 EUR)
- Einnahmen aus Bußgeldern, schriftlichen Verwarnungen und Zwangsgeldern: 92.414,96
EUR (2012: 90.734,30 EUR; 2011: 100.303,48 EUR)
10
Kapitel 3520 / Titel 42201
Ansatz
594.000,00 €
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
Ist
540.640,79 €
Abweichung
- 53.359,21 €
Begründung:
Abweichend besetzte Planstellen mit Tarifbeschäftigten. Finanzierung erfolgt aus dem Titel
42801.
Kapitel 3520 / Titel 42801
Ansatz
2.498.100,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
2.625.968,76 €
Abweichung
127.868,76 €
Begründung:
Nachbesetzung von Beamtenstellen mit Tarifbeschäftigten, Langzeiterkrankungen.
Kapitel 3520 / Titel 51101
Ansatz
35.000,00 €
Geschäftsbedarf
Ist
9.156,96 €
Abweichung
- 25.843,04 €
Begründung:
Einige geplante Ersatz- und Neubeschaffungen aufgrund rechtlicher Vorgaben in Umsetzung
der Einführung des Qualitätsmanagement-Systems in der Lebensmittelüberwachung (z. B.
BALVI mobil) aber auch in der Veterinärverwaltung wurden nicht in vollem Umfang realisiert.
Der zur Betreibung notwendige Geschäftsbedarf musste nicht im entsprechenden Umfang organisiert werden.
Auch die für den Außendienst geplante komplette Neuausstattung mit Neugeräten zur Erfassung sowie Beweissicherung konnten mit geringeren Mitteln durchgeführt werden.
In der Planung wurde vom Fachbereich für diesen Zweck Haushaltsvorsorge getroffen.
Bedingt durch die ergangene Haushaltssperre wurden nur die zwingend notwendigen Ausgaben getätigt.
Kapitel 3520 / Titel 51140
Ansatz
64.000,00 €
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
Ist
3.920,88 €
Abweichung
- 60.079,12 €
Begründung:
Mit der Planung waren umfangreiche Ersatz- und Neubeschaffungen aufgrund rechtlicher Vorgaben in Umsetzung der Einführung des Qualitätsmanagement-Systems in der Lebensmittelüberwachung aber auch in der Veterinärverwaltung notwendig.
Für den Außendienst war eine Neuausstattung mit Technik zur Erfassung aber auch Beweissicherung geplant. Verzögerungen bei notwendigen berlinweiten Festlegungen sowie durch den
extrem sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln, wurden nur die unbedingt notwendigen Ausgaben für Geräte und Ausstattungen getätigt, entsprechend den Festlegungen der erfolgten
Haushaltssperre. Die Mittel für die Etablierung von BALVI mobil für die Planprobenahme wurde
von SenGesUmV übernommen. In der Planung wurde vom Fachbereich für diesen Zweck
Haushaltsvorsorge getroffen.
11
Kapitel 3520 / Titel 51403
Ansatz
79.000,00 €
Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen
Ist
49.310,30 €
Abweichung
- 29.689,70 €
Begründung:
Bedingt durch die Fahrbelastung bei den KFZ für die Planprobenehmer wurde mit erheblich
mehr Reparaturen gerechnet. Angekündigte Gesetzesänderungen hätten umfangreiche Umbauten in den Probenehmer-KFZ zur Folge gehabt. Diese Änderungen erfolgten nicht im erwarteten Umfang.
Durch den extrem sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln, wurden nur die unbedingt notwendigen Ausgaben für die Fahrzeuge getätigt, entsprechend den Festlegungen der erfolgten
Haushaltssperre.
12
Einzelplan
37
Bildung, Schule, Kultur
Kapitel
3702
Integrierte Sekundarschulen
Kapitel 3702 / Titel 51701
Ansatz
1.280.000,00 €
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
1.438.685,02 €
Abweichung
158.685,02 €
Begründung:
Mehrbedarf für Winterdienst und Gas (langer kalter Winter) und Preissteigerungen (Strom,
Straßenreinigung, Müll und Versicherung sowie Tariferhöhungen bei Reinigung).
Die Mehrkosten beim Winterdienst entstanden auch durch die Neuausschreibung der Leistungen im Jahr 2012 durch das Landesverwaltungsamt. Seit 2013 erfolgt die Berechnung
nach Einsatztagen. Der lange Winter bis April führte dadurch zu hohen Kosten.
Kapitel 3702 / Titel 52507
Ansatz
97.000,00 €
Lernmittel
Ist
148.792,74 €
Abweichung
51.792,74 €
Begründung:
Aufgrund von Rahmenplananpassungen kam es zu einem erhöhten Bedarf an Lernmitteln
in den integrierten Sekundarschulen. Der Ausgleich für den Mehrbedarf erfolgte aus dem
Titel 52509 gleiches Kapitel und aus den Rücklagen der Schulen.
Kapitel 3702 / Titel 52509
Ansatz
300.000,00 €
Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inklusive der IuKTechnik in Schulen
Ist
268.007,81 €
Abweichung
-31.992,19 €
Begründung:
In den Vorjahren wurden entsprechend den Vorgaben des Senates die Lehrmittel für die
Integrierten Sekundarschulen (ISS) beschafft. Die dadurch entstandenen Minderausgaben
wurden zum Ausgleich für den erhöhten Bedarf bei den Lernmitteln-Titel 52507 verwendet.
Kapitel
3703
Kapitel 3703 / Titel 11110
Ansatz
100.000,00 €
Gemeinschaftsschulen
Kostenbeteiligung nach dem TKBG für Kinder in außer
unterrichtlichen schulischen Betreuungsangeboten
Ist
0,00 €
Abweichung
-100.000,00 €
Begründung:
Die anfallenden Einnahmen werden derzeit im Kapitel 3736 Titel 11110 erfasst.
13
Kapitel 3703 / Titel 51420
Ansatz
75.000,00 €
Beköstigung
Ist
105.000,00 €
Abweichung
30.000,00 €
Begründung:
Um die Qualität des Schulessens zu erhöhen wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft in Absprache mit den Bezirken und den Caterern der Portionspreis
von 2,10 € auf 2,50 € ab dem 01.08.2013 erhöht.
Diese Preiserhöhung und die gestiegenen Schülerzahlen führten zu Mehrausgaben für die
Beköstigung in den Gemeinschaftsschulen.
Kapitel 3703/ Titel 51701
Ansatz
124.000,00 €
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
196.108,07 €
Abweichung
72.108,07 €
Begründung:
Mehrbedarf für Winterdienst und Gas (langer kalter Winter) und Preissteigerungen (Strom,
Straßenreinigung, Müll und Versicherung sowie Tariferhöhungen bei Reinigung).
Die Mehrkosten beim Winterdienst entstanden auch durch die Neuausschreibung der Leistungen im Jahr 2012 durch das Landesverwaltungsamt. Seit 2013 erfolgt die Berechnung
nach Einsatztagen. Der lange Winter bis April führte dadurch zu hohen Kosten.
Kapitel
3711
Kapitel 3711 / Titel 11120
Ansatz
450.000,00 €
Volkshochschule
Entgelte für Bildungsangebote
Ist
424.240,06 €
Abweichung
- 25.759,94 €
Begründung:
Die durch die VHS nicht erbrachten Einnahmen haben sich gegenüber 2012 um 6.320,25 €
verringert. Die Teilnehmer/-innen haben sich von 10.535 auf 10.998 erhöht. Die nicht erbrachten Einnahmen sind auf die hohe Zahl der personenbezogenen Ermäßigungen an
Volkshochschulkursen zurückzuführen. Von den 10.998 Teilnehmer/-innen waren 1.224 Ermäßigungsberechtigte mit 50% Ermäßigung und 28.136 Belegungs-UE (Unterrichtseinheiten). Weiterhin waren 1.565 Teilnehmer/-innen in den Kursen „Deutsch als Fremdsprache“
mit 75% Ermäßigung und 122.213 Belegungs-UE.
Kapitel 3711 / Titel 28290
Ansatz
8.000,00 €
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive
Zwecke
Ist
217.101,81 €
Abweichung
209.101,81 €
Begründung:
Diese Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben in den Titeln 42790, 52592 und 54690.
Die Mehreinnahmen ergeben sich aus Zuwendungen vom:
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Integrationskurse
212.674,81 €
- für Kurse nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
4.427,00 €
Ist Ausg.
217.101,81 €
Ansatz
- 8.000,00 €
209.101,81 €
14
Kapitel 3711 / Titel 42701
Ansatz
666.000,00 €
Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Ist
614.530,75 €
Abweichung
- 51.469,25 €
Begründung:
Von 1.520 geplanten Kursen konnten wegen mangelnder Teilnehmerzahl 363 Kurse nicht
durchgeführt werden und fielen aus. Das entspricht 23 % der geplanten Kurse.
Kapitel 3711 / Titel 42790
Ansatz
1.000,00 €
Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
aus zweckgebundenen Einnahmen
Ist
222.245,88 €
Abweichung
183.064,08 €
Begründung:
Die Summe ergibt sich aus Zuwendungen von Titel 28290
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für
Kurse „Deutsch als Zweitsprache“
- Kinder- und Jugendplan des Bundes für Kurse der politischen
Jugendbildung
Ist:
Rest Rechnungsjahr:
Gesamt-Ist
abzügl. Reste Vorjahr
abzügl. Ansatz
Abweichung
Kapitel 3711/ Titel 42801
Ansatz
354.000,00 €
175.928,15 €
7.792,68 €
183.720,83 €
38.525,05 €
222.245,88 €
-38.181,80 €
-1.000,00 €
183.064,08 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
458.591,96 €
Abweichung
104.591,96 €
Begründung:
Doppelbesetzungen im Rahmen der Altersteilzeit Freizeitphase und befristete Anschlussbeschäftigung an die Ausbildung.
Kapitel 3711 / Titel 51701
Ansatz
126.000,00 €
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
152.826,42 €
Abweichung
-26.826,42 €
Begründung:
Erhöhter Bedarf wegen tariflichen Erhöhungen in den Wachschutz-, Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen sowie weitere Erhöhungen in den Bewirtschaftungskosten, wie
Strom, Hausmüll, Straßenreinigung, Fernwärme und Winterdienst.
15
Kapitel
3712
Kapitel 3712 / Titel 11124
Ansatz
458.000 €
Musikschule
Entgelte für Instrumental- und Vokalunterricht
Ist
511.973,94 €
Abweichung
53.973,94 €
Begründung:
Mit dem Beschluss der Konzeption zur Neuausrichtung der Musikschule BA-Vorlage Nr.
1362/III) wurde eine deutliche Erhöhung der Schülerzahlen verbindlich festgeschrieben. Um
dieses Ziel zu erreichen, wurde das Unterrichtsangebot erheblich erweitert und die Einnahmen konnten deutlich gesteigert werden.
Kapitel 3712 / Titel 11190
Ansatz
0,00 €
Zweckgebundene Einnahmen aus Entgelten
Ist
25.836,12 €
Abweichung
25.836,12 €
Begründung:
Das Unterrichtsangebot im Bereich „Kooperationen mit Schulen und Einrichtungen“ konnte
deutlich ausgebaut werden. Daher resultieren gestiegene Einnahmen.
Kapitel 3712 / Titel 42701
Ansatz
858.000,00 €
Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Ist
974.870,00 €
Abweichung
116.870,00 €
Begründung
Sicherung des Schüleraufwuchses der Hans-Werner-Henze-Musikschule und Finanzierung
der Honorarerhöhung ab 01.08.2013 durch Bereitstellung zusätzlicher Honorarmittel im
Rahmen des Ergänzungsplanes 2013.
Kapitel 3712 / Titel 42791
Ansatz
0,00 €
Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus
zweckgebundenen Einnahmen
Ist
25.836,12 €
Abweichung
25.836,12 €
Begründung
Die Ausgaben sind zweckgebunden für „Kooperation mit Schulen und Einrichtungen“ in Höhe der dafür eingegangenen Einnahmen im Titel 11190 zu verwenden.
Kapitel 3712/ Titel 42801
Ansatz
438.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
316.734,34 €
Abweichung
-121.265,66 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer
Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (abweichende Finanzierung aus dem Kapitel
3711, unbesetzte Stelle).
16
Kapitel
3721
Kapitel 3721 / Titel 68406
Ansatz
280.000,00 €
Kulturamt
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
Ist
165.000,00 €
Abweichung
115.000,00 €
Begründung:
Im Ergebnis der HH-Beratungen zur Aufstellung des Ergänzungsplanes 2013 wurde festgestellt, dass der geplante Eigenanteil Schloss Biesdorf nicht benötigt wird.
Diese Einsparung wurde für die Miete der Bibliotheken Kaulsdorf Nord und Erich-Weinert
bei 3723/51801 eingesetzt, da im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt worden sind.
(Festlegungsprotokoll zu den HH-beratungen zum Ergänzungsplan 2013 vom 02.11.12).
Kapitel 3721 / Titel 71503
Ansatz
200.000,00 €
Anbau Rettungswege und Umsetzung der
Brandschutzmaßnahmen KulturGut, Alt-Marzahn 23
Ist
0,00 €
Abweichung
- 200.000,00 €
Begründung:
Die Baumaßnahme war Bestandteil der Investitionsplanung 2013-2017.
Für diese Baumaßnahme konnten jedoch Fördermittel aus Zukunftsinitiative Stadtteil
Stadtumbau Ost zur Verfügung gestellt werden.
Die in 2013 im Bezirkshaushalt eingestellten Haushaltsmittel wurden somit nicht mehr
benötigt. Im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2013 verwendete man diese Haushaltsmittel
für Mehrbedarfe anderer Investitionsmaßnahmen.
Kapitel
3723
Kapitel/Titel 3723 / 12401
Ansatz
47.000,00 €
Bibliotheken
Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume
Ist
985,00 €
Abweichung
-46.015,00 €
Begründung:
Mindereinnahmen resultieren aus dem Verkauf des Objektes Helene-Weigel-Platz 4 zum
30.09.2012, somit Wegfall der Mieteinnahmen für die Teilobjekte „Berliner Volksbank und
dem Eiscafe“.
Kapitel/Titel 3723 / 51701
Ansatz
114.000,00 €
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
71.870,92 €
Abweichung
-42.129,08 €
Begründung:
Minderausgaben entstanden durch den Verkauf des Objektes Helene-Weigel-Platz 4, somit
Wegfall der Bewirtschaftungsausgaben (Strom, Fernheizung, Straßenreinigung, Wasser und
Entwässerung, Grundstückssteuer, Gebäudeversicherung, Winterdienst) für die Teilobjekte
„Berliner Volksbank und dem Eiscafe“.
17
Kapitel/Titel 3723/51801
Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume
Ansatz
282.000,00 €
Ist
356.222,29 €
Abweichung
74.222,29 €
Begründung
Angedacht war die Schließung der Bibliothek Kaulsdorf Nord zum 30.06.2012.
Demzufolge wurden für die Bibliothek Kauldorf Nord für das HHJ 2013 keine Mittel eingestellt. Einer Schließung wurde nicht zugestimmt (siehe Protokoll der BVV vom 23.02.2013),
so dass ein Mehrbedarf dringend notwendig wurde.
Des Weiteren ist der FB seit Oktober 2012 Mieter des Objektes Erich-Weinert-Bibliothek am
Helene-Weigel-Platz 4. Da dies in der Planaufstellung nicht berücksichtigt werden konnte,
sind auch hier Mehrausgaben angefallen.
Kapitel
3730
Kapitel 3730 / Titel 28103
Ansatz
0,00 €
Schule
Ersatz von Bewirtschaftungsausgaben
Ist
44.496,87 €
Abweichung
44.496,87 €
Begründung:
Nachzahlungen von Jugendwerk Aufbau Ost für Fernwärme. (Nossener Str. 87/89 bezieht
die Fernwärme aus Nossener Str.85 und Golliner Str. 4-6 bezieht die Fernwärme aus Golliner Str. 2).
Kapitel 3730/ Titel 42801
Ansatz
4.675.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
4.519.997,38 €
Abweichung
-155.002,62 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer
Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen, Langzeiterkrankungen).
Kapitel 3730 / Titel 51701
Ansatz
3.002.000,00 €
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
2.826.527,23 €
Abweichung
-175.472,77 €
Begründung:
Aus diesem Titel erfolgt die Zahlung für Fernwärme für alle Schulen.
Minderausgaben durch geringere Jahresrechnungen für Fernwärme aus dem Jahr 2012 sowie durch den Abgang der Objekte Carola-Neher-Str. 61; Eugen-Roth-Weg 24; Schönnagelstr. 70 an den Bereich Sport und Mehrzweckgebäude Glambecker Ring 56 an Finanzvermögen.
18
Kapitel 3730 / Titel 51900
Ansatz
3.490.000,00 €
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Ist
3.280.152,15 €
Abweichung
-209.847,85
Begründung:
In der ZIS-Stadtumbaumaßnahme - Sanierung und Anbau K.-F.-Friesen OS - wurden Planungskosten des Gebäudeplaners als nicht förderfähig anerkannt. Der Fachbereich Bauen der
Serviceeinheit Facility Management war davon ausgegangen, dass bereits bezahlte Rechnungen wieder zurückgezahlt werden müssen und hat die Mittel in der baulichen Unterhaltung im
Haushaltsjahr 2013 vorgehalten. Trotz mehrfacher Nachfrage hat sich der Fördermittelgeber
jedoch nicht platziert, wohin die Mittel zurückfließen sollen. So konnte keine Auszahlung erfolgen.
Kapitel 3730 / Titel 63621
Ansatz
1.050.000,00 €
Beiträge an die Unfallkasse
Ist
1.216.429,31 €
Abweichung
166.429,31 €
Begründung:
Mehrkosten für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Unfallkasse. Die Kosten pro
Schüler waren 2013 höher als bei der durch die Unfallkasse für 2013 vorgenommenen Vorschussberechnung. Außerdem wurden weniger Schulkinder berechnet, als 2013 tatsächlich
eingeschult wurden. Mit BA-Vorlage 0338/IV vom 13.11.2012 wurde ein Betrag in Höhe von
197.000,00 € aus der Unfallkasse zur Umsetzung des Ergänzungsplanes entnommen, weil
davon ausgegangen wurde, dass diese nicht benötigt würden. Dies bewahrheitete sich jedoch nicht. Des Weiteren mussten 23.029,31 € aus dem Jahre 2012 nachgezahlt werden.
Kapitel 3730 / Titel 67215
Ansatz
1.000,00 €
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulausflüge
Ist
131.991,32 €
Abweichung
130.991,32 €
Begründung:
Zahlungen der Leistungen für die Mittagsverpflegung im Rahmen Bildung und Teilhabe
(BuT).
Bildung eines Merkansatzes in Höhe von 1.000 €. Der Ausgleich der Kosten erfolgte über die
Basiskorrektur 2013.
Kapitel 3730 / Titel 98103
Ansatz
0,00 €
Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen im
Rahmen der Europäischen Förderung
Ist
77.500,00 €
Abweichung
77.500,00 €
Begründung:
Zuführung von Mitteln zur auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Serviceeinheit FacilityManagement für den Eigenanteil für die INKA-Lernwerkstatt in der Pusteblume-Grundschule
Kastanienallee 118.
19
Kapitel
3733
Kapitel 3733 / Titel 35921
Ansatz
1.000,00 €
Gymnasien
Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2
Schulgesetz (Sachausgaben)
Ist
30.000,00 €
Abweichung
29.000,00 €
Begründung:
Entnahme von Rücklagen gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz für die Gymnasien.
