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Anlage - unvollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - unvollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
14.10.15, 03:53
Aktualisiert
27.01.18, 09:53

Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 03.12.2014 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.12.2014 1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2013 Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 02.12.14 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0890/IV der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die BVV möge beschließen: Die BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin beschließt die Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellerdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2013. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Fin L Bearbeiterin: Frau Lutzke 25.11.2014 2902 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 0890/IV A. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2013 B. Berichterstatter/in: Bezirksbürgermeister Herr Komoß C.1 Beschlussentwurf: Die Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2013 wird mit folgendem Ergebnis bestätigt: Summe der Ist-Einnahmen 570.353.089,62 € Summe der Ist-Ausgaben 573.636.873,40 € kassenmäßiges Ergebnis - 3.283.783,78 € um Altdezit bereinigtes Ergebnis (isoliertes Jahresergebnis) C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: 497.052,79 € Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage E. Rechtsgrundlage: § 1 GO BA, § 80 ff. LHO, § 4 Abs. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 3 und § 36 Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: H. Behindertenrelevante Auswirkungen: Das Jahresergebnis 2013 des Bezirkes wird im Haushaltsplan 2015 als Ausgabe im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten wirksam Entsprechend den Begründungen der Abt zu ggf. gleichstellungsrelevanten Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsdurchführung Entsprechend den Begründungen der Abt zu ggf. behindertenrelevanten Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsdurchführung I. Migrantenrelevante Auswirkungen: Komoß Bezirksbürgermeister Entsprechend den Begründungen der Abt zu ggf. migrantenrelevanten Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsdurchführung Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0890/IV Begründung: Gemäß § 80 ff. LHO ist für jedes Haushaltsjahr auf der Grundlage der abgeschlossenen Bücher Rechnung zu legen. Einzelheiten der Bezirkshaushaltsrechnung regelt Nr. 9 AV § 80 LHO. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz obliegt der BVV die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung. Mit der vorgelegten BA-Vorlage wird den Vorgaben der LHO und des Bezirksverwaltungsgesetzes Rechnung getragen. Hierbei sind neben • • der Haushaltsrechnung dem kassenmäßigen Abschluss folgende Übersichten zur Haushaltsrechnung als Anlagen beigefügt: • Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan gesamt die Abschlussergebnisse ausgewiesen werden • Titelkonkrete Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) mit Begründung der wesentlichen Abweichungen zur Rechnungsnachweisung Hierbei werden erläutert: - A-Teil und Einnahmen +/- 25.000 € (ohne Einnahmen im Zusammenhang mit Z-Teil) - Personalausgaben +/- 50.000 € - T-Teil, Z-Teil und damit im Zusammenhang stehende Einnahmen +/- 100.000 € • Nachweis der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen und ihre Begründung • Vermögensrechnung 2013 Als Arbeitshilfe ist eine Erklärung zu den wesentlichen Begrifflichkeiten und Schlüsselungen dieser Übersichten beigefügt. Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0890/IV 1. Haushaltsrechnung Einnahmen a) b) c) Ist-Einnahmen verbliebene Einnahmereste Summe der Ist-Einnahmen und der verbliebenen Einnahmereste (Rechnungssoll) d) e) f) veranschlagte Einnahmen die aus dem Vorjahr übertragenen Einnahmereste Summe der veranschlagten Einnahmen und der übertragenen Einnahmereste (Gesamtsoll) g) Differenz aus Buchstabe c zu Buchstabe f (Mehreinnahme) 570.353.089,62 € 0,00 € 570.353.089,62 € 524.310.500,00 € 8.802.780,51 € 533.113.280,51 € 37.239.809,11 € Ausgaben a) b) c) Ist-Ausgabe verbliebene Ausgabereste Summe der Ist-Ausgaben und der verbliebenen Ausgabereste (Rechnungssoll) 573