Ansatz von 1.000,00 € ist ein Merkansatz, der nicht planbar ist, wie viel Mittel die Schulen im
Haushaltsjahr aus ihrer Rücklage benötigen.
Kapitel 3733 / Titel 51910
Ansatz
60.000,00 €
Kleiner Unterhaltungsbedarf
Ist
31.917,46 €
Abweichung
-28.082,54 €
Begründung:
Aufgrund der Haushaltssperre wurden nur Reparaturen nach § 89 VvB beauftragt.
Kapitel 3733 / Titel 52507
Ansatz
90.000,00 €
Lernmittel
Ist
119.396,88 €
Abweichung
29.396,88 €
Begründung:
Ersatz von Schulbüchern nach langjähriger Nutzung in den Gymnasien.
Kapitel 3733 / Titel 52509
Ansatz
209.000,00 €
Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inklusive der IuK
Technik in Schulen
Ist
239.632,03 €
Abweichung
30.632,03 €
Begründung:
Durch die Schaffung von Fachunterrichtsräumen im Otto-Nagel-Gymnasium und im Melanchthon-Gymnasium wurden mehr Unterrichtsmittel benötigt.
Kapitel 3733 / Titel 81208
Ansatz
57.000,00 €
Investive Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien in Schulen
Ist
20.564,83 €
Abweichung
-36.435,17 €
Begründung:
Finanzielle Mittel wurden für dringend benötigte Fachraum-Ausstattung in dem Otto-NagelGymnasium nach Baumaßnahmen, sowie für die Beschaffung eines Fachraumtisches im
Melanchthon-Gymnasium verwendet.
20
Kapitel
3735
Kapitel 3735 / Titel 51701
Ansatz
877.000,00 €
Sonderschule
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
770.956,89 €
Abweichung
-106.043,11 €
Begründung:
Minderausgaben durch die Aufgabe des Sonderschulstandortes in der Schönewalder Str. 9
und Weiternutzung durch die Kolibri-Grundschule.
Kapitel
3736
Kapitel 3736 / Titel 11110
Ansatz
2.781.000,00 €
Grundschule
Kostenbeteiligung nach dem TKBG für Kinder in außer
unterrichtlichen schulischen Betreuungsangeboten
Ist
3.242.345,49 €
Abweichung
461.345,49 €
Begründung:
Der Ansatz für das Jahr 2013 wurde auf der Grundlage der ermittelten Istwerte aus den Vorjahren gebildet.
Gem. § 19 Schulgesetz wird die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern an
Grundschulen angeboten, wenn entsprechend § 4 Abs. 2 des Kindertagesförderungsgesetz
in der Fassung vom 17.12.2009 und weiterer Gesetze vom 13.07.2011 ein Bedarf für eine
solche Förderung besteht.
Die Kostenbeteiligung bemisst sich gem. § 2 TKBG nach dem Einkommen der Kostenbeteiligungspflichtigen und dem jeweiligen Betreuungsmodul.
Vor diesem Hintergrund ist eine genauere Bezifferung des Ansatzes in der Regel nicht möglich, da bei der Ansatzbildung pauschal von einer Anzahl von Kindern und einem pauschalen
Betreuungsbedarf ausgegangen wird.
Ferner trat im Juni 2012 das Gesetz zur Ganztagsbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und
6 und für Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen in Kraft.
Somit konnten verstärkt diese Kinder das Betreuungsangebot der ergänzenden Förderung
nutzen, was zwangsläufig zu erhöhten Einnahmen geführt hat.
Kapitel 3736 / Titel 11117
Ansatz
30.000,00 €
Kostenbeteiligung für in Brandenburg betreute Kinder
Ist
0,00 €
Abweichung
-30.000,00 €
Begründung:
Der o. g. Titel wird und wurde durch das Jugendamt bisher nicht bewirtschaftet.
Die Einnahmen für diese Fälle wurden im Kapitel/Titel 3736/11110 erfasst.
Kapitel 3736 / Titel 26105
Ansatz
250.000,00 €
Kostenerstattung für Brandenburger Kinder in
schulischen Betreuungsangeboten in Berlin
Ist
361.246,21 €
Abweichung
111.246,21 €
Begründung:
Grundlage ist der Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über
die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vom
21
noch Kapitel 3736 / Titel 26105
15. März 2002. Die höheren Einnahmen haben sich ergeben, da mehr Brandenburger Kinder
einen Hortplatz in den Grundschulen Berlins in Anspruch genommen haben, als bei der Ansatzbildung vermutet.
Kapitel 3736 / Titel 35921
Ansatz
1.000,00 €
Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2
Schulgesetz (Sachausgaben)
Ist
35.000,00 €
Abweichung
34.000,00 €
Begründung:
Entnahme von Rücklagen gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz für die Grundschulen.
Ansatz von 1.000,00 € ist ein Merkansatz, da erst nach Beendigung des laufenden Haushaltsjahres bekannt ist, wie viele Mittel die Schulen aus ihrem Budget nicht verausgaben
werden und somit eine Zuführung an die Rücklagen erfolgt.
Kapitel 3736 / Titel 51405
Ansatz
33.700,00 €
Härtefallfonds Erstausstattung für Einzuschulende
Ist
0,00 €
Abweichung
-33.700,00 €
Begründung:
Auf der Grundlage des Schreibens von der SenFin zur Fortschreibung der Globalsumme
2013 vom 21.09.2012 Pkt. 1.1.1 wurden die Mittel gesperrt.
Grund dafür war, dass mit der Einführung des BuT und der damit verbundenen Finanzierung
von Zuschüssen für das Mittagessen und dem Schulbedarf wurden sowohl der Härtefallfonds
Mittagessen als auch das Starterpaket ersetzt.
Kapitel 3736 / Titel 51420
Ansatz
1.925.000,00 €
Beköstigung
Ist
2.210.466,77 €
Abweichung
285.466,77 €
Begründung:
Um die Qualität des Schulessens zu erhöhen wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft in Absprache mit den Bezirken und den Caterern der Portionspreis
von 2,10 € auf 2,50 € ab dem 01.08.2013 erhöht.
Diese Preiserhöhung und die gestiegenen Schülerzahlen führten zu Mehrausgaben für die
Beköstigung in den Grundschulen.
Kapitel 3736 / Titel 51421
Ansatz
1.000,00 €
Leistungen für Bildung und Teilhabe –
Mittagsverpflegung Schule
Ist
32.328,49 €
Abweichung
31.328,49 €
Begründung:
Zahlungen der Leistungen für die Mittagsverpflegung im Rahmen BuT.
Es wurde ein Merkansatz in Höhe von 1.000 € gebildet. Der Ausgleich der Kosten erfolgte
über die Basiskorrektur 2013.
22
Kapitel 3736 / Titel 51701
Ansatz
2.907.000,00 €
Bewirtschaftungsaufgaben
Ist
3.192.439,16 €
Abweichung
285.439,16 €
Begründung:
Mehrbedarf für Winterdienst und Gas (langer kalter Winter) und Preissteigerungen (Strom,
Straßenreinigung, Müll und Versicherung sowie Tariferhöhungen bei Reinigung).
Zugang S 06 Schönewalder Str. 9, Neubau Max-Herrmann-Str. 5 und Parsteiner Ring 46
nach Sanierung.
Kapitel 3736 / Titel 51910
Ansatz
250.000,00 €
Kleiner Unterhaltungsbedarf
Ist
223.408,01 €
Abweichung
-26.591,99 €
Begründung:
Aufgrund der Haushaltssperre wurden nur Reparaturen nach § 89 VvB beauftragt.
Kapitel 3736 / Titel 52507
Ansatz
222.000,00 €
Lernmittel
Ist
361.115,43 €
Abweichung
139.115,43 €
Begründung:
Die Mehrausgaben resultieren aus einem erhöhten Bedarf an Schulbüchern für Integrationskinder in Grundschulen und steigender Schülerzahlen im Grundschulbereich. Die Deckung
der Mehrausgaben erfolgte aus dem Kapitel 3736 Titel 52509.
Kapitel 3736 / Titel 52509
Ansatz
745.000,00 €
Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inklusive der IuKTechnik in Schulen
Ist
616.027,56 €
Abweichung
-128.972,44 €
Begründung:
Die Mittel wurden zum Ausgleich der Mehrkosten im Titel 52507 verwendet, da in diesem
Titel erhöhter Bedarf an Schulbüchern infolge steigender Schülerzahlen sowie für Integrationskinder bestand.
Kapitel 3736 / Titel 53405
Ansatz
243.000,00 €
Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5
Schulgesetz
Ist
334.770,79 €
Abweichung
91.770,79
Begründung:
In vier Grundschulen des Bezirkes mussten die Sporthallen aufgrund von Baumängeln gesperrt werden. Die Ausweichobjekte waren für die Schüler fußläufig und im Rahmen der vorgegebenen Zeit nicht erreichbar, so dass die Schüler von der Schule zu den entsprechenden
Hallen mittels Busse transportiert wurden. Dieses war für die Absicherung des Sportunterrichtes und somit der Vermeidung von Unterrichtsausfall dringend notwendig.
23
Kapitel 3736 / Titel 71503
Ansatz
1.419.000,00 €
Modernisierung und Umbau Schulgebäude Parsteiner
Ring 46
Ist
1.272.368,46 €
Abweichung
-146.631,54 €
Begründung:
Minderausgaben durch Einsparungen aus Vergabegewinnen und Einsparungen in der
Schlussabrechnung gegenüber den eingestellten Mitteln der Bauplanungsunterlage.
Kapitel 3736 / Titel 81208
Ansatz
0,00 €
Investive Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien in Schulen
Ist
32.482,17€
Abweichung
32.482,17 €
Begründung:
Finanzielle Mittel wurden für dringend benötigte Fachraum-Ausstattung in der SelmaLagerlöf-Grundschule, sowie für ergänzende Ausstattungen in drei weiteren Grundschulen
benötigt.
Kapitel
3781
Kapitel 3781 / Titel 71400
Ansatz
358.000,00 €
Freizeitforum Marzahn
Sanierung und Grundinstandsetzung des Freizeitforum
Marzahn
Ist
842.921,66 €
Abweichung
484.921,66 €
Begründung:
Die in den Vorjahren eingetretenen Bauverzögerungen insbesondere am Schwimmbecken
haben zu einer Verschiebung des Mittelabflusses in das Haushaltsjahr 2013 geführt. Die
Maßnahme ist baulich 2013 im Wesentlichen abgeschlossen worden.
24
Einzelplan
39
Soziales
Kapitel
3910
Allgemeine soziale Dienste
Kapitel 3910 / Titel 42201
Ansatz
1.989.000,00 €
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
Ist
1.643.971,53 €
Abweichung
-345.028,47 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013)
durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen). Abweichend besetzte Planstellen mit
Tarifbeschäftigten (Finanzierung aus Titel 42801).
Kapitel 3910 / Titel 42801
Ansatz
3.864.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
3.777.473,99 €
Abweichung
-86.526,01 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013)
durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen).
Kapitel
3911
Kapitel 3911 / Titel 23133
Ansatz
2.197.000,00 €
Leistungen nach SGB XII außerhalb von Einrichtungen
Anteil des Bundes an Grundsicherungsleistungen
Ist
13.732.341,26 €
Abweichung
11.535.341,26 €
Begründung:
In diesem Titel wird der Anteil des Bundes an den Grundsicherungsleistungen nachgewiesen. Die
Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin. Der prozentual festgelegte Erstattungsbetrag hängt gemäß § 46 a SGB XII von der Höhe der Nettoausgaben für Geldleistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab. Der Bund erstattet für das Jahr 2013 einen Anteil von 75 v. H.
Kapitel 3911 / Titel 63615
Ansatz
1.150.000,00 €
Nichtstationäre Krankenhilfe
Ist
1.031.178,59 €
Abweichung
-118.821,41 €
Begründung:
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Leistungserbringung nach
§ 264 Abs. 7 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 werden den Krankenkassen die Aufwendungen, die ihnen durch die
Übernahme der Krankenbehandlung entstehen, von den für die Hilfe zuständigen Sozialhilfeträgern vierteljährlich erstattet. Hier sind Ausgaben für Leistungen zur nichtstationären Krankenhilfe
an Leistungsempfänger/-innen, die nicht krankenversichert sind, enthalten.
25
noch Kapitel 3911 / Titel 63615
Die Ist-Ausgaben 2013 sind trotz Unterschreitung des Ansatzes gegenüber dem Vorjahr um
212,5 T€ gestiegen. Die Ausgaben sind in ihrer Höhe nicht steuerbar. Generell wird das Budget für
Krankenhilfeleistungen von der SenFin zweckgebunden zur Verfügung gestellt und entsprechend
ansatzseitig untersetzt. Es erfolgte eine Basiskorrektur in Höhe der Ist-Kosten durch die SenFin.
Kapitel 3911 / Titel 67126
Ansatz
13.157.000,00 €
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII und
AsylbLG
Ist
15.603.443,94 €
Abweichung
2.446.443,94 €
Begründung:
Dieser Titel umfasst die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte und von Behinderung
bedrohter Menschen außerhalb von Einrichtungen nach §§ 53 ff. SGB XII.
Generelle Aussagen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen:
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für Maßnahmen der Eingliederungshilfe innerhalb
und außerhalb von Einrichtungen um 3,91 Mio. € gestiegen, das entspricht einer Steigerung von
9,7 v. H. Der Ausgabenanstieg ist in der kontinuierlichen Fallzahlsteigerung und der Erhöhung der
Kostensätze begründet. Gemäß Mengenabbildung in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
erhöhte sich in 2013 die durchschnittliche monatliche Anzahl Leistungsberechtigter gegenüber
dem Vorjahr um 135, das entspricht einer Steigerung von 8,1 v. H.
Die Ausgaben für Maßnahmen der Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,75 Mio. € gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 12,6 v. H.
Im Rahmen der Basiskorrektur durch die SenFin konnten die Mehrausgaben vollständig gedeckt
werden.
Kapitel 3911 / Titel 68105
Ansatz
12.105.000,00 €
Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII
außerhalb von Einrichtungen
Ist
15.627.798,68 €
Abweichung
3.522.798,68 €
Begründung:
Es handelt sich um laufende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Vierten Kapitel des SGB XII an Leistungsempfänger außerhalb von Einrichtungen.
Generelle Aussagen zu den Leistungen der Grundsicherung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen:
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen um 1,88 Mio. € gestiegen, das entspricht einer
Steigerung von 10,8 v. H. Der Ausgabenanstieg ist vor allem in der kontinuierlichen Steigerung der
Anzahl der Empfänger/-innen dieser Leistungen aufgrund der demografischen Entwicklung begründet. Gemäß Mengenabbildung in der KLR erhöhte sich in 2013 die durchschnittliche monatliche Anzahl Leistungsberechtigter gegenüber dem Vorjahr um 338, das entspricht einer Steigerung
von 9,7 v. H. Außerdem wurden die Regelbedarfsstufen zum 01.01.2013 fortgeschrieben.
Die Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich
zum Vorjahr um 1,68 Mio. € gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 12 v. H.
Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
26
Kapitel 3911 / Titel 68107
Ansatz
1.500.000,00 €
Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und
AsylbLG
Ist
3.318.369,05 €
Abweichung
1.818.369,05 €
Begründung:
Dieser Titel umfasst die Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII außerhalb von Einrichtungen.
Generelle Aussagen zu den Leistungen der Hilfen zum Lebensunterhalt innerhalb und außerhalb
von Einrichtungen:
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für die Hilfen zum Lebensunterhalt innerhalb und außerhalb von Einrichtungen um 470,1 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 14,9 v. H.
Der Ausgabenanstieg ist vor allem in der kontinuierlichen Steigerung der Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen begründet. Gemäß Mengenabbildung in der KLR erhöhte sich in 2013 die
durchschnittliche monatliche Anzahl Leistungsberechtigter gegenüber dem Vorjahr um 163, das
entspricht einer Steigerung von 12,3 v. H. Außerdem wurden die Regelbedarfsstufen zum
01.01.2013 fortgeschrieben.
Die Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich
zum Vorjahr um 466 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 16,3 v. H.
Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
Kapitel 3911 / Titel 68128
Ansatz
13.209.000,00 €
Hilfe zur Pflege nach SGB XII und AsylbLG
Ist
13.022.261,88 €
Abweichung
-186.738,12 €
Begründung:
Es handelt sich um Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII an Leistungsempfänger außerhalb von Einrichtungen, insbesondere um häusliche Pflege.
Generelle Aussagen zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen:
Die Ist-Ausgaben für Maßnahmen der Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
2013 sind gegenüber dem Vorjahr um 378,4 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von
1,8 v. H. Der Ausgabenanstieg ist in der kontinuierlichen Fallzahlsteigerung und der Erhöhung der
Kostensätze begründet. Gemäß Mengenabbildung in der KLR erhöhte sich in 2013 die durchschnittliche monatliche Anzahl Leistungsberechtigter gegenüber dem Vorjahr um 80, das entspricht einer Steigerung von 4,6 v. H.
Die Ausgaben für Maßnahmen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich
zum Vorjahr um 136 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 1,1 v. H.
Kapitel 3911 / Titel 68162
Ansatz
1.866.000,00 €
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
nach SGB XII und AsylbLG
Ist
2.042.360,25 €
Abweichung
176.360,25 €
Begründung:
Es handelt sich um Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem
Achten Kapitel des SGB XII außerhalb von Einrichtungen.
27
noch 3911 / Titel 68162
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für Maßnahmen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb von Einrichtungen um 370,7 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 22,2 v. H. Ursächlich hierfür sind neben der Erhöhung der Kostensätze der Anstieg der
durchschnittlichen monatlichen Anzahl Leistungsberechtigter in 2013 gemäß Mengenabbildung in
der KLR um 40 (entspricht 15,5 v. H.).
Im Rahmen der Basiskorrektur durch die SenFin konnten die Mehrausgaben vollständig gedeckt
werden.
Kapitel
3912
Kapitel 3912 / Titel 11936
Ansatz
250.000,00 €
Leistungen nach SGB XII in Einrichtungen
Rückzahlungen überzahlter Beträge aus Sozialhilfeleistungen
Ist
112.246,45 €
Abweichung
- 137.753,55 €
Begründung:
Die Einnahmerealisierung ist abhängig von der Anzahl und der Höhe der Überzahlungen bei Sozialhilfeleistungen aus den Vorjahren, wie Unterbringungs- und Betreuungskosten, Heimkosten und
sonstigen Überzahlungen an Hilfeempfänger. Sie sind nicht exakt planbar. Die Mindereinnahmen
resultieren aus den tatsächlichen Rückzahlungen.
Kapitel 3912 / Titel 23602
Ansatz
1.304.000,00 €
Ersatz von Sozialhilfe durch Sozialversicherungsträger
Ist
994.464,83 €
Abweichung
- 309.535,17 €
Begründung:
Hier sind Einnahmen nach §§ 102 ff. SGB X und § 114 SGB XII von Sozialversicherungsträgern
(insbesondere von der gesetzlichen Rentenversicherung) etatisiert. Die Zahl und die Höhe der
Kostenerstattungen von Sozialversicherungsträgern sind grundsätzlich von den tatsächlichen Einzelfällen abhängig. Die Mindereinnahmen entsprechen den realisierten Erstattungsansprüchen.
Kapitel 3912 / Titel 63625
Ansatz
1.200.000,00 €
Stationäre Krankenhilfe
Ist
1.041.183,01 €
Abweichung
- 158.816,99 €
Begründung:
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Leistungserbringung nach § 264 Abs.
7 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
vom 14.11.2003 werden den Krankenkassen die Aufwendungen, die ihnen durch die Übernahme
der Krankenbehandlung entstehen, von den für die Hilfe zuständigen Sozialhilfeträgern vierteljährlich erstattet. Hier sind Ausgaben für Leistungen zur stationären Krankenhilfe an Leistungsempfänger/-innen, die nicht krankenversichert sind, enthalten.
Die Ist-Ausgaben 2013 sind trotz Unterschreitung des Ansatzes gegenüber dem Vorjahr um
155,4 T€ gestiegen, das entspricht einer Erhöhung von 17,5 v. H. Diese Ausgaben sind nicht steuerbar. Das Budget für Krankenhilfeleistungen wird von der SenFin zweckgebunden zur Verfügung
gestellt und im Rahmen der Basiskorrektur an die Ist-Ausgaben angeglichen.
28
Kapitel 3912 / Titel 67116
Ansatz
7.626.000,00 €
Stationäre Hilfe zur Pflege nach SGB XII und AsylbLG
Ist
8.073.517,43 €
Abweichung
447.517,43 €
Begründung:
Es handelt sich um Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII an Leistungsempfänger innerhalb von Einrichtungen, insbesondere um vollstationäre Hilfe zur Pflege.
Die Ausgaben für Maßnahmen der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich
zum Vorjahr um 242,3 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 3,1 v. H. Ursächlich hierfür sind neben dem bereits bei der ambulanten Pflege (3911/68128) getroffenen generellen Aussagen zu den Fallzahlsteigerungen auch die Erhöhung der Kostensätze.
Im Rahmen der Basiskorrektur durch die SenFin konnten die Mehrausgaben vollständig gedeckt
werden.
Kapitel 3912 / Titel 67126
Ansatz
27.899.000,00 €
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII und
AsylbLG
Ist
28.655.099,62 €
Abweichung
756.099,62 €
Begründung:
Dieser Titel umfasst die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte und von Behinderung
bedrohter Menschen innerhalb von Einrichtungen nach §§ 53 ff. SGB XII. Generelle Aussagen zu
den Leistungen der Eingliederungshilfe wurden bereits im Kapitel 3911 getroffen.
Die Ausgaben für Maßnahmen der Eingliederungshilfe innerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 2,16 Mio. € gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 8,1 v. H.
Im Rahmen der Basiskorrektur durch die SenFin konnten die Mehrausgaben vollständig gedeckt
werden.
Kapitel 3912 / Titel 68105
Ansatz
0,00 €
Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII
in Einrichtungen
Ist
3.675.897,03 €
Abweichung
3.675.897,03 €
Begründung:
Gemäß Punkt 13 der Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 (Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2013 - HWR 2013) ersetzt der Titel 68105 ab
dem Haushaltsjahr 2013 den bisherigen Titel 68115 für Grundsicherungsleistungen nach dem
Vierten Kapitel SGB XII in Einrichtungen. Die Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in und außerhalb von Einrichtungen werden ab dem Haushaltsjahr 2013 bei
68105 nachgewiesen, die Unterscheidung erfolgt über die Kapitel.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung erfolgte die Ansatzbildung noch im Titel 68115.
Bei Betrachtung beider Titel ist festzustellen, dass die Ist-Ausgaben in Höhe von 74,1 T€ unter
dem Ansatz liegen. Im Rahmen der Basiskorrektur durch die SenFin erfolgte eine Anpassung an
die tatsächlich geleisteten Ausgaben.
29
Kapitel 3912 / Titel 68115
Ansatz
3.750.000,00 €
Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII
in Einrichtungen
Ist
0,00 €
Abweichung
3.750.000,00 €
Begründung:
Gemäß Punkt 13 der Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 (Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2013 - HWR 2013) ist der Titel 68115 ab dem
Haushaltsjahr 2013 durch den Titel 68105 zu ersetzen. Damit werden die Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in und außerhalb von Einrichtungen ab dem Haushaltsjahr 2013 bei 68105 nachgewiesen, die Unterscheidung erfolgt über die Kapitel.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung war dieser Umstand noch nicht bekannt.
Kapitel
3960
Kapitel 3960 / Titel 23105
Ansatz
25.474.000,00 €
Leistungen nach SGB II -Grundsicherung für ArbeitssuchendeAnteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach SGB II
Ist
36.148.201,02 €
Abweichung
10.674.201,02 €
Begründung:
Die Höhe des Ansatzes entspricht der Einnahmevorgabe der SenFin, die im Zusammenhang mit
einer prozentualen Beteiligung des Bundes nach § 46 SGB II an bestimmten Transferausgaben
steht. Hierin enthalten sind die Anteile des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach SGB II in
Abhängigkeit der in den Titeln 68108 und 68144 nachgewiesenen Ausgaben und die Beteiligung
des Bundes an den Verwaltungs- und Transferausgaben für Bildung und Teilhabe (BuT).
Nach § 46 Abs. 5-7 SGB II beteiligte sich der Bund im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 32,3 v. H.
(2010: 23,0 v. H. sowie 2011 und 2012: 35,8 v. H.) an diesen kommunalen Leistungen. Die ausgewiesenen Einnahmen stellen auf diesen Tatbestand ab und weisen den Anteil aus, der dem Bezirk im Rahmen dieser Beteiligung zugeflossen ist.
Kapitel 3960 / Titel 23607
Ansatz
0,00 €
Erstattung von Einnahmen der Bundesagentur an
kommunalen Träger für Leistungen nach dem SGB II
Ist
1.751.557,20 €
Abweichung
1.751.557,20 €
Begründung:
Hier werden die Tilgungen der darlehensweisen Übernahme der Kosten für Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten (z. B. Mietkautionen und Umzugskosten), Mietschulden, Wohnungserstausstattungen und Erstausstattungen für Bekleidung ausgewiesen. Es handelt sich um einen in
2011 neu eingerichteten Titel auf der Grundlage des 2011 eingeführten Bruttoprinzips (Buchung
der Darlehenstilgungen auf eine gesonderte Einnahme-Buchungsstelle).
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung war dieser Umstand nicht bekannt.
Kapitel 3960 / Titel 42231
Ansatz
2.326.000,00 €
Bezüge der Beamten/Beamtinnen (Fremdfinanzierung)
Ist
2.205.090,88 €
Abweichung
-120.909,12 €
Begründung:
Abbau des Stellenvolumens der kommunalen Stellen im Jobcenter Marzahn-Hellersdorf.
30
Kapitel 3960 / Titel 42830
Ansatz
4.902.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
(Fremdfinanzierung/Zuwendung)
Ist
4,607.335,33 €
Abweichung
-294.664,67 €
Begründung:
Abbau des Stellenvolumens der kommunalen Stellen im Jobcenter Marzahn-Hellersdorf.
Kapitel 3960 / Titel 63603
Ansatz
4.396.000,00 €
Ersatz von Verwaltungsausgaben an die gemeinsamen
Einrichtungen (KFA)
Ist
5.680.513,59 €
Abweichung
1.284.513,59 €
Begründung:
Grundlage für die in diesem Titel nachgewiesenen Erstattungen ist die zwischen der Regionaldirektion Berlin Brandenburg und der SenFin geschlossene Vereinbarung im Zusammenhang mit
der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB II über die Personalkostenerstattung für kommunale Beschäftigte in den gemeinsamen Einrichtungen und die Erstattung des kommunalen Finanzierungsanteils vom 22.10.2012, die rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist.
Es wurde ein kommunaler Finanzierungsanteil in Höhe von 15,2 v. H. an den Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters (JC) vereinbart.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
Kapitel 3960 / Titel 67217
Ansatz
1.000,00 €
Leistungen für Bildung und Teilhabe
- mehrtägige Fahrten Schule
Ist
553.833,78 €
Abweichung
552.833,78 €
Begründung:
Es handelt sich um Leistungen nach dem BuT an den berechtigten Personenkreis gemäß
§ 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II. Leistungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, an mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen und
die Kosten für diese Klassenfahrten nicht aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) vollständig decken können. Es werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt.
Mit der Einführung des BuT sind Ansprüche von Leistungsberechtigten entstanden, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung 2012/2013 in diesem Titel noch nicht absehbar waren. Gemäß Schreiben der SenFin über die Fortschreibung der Globalsummen 2012/2013 wurde lediglich ein
Merkansatz veranschlagt. Die Ausgaben für mehrtägige Klassenfahrten wurden bis 2010 im Titel
68185 nachgewiesen.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
Kapitel 3960 / Titel 67221
Ansatz
1.000,00 €
Leistungen für Bildung und Teilhabe
- soziale und kulturelle Teilhabe
Ist
122.334,52 €
Abweichung
121.334,52 €
Begründung:
Es handelt sich um Leistungen nach dem BuT an den berechtigten Personenkreis gemäß
§ 28 Abs. 7 SGB II. Ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich kann u. a. berücksichtigt werden für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern
31
noch Kapitel 3960 / Titel 67221
(zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
die Teilnahme an Freizeiten.
Mit der Einführung des BuT sind Ansprüche von Leistungsberechtigten entstanden, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung 2012/2013 noch nicht absehbar waren. Gemäß Schreiben der SenFin
über die Fortschreibung der Globalsummen 2012/2013 wurde lediglich ein Merkansatz veranschlagt.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
Kapitel 3960 / Titel 68108
Ansatz
250.000,00 €
Zuschuss zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
an Auszubildende nach dem SGB II
Ist
489.560,06 €
Abweichung
239.560,06 €
Begründung:
Hier werden Leistungen gemäß § 27 Abs. 3 SGB II für Auszubildende nachgewiesen.
Im Haushaltsjahr 2013 war durch Leistungsempfänger/-innen eine höhere Inanspruchnahme als in
den Vorjahren zu verzeichnen.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
Kapitel 3960 / Titel 68131
Ansatz
1.000,00 €
Leistungen für Bildung und Teilhabe
- persönlicher Schulbedarf
Ist
814.519,14 €
Abweichung
813.519,14 €
Begründung:
Es handelt sich um Leistungen nach dem BuT an den berechtigten Personenkreis gemäß
§ 28 Abs. 3 SGB II. Es werden Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erbracht, die den leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern die Anschaffung von Gegenständen ermöglichen, die für einen geordneten Schulbesuch zwingend erforderlich sind. Die Leistungshöhe beträgt 70,00 € jeweils zum 01. August und 30,00 € jeweils zum 01. Februar eines Jahres.
Mit der Einführung des BuT sind Ansprüche von Leistungsberechtigten entstanden, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung 2012/2013 noch nicht absehbar waren. Gemäß Schreiben der SenFin
über die Fortschreibung der Globalsummen 2012/2013 wurde lediglich ein Merkansatz veranschlagt.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
Kapitel 3960 / Titel 68144
Ansatz
110.395.000,00 €
Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach SGB II als laufende
Leistung
Ist
Abweichung
111.660.653,58 €
1.265.653,58 €
Begründung:
Auf der Grundlage des SGB II werden die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) als laufende
Leistung für die vorhandenen Bedarfsgemeinschaften gezahlt.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
32
Kapitel 3960 / Titel 68152
Ansatz
1.400.000,00 €
Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach SGB II als einmalige
Leistung
Ist
- 18.037,44 €
Abweichung
- 1.418.037,44 €
Begründung:
Leistungen gemäß § 22 SGB II für Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten können als einmalige Leistungen durch den zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.
Die systemseitige Vereinnahmung von Rückzahlungen / Erstattungen aus Vorjahren in dieser Buchungsstelle durch das Jobcenter führte durch Gegenrechnung im Ergebnis nicht zu Ausgaben,
sondern zu Einnahmen. Die Zuweisung der SenFin entsprach nicht dem Buchungsverfahren des
Jobcenters.
Kapitel 3960 / Titel 68185
Ansatz
2.267.000,00 €
Ausgaben für einmalige Beihilfen nach § 24 Abs. 3 Nrn. 1 und 2
SGB II
Ist
1.703.277,22 €
Abweichung
- 563.722,78 €
Begründung:
Hier werden Ausgaben für einmalige Beihilfen nach § 24 Abs. 3 SGB II, z. B. Erstausstattung für
die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte und Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei
Schwangerschaft und Geburt nachgewiesen.
Die Ausgaben wurden gemäß Vorgabe von der SenFin veranschlagt. Nach Neuregelung der Leistungen für BuT im Jahr 2011 werden u. a. die Ausgaben für mehrtägige Klassenfahrten auf einer
neuen Haushaltsstelle abgebildet (siehe Titel 67217), was somit zur Verschiebung der Ausgaben
zwischen diesen Titeln führte.
Kapitel 3960 / Titel 86319
Ansatz
397.000,00 €
Darlehen an Leistungsberechtigte nach SGB II
Ist
2.226.309,83 €
Abweichung
1.829.309,83 €
Begründung:
Hier werden Leistungen im Rahmen der Gewährung von Darlehen z.B. nach § 22 Abs. 6 SGB II
(Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten) oder nach § 22 Abs. 8 SGB II (Mietschulden)
nachgewiesen.
Bis 2010 (Basis für die Mittelzuweisung 2012) erfolgte auf diesem Ausgabetitel auch die Abbildung
der Darlehenstilgungen (Einnahmen), wodurch die tatsächlichen Ist-Ausgaben verringert wurden.
Durch Schaffung eines entsprechenden Einnahmetitels (Titel 23607) wurde die Möglichkeit zum
verursachungsgemäßen Buchen durch die Jobcenter verbessert, so dass Mehrausgaben zu verzeichnen sind.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
33
Kapitel
3995
Kapitel 3995 / Titel 63625
Ansatz
260.000,00 €
Allgemeine soziale Dienste
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Stationäre Krankenhilfe
Ist
37.149,45 €
Abweichung
- 222.850,55 €
Begründung:
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Leistungserbringung nach
§ 264 Abs. 7 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankversicherung vom 14.11.2003 werden den Krankenkassen die Aufwendungen, die ihnen durch die
Übernahme der Krankenbehandlung entstehen, von den für die Hilfe zuständigen Sozialhilfeträgern vierteljährlich erstattet.
Hier sind Ausgaben für Leistungen zur stationären Krankenhilfe an Leistungsempfänger/innen, die
nicht krankenversichert sind, enthalten. Die Ist-Ausgaben 2013 sind gegenüber dem Vorjahr um
61,5 T€ gesunken. Diese Ausgaben sind nicht steuerbar.
Das Budget für Krankenhilfeleistungen wird von der SenFin zweckgebunden zur Verfügung gestellt
und im Rahmen der Basiskorrektur an die Ist-Ausgaben angeglichen.
Kapitel 3995 / Titel 67159
Ansatz
550.000,00 €
Unterbringung als Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII und
AsylbLG
Ist
748.298,24 €
Abweichung
198.298,24 €
Begründung:
Es handelt sich hierbei um die Kosten für Unterkünfte nach Tagessätzen, insbesondere für Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr um 123 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 19,7 v. H. Ursächlich hierfür ist die gestiegene Anzahl
Anspruchsberechtigter auf Leistungen nach § 3 AsylbLG.
Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
Kapitel 3995 / Titel 68107
Ansatz
2.130.000,00 €
Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und
AsylbLG
Ist
2.388.306,15 €
Abweichung
258.306,15 €
Begründung:
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz um 293 T€ gestiegen, das entspricht 14 v. H. Ursächlich für die
Mehrausgaben sind die steigende Anzahl Leistungsberechtigter sowie die Erhöhung der Leistungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 18.07.2012. Das Urteil stellt
fest, dass die Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG unzureichend und nicht verfassungskonform sind. Bis zur gesetzlichen Neuregelung hat das BVerfG eine Übergangsregelung
getroffen, nach der die Grundleistungen in Anlehnung an das Regelbedarf-Ermittlungsgesetz zu
bemessen sind. Die neue Höhe der Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG ergibt sich
aus dem Rundschreiben II Nr. 04/2012.
Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
34
Kapitel 3995 / Titel 68134
Ansatz
54.000,00 €
Barleistungen in Einrichtungen nach SGB XII und AsylbLG
Ist
263.725,16 €
Abweichung
209.725,16 €
Begründung:
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für die Barleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 150,3 T€ gestiegen. Ursächlich für die Mehrausgaben sind die steigende Anzahl
Leistungsberechtigter sowie die Erhöhung der Leistungen durch das Urteil des BVerfG vom
18.07.2012. Das Urteil stellt fest, dass die Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG unzureichend und nicht verfassungskonform sind. Bis zur gesetzlichen Neuregelung hat das BVerfG
eine Übergangsregelung getroffen, nach der die Grundleistungen in Anlehnung an das Regelbedarf-Ermittlungsgesetz zu bemessen sind. Die neue Höhe der Grundleistungen nach § 3 Abs. 1
und 2 AsylbLG ergibt sich aus dem Rundschreiben II Nr. 04/2012.
Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin.
Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen.
35
Einzelplan
40
Jugend
Kapitel
4010
Jugendamt - Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit,
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz -
Kapitel 4010 / Titel 28290
Ansatz
0,00 €
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive
Zwecke
Ist
122.922,50 €
Abweichung
122.922,50 €
Begründung:
Es handelt sich hier um Einnahmen aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ für die Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes - LAP - in der Region Marzahn Mitte und in den Regionen Hellersdorf Nord und Ost (Ausgaben bei Kapitel 4010 / Titel
68490) sowie um Spenden für den Weihnachtsmarkt und Mittel aus der Familienstiftung für
ein Projekt (Ausgaben bei Kapitel 4010 / Titel 54690).
Kapitel 4010 / Titel 68490
Ansatz
0,00 €
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus
zweckgebundenen Einnahmen
Ist
119.800,00 €
Abweichung
119.800,00 €
Begründung:
Hier wurden die Mittel aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ Lokaler Aktionsplan in der Region Marzahn - Mitte für Projekte freier Träger nach Votierung
durch den Begleitausschuss und für den LAP in Hellersdorf Nord und Ost verausgabt.
Als Deckungsquelle dienten die Einnahmen bei Kapitel 4010 / Titel 28290.
Kapitel
4011
Kapitel 4011 / Titel 42701
Ansatz
66.500,00
Jugendamt - Einrichtungen der Jugendarbeit –
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Ist
135.226,00
Abweichung
68.726,00
Begründung:
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme „Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger“ des Konzeptes zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente.
Kapitel 4011 / Titel 42801
Ansatz
2.210.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
1.746.245,14 €
Abweichung
- 463.754,86 €
Begründung:
Umsetzung der Maßnahme „Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger“
des Konzeptes zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (Personalabbau
durch Versetzungen/Umsetzungen/Ausscheiden).
36
Kapitel 4011 / Titel 51900
Ansatz
363.000,00 €
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Ist
227.346,32 €
Abweichung
- 135.653,68 €
Begründung:
Aus dem Titel wurden 118.287 €, gemäß dem Protokoll der BA-Sitzung vom 03.09.2013, an
das Schulamt / Bauamt (Kapitel 3730 / Titel 51900 / Unterkonto 354) zur Ausfinanzierung
des Eigenanteils für die Baumaßnahme Karl-Friedrich-Friesen-Grundschule, Max-HerrmannStr. 5 – Erweiterungsbau, übertragen. Im Gegenzug erhielt das Jugendamt zusätzliche Mittel
aus dem Förderprogramm ZIS Stadtumbau Ost zur Fertigstellung der Maßnahme in der
Allee der Kosmonauten 77/79. Das Schulamt / Bauamt hat die Mittel dann nicht verbraucht
und dem Jugendamt zurückgeführt.
Kapitel
4020
Jugendamt - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Tagespflege -
Kapitel 4020 / Titel 11115
Kostenbeiträge für Tagespflege und Unterbringung in privaten Kindertagesstätten
Ansatz
212.000,00 €
Ist
252.979,00 €
Abweichung
40.979,00 €
Begründung:
Es handelt sich hier um den gemäß Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKGB) zu
leistenden Kostenbeitrag der Eltern. Die Einnahmen stehen dabei in Wechselwirkung zur
Anzahl der betreuten Kinder, deren Betreuungsbedarf und der Einkommenshöhe der Eltern.
In Abhängigkeit der gestiegenen Anzahl der betreuten Kinder und der höheren Betreuungsbedarfe erhöhte sich der durch die Eltern zu leistende Betrag der monatlichen Kostenbeteiligung (Ausgaben bei Kapitel 4020 / Titel 67151).
Kapitel 4020 / Titel 23391
Ansatz
255.000,00 €
Kommunale Kostenerstattung für Brandenburger Kinder in
Berliner Tageseinrichtungen
Ist
281.100,00 €
Abweichung
26.100,00 €
Begründung:
Es wurden mehr Kinder aus Brandenburg in Berlin betreut als geplant.
Die Ausgaben wurden zweckgebunden bei Titel 67191 nachgewiesen.
Kapitel 4020 / Titel 42801
Ansatz
859.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
793.090,33 €
Abweichung
- 65.909,67 €
Begründung:
Erwirtschaftung von pauschalen Minderausgaben (BA Vorlage 0338/IV) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen, Langzeiterkrankung).
37
Kapitel 4020 / Titel 67177
Ansatz
99.500,00 €
Erstattung von Kosten für Berliner Kinder in Brandenburger Tageseinrichtungen
Ist
283.452,66 €
Abweichung
183.952,66 €
Begründung:
Es handelt sich hier um Kostenersatz für die Betreuung von Kindern aus dem Bezirk, die in
einer Brandenburger Gemeinde eine Tageseinrichtung besuchen (u. a. auch Kinder in stationärer Unterbringung nach dem SGB VIII). Es wurden mehr Kinder untergebracht als geplant, die Betreuungsumfänge und Integrationszuschläge sind gestiegen. Mit Fortschreibung
der Globalsumme sowie durch Basiskorrektur wurde der Mehrbedarf vollständig von der
SenFin ausgeglichen.
Kapitel
4021
Kapitel 4021 / Titel 11157
Ansatz
4.879.000,00 €
Jugendamt - Tageseinrichtungen für Kinder –
Kostenbeteiligung nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz für Kinder in Tageseinrichtungen
Ist
5.308.010,01 €
Abweichung
429.010,01 €
Begründung:
In diesem Titel wurden die Kitakostenbeiträge – monatliche Kostenbeteiligung der Eltern
nach Einkommensprüfung und Betreuungsaufwand – vereinnahmt.
Die monatlichen Kostenbeteiligungen wurden an die jeweiligen Träger / Eigenbetrieb gezahlt.
Die Anzahl der zu betreuenden Kinder und der Betreuungsumfang sind gestiegen, damit
stiegen auch die Einnahmen (Ausgaben bei Kapitel 4021 / Titel 67109).
Kapitel 4021 / Titel 67109
Ansatz
78.856.000,00 €
Erstattung von Kosten der Tageseinrichtungen für Kinder
nach dem Kindertagesförderungsgesetz
Ist
96.734.771,00 €
Abweichung
17.878.771,00 €
Begründung:
Die Anzahl der zu betreuenden Kinder sowie der Betreuungsumfang und die Zuschläge z.B. für Integration - stiegen stetig an. Mit Fortschreibung der Globalsumme sowie durch Basiskorrektur wurde der Mehrbedarf vollständig von der SenFin ausgeglichen.
Kapitel 4021 / Titel 71508
Ansatz
1.300.000,00 €
Neubau einer Kindertagesstätte Ulmenstraße 12
Ist
0,00 €
Abweichung
- 1.300.000,00 €
Begründung:
Die Maßnahme wurde nicht durchgeführt. Ein BA-Beschluss zur Veräußerung des Grundstückes führte zum Verkauf.
38
Kapitel
4030
Kapitel 4030 / Titel 42801
Ansatz
977.000,00 €
Jugendamt – Psychosoziale Dienste Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
909.409,41 €
Abweichung
- 67.590,59 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen, befristete Berentung).
Kapitel
4040
Kapitel 4040 / Titel 28111
Ansatz
75.000,00 €
Jugendamt - Familienunterstützende Hilfen Ersatz von Jugendhilfe durch andere
Ist
130.464,44 €
Abweichung
55.464,44 €
Begründung:
In diesem Titel wurden Einnahmen aus Kostenbeiträgen gemäß § 91 SGB VIII gebucht.
Der Paragraph regelt die Kostenbeteiligung der Eltern und Unterhaltsverpflichteten an den
Maßnahmen der Jugendhilfe. Da die Fallzahlen gestiegen sind wurden analog mehr Unterhaltsverpflichtete beteiligt.
Kapitel 4040 / Titel 42801
Ansatz
5.995.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
5.823.751,44 €
Abweichung
- 171.248,56 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer
Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen, Langzeiterkrankungen).
Kapitel 4040 / Titel 67123
Ansatz
1.956.000,00 €
Unterbringung in besonderen Lebenssituationen außerhalb
der Hilfe zur Erziehung
Ist
2.844.797,87 €
Abweichung
888.797,87 €
Begründung:
Hier werden Leistungen für Mütter oder Väter gemäß § 19 SGB VIII erbracht, die allein für
ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben. Sie sollen gemeinsam mit dem Kind in einer
geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes
bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder Vater
für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in
der Wohnform betreut werden. Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen. Die Fallzahlen und Entgelte sind gestiegen.
Die Mehrausgaben konnten am Jahresende durch Einsparungen im Bezirk und durch Basiskorrektur gedeckt werden.
39
Kapitel 4040 / Titel 67154
Ansatz
1.430.000,00 €
Sozialpädagogische Hilfen in Ausbildungsprojekten nach
dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Ist
1.302.953,53 €
Abweichung
- 127.046,47 €
Begründung:
Aufgrund von Mehrbedarfen im T-Teil des Jugendamtes mussten Mittel intern umverteilt
werden (davon zu 4042/67145 Inobhutnahme = 110,3 T€, 4042/67160 Erziehungs- und Familienberatung = 10,7 T€, 4040/67158 päd. – therapeutische Leistungen = 1,6 T€,
4042/67204 stationäre Hilfen = 4,2 T€, 4011/67108 Betriebskosten = 0,3 T€).
Der Schwerpunkt im Jugendamt liegt weiterhin auf Maßnahmen zur Erlangung der Ausbildungsreife (Berufsorientierung und Berufsvorbereitung), die deutlich kostengünstiger sind als
die Berufsausbildung.
Kapitel
4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch
Behinderte nach dem SGB VIII und Inobhutnahme -
Einleitend ist auf das Folgende hinzuweisen:
Die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) haben sich gegenüber 2011 um
11.401,8 T€ bzw. 2012 um 6.993,7 T€ erhöht. Der Bezirk musste sich nicht nur mit gestiegenen Fallzahlen auseinandersetzen, auch nicht beeinflussbare Kostensteigerungen mussten
in Kauf genommen werden. Die Ansätze waren im Rahmen der Erfüllung von Rechtsansprüchen oft zu niedrig und wurden insgesamt um 13.817,4 T€, gegenüber dem Ergänzungsplan
um 11.248,3 T€, überschritten. Davon sind 6.358,7 T€ mit Basiskorrektur ausgeglichen worden. Die restlichen Mehrausgaben in Höhe von 4.889,6 T€ wurden durch Mehreinnahmen
Jug bei E 03 (+ 860,1 T€) bzw. durch Einsparungen und durch das positive Jahresergebnis
im Bezirk ausgeglichen.
Kapitel 4042 / Titel 11937
Ansatz
45.000,00 €
Rückzahlungen überzahlter Beträge aus Jugendhilfeleistungen
Ist
94.454,51 €
Abweichung
49.454,51 €
Begründung:
Hier wurden Rückerstattungen gezahlter Unterbringungskosten bei vorzeitiger Entlassung
aus der Jugendhilfemaßnahme gebucht, dies erfolgte öfter als geplant.
Kapitel 4042 / Titel 23302
Ansatz
1.100.000,00 €
Ersatz von Jugendhilfe von anderen Jugendhilfeträgern
Ist
1.342.397,46 €
Abweichung
242.397,46 €
Begründung:
In diesem Titel wurden gemäß § 89 ff SGB VIII, Kostenerstattungen anderer Jugendhilfeträger (Bundesländer) u.a. für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge vereinnahmt.
Die Fallzahlen sind nicht planbar, da minderjährige unbegleitete Asylbewerber zugewiesen
werden und Umzüge in andere Bundesländer nicht vorhersehbar sind. Es konnten mehr Ansprüche in anderen Jugendämtern geltend gemacht werden.
40
Kapitel 4042 / Titel 28110
Ansatz
230.000,00 €
Ersatz von Jugendhilfe durch andere Sozialleistungsträger
Ist
316.790,32 €
Abweichung
86.790,32 €
Begründung:
Es gab mehr Fälle, bei denen Sozialleistungsträger kostenerstattungspflichtig waren. Die
Einnahmen resultieren aus übergeleiteten Ansprüchen auf Leistungen nach dem Bundesund Landesausbildungsförderungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz.
Kapitel 4042 / Titel 28111
Ansatz
1.800.000,00 €
Ersatz von Jugendhilfe durch andere
Ist
2.265.370,26 €
Abweichung
465.370,26 €
Begründung:
Der § 90 ff SGB VIII regelt die Kostenbeteiligung der Eltern und Unterhaltsverpflichteten an
den Maßnahmen der Jugendhilfe. Gegenüber dem Planjahr sind die Fallzahlen im Bereich
der Jugendhilfeleistungen gestiegen, dementsprechend stiegen auch die Einnahmen.
Durch die Kostenbeitragsverpflichteten ist immer ein Mindestkostenbeitrag zu zahlen.
Weiterhin werden hier noch Forderungen gegenüber Unterhaltsverpflichteten – privatrechtlich vereinnahmt.
Kapitel 4042 / Titel 67142
Ansatz
4.260.000,00 €
Vollzeitpflege in Familien nach dem KJHG
Ist
5.082.860,69 €
Abweichung
822.860,69 €
Begründung:
Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand eines Kindes oder
Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen eine zeitlich befristete Erziehungshilfe
oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Die Vollzeitpflege ist kostengünstiger als
eine stationäre Unterbringung gemäß § 34 SGB VIII. Seit April 2008 werden die Leistungen
des Pflegekinderdienstes (PKD) durch zwei freie Träger erbracht. Diese Träger haben
Anspruch auf Vergütung ihrer erbrachten Leistungen (Erstvermittlungspauschale, monatliche
Betreuungspauschale, Erstschulung, Qualifizierungspauschale usw.). Es entstand ein Mehrbedarf, da mehr Kinder in Pflegefamilien untergebracht wurden als geplant, hinzu kamen
Entgelterhöhungen.
Kapitel 4042 / Titel 67145
Ansatz
500.000,00 €
Sozialpädagogische Krisenintervention nach Inobhutnahme nach dem KJHG
Ist
1.138.332,91 €
Abweichung
638.332,91 €
Begründung:
Durch die Umsetzung des § 8a SGB VIII (Kinderschutz) sind die Fälle von Kriseninterventionen und Inobhutnahmen gestiegen, hinzu kamen Entgelterhöhungen.
Der Ansatz war zu niedrig (Ist 2011 = 782.483 € / Ist 2012 = 873.759 €).
41
Kapitel 4042 / Titel 67149
Ansatz
3.600.000,00 €
Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem KJHG
Ist
4.388.582,93 €
Abweichung
788.582,93 €
Begründung:
Aus diesem Titel wurden die Einsätze von Familienhelfern gemäß § 31 SGB VIII finanziert.
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung
von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und
Hilfe zur Selbsthilfe geben. Es kam in mehr Fällen als geplant zu dieser Hilfeart, hinzu kamen Entgelterhöhungen.
Kapitel 4042 / Titel 67153
Ansatz
1.650.000,00 €
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII innerhalb Berlins
Ist
3.286.671,91 €
Abweichung
1.636.671,91 €
Begründung:
Seit 2011 wird hier die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII innerhalb Berlins (außerhalb
in Titel 67213) nachgewiesen. Bei der Planung wurde diese Aufteilung für den Doppelhaushalt 2012/2013 noch nicht berücksichtigt. In der Hilfeart entstand, aufgrund gestiegener Fallzahlen und Entgelterhöhungen, ein Mehrbedarf.
Kapitel 4042 / Titel 67156
Ansatz
1.690.000,00 €
Tagesgruppen nach dem KJHG
Ist
2.066.988,66 €
Abweichung
376.988,66 €
Begründung:
Aus diesem Titel wurden HzE in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII finanziert. Diese
Hilfeart soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der
Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch
den Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in der Familie sichern.
Die Mehrausgaben entstanden aufgrund gestiegener Fallzahlen und Kostensteigerungen
der Fachleistungsstunden.
Kapitel 4042 / Titel 67158
Ansatz
570.000,00 €
Pädagogisch-Therapeutische Leistungen nach
dem KJHG
Ist
825.123,99 €
Abweichung
255.123,99 €
Begründung:
Aus diesem Titel wurden HzE insbesondere pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen, wie Psychotherapien und Familientherapien nach § 27.3 SGB VIII finanziert.
Die Mehrausgaben entstanden aufgrund steigender Bedarfe sowie Entgelterhöhungen.
42
Kapitel 4042 / Titel 671 87 Einsatz von Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern/
helferinnen nach dem KJHG
Ansatz
1.350.000,00 €
Ist
1.224.090,23 €
Abweichung
- 125.909,77 €
Begründung:
Aus diesem Titel wurden Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII
finanziert. Sie sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Einhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Aufgrund der Bedarfslage wurden andere Hilfearten gewählt.
Kapitel 4042 / Titel 67204
Ansatz
18.800.000,00 €
Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII innerhalb
Berlins
Ist
20.083.508,95 €
Abweichung
1.283.508,95 €
Begründung:
Aus diesem Titel wurden Hilfen nach §§ 34 (Gruppenangebote, Heim und Wohngemeinschaft, Familienanaloge - und Individualangebote) und stationäre nach § 35 SGB VIII (Individualangebote / Intensivleistung) innerhalb Berlins finanziert.
Der Mehrbedarf entstand aufgrund gestiegener Fallzahlen und der Steigerung nicht beeinflussbarer Entgelte für die Leistungen.
Kapitel 4042 / Titel 67205
Ansatz
400.000,00 €
Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII
Ist
986.777,71 €
Abweichung
586.777,71 €
Begründung:
Aus diesem Titel wurden HzE finanziert, die nicht einer spezifischen Hilfe zugeordnet werden. Der Titel wurde 2011 um die stationären Hilfen nach § 27 SGB VIII
(bisher ambulante und teilstationäre Hilfen) ergänzt, die Fallzahlen sind dann jährlich gestiegen, andererseits sind die Kosten innerhalb Berlins auch angestiegen, was zu einer Erhöhung der Ist-Ausgaben führte.
Kapitel 4042 / Titel 67213
Ansatz
619.000,00 €
Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII außerhalb Berlins
Ist
2.992.216,81 €
Abweichung
2.373.216,81 €
Begründung:
Seit 2011 werden hier die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII außerhalb Berlins nachgewiesen - lt. Schreiben SenBildJugWiss vom 10.12.2010. Bei der Planung zum Doppelhaushalt 2012/2013 konnte die Neuaufteilung der Mittel aufgrund der neuen Titelzuordnung,
trotz Ergänzungsplan (Ansatz + 1.000,0 T€ Ergänzungsplan 2013), nur schwer umgesetzt
werden. Gestiegene Fallzahlen in dieser Hilfeart führten zudem zu Mehrausgaben.
43
Kapitel 4042 / Titel 67214
Ansatz
7.760.000,00 €
Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII außerhalb
Berlins
Ist
13.035.297,20 €
Abweichung
5.275.297,20 €
Begründung:
Seit 2011 werden hier die stationären Hilfen nach SGB VIII außerhalb Berlins nachgewiesen
- lt. Schreiben SenBildJugWiss vom 10.12.2010. Aufgrund der neuen Titelzuordnung wurde
die konkrete Planung für den Doppelhaushalt 2012/2013, trotz Ergänzungsplan (Ansatz +
1.569,1 T€ Ergänzungsplan 2013), erschwert. Gestiegene Fallzahlen führten zudem zu
Mehrausgaben in diesem Bereich.
Kapitel
4043
Kapitel 4043 / Titel 42201
Ansatz
166.000,00 €
Jugendamt - Leistungen außerhalb SGB VIII
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
Ist
104.122,92 €
Abweichung
- 61.877,08 €
Begründung:
Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht
zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel. Finanzierung aus einem
anderen Kapitel (unterjährige Änderung der Finanzstellenzuordnung).
Kapitel 4043 / Titel 42801
Ansatz
920.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
1.012.202,56 €
Abweichung
92.202,56 €
Begründung:
Nachbesetzung einer in der Ansatzplanung nur geringfügig finanzierten Stelle. Nachbesetzung einer Altersteilzeitstelle und Besetzung einer Beschäftigungsposition mit Ausgleich Basiskorrektur.
Kapitel 4043 / Titel 68435
Ansatz
186.000,00 €
Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe
Ist
72.108,75 €
Abweichung
- 113.891,25 €
Begründung:
Die Maßnahmen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe waren niedriger als geplant. Die vom
Jugendgericht bestimmten erzieherischen Maßnahmen sind in Höhe und Art vom Jugendamt
nicht beinflussbar.
44
Kapitel
4044
Kapitel 4044 / Titel 67126
Ansatz
600.000,00 €
Jugendamt - Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII
und AsylbLG Ist
797.544,26 €
Abweichung
197.544,26 €
Begründung:
Gemäß § 53 SGB XII ist Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich und geistig behindert sind, Eingliederungshilfe zu gewähren. Aus dem Titel wurden Maßnahmen finanziert,
wie Einsatz von Familienhelfern, Versorgung mit Körperersatzstücken sowie mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln. Die Fallzahlen und die Kostensätze sind gestiegen.
Der Ansatz war zu niedrig (Ist 2011 = 567.195 € / Ist 2012 = 643.888 €). Die Mehrausgaben
wurden durch Einsparungen bei 4044/68128 = 29,8 T€, 4045/67116 = 60,0 T€ und
4045/67126 = 107,7 T€ ausgeglichen.
Kapitel
4045
Kapitel 4045 / Titel 28114
Ansatz
0,00 €
Jugendamt – Sozialhilfe in Einrichtungen –
Ersatz von Sozialleistungen durch andere
Ist
69.907,65 €
Abweichung
69.907,65 €
Begründung:
Es wird in einem Versicherungsfall von der Feuersozietät Berlin-Brandenburg nach längerer
Zeit jetzt laufend (halbjährlich) erstattet.
Kapitel 4045 / Titel 67126
Ansatz
4.100.000,00 €
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem
SGB XII und AsylbLG Ist
3.249.854,38 €
Abweichung
- 850.145,62 €
Begründung:
Gemäß § 53 SGB XII ist Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich und geistig behindert sind, Eingliederungshilfe zu gewähren. Aus diesem Titel wurden Maßnahmen der
stationären Eingliederungshilfen finanziert. Der Bedarf an dieser Hilfeart war geringer als
geplant.
Kapitel
4060
Kapitel 4060 / Titel 42801
Ansatz
1.056.000,00 €
Sportförderung
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
995.896,88 €
Abweichung
-60.103,12 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer
Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (Langzeiterkrankungen).
45
Kapitel 4060 / Titel 51701
Ansatz
946.000,00 €
Bewirtschaftungsaufgaben
Ist
1.319.052,42 €
Abweichung
373.052,42 €
Begründung:
Zugang der Turnhallen Carola-Neher-Str. 61, Borkheider Str. 28 b und Jänschwalder Str. 4.
Weiterhin der Zugang der Kosten für Reinigung und Fernwärme für Eugen-Roth-Weg 24 und
Schönnagelstr. 70.
Betriebskostennachzahlung für Landsberger Allee 467 a aus 2010.
Mehr Ferienreinigungen beauftragt.
Mehrbedarf für Winterdienst und Gas (langer kalter Winter) und Preissteigerungen (Strom,
Straßenreinigung, Müll und Versicherung sowie Tariferhöhungen bei Reinigung).
Die Mehrkosten beim Winterdienst entstanden auch durch die Neuausschreibung der Leistungen im Jahr 2012 durch das Landesverwaltungsamt. Seit 2013 erfolgt die Berechnung
nach Einsatztagen. Der lange Winter bis April führte dadurch zu hohen Kosten.
Kapitel 4060 / Titel 71513
Ansatz
1.000.000,00 €
Neubau eines Sportfunktionsgebäudes und Schulräume
für die Johann-Strauß-Grundschule, Cecilienstraße
Ist
1.741.731,40 €
Abweichung
741.731,40 €
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2013 wurde auf der Grundlage der BA-Vorlage 0153/IV
die Haushaltsrate für 2013 an den Bauablauf angepasst. Darüber hinaus wurde diese Rate für
2013 Bestandteil der Anmeldung zur Investitionsplan 2013 - 2017 und im Bezirksamt beschlossen.
46
Einzelplan
41
Gesundheit
Kapitel
4110
Gesundheit
Kapitel 4110 / Titel 42801
Ansatz
3.511.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
3.612.537,07 €
Abweichung
101.537,07 €
Begründung:
Nachbesetzung von in der Ansatzplanung nur geringfügig finanzierten Stellen und Doppelbesetzung Altersteilzeit.
Kapitel
4181
Kapitel 4181 / Titel 42801
Ansatz
704.000,00 €
Überregionale Gesundheitsaufgaben
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
780.918,47 €
Abweichung
76.918,47 €
Begründung:
Nachbesetzung von in der Ansatzplanung nur geringfügig finanzierten Stellen und Doppelbesetzung Altersteilzeit.
47
Einzelplan
42
Bauen
Kapitel
4211
Hochbau
Kapitel 4211 / Titel 11977
Ansatz
120.000,00 €
Andere Rückzahlungen
Ist
0,00 €
Abweichung
- 120.000,00 €
Begründung:
Ausbuchungen bzw. Korrekturen der Verwahrungen aus Vorjahren wurden in 2013 nicht
getätigt.
Kapitel 4211 / Titel 26109
Ansatz
78.300,00 €
Erstattungen von Bauvorbereitungsmitteln
Ist
0,00 €
Abweichung
- 78.300,00 €
Begründung:
Die im Haushaltsjahr 2012 verausgaben Bauvorbereitungsmittel waren ausschließlich für
Neubau Schulgebäude Habichtshorst. Da auch in 2013 keine Investitionsmittel dafür bereitgestellt wurden, konnte eine Rückerstattung nicht erfolgen.
Kapitel 4211/ Titel 42801
Ansatz
1.960.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
1.892.808,12 €
Abweichung
-67.191,88 €
Begründung:
Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht
zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stelle, Langzeiterkrankungen).
Kapitel 4211 / Titel 54040
Ansatz
1.000,00 €
Bauvorbereitungsmitten
Ist
172.788,18 €
Abweichung
171.788,18 €
Begründung:
Für die Vorbereitung der Planungsleistungen Neubau Schulgebäude Habichtshorst wurden
125.027,83 € verausgabt. Der Beginn der Investitionsmaßnahme wurde dann in 2014/2015
verschoben, bereits erbrachte Planungsleistungen mussten vertragsgemäß finanziert werden.
Für die Turnhalle der Mahlsdorfer Grundschule mussten Planungsleistungen in Höhe von
41.540,35 € und für die Vorbereitung der Sanierung Grundschule am Bürgerpark mussten
6.220,00 € vertragsgemäß finanziert werden.
48
Kapitel
4212
Kapitel 4212 / Titel 11105
Ansatz
80.700 €
Tiefbau
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
Ist
50.505,41 €
Abweichung
-30.194,59 €
Begründung:
Der Titel beinhaltet u. a. die Gebühr für die Herstellung von Gehwegüberfahrten und für Erschließungsbeitragsbescheinigungen. Für beide Maßnahmen wurden im Jahr 2013 weniger
Anträge gestellt, so dass sich das auf die Einnahmen auswirkte und Mindereinnahmen entstanden.
Kapitel 4212 / Titel 11155
Ansatz
868.000,00 €
Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen
Ist
899.324,11 €
Abweichung
31.324,11 €
Begründung:
Abweichung durch unvorhergesehene Mieteinnahmen für Sondernutzungen und es wurden
durch die Berliner Wasserbetriebe mehr Anträge für Leitungsverlegungen gestellt, welche zu
Mehreinnahmen führten.
Kapitel 4212 / Titel 26101
Ansatz
20.000,00 €
Ersatz von Verwaltungsausgaben
Ist
77.103,87 €
Abweichung
57.103,87 €
Begründung:
Die neuen Regelungen seit dem 01.07.2007, die den Versorgungsunternehmen die Möglichkeit gibt, die Deckenschlussarbeiten selbst auszuführen, führten für die Sondernutzung
öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung (§ 12 BerlStrG) in den vergangenen Jahren zu unerwarteten Mindereinnahmen. Die zu erwartenden Einnahmen wurden
deshalb entsprechend im Haushaltsplan 2012/2013 angeglichen. Mittlerweile nehmen die
Versorgungsunternehmen wieder die Unterstützung des Fachbereiches Straßen an und es
wurden dadurch höhere Einnahmen erzielt.
Kapitel 4212 / Titel 34104
Ansatz
801.000,00 €
Straßenausbaubeiträge
Ist
0,00 €
Abweichung
- 801.000,00 €
Begründung:
Das Straßenausbaubeitragsgesetz vom 16.03.2006 (GVBL. S. 265) wurde am 05.09.2012
per Gesetz aufgehoben. Somit konnte die geplante Erhebung nicht durchgeführt werden.
Kapitel 4212 / Titel 51900
Ansatz
0,00 €
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Ist
550.000,00 €
Abweichung
550.000,00 €
Begründung:
Auf der Grundlage des Achten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
(BezVG) vom 22. 10.2008 wurde das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt (TLA) gebildet.
49
noch Kapitel 4212 / Titel 51900
Als Standort wurde durch das Bezirksamt der Schkopauer Ring 2 festgelegt. Da nicht alle
Dienstkräfte des TLA im Bürodienstgebäude des Schkopauer Ringes untergebracht werden
konnten, war ein Ergänzungsbau erforderlich
Kapitel 4212 / Titel 52101
Ansatz
2.639.000,00 €
Begründung:
2.996.000,00 €
Unterhaltung des Straßenlands
Ist
5.732.213,30 €
Abweichung
3.093.213,30 €
Zur Beseitigung von Winterschäden auf Berliner Straßen wurden durch
den Senat zusätzliche Straßenunterhaltungsmittel bereitgestellt
(Schreiben SenFin II F vom 11.02.2013 und 18.03.2013)
20.463,30 €
Mehrausgaben zur Gefahrenabwehr und Durchsetzung polizeilicher Anordnungen im öffentlichen Straßenland und zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht nach § 7 BerlStrG
76.750,00 €
Mehrausgaben mit Deckung aus zweckgebundenen Einnahmen für
Verwaltungsleistungen zur Wiederherstellung von Deckenschlüssen
nach Aufgrabungen (Titel 26101)
Kapitel 4212 / Titel 72583
Ansatz
832.000,00 €
Neubau der Rhinstraße von Allee der Kosmonauten bis
Industriebahnbrücke
Ist
645.893,23
Abweichung
- 186.106,77 €
Begründung:
Bei dieser Baumaßnahme kam es im Jahr 2012 zu Planungsrückständen aufgrund des Abstimmungsbedarfes seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt.
Brücken. Die Senatsverwaltung musste wegen der Ermittlung des Sanierungs- und Instandsetzungsbedarfes bezüglich der Brückensanierung einbezogen werden. Schwerpunkt dieser
Einbeziehung waren die verschiedenen Rohrleitungen und Kabel, die im alten Brückenbauwerk liegen. Der Rückstand konnte im Jahr 2013 nicht hundertprozentig aufgeholt werden.
Da es sich um eine gezielte Maßnahme handelt, stehen nicht in Anspruch genommene Mittel
auch in den Folgejahren für die Ausführung zur Verfügung.
Kapitel 4212 / Titel 72584
Ansatz
1.500.000,00 €
Neubau der nördlichen Fahrbahn u. d. nördl. Rad- und
Gehweges der Landsberger Allee zwischen Eichner
Chaussee und Blumberger Damm
Ist
266.918,09 €
Abweichung
- 1.233.081,91 €
Begründung:
Durch die fehlende Anordnung der Verkehrslenkung Berlin für die
Umprogrammierung der Lichtsignalanlage im Bereich der Landsberger Allee
erheblichen Bauverzögerungen. Als Baubeginn für die Maßnahme war
vorgesehen. Die Anordnung erfolgte im Oktober 2013, wobei dann
bauvorbereitende Maßnahmen eingeleitet werden konnten (Wintereinbruch).
bauzeitliche
kam es zu
April 2013
nur noch
50
Kapitel 4212 / Titel 72592
Ansatz
0,00 €
Neubau der Rhinstraße von Landsberger Allee bis
Seddiner Straße
Ist
30.873,09 €
Abweichung
30.873,09 €
Begründung:
Die Baumaßnahme ist beendet. Für die Begleichung der noch eingegangenen Schlussrechnungen hat die SenFin mit Schreiben vom 27.12.2012 außerplanmäßige Ausgaben zugelassen. Das Referat II D hat im Rahmen der Basiskorrektur 2013 die Mehrausgaben berücksichtigt.
Kapitel 4212 / Titel 73813
Ansatz
250.000,00 €
Neubau eines Parkplatzes für Schloss Biesdorf
Ist
40.185,11 €
Abweichung
- 209.814,89 €
Begründung:
Es ergaben sich vor der Bauausführung bereits Probleme bei der Regenentwässerung. Das
Einleiten des Regenwassers konnte nicht über die vorhandenen Regenentwässerungsanlagen und auch nicht durch eine Versickerung erfolgen. Bodengutachten und zeitintensive
Planungsänderungen führten zu Verzögerungen, welche die Minderausgaben zur Folge hatten.
51
Einzelplan
43
Wirtschaft
Kapitel
4310
Wirtschaft und Gewerbe
Kapitel 4310 / Titel 11105
Ansatz
100.000,00 €
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
Ist
179.772,24 €
Abweichung
79.772,24 €
Begründung:
Der Ansatz erfolgte aufgrund des IST 2011. Die Mehreinnahmen im IST resultieren aus der
erhöhten Antragstellung und Erlaubniserteilung im Bereich Gewerbe.
Die tatsächliche Gebührenerhebung ist schwer einzuschätzen, da sie unmittelbar vom wirtschaftlichen Zuwachs im Bezirk abhängig ist sowie von der EU-weiten Rechtslage.
Kapitel 4310 / Titel 42201
Ansatz
66.600,00 €
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
Ist
161.695,19 €
Abweichung
95.095,19 €
Begründung:
Nachbesetzung einer in der Ansatzplanung nicht finanzierten Stelle und Nachbesetzung einer
Altersteilzeitstelle.
Kapitel 4310 / Titel 42801
Ansatz
382.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
450.685,15 €
Abweichung
68.685,15 €
Begründung:
Doppelbesetzungen im Rahmen der Nachbesetzung Altersteilzeit.
4320
Kapitel
Kapitel 4320 / Titel 28290
Ansatz
0,00 €
Wirtschaftsförderung
Sonstigen zweckgebundene Einnahmen für konsumtive
Zwecke
Ist
59.300,00 €
Abweichung
59.300,00 €
Begründung:
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Einnahmen der Projektpartner die zur Kofinanzierung des WDM-Projektes „Klimaschutz & Energieeffizienz: Profilierung von Unternehmen und
Gewerbeparks in Berlin eastside“ dienen (siehe 4320/54690) sowie von der Wohnungsbaugesellschaft aus der Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirksamt.
52
Kapitel 4320 / Titel 51701
Ansatz
8.500,00 €
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
342.578,19 €
Abweichung
334.078,19 €
Begründung:
Im Zuge der Erschließungsmaßnahme des CleanTech Businesspark Berlin-Marzahn hat die
Wirtschaftsförderung per Besitzüberlassungsvertrag mit den Berliner Wasserbetrieben eigentümergleiche Rechte und Pflichten über das Gelände des ehemaligen Klärwerks Falkenberg.
Die Mehrausgaben wurden im Rahmen der Basiskorrektur von SenFin erstattet.
Kapitel 4320 / Titel 54053
Ansatz
113.000,00 €
Veranstaltungen
Ist
147.011,18 €
Abweichung
34.011,18 €
Begründung:
Mehrausgaben für Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt
„IGA-Beauftragter“ in Höhe von 30 T€, die im Rahmen der Basiskorrektur von SenFin erstattet
wurden. Außerdem Mehrausgaben für Städtepartnerschaft mit dem Bezirk Hoang Mai in Höhe
von 4 T€ und 11,18 € für die mobile Verkehrsschule.
Kapitel 4320 / Titel 54602
Ansatz
70.000,00 €
Technische Hilfen für die Durchführung von Programmen der EU
Ist
159.892,48 €
Abweichung
89.892,48 €
Begründung:
Im Jahr 2013 starteten zwei neue Förderprojekte, welche jedoch kofinanziert werden müssen.
Gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg wurde die Projektförderung „Berlin eastside“ mit
EFRE-Mitteln im Rahmen der „Wirtschaftsdienlichen Maßnahmen“ bewilligt.
Mit der Senatsfestlegung die IGA 2017 in Marzahn auszurichten war es notwendig einen „IGABeauftragten“ zu „installieren“, um die vielfältigen Aufgaben an das BA, die IGA GmbH und die
Öffentlichkeit zu koordinieren sowie Standortmarketing für den Bezirk zu betreiben. Projektfördergelder wurden bewilligt, welche jedoch kofinanziert werden müssen.
Kapitel 4320 / Titel 54690
Ansatz
0,00 €
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen
Ist
245,50 €
Abweichung
59.300,00 €
Begründung:
Aus diesem Titel erfolgte die anteilige Kofinanzierung des Projektes „Berlin eastside“ der anderen Projektpartner.
Die Differenz zwischen Ist und Abweichung ergibt sich aus den Haushaltsresten.
Haushaltsreste aus Vorjahren bei 4320/54690
Zweckgebundene Einnahmen aus 2013 (siehe 4320/28290)
nicht verbrauchte Mittel / übertragen ins HHJ 2014
Ist Ausgaben 2013 bei 4320/54690
=
4.940,30 €
= 59.300,00 €
= - 63.994,80 €
=
245,50 €
53
Kapitel 4320 / Titel 98105
Ansatz
0,00 €
Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen der GRW
Ist
34.271,05 €
Abweichung
34.271,05 €
Begründung:
Mittel dienten hauptsächlich der Absicherung des bezirklichen Eigenanteils in Höhe von 10 %,
für die GRW-Infra-Maßnahme 34/12 - „3. Bauabschnitt Verlängerung der Fußgängerbrücke
am S-Bahnhof Marzahn“. Der Eigenanteil wurde dem Bezirk auf Antrag durch die SenFin zur
Verfügung gestellt.
54
Einzelplan
44
Wohnen
Kapitel
4410
Wohnungswesen
Kapitel 4410 / Titel 11934
Ansatz
1.000 €
Rückzahlung überzahlter Beträge
Ist
90.119,73 €
Abweichung
89.119,73 €
Begründung
Der Titel dient der besseren Überwachung offener Rückzahlung überzahlter Wohngeldbeträge.
Aus diesem Grund wird hier nur ein Ansatz von 1.000€ gebildet.
Die Einnahmen werden an den Ausgabetitel 68110 zurückgeführt.
Kapitel 4410 / Titel 23130
Ansatz
3.681.000,00 €
Anteil des Bundes an den Miet- und Lastenzuschüssen
Ist
1.549.703,83 €
Abweichung
-2.131.296,17 €
Begründung:
Die Einnahmen in diesem Titel stehen in direktem Zusammenhang mit den Ausgaben im Titel
68110. Durch den Bund werden 50% der tatsächlichen Ausgaben für Wohngeld erstattet und
hier nachgewiesen.
Die Anzahl der Wohngeldanträge ist um weitere 12 % gesunken (Rückgang im Vorjahreszeitraum um 27%). Der Rückgang beruht auf dem Wegfall des Kinderwohngeldes, d.h. Kinder, die
durch bestimmte Einkommensarten den eigenen Lebensunterhalt decken konnten, so dass sie
nicht mehr bedürftig und damit nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft waren hatten Anspruch auf Wohngeld, bzw. dieser Anspruch war vorrangig. Diese Anträge gibt es so nicht
mehr, die Kinder gehören wieder zur Bedarfsgemeinschaft und in die Zuständigkeit der Jobcenter.
Der gezahlte Bundesanteil an Wohngeld entspricht der Zuweisung durch den Bund in Höhe von
50 % des tatsächlich ausgezahlten Wohngeldes.
Bei der Planung des Ansatzes war die Gesetzesänderung mit ihren Auswirkungen noch nicht
bekannt und somit nicht planbar, eine Anpassung an Gesetzesänderungen ist im Planungszeitraum nicht möglich.
Kapitel 4410 / Titel 23601
Ansatz
0,00 €
Ersatz von Ausgaben durch Sozialversicherungsträger
Ist
35.512,40 €
Abweichung
35.512,40 €
Begründung
Auf diesen Titel hat der neu zuständige Leistungsträger Leistungen zu erstatten, in Fällen bei
denen Wohngeld geleistet wurde und der rechtmäßige Anspruch nachträglich ganz oder teilweise entfallen ist (§ 103 SGB X - Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist, bzw. § 105 SGB X -Anspruch eines unzuständigen Leistungsträgers i. V. m. § 30 Abs. 4 Wohngeldgesetz). In diesem Titel werden Zahlungen, die aufgrund
von Rückforderungsansprüchen wegen zuviel gezahltem Wohngeld direkt, z. B. vom Jobcenter,
an den Bereich Wohnen erstattet werden als Einnahmen nachgewiesen.
55
Kapitel 4410/ Titel 42801
Ansatz
575.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
631.187,90 €
Abweichung
56.187,90 €
Begründung:
Doppelbesetzung im Rahmen der Nachbesetzung Altersteilzeit.
Kapitel 4410 / Titel 68110
Ansatz
7.362.000,00 €
Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz
Ist
3.226.352,77 €
Abweichung
-4.135.647,23 €
Begründung:
Hier erfolgt der Nachweis der Mietzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz, der Nachweis des
Anteiles der Ausgaben für das Tabellenwohngeld („allgemeines Wohngeld“) und Lastenzuschuss.
Die Anzahl der Wohngeldanträge ist um weitere 12 % gesunken (Rückgang im Vorjahreszeitraum um 27%). Der Rückgang beruht auf dem Wegfall des Kinderwohngeldes, d. h. Kinder, die
durch bestimmte Einkommensarten den eigenen Lebensunterhalt decken konnten, so dass sie
nicht mehr bedürftig und damit nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft waren hatten Anspruch auf Wohngeld, bzw. dieser Anspruch war vorrangig. Diese Anträge gibt es so nicht
mehr, die Kinder gehören wieder zur Bedarfsgemeinschaft und in die Zuständigkeit der Jobcenter.
Bei der Planung des Ansatzes war die Gesetzesänderung mit ihren Auswirkungen noch nicht
bekannt und somit nicht planbar, eine Anpassung an Gesetzesänderungen ist im Planungszeitraum nicht möglich.
56
Einzelplan
46
Kapitel
4630
Kapitel 4630 / Titel 11148
Ansatz
435.000,00 €
Planen, Vermessen
Genehmigungen
Erhebung von Gebühren im Bauwesen
Ist
617.715,04 €
Abweichung
182.715,04 €
Begründung:
Der Ansatz für den Titel 11148 - Gebühren für Baugenehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach der Bauordnung Berlin und dem Baugesetzbuch – für den Doppelhaushalt
2012/2013 in Höhe von 435.000 € erfolgte in Anpassung an das Ist 2010 in Höhe von ca.
421.000 € infolge des jahrelangen Rückgangs von Bauanträgen, insbesondere bei Sonderbauten.
Erstmals seit Jahren wurden durch den Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und
Denkmalschutz im Jahr 2013 wieder mehr Wohnungen (+8,0%), insgesamt 613 Wohnungen
in Mehrfamilienhäusern und in Ein- und Zweifamilienhäusern, genehmigt. Auch im Nichtwohnungsbau wurden mehr Baugenehmigungen (+7,0%) erteilt als in den Jahren zuvor. Insbesondere Sonderbauvorhaben mit hohen Herstellungskosten sorgten für mehr Baugebühreneinnahmen als geplant.
57
Einzelplan
47
Umwelt, Natur
Kapitel
4710
Umwelt
Kapitel 4710 / Titel 11193
Ansatz
0,00 €
Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzrecht
Ist
485.475,45 €
Abweichung
485.475,45 €
Begründung:
In diesem Titel werden Einnahmen aus Ausgleich und Ersatz (Ausgleichsabgabe nach dem
Naturschutzgesetz) realisiert.
Die Einnahmen werden gegenüber verschiedenen Institutionen auf der Grundlage der Berechnungen der Unteren Naturschutzbehörde erhoben.
Die zweckgebundene Verwendung der Mittel ist im Titel 52190 dargestellt.
Kapitel 4710 / Titel 12290
Ansatz
0,00 €
Einnahmen aus zweckgebundenen Nebenentgelten des
Dualen Systems
Ist
33.922,08 €
Abweichung
33.922,08 €
Begründung:
Im Titel 12290 werden die Erlöse aus der Sondernutzung des Straßenlandes durch das Duale System vereinnahmt. Die Einnahmen basieren auf Verträge für die Standorte auf den
Flächen des Straßen- und Grünflächenamtes. Die zweckgebundene Verwendung ist im Titel
53191 dargestellt.
Kapitel 4710 / Titel 52190
Ansatz
0,00 €
Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens aus
zweckgebundenen Einnahmen
Ist
81.987,50 €
Abweichung
485.475,45 €
Begründung:
Der Titel korrespondiert mit dem Einnahmetitel 11193. Im Rahmen der Neuordnung des Titelkatalogs 2012/2013 wurde der ursprüngliche Titel 52193 hier mit eingeordnet. Die Unterhaltung von Vermögen ist allerdings nicht Zweck der Mittel, sie dienen vielmehr ausschließlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die unabhängig vom und auch außerhalb des Vermögens des Landes Berlin auf Privatgrundstücken durchgeführt werden können, z.B. in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen oder auf
anderen Flächen, soweit sie dem Zweck des Ausgleichs oder Ersatzes nach Naturschutzrecht dienen.
Der aus der Berechnung Ansatz zu Ist abweichende Betrag der Mehr- und Minderausgaben
ergibt sich aus der Resteübertragung.
Von 589.403,36 € verfügbaren Mitteln betrug der Rest aus Vorjahren 103.927,91 €.
Zweckgebunden wurden Ausgaben in Höhe von 81.987,50 € für folgende Projekte umgesetzt:
- Landschaftspflegerische Leistungen
50.663,46 €
- Beschilderung
1.733,56 €
- Betreuung von Amphibienleiteinrichtungen
7.370,86 €
- Gewässerpflege
22.219,62 €
Ein Restbetrag von 507.415,86 € wurde ins Folgejahr übertragen.
58
Kapitel 4710 / Titel 42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ansatz
1.230.000,00 €
Ist
1.163.371,94 €
Abweichung
-66.628,06 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer
Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stelle).
Kapitel 4710 / Titel 53191
Umweltschutzfördernde Maßnahmen aus zweckgebundenen Einnahmen
Ansatz
0,00 €
Ist
25.553,93 €
Abweichung
33.922,08 €
Begründung:
In diesem Titel ist die zweckgebundene Verwendung der Mittel der erzielten Einnahmen aus
dem Titel 12290 entsprechend der Rahmenvereinbarung der Senatsverwaltung für Umwelt
und Stadtentwicklung dargestellt.
Unter anderem wurden folgende Projekte finanziert:
- umweltfördernde Projekte
- Umweltfest und Umweltpreis
- Projekt „Streuobstlehrpfad“
- Öffentlichkeitsarbeit u. a. Gestaltung und Druck des Umweltkalenders
Der aus der Berechnung Ansatz zu Ist abweichende Betrag der Mehr- und Minderausgaben
ergibt sich aus der Restübertragung. Von 58.154,42 € verfügbaren Mitteln betrug der Rest
aus Vorjahren 24.232,34 €. 25.553,93 € wurden davon verausgabt für die genannten Projekte. Über 32.600,49 € wurde im Haushaltsjahr 2013 ein Rest gebildet.
Kapitel
4720
Kapitel 4720 / Titel 11149
Ansatz
5.000,00 €
Natur
Gebühren nach der Verordnung über die Erhebung von
Gebühren im Umweltschutz
Ist
81.605,24 €
Abweichung
76.605,24 €
Begründung:
Die hohe Abweichung ist auf eine fehlerhafte Buchung zurückzuführen. In dem Titel wurde
fälschlicherweise eine Einnahme aus den öffentlich rechtlichen Lasten des Kleingartenverbandes Berlin Marzahn in Höhe von 70.065 € gebucht (siehe 4720/ 28103).
Kapitel 4720 / Titel 11193
Ansatz
0,00 €
Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzrecht
Ist
100.011,55 €
Abweichung
100.011,55 €
Begründung:
In diesem Titel werden Einnahmen aus Ausgleich und Ersatz realisiert.
Die Einnahmen werden gegenüber verschiedenen Institutionen und Privatpersonen auf der
Grundlage von Berechnungen erhoben.
Die zweckgebundene Verwendung der Mittel wird im Titel 52190 dargestellt.
59
Kapitel 4720 / Titel 28103
Ansatz
121.000,00 €
Ersatz von Bewirtschaftungsausgaben
Ist
83.953,88 €
Abweichung
-37.046,12 €
Begründung:
Die Mindereinnahmen resultieren aus den fehlenden Einnahmen in Höhe von 70.065 €, die
fälschlicherweise im Titel 11149 vereinnahmt wurden (siehe 4720 / 11149).
Kapitel 4720 / Titel 28290
Ansatz
0,00 €
Sonstige zweckgebundene Einnahmen f. konsumtive
Zwecke
Ist
81.806,72 €
Abweichung
81.806,72 €
Begründung:
In dem Titel wurden Einnahmen in Höhe von 81.806,72 € gebucht, die entsprechend abgeschlossener Verträge mit Firma STROER zweckgebunden für die Unterhaltung von Brunnen
zu verwenden sind. Die zweckgebundene Verwendung ist im Titel 52190 dargestellt.
Kapitel 4720 / Titel 42801
Ansatz
6.888.000,00 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
6.970.950,76 €
Abweichung
82.950,76 €
Begründung:
Pauschale Ansatzminderung zur Umsetzung der Personalfluktuation.
Kapitel 4720 / Titel 42811
Ansatz
109.000,00 €
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Ist
0,00 €
Abweichung
-109.000,00 €
Begründung:
Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) durch Sperrung freier Personalmittel (Saisonkräfte).
Kapitel 4720 / Titel 51140
Ansatz
150.000,00 €
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
Ist
99.561,29 €
Abweichung
-50.438,71 €
Begründung:
Es erfolgte eine Verstärkung des Titels 51701 für die Absicherung der Mehrausgaben bei
den Bewirtschaftungskosten.
Kapitel 4720 / Titel 51701
Ansatz
2.200.000,00 €
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
3.358.289,41 €
Abweichung
1.158.289,41 €
Begründung:
Aufgrund erhöhter Kosten für die Straßenreinigung (nachträgliche Veranlagung von Anliegerflächen, 4 Jahre rückwirkend) und die Beseitigung von Schnee und Glätte (Ausschreibung
60
noch Kapitel 4720 / Titel 51701
der Leistungen durch den Senat ergab Kostensteigerung gegenüber 2012 von 295%) musste der Titel verstärkt werden. Der Ausgleich erfolgte u. a. aus Titeln des Tiefbau-und Landschaftsplanungsamtes sowie aus dem Gesamthaushalt.
Kapitel 4720 / Titel 52103
Ansatz
30.000,00 €
Unterhaltung baulicher Anlagen des Wasserstraßenbaus
und der Wasserwirtschaft
Ist
0,00 €
Abweichung
-30.000,00 €
Begründung:
Es erfolgte eine Verstärkung des Titels 51701 für die Absicherung der Mehrausgaben bei
den Bewirtschaftungskosten.
Kapitel 4720 / Titel 52109
Ansatz
265.000,00 €
Unterhaltung der Sportflächen
Ist
202.646,99 €
Abweichung
-62.353,01 €
Begründung:
Es erfolgte eine Verstärkung des Titels 51701 für die Absicherung der Mehrausgaben bei
den Bewirtschaftungskosten.
Kapitel 4720 / Titel 52110
Ansatz
1.562.000,00 €
Unterhaltung der Grünanlagen
Ist
1.384.950,61 €
Abweichung
-177.049,39 €
Begründung:
Es erfolgte eine Verstärkung des Titels 51701 zur Absicherung der Mehrausgaben bei den
Bewirtschaftungskosten.
Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben für die Gestaltung der Außenanlagen im Standort
Schkopauer Ring in Höhe von 20.000 €.
Kapitel 4720 / Titel 52190
Ansatz
0,00 €
Unterhaltung des sonst. Unbeweglichen Vermögens aus
zweckgebundenen Einnahmen
Ist
144.170,64 €
Abweichung
181.818,27 €
Begründung:
Der Titel korrespondiert mit den Einnahmetiteln 11193 und 28290.
Der aus der Berechnung Ansatz zu Ist abweichende Betrag der Mehr- und Minderausgaben
ergibt sich aus der Restübertragung.
Von 376.868,80 € verfügbaren Mitteln betrug der Rest aus Vorjahren 195.050,53 €.
Zweckgebundene Ausgaben wurden in Höhe von 144.170,64 € für folgende Projekte umgesetzt.
Unterhaltung und Instandsetzung der Brunnen
78.334,36 €
Maßnahmen in der Landschaft auf den Flächen des Fachvermögens
49.640,28 €
Beschaffung von Pflanzware
16.196,00 €
Der Restbetrag in Höhe von 232.698,16 € wurde ins Folgejahr übertragen.
61
Kapitel
4723
Kapitel 4723 / Titel 11152
Ansatz
1.318.000,00 €
Friedhöfe
Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen
Vorschriften
Ist
1.346.739,04 €
Abweichung
28.739,04 €
Begründung:
In dem Titel werden die Einnahmen aus Beisetzungen auf den vier landeseigenen Friedhöfen des Bezirkes nachgewiesen.
Die Abweichung resultiert aus der Ruherechtsentschädigung in Höhe von 48.328,04 €, die
dem Bezirk von der Senatsverwaltung erstattet wird.
Kapitel 4723 / Titel 38101
Ansatz
0,00 €
Allgemeine interne Verrechnungen
Ist
87.546,00 €
Abweichung
87.546,00 €
Begründung:
In diesem Titel werden jährlich die Mittel des Bundes zur Pflege der Gräber der Opfer von
Krieg und Gewaltherrschaft vereinnahmt. Ihre tatsächlich geleistete zweckgebundene Verwendung wird im Titel 52190 dargestellt.
Kapitel 4723 / Titel 51701
Ansatz
171.000,00 €
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
212.610,90 €
Abweichung
41.610,90 €
Begründung:
Aufgrund erhöhter Kosten für die Beseitigung von Schnee und Glätte (Ausschreibung der
Leistungen durch den Senat ergab Kostensteigerung gegenüber 2012 von 333%) musste
der Titel verstärkt werden. Der Ausgleich erfolgte aus Titeln des Tiefbau-und Landschaftsplanungsamtes.
Kapitel 4723 / Titel 52190
Ansatz
0,00 €
Unterhaltung des sonst. Unbeweglichen Vermögens aus
zweckgebundenen Einnahmen
Ist
83.824,69 €
Abweichung
87.546,00 €
Begründung:
Die zweckgebundene Verwendung der gezielten Einnahmen im Titel 38101 wird hier dargestellt. Der aus der Berechnung Ansatz zu Ist abweichende Betrag der Mehr- und Minderausgaben ergibt sich aus der Resteübertragung.
Von 128.666,60 € verfügbaren Mitteln betrug der Rest aus Vorjahren 44.841,91 €.
83.824,69 € wurden für die Pflege der Kriegsgräber auf dem Parkfriedhof Marzahn verwendet. Über die verbliebenen 41.120,60 € wurde ein Haushaltsrest gebildet.
62
Einzelplan
59
Finanzvermögen
Kapitel
5909
Verwaltung von Finanzvermögen
Kapitel 5909 / Titel 11944
Ansatz
3.481.000,00 €
Abgeltung von dinglichen Rechten
Ist
1.088.610,73 €
Abweichung
-2.392.389,27 €
Begründung:
Der Ansatz wurde in dieser Höhe veranschlagt aufgrund der positiven Entwicklung der Einnahmeerfüllung in den Vorjahren.
Bei den Ist-Einnahmen handelt es sich um Ablösungen von Rechten des Landes Berlin. Die
Einnahmen sind davon abhängig, ob Anträge auf Ablösung von Rechten gestellt werden und
welchen Wert der Vertragsgegenstand hat. Seiten Berlins besteht kein rechtlicher Anspruch
auf Ablösung dieser Rechte, so dass die Einnahmen nicht planbar sind.
Kapitel 5909 / Titel 12401
Ansatz
1.679.000,00 €
Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume
Ist
1.080.741,54 €
Abweichung
- 598.258,46 €
Begründung:
Die Ansatzbildung erfolgte aufgrund von erwarteten Mehreinnahmen bei der Verwaltung des
Finanzvermögens und der Vorgaben bei der Haushaltsplanung.
Die geplante Einnahmesteigerung gegenüber 2012 war jedoch nicht möglich, da keine zusätzlichen Grundstücke übernommen wurden. Des Weiteren wirkten sich die Kündigung von
Mietern und Schuldnern negativ auf die Einnahmen aus.
Kapitel 5909 / Titel 12404
Ansatz
220.000,00 €
Erbbauzinsen
Ist
105.089,82 €
Abweichung
- 114.910,18 €
Begründung:
Mindereinnahmen durch insolventen Erbbaurechtsnehmer, Insolvenzverfahren läuft.
Kapitel 5909 / Titel 51701
Ansatz
1.172.000,00 €
Bewirtschaftungsausgaben
Ist
1.328.999,92 €
Abweichung
156.999,92 €
Begründung:
Die Kostensteigerungen beim Winterdienst (um 124,6 %) und Strom (um 45,4 %) durch
Preisänderungen und höhere Verbräuche auch bei Gas aufgrund des langen Winters sind
die hauptsächlichen Gründe für den Mehrbedarf.
63
Kapitel 5909 / Titel 51900
Ansatz
100.000,00 €
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Ist
58.175,50 €
Abweichung
- 41.824,50 €
Begründung:
Es wurden nur unbedingt notwendige Ausgaben geleistet, die sich insbesondere auf Reparaturen beschränkten.
Der geplante Neubau der Stromversorgung nach den großen Schaden im Objekt Premnitzer
Str. 12 konnte wegen Differenzen mit Vattenfall noch nicht realisiert werden.
Kapitel
5950
Kapitel 5950 / Titel 13110
Ansatz
2.200.000,00 €
Allgemeine Finanzangelegenheiten
Erlösbeteiligung der Bezirke aus der Veräußerung von
Grundstücken
Ist
1.792.714,39 €
Abweichung
- 407.285,61 €
Begründung:
In diesem Titel erfolgt die Vereinnahmung von Erlösen aus der Veräußerung von Grundstücken durch den Liegenschaftsfonds Berlin (LFB). Der Bezirk wird zum Einen an den Erlösen
beteiligt, die aus den Verkäufen der Grundstücke des eigenen Bezirkes resultieren, des Weiteren erhält der Bezirk Erlösbeteiligungen an den gesamt veräußerten Grundstücken aller
Bezirke. Die erwarteten Einnahmen konnten nicht realisiert werden.
Kapitel 5950 / Titel 37101
Ansatz
3.763.000,00 €
Pauschale Mehreinnahmen
Ist
0,00 €
Abweichung
- 3.763.000,00 €
Begründung:
Mit dem Haushaltsgesetz 2012/2013 hat das Abghs für beide Haushaltsjahre die Erhöhung
des Bezirksplafonds im Bereich der konsumtiven Sachausgaben um jeweils 50 Mio. € beschlossen. Damit wurde insbesondere der Forderung der Bezirke nach Erhöhung der Zuweisung wegen gestiegener Bewirtschaftungsausgaben entsprochen. In Erwartung dieser höheren Zuweisung für Personal- und Sachausgaben erfolgte die bezirkliche Ansatzbildung. Für
2013 wurde dieser Betrag im Rahmen der Fortschreibung der Globalsumme an den Bezirk
ausgereicht. Er spiegelt sich in der mit Jahresabschluss höheren Zuweisung (5950/38630)
wider.
Kapitel 5950 / Titel 38630
Ansatz
437.557.000,00 €
Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen)
Ist
459.665.000,00 €
Abweichung
22.108.000,00 €
Begründung:
Die Zuweisungssumme für Ausgaben (ohne Investitionen) wurde durch die SenFin mit
Schreiben vom 31.03.2014 um insgesamt 22.108 T€ im Rahmen der Basiskorrektur erhöht.
Einer Basiskorrektur wurden dabei Sachverhalte des Produktsummenbudgets, sonstige
Transferausgaben sowie die Einnahmevorgabe unterzogen.
64
Kapitel 5950 / Titel 38930
Ansatz
10.112.000,00 €
Zuweisungen für Investitionen
Ist
8.659.000,00 €
Abweichung
- 1.453.000,00 €
Begründung:
Mit der Basiskorrektur zum Haushalt 2013 wurde die Zuweisung von Investitionsmitteln
reduziert, was auf die Anpassung an die tatsächlich geleisteten Ausgaben für die gezielt zugewiesenen Investitionsmaßnahmen
-Sanierung des Freizeitforums Marzahn,
- Rhinstraße von Allee der Kosmonauten bis Industriebahnbrücke,
- Rhinstraße zwischen Landsberger Allee und Seddiner Straße,
- Neubau der nördlichen Fahrbahn und des nördlichen Rad- und Gehweges der Landsberger
Allee zwischen Eicher Chaussee und Blumberger Damm
sowie auf die Umwandlung von investiven Ausgaben der pauschalen Zuweisung in bauliche
Unterhaltung zurückzuführen ist.
Kapitel 5950 / Titel 46201
Ansatz
- 1.864.000,00 €
Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben
Ist
0,00 €
Abweichung
1.864.000,00 €
Begründung:
Mit der Erstellung des Haushaltsplanes erfolgte die Veranschlagung von Pauschalen Minderausgaben im Personalbereich. Mit dem Ergänzungsplan 2013 und der Haushaltsdurchführung erfolgte die Auflösung durch Verfügungsbeschränkungen bei Personalausgaben.
Kapitel 5950 / Titel 71901
Ansatz
100.000,00 €
Pauschale Zuweisungen für Investitionen
Ist
0,00 €
Abweichung
- 100.000,00 €
Begründung:
Die Globalsumme zur Finanzierung von Investitionen wurde nicht vollständig mit Maßnahmen untersetzt. In der Haushaltsdurchführung wurde der Betrag für Grunderwerbskosten
und Bauvorbereitungsmittel verwendet. Die Nachweisführung der Ausgaben erfolgt in den
Fachbereichen.
Kapitel 5950 / Titel 96020
Ansatz
1.000,00 €
Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres
Ist
3.780.836,57 €
Abweichung
3.779.836,57 €
Begründung:
Fehlbetrag 2011
Gemäß § 25 LHO ist ein Fehlbetrag im zweitnächsten Haushaltsjahr in den Haushaltsplan
als Ausgabe einzustellen. Mit der Haushaltsplanaufstellung 2012/2013 war der Fehlbetrag
2011 noch nicht bekannt, deshalb erfolgte hier nur die Veranschlagung eines Merkansatzes.
Im Rahmen der Aufstellung des Ergänzungsplanes 2013 fand der zu diesem Zeitpunkt bekannte Fehlbetrag Berücksichtigung.
65
Kapitel 5950 / Titel 97101
Ansatz
732.000,00 €
Pauschale Mehrausgaben
Ist
0,00 €
Abweichung
- 732.000,00 €
Begründung:
Gemäß der Beschlussfassung zum Haushalt 2012/2013 durch das Abghs war zur Verstärkung der Titel für die Hilfen zur Erziehung im Kapitel 4042 ein Betrag in Höhe von 732 T€ zu
veranschlagen. Im Zuge der Haushaltswirtschaft sind diese Mittel dort notwendig geworden.
Kapitel 5950 / Titel 97107
Ansatz
2.479.000,00 €
Pauschale Mehrausgaben zur Finanzierung von Defiziten
aus Vorjahren
Ist
0,00 €
Abweichung
- 2.479.000,00 €
Begründung:
Mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 wurden 2.479 T€ zum Abbau der Altschulden für 2013
veranschlagt. Mit dem BA-Beschluss Nr. 0344/IV „Konsolidierungskonzept 2013 - 2016 für
den Bezirk Marzahn-Hellersdorf“ wurde die Tilgungsrate für 2013 auf 3.400 T€ erhöht.
Folgende Konsolidierungsschritte wurden vereinbart:
Pauschale Investitionsmittel
Einnahmen aus der Abgeltung von dinglichen Rechten
Einnahmen aus Erlösbeteiligung Grundstücksverkäufe
Kapitel 5950 / Titel 97203
Ansatz
- 1.332.000,00 €
1.450 T€
400 T€
1.550 T€
Pauschale Minderausgaben
Ist
0,00 €
Abweichung
1.332.000,00 €
Begründung:
Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf hatte der Hauptausschuss des Abghs bereits mit der
Nachschau zum Bezirkshaushaltsplan 2012/2013 die Auflösung der Pauschalen Minderausgaben in Höhe von -1.332 T€ durch die Vorlage eines Ergänzungsplanes 2013 beschlossen.
Mit dem Ergänzungsplan 2013 war das Konsolidierungskonzept 2013 - 2016 zu berücksichtigen und die Pauschalen Minderausgaben nur in Höhe des Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2011 in Höhe von -3.781 T€ zur veranschlagen. Mit Zustimmung der SenFin und
des Abghs wurden mit dem Ergänzungsplan 2013 Pauschale Minderausgaben als Ausgleich
des Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2011 in Höhe von -3.781 T€ zuzüglich -640 T€
als erwartete Entlastung im Bereich der kalkulatorischen Gebäudekosten im Zusammenhang
mit der Aufgabe des Bürodienstgebäudes Etkar-Andre´-Straße eingestellt.
Kapitel 5950 / Titel 98400
Ansatz
27.894.000,00 €
Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten
Ist
23.078.919,00 €
Abweichung
- 4.815.081,00 €
Begründung:
Mit der Ausgestaltung des Verfahrens der Zahlbarmachung kalkulatorischer Kosten ist mit
der SenFin vereinbart, dass unterjährige Gebäudebestandsveränderungen sich zeitnah auf
die Höhe der kameralen Verrechnungsbeträge auswirken.
66
noch Kapitel 5950 / Titel 98400
Deshalb wurden die für das Jahr 2013 ermittelten Verrechnungsbeträge für kalkulatorische
Gebäudekosten in der Haushaltswirtschaft an die Daten des geprüften KLRJahresabschlusses 2012 angepasst. Die neu ermittelten Beträge wurden kameral an die
SenFin verrechnet.
Kapitel 5950 / Titel 98420
Ansatz
300.000,00 €
Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien
Ist
223.698,00 €
Abweichung
- 76.302,00 €
Begründung:
Mit der Ausgestaltung des Verfahrens der Zahlbarmachung kalkulatorischer Kosten ist mit
der SenFin vereinbart, dass unterjährige Veränderungen sich zeitnah auf die Höhe der kameralen Verrechnungsbeträge auswirken.
Deshalb wurden die für das Jahr 2013 ermittelten Verrechnungsbeträge in der Haushaltswirtschaft an die Daten des geprüften KLR-Jahresabschlusses 2012 angepasst. Die neu
ermittelten Beträge wurden kameral an die SenFin verrechnet.
67
Bezirkshaushaltsrechnung 2013
Marzahn-Hellersdorf
Nachweis der
über- und außerplanmäßigen Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen und
ihre Begründungen
Übersicht über die im Haushaltsjahr 2013
in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen
im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (40)
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Kapitel
Alle Angaben in EUR
Bezeichnung
Ansatz
Titel
3100
Bezirksverordnetenversammlung
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
133.000
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
40.475,24
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
3300 / 42201
3301 / 42201
3301 / 42801
3302 / 42811
3303 / 42201
3.818,58 €
8.529,39 €
16.513,75 €
10.429,46 €
1.184,06 €
-1-
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
3302
Beschäftigtenvertretungen
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
39.300
91,42
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4060 / 42801
3303
Rechtsamt
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
83.400
1.749,03
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4060 / 42801
3304
Service Personal
42201
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
721.000
73.771,61
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
68102
3303 / 42201
3304 / 42801
3910 / 42201
3305 / 42201
36.054,16 €
7.389,39 €
4.240,45 €
26.087,61 €
Entschädigungen, Ersatzleistungen
---
451,03
Im Zusammenhang mit einer Klage auf Schadensersatz des Landes Berlin vor dem AG Charlottenburg zum
Geschäftszeichen 202 C 228/13 waren Kosten in der vorliegenden Höhe zu erstatten. Gemäß Anlage 1 Nr. II.9 zur
Bezirksamtsvorlage Nr. 1291/III vom 02.02.2011 sind Ausgaben für Schadensersatzforderung dezentral zu etatisieren.
Ausgleich in voller Höhe bei
3304 / 54079
3305
Service Finanzen
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
191.000
13.165,51
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
3305 / 42201
4620 / 42201
4630 / 42201
4710 / 42201
4723 / 42201
4030 / 42201
4320 / 42801
4211 / 42201
1.084,57 €
3.310,01 €
2.295,02 €
1.852,64 €
1.504,60 €
1.379,29 €
1.344,11 €
395,27 €
54010 Dienstleistungen
---
16.660,00
Im Rahmen der Tätigkeit der Landesarbeitsgruppe Forderungsmanagement hat der Bezirk einen Projektauftrag
übernommen. Hierfür wurde ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der zu Kosten führte. Der Ausgleich erfolgte
anteilig über Basiskorrektur.
-2-
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
Ausgleich bei
Ausgleich durch
54038
5950 / 98400
Basiskorrektur
Dienstleistungen von Kreditinstituten
6.660,00 €
10.000,00 €
5.500
350,08
Auf Antrag der Bezirkskasse wurden finanzielle Mittel für das Update BB Manager 3.23 für die Bereitstellung der
SEPA Module benötigt.
Ausgleich in voller Höhe bei
98101
5950 / 98400
Allgemeine interne Verrechnungen
---
257,11
Nach § 78 LHO ist eine jährliche Kassenprüfung der Bezirkskasse vorgeschrieben. Diese erfolgt durch die
Landeshauptkasse entsprechend Vereinbarung, die erst nach Aufstellung des Haushaltsplanes 2012/2013
abgeschlossen wurde.
Ausgleich in voller Höhe bei
3307
Service Organisation/IT
98101
Allgemeine interne Verrechnungen
3305 / 54079
---
229.614,00
Umsetzung der haushaltstechnischen Regelung zum Verfahren ISBJ / Dauerbetrieb und Pflege seit dem
Haushaltsjahr 2012, d.h. Veränderung der Zuständigkeit für das Management und den einheitlichen Verfahrensbetrieb
von IT-Verfahren in den Jugendämtern. Übernahme der Verträge vom ITDZ durch die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft lt. Schr. SenBildJugWiss ZS C 2 vom 30.01.2013, vom 02.07.2013 (Endabrechnung 2012)
und vom Oktober 2013 (Abschlagzahlung 2013)
Ausgleich in voller Höhe bei
3307 / 54085
3310
Geschäftsbereich 1
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
112.000
281,40
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4060 / 42801
3330
Geschäftsbereich 3
42201
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
83.800
45.593,66
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
3330 / 42801
-3-
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
3510
Bürgerdienste
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
118.000
5.891,60
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4060 / 42801
3512
Standesamt
42201
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
277.000
6.177,28
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
42801
4060 / 42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
72.200
2.734,83
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4060 / 42801
3513
Wahlamt
42811
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
---
105.133,76
Entgelte für zusätzlichen Personalmehrbedarf im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der
Bundestagswahl und dem Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung. Der
Ausgleich erfolgt im Rahmen der Basiskorrektur (Schreiben SenFin HB 5300 – 1/2013 vom 31.03.2014).
Ausgleich in voller Höhe durch
Basiskorrektur
-4-
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
3702
Sekundarschulen
51421
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule
1.000
9.464,73
Entsprechend Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen II D vom 21.09.2012 zur Fortschreibung der
Globalsummen 2013 wurde auf eine Zuweisung für BuT-Transferausgaben - entsprechend der Vorgehensweise im
beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013 - verzichtet. Es waren für die Leistungen BuT Merkansätze zu bilden, da die
finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Planung nicht seriös geschätzt werden konnten. Zur Sicherung einer
ordnungsgemäßen Haushaltsführung und zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mussten
Haushaltsüberschreitungen zugelassen werden.
Ausgleich in voller Höhe durch
51701
Basiskorrektur
Bildung und Teilhabe - Beköstigung
Bewirtschaftungsausgaben
1.280.000
141.599,19
Mehrkosten für Strom wegen Mehrverbrauch und Tariferhöhungen sowie wegen erhöhter Kosten für den Winterdienst
durch mehr Einsatztage.
Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben
3703
Gemeinschaftsschulen
51420
Beköstigung
75.000
17.893,25
Mehrausgaben für die Beköstigung in der W.A.-Mozart Schule aufgrund der Erhöhung der Portionspreise für
Schulmittagessen ab 01.08.2013 und wegen steigender Schülerzahlen.
Ausgleich in voller Höhe durch
51421
Basiskorrektur
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule
1.000
2.068,38
Entsprechend Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen II D vom 21.09.2012 zur Fortschreibung der
Globalsummen 2013 wurde auf eine Zuweisung für BuT-Transferausgaben - entsprechend der Vorgehensweise im
beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013 - verzichtet. Es waren für die Leistungen BuT Merkansätze zu bilden, da die
finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Planung nicht seriös geschätzt werden konnten. Zur Sicherung einer
ordnungsgemäßen Haushaltsführung und zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mussten
Haushaltsüberschreitungen zugelassen werden.
Ausgleich in voller Höhe durch
51701
Basiskorrektur
Bildung und Teilhabe - Beköstigung
Bewirtschaftungsausgaben
124.000
53.857,32
Mehrkosten für Strom wegen Mehrverbrauch und Tariferhöhungen sowie wegen erhöhter Kosten für den Winterdienst
durch mehr Einsatztage.
Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben
3711
Volkshochschule
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
354.000
57.517,63
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4060 / 42801
3330 / 42801
4211 / 42201
3711 / 42201
3712 / 42701
3712 / 42801
3712 / 42811
3723 / 42201
3723 / 42801
-5-
1.415,45 €
26,65 €
41,82 €
6.452,97 €
130,00 €
41.291,61 €
2.549,05 €
5.356,86 €
253,22 €
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
3712
Musikschule
98101
Allgemeine interne Verrechnungen
---
13.088,44
Entsprechend dem HWR 2013 SenFin vom 21.12.2013 (haushaltstechnische Regelungen) ist wie folgt zu verfahren:
Für Ausgaben gemäß Rahmenzielvereinbarung über die Kooperation von Schulen mit bezirklichen Volkshochschulen
und Musikschulen im Rahmen der ergänzenden außerunterrichtlichen Bildungsarbeit in der Sekundarstufe I nach §§ 5
Abs. 1 und 2 Schulgesetz hat SenFin eine interne Verrechnung zugelassen.
Ausgleich in voller Höhe bei
3721
Kunst- und Kulturamt
41210
Aufwendungen für Beiräte
3712 / 38101
---
2.000,00
Aufwandsentschädigung für Mitglieder/innen des Kulturbeirates Marzahn-Hellersdorf auf der Grundlage des Gesetzes
über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in
Verbindung mit der Bezirksamtsvorlage Nr. 93/I 2001 und Nr. 0082/IV 2012. Aufwandentschädigung für ein nicht im
Angestelltenverhältnis befindliches Mitglied des Galeriebeirates Schloss Biesdorf (die Höhe der
Aufwandsentschädigung wurde mit der Senatskanzlei abgestimmt).
Ausgleich in voller Höhe bei
42801
3712 / 42701
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
397.000
23.795,40
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
53103
3723 / 42801
Empfänge, Feierlichkeiten
---
3.842,00
Mehrausgaben für ein Bürger- und Familienfest am Schloss Biesdorf mit Vorstellung des Bauvorhabens
„Denkmalgerechte Sanierung des Schlosses Biesdorf und Einrichtung einer Galerie Bilderstreit“ als
Öffentlichkeitsarbeit.
Ausgleich in voller Höhe bei
5950 / 98400
3730
Schule
42201
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
246.000
587,75
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
42701
3330 / 42801
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
---
7.044,82
Abschließende Überarbeitung des Schulentwicklungsplanes 2013 bis 2017 durch Vergabe der Leistung an Dritte
aufgrund personeller Engpässe.
Ausgleich in voller Höhe bei
51701
3730 / 42801
Bewirtschaftungsausgaben
3.002.000
106.527,23
Höhere Kosten für Fernheizung wegen Mehrverbrauch und Preissteigerung.
Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben
63621
Beiträge an die Unfallkasse
1.050.000
-6-
330.321,99
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
Die Mittel für die Zahlungen der Beiträge an die Unfallkasse waren nicht ausreichend. Da die Zahlungen gesetzliche
Pflichtaufgaben sind, müssen sie geleistet werden.
Ausgleich in voller Höhe bei
98103
3736 / 71503
4060 / 71513
4212 / 73813
4720 / 71506
126.631,54 €
147.268,60 €
34.814,89 €
21.606,96 €
Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der
Europäischen Förderung
---
77.500,00
1.000
7.729,29
Eigenanteil des Bezirkes für die INKA-Lernwerkstatt in der Pusteblume-Grundschule
Ausgleich in voller Höhe bei
3730 / 51900
3733
Gymnasien
51421
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule
Entsprechend Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen II D vom 21.09.2012 zur Fortschreibung der
Globalsummen 2013 wurde auf eine Zuweisung für BuT-Transferausgaben - entsprechend der Vorgehensweise im
beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013 - verzichtet. Es waren für die Leistungen BuT Merkansätze zu bilden, da die
finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Planung nicht seriös geschätzt werden konnten. Zur Sicherung einer
ordnungsgemäßen Haushaltsführung und zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mussten
Haushaltsüberschreitungen zugelassen werden.
Ausgleich in voller Höhe durch
Basiskorrektur
3735
Sonderschulen
51421
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule
Bildung und Teilhabe - Beköstigung
1.000
2.437,40
Entsprechend Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen II D vom 21.09.2012 zur Fortschreibung der
Globalsummen 2013 wurde auf eine Zuweisung für BuT-Transferausgaben - entsprechend der Vorgehensweise im
beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013 - verzichtet. Es waren für die Leistungen BuT Merkansätze zu bilden, da die
finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Planung nicht seriös geschätzt werden konnten. Zur Sicherung einer
ordnungsgemäßen Haushaltsführung und zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mussten
Haushaltsüberschreitungen zugelassen werden.
Ausgleich in voller Höhe durch
3736
51420
Basiskorrektur
Bildung und Teilhabe - Beköstigung
Grundschulen
Beköstigung
1.925.000
123.634,74
Mehrausgaben für Beköstigung an den Grundschulen aufgrund der Erhöhung der Portionspreise zum 01.08.2013 und
wegen steigender Schülerzahlen im Schuljahr 2013/2014. Der Ausgleich erfolgte im Rahmen der Nachbudgetierung
der Mengen für die Produkte der Beköstigung sowie durch die Berücksichtigung der Mehrbelastung aufgrund von
Zwischenverträgen in Höhe von 50 Prozent im Rahmen der Basiskorrektur.
Ausgleich in voller Höhe durch
51421
Basiskorrektur
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule
1.000
31.328,49
Entsprechend Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen II D vom 21.09.2012 zur Fortschreibung der
Globalsummen 2013 wurde auf eine Zuweisung für BuT-Transferausgaben - entsprechend der Vorgehensweise im
beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013 - verzichtet. Es waren für die Leistungen BuT Merkansätze zu bilden, da die
finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Planung nicht seriös geschätzt werden konnten. Zur Sicherung einer
ordnungsgemäßen Haushaltsführung und zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mussten
Haushaltsüberschreitungen zugelassen werden.
Ausgleich in voller Höhe durch
51701
Basiskorrektur
Bewirtschaftungsausgaben
Bildung und Teilhabe - Beköstigung
2.907.000
-7-
285.439,16
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
Mehrkosten für Strom wegen Mehrverbrauch und Tariferhöhungen sowie wegen erhöhter Kosten für den Winterdienst
durch mehr Einsatztage.
Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben
53405
Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz
243.000
8.385,37
Mehrausgaben für Bustransporte der Schüler zum Sportunterricht wegen geschlossener Sporthallen infolge von
notwendigen Baumaßnahmen.
Ausgleich in voller Höhe bei
81208
3733 / 35921
3735 / 35921
5.367,97 €
3.017,40 €
Investive Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien in Schulen
---
32.482,17
Aufgrund planmäßiger Baumaßnahmen war die Beschaffung von Fachraummöbeln für den naturwissenschaftlichen
Unterricht und für die Lernwerkstatt in der Selma-Lagerlöff-Grundschule dringend erforderlich.
Ausgleich in voller Höhe bei
3733 / 81208
3781
Freizeitforum Marzahn
71400
Sanierung und Grundinstandsetzung des Freizeitforum Marzahn
358.000
484.921,66
Zur Fertigstellung der Maßnahme mussten im Rahmen der anerkannten Gesamtkosten überplanmäßige Ausgaben
zugelassen werden (Schreiben der SenFin II F vom 12.06.2013).
Ausgleich in voller Höhe durch
Basiskorrektur
3783
Kolleg
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Investitionen
80.200
14.616,85
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
3723 / 42801
-8-
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
3910
Allgemeine soziale Dienste
42811
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
32.600
952,92
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
54010
3330 / 42801
Dienstleistungen
---
7.420,00
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vergabe eines Teils der erforderlichen Hilfebedarfsfeststellungen in der
Hilfe zur Pflege an einen externen Dienstleister.
Ausgleich in voller Höhe bei
3910 / 51101
3910 / 54008
3933 / 54024
2.000,00 €
2.920,00 €
2.500,00 €
3911
Leistungen nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen
67114
Vorbeugende Gesundheitshilfe nach dem SGB XII
---
155,28
Kostenübernahme für vorbeugende Gesundheitshilfe nach SGB XII für einen Einzelfall. Dieser Tatbestand war zum
Zeitpunkt der Planaufstellung nicht bekannt.
Ausgleich in voller Höhe bei
67126
3911 / 63665
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII
und dem Asylbewerberleistungsgesetz
13.157.000
2.133.443,94
Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 und 54 SGB XII außerhalb von
Einrichtungen. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse. Die Ausgaben unterliegen
einer stetigen Steigerung im Zusammenhang mit Kostensatzerhöhungen und Fallzahlsteigerungen.
Ausgleich in voller Höhe durch
68162
Basiskorrektur
Nachbudgetierung HbL ohne Krahi
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach
dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz
1.866.000
320.902,43
Mehrausgaben für Leistungen nach § 67 ff. SGB XII, Hilfen für Personen, deren Lebensverhältnisse zu sozialen
Schwierigkeiten führen. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse. Die Ausgaben
unterliegen einer stetigen Steigerung im Zusammenhang mit Kostensatzerhöhungen und Fallzahlsteigerungen.
Ausgleich in voller Höhe durch
Basiskorrektur
3912
Leistungen nach dem SGB XII in Einrichtungen
67116
Stationäre Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Nachbudgetierung HbL ohne Krahi
7.626.000
327.391,01
Mehrausgaben für stationäre Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII für Personen, die infolge Krankheit oder Behinderung
ständiger Betreuung und Pflege bedürfen. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse.
Die Ausgaben unterliegen einer stetigen Steigerung im Zusammenhang mit Kostensatzerhöhungen und
Fallzahlsteigerungen.
67126
Ausgleich bei
3300 / 53101
3300 / 54053
3300 / 54079
19.809,16 €
65,28 €
1.893,99 €
Ausgleich des Restbetrages durch
Basiskorrektur
305.622,58 €
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII
und dem Asylbewerberleistungsgesetz
-9-
Nachbudgetierung HbL ohne Krahi
27.899.000
2.102.099,62
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Ansatz
Titel
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 und 54 SGB XII in Einrichtungen. Die
Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse. Die Ausgaben unterliegen einer stetigen
Steigerung im Zusammenhang mit Kostensatzerhöhungen und Fallzahlsteigerungen.
Ausgleich in voller Höhe durch
Basiskorrektur
- 10 -
Nachbudgetierung HbL ohne Krahi
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
4010
Jugendamt - Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz -
67203
Angebote der Jugendarbeit und des Schutzes von Kindern und
Jugendlichen nach dem SGB VIII in Form von Leistungsverträgen
917.000
67.533,83
Mehrausgaben für die Übertragung von Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger im Zusammenhang mit dem
Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Die Einwilligung zur Heranziehung von Einsparungen bei Personal, gemäß Nr. 3.5 letzter Absatz des HWR 2013, liegt
von der SenFin II G vor.
Ausgleich in voller Höhe bei
4011 / 42801
4011
Jugendamt - Einrichtungen der Jugendarbeit -
42701
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
66.500
68.726,00
Gewährleitung der Weiterführung des Betriebes und Erhalt der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in
Jugendfreizeiteinrichtungen aufgrund des Personalabbaues im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes zum Abbau
von Vollzeitäquivalenten gemäß Bezirksamtsvorlage Nr. 0356/VI (Überführung der Jugendfreizeiteinrichtungen an
Freie Träger).
Ausgleich in voller Höhe bei
4011 / 42801
4020
Jugendamt - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege -
42201
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
47.400
15.492,37
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4020 / 42801
4040
Jugendamt - Familienunterstützende Hilfen -
67123
Unterbringung in besonderen Lebenssituationen außerhalb der
Hilfe zur Erziehung
1.956.000
288.092,85
Mehrbedarf nach §§ 19, 21 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen und Fallkosten.
Ausgleich in voller Höhe durch
68158
Basiskorrektur PSB
Besondere Leistungen für Amtsmündel
---
1.593,37
Am 05.07.2011 ist das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Dieses
Gesetz verpflichtet den Vormund zu seinen Mündel in der Regel monatlich persönlich Kontakt zu halten. Im Rahmen
der individuellen Kontaktgestaltung sind für bestimmte Unternehmungen bzw. die Würdigung von Anlässen Mittel
erforderlich.
Ausgleich in voller Höhe bei
4040 / 67154
4042
Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII und
Inobhutnahme -
67142
Vollzeitpflege in Familien nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
4.260.000
Mehrbedarf für HzE nach § 33 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen.
Ausgleich in voller Höhe durch
Basiskorrektur PSB HzE
- 11 -
346.187,66
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Ansatz
Titel
67145
Sozialpädagogische Krisenintervention nach Inobhutnahme nach
dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
500.000
295.898,05
Mehrbedarf für HzE nach § 42 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen.
Ausgleich in voller Höhe durch
67149
Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis
Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
3.600.000
663.926,85
Mehrbedarf für HzE nach § 31 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen.
Ausgleich in voller Höhe durch
67153
Basiskorrektur PSB HzE
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII innerhalb Berlins
1.650.000
636.671,91
Mehrbedarf für HzE, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen.
Ausgleich in voller Höhe durch
67156
Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis
Tagesgruppen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
1.690.000
376.988,66
Mehrbedarf für HzE nach § 32 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen.
Ausgleich in voller Höhe durch
67204
Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis
Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII innerhalb Berlins
18.800.000
1.279.314,78
Mehrbedarf für HzE nach § 34 und § 35 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen.
Ausgleich in voller Höhe durch
67205
Basiskorrektur PSB HzE
Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII
400.000
486.777,71
Mehrbedarf für HzE, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen innerhalb Berlins.
Ausgleich in voller Höhe durch
67213
Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII außerhalb Berlins
619.000
812.391,05
Mehrbedarf für HzE, aufgrund gestiegener Fallzahlen.
Ausgleich in voller Höhe durch
67214
Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis
Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII außerhalb Berlins
7.760.000
2.196.824,17
Mehrbedarf für HzE nach § 34 und § 35 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen.
Ausgleich in voller Höhe durch
Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis
4043
Jugendamt - Leistungen außerhalb SGB VIII -
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
920.000
83.202,56
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4043 / 42201
4020 / 42801
4044 / 42201
4044 / 42801
4010 / 42801
4000 / 42201
- 12 -
30.877,08 €
8.417,30 €
15.871,09 €
5.485,60 €
15.514,53 €
7.036,96 €
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Ansatz
Titel
4060
Sportanlagen
51701
Bewirtschaftungsausgaben
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
946.000
165.376,26
Mehrkosten für Fernheizung und Strom wegen Mehrverbrauch und Tariferhöhungen sowie wegen erhöhter Kosten für
den Winterdienst durch mehr Einsatztage.
Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben
71513
Neubau eines Sportfunktionsgebäudes und Schulräume für die
Johann-Strauß-Grundschule, Cecilienstraße
1.000.000
741.731,40
Gemäß der BA-Vorlage 0384/IV Anmeldung Investitionsplanung 2013-2017 und in Umsetzung der BA-Vorlage
0153/IV zur Haushaltswirtschaft 2013 ist die Investitionsmaßnahme Neubau der Kita Ulmenstraße 12 entfallen. Die
dadurch frei gewordenen Mittel wurden in Anpassung der Finanzierung an den Bauablauf der Investitionsmaßnahme
Neubau Sportfunktionsgebäude Cecilienstraße 80 benötigt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4021 / 71508
- 13 -
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Ansatz
Titel
4110
Gesundheit
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
3.511.000
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
68.537,07
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
3511 / 42801
4000 / 42801
3308 / 42201
4181
Überregionale Gesundheitsaufgaben
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
47.748,28 €
10.908,74 €
9.880,05 €
704.000
69.918,47
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
3308 / 42201
3308 / 42801
3320 / 42801
3340 / 42201
3340 / 42801
- 14 -
811,58 €
19.532,82 €
9.500,92 €
29.202,93 €
10.870,22 €
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
4211
Hochbau
54040
Bauvorbereitungsmittel
1.000
171.788,18
Begründung hier eingeben!
Mehrausgaben für die Baumaßnahme der gezielten Zuweisung Kapitel 3701, Titel 70110 Neubau Grundschule
Habichtshorst (Investitionsplanung 2013-2017), für die Erbringung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung
sowie für die Vorbereitung der Vergabe sind Bauvorbereitungsmittel. Mit Schreiben SenFin II F-HB vom 18.03.2013
wurde dem Antrag auf Zulassung überplanmäßiger Ausgaben ohne Ausgleich entsprochen. Der Ausgleich erfolgt mit
Basiskorrektur, Minderung der Zuweisung im Jahr der erstmaligen Veranschlagung.
Ausgleich in voller Höhe durch
positives Jahresergebnis
125.027,83 €
Mehrausgaben für zwei Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung Kapitel 3701, Titel 71504 Grundschule am
Bürgerpark (Modernisierung und Umbau) und Titel 71507 Mahlsdorfer Grundschule Sportfunktionsgebäude/Sporthalle
(Investitionsplanung 2013-2017). Für die geplanten Abläufe, wie Erstellung Bedarfsprogramm und Anarbeitung der
Vorplanungsunterlagen sind Bauvorbereitungsmittel erforderlich.
Ausgleich in voller Höhe bei
5950 / 71901
3736 / 71503
4212
Tiefbau
42201
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
26.760,35 €
20.000,00 €
263.000
22.012,91
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
42811
4212 / 42801
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
47.000
4.144,91
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
51900
4060 / 42801
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
---
550.000,00
Auf der Grundlage des Achten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22.10.2008 wurde das
Tiefbau-und Landschaftsplanungsamt gebildet. Durch das Bezirksamt wurde der Standort Schkopauer Ring 2
festgelegt. Da dort nicht alle Dienstkräfte untergebracht werden konnten, war ein Ergänzungsbau erforderlich. Die
dafür benötigten Mittel wurden aus Mitteln der pauschalen Zuweisung in bauliche Unterhaltung umgewandelt.
Ausgleich in voller Höhe bei
72592
3721 / 71503
4021 / 71508
4212 / 73813
5950 / 71901
200.000,00 €
272.825,00 €
65.000,00 €
12.175,00 €
Neubau der Rhinstraße von Landsberger Allee bis Seddiner
Straße
---
30.873,09
Die Maßnahme war von 2006 bis 2010 planmäßig in der Investitionsplanung. Aufgrund von Verzögerungen bei der
Bauausführung von Leistungen der Berliner Wasserbetriebe konnten nicht alle Rechnungen schlussgerechnet
werden, sodass im Jahr 2013 nochmals Mittel benötigt wurden.
Ausgleich in voller Höhe durch
82164
Basiskorrektur
Kauf von Grundstücken für das Verwaltungs- und das
Stiftungsvermögen
Investitionen
---
2.988,23
Da ein Grunderwerb für den Ankauf eines Flurstückes nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz im Jahr 2012
nicht abgeschlossen werden konnte, wurden zusätzlichen Mittel im Jahr 2013 benötigt.
- 15 -
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Ansatz
Titel
Ausgleich in voller Höhe bei
4212 / 51403
4212 / 51140
4212 / 54079
- 16 -
2.352,48 €
567,60 €
68,15 €
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
4310
Wirtschaft und Gewerbe
42201
Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
66.600
93.095,19
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
42801
3340 / 42801
3350 / 42201
3350 / 42801
3520 / 42201
4211 / 42801
2.124,00 €
3.458,92 €
15.465,68 €
67.359,21 €
4.687,38 €
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
382.000
64.685,15
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4320
Wirtschaftsförderung
51701
Bewirtschaftungsausgaben
4211 / 42801
4320 / 42201
4630 / 42801
41.504,50 €
18.279,45 €
4.901,20 €
8.500
305.707,30
Absicherung der Bewirtschaftungsausgaben für den CleanTech Business Park Berlin-Marzahn (Schreiben der SenFin
II F vom 15.01.2013)
Ausgleich in voller Höhe durch
54039
Basiskorrektur
PSB
Haltung von Tieren
---
9.255,51
Die planmäßigen Mittel für den Kleintierhof waren bisher im Fachbereich Schule veranschlagt. Durch den
rückwirkenden Zuständigkeitswechsel zum Fachbereich WiFö ab 01.01.2012, gemäß BA Vorlage 0166/IV vom
08.05.2012, mussten auch die Mittel im Doppelhaushalt 2012/2013 übertragen werden. Hinzu kam, dass die
Futtermittelrechnungen höher als geplant waren.
Ausgleich in voller Höhe bei
54053
3730 / 54039
4710 / 54016
7.500,00 €
1.755,51 €
Veranstaltungen
113.000
30.000,00
Projekt „IGA-Koordinator“ – bezirkliche Unterstützung zur Ausrichtung der IGA 2017
Ausgleich in voller Höhe durch
98105
Basiskorrektur
PSB
Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen der GRW
---
34.271,05
Absicherung des bezirklichen Eigenanteils in Höhe von 10 v. H. für die Fortsetzung bzw. Fertigstellung der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafstruktur (GRW)“
Infra Nr. 34/12 – „ 3. Bauabschnitt Verlängerung der Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn“
Ausgleich in voller Höhe durch
Basiskorrektur
- 17 -
PSB
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Ansatz
Titel
4410
Wohnungswesen
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
575.000
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
51.187,90
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4410 / 42201
3320 / 42201
3511 / 42201
3511 / 42801
- 18 -
11.212,61 €
1.138,38 €
27.908,39 €
10.928,52 €
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Ansatz
Titel
4610
Stadtplanung
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
1.444.000
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
14.008,46
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4610 / 42201
4620
Vermessung
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
2.211.000
14.419,83
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4610 / 42201
4000 / 42201
- 19 -
13.528,06 €
891,77 €
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
4710
Umwelt
54010
Dienstleistungen
---
32.760,81
Finanzierung der Schlussrechnung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. Der Abschlussbericht wurde
bestätigt und es erfolgte die Rückerstattung des bezirklichen Anteils vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit.
Ausgleich in voller Höhe bei
4710 / 23190
3520 / 51802
5950 / 98400
4720
Natur
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
19.377,35 €
2.950,15 €
10.433,31 €
6.888.000
17.950,76
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
4710 / 42801
4000 / 42201
3723 / 42801
3510 / 42201
4060 / 42201
11.028,06 €
635,80 €
2.565,70 €
1.156,26 €
2.564,94 €
51701 Bewirtschaftungsausgaben
2.200.000
832.989,41
Mehrkosten für den Winterdienst wegen mehr Einsatztagen sowie für die Straßenreinigung.
Ausgleich bei
3304 / 42201
3307 / 42201
3330 / 42801
3712 / 42801
3910 / 42201
15.000,00 €
15.000,00 €
15.000,00 €
52.000,00 €
10.000,00 €
Ausgleich des Restbetrages durch
Basiskorrektur
725.989,41€
- 20 -
im Rahmen des Jahresabschlusses nach
Basiskorrektur Personalausgaben
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
82164
Kauf von Grundstücken für das Verwaltungs- und das
Stiftungsvermögen
---
16.111,63
Veranlassung der Ausübung eines Vorkaufsrechtes für zwei Flurstücke zur Sicherung einer naturnahen öffentlichen
Grünanlage.
Ausgleich in voller Höhe bei
5950 / 71901
4723
Friedhöfe
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
1.024.000
27.029,90
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
51701
4630 / 42801
4030 / 42801
12.564,60 €
14.465,30 €
Bewirtschaftungsausgaben
171.000
Mehrkosten für den Winterdienst wegen mehr Einsatztagen.
Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben
- 21 -
22.477,00
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
Ansatz
Titel
5909
Verwaltung von Finanzvermögen
42801
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
763.000
22.392,70
Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
1)
(U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt.
Ausgleich in voller Höhe bei
82160
5909 / 42201
4212 / 42801
4060 / 42201
3320 / 42201
5.375,17 €
16.174,74 €
68,37 €
774,42 €
Kauf von Grundstücken für das Finanzvermögen
---
4.988,29
Diese Mehrausgaben resultieren aus dem Ankauf des Veranstaltungszentrums „Baukasten“ in der Riesaer Str.
- Gebührenbescheid für die Prüfung der Brandschutznachweise
- Honorarabrechnungen für statische Berechnungen der Raumstruktur
- Gebührenvorauszahlung für die Prüfung Standsicherheitsnachweise
Ausgleich in voller Höhe bei
5950 / 71901
5909 / 67122
906,52 €
4.081,77 €
Erläuterungen zur Fußnote:
1)
Überschreitungen können vielfältige Ursachen haben: nicht in den Ansatz eingeflossene Tarif- und
Besoldungsanpassungen, abweichende Besetzungen von Beamtenstellen, Finanzierung von befristeten
Beschäftigungen im Anschluss an die Ausbildung, unterjährige Umsetzungen von Stellen/Beschäftigten,
Stellenbesetzungen, Nachbesetzungen für Dienstkräfte in der Freizeitphase der Altersteilzeit, Doppelbesetzungen für
befristet berentete oder langzeiterkrankte Dienstkräfte usw., Ansatzveranschlagung auf Basis Ist 2010 für den
Doppelhaushalt 2012/2013.
- 22 -
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Ansatz
Titel
Überplanmäßige Ausgaben
Über- /
außerplanmäßige
Ausgaben
17.134.678,66
Außerplanmäßige Ausgaben
1.178.490,59
Gesamt
18.313.169,25
- 23 -
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Kapitel
Bezeichnung
Alle Angaben in EUR
Über- /
außerplanmäßige
VE
Ansatz
Titel
4060
Sportanlagen
71513
Neubau eines Sportfunktionsgebäudes und Schulräume für die
Johann-Strauß-Grundschule, Cecilienstraße
---
604.936,55
Für geplante Abläufe in der Baudurchführung war im Jahr 2013 eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Da die
Investitionsmaßnahme Neubau Kita Ulmenstraße gestrichen wurde, konnte die dafür eingestellte
Verpflichtungsermächtigung als Ausgleich dienen.
Ausgleich in voller Höhe bei
4021 / 71508
- 24 -
Alle Angaben in EUR
Kapitel
Bezeichnung
Ansatz
Titel
Überplanmäßige VE
Über- /
außerplanmäßige
VE
0,00
Außerplanmäßige VE
604.936,55
Gesamt
604.936,55
- 25 -
Bezirkshaushaltsrechnung 2013
Marzahn-Hellersdorf
Vermögensrechnung 2013
(Die Anlage liegt nicht elektronisch vor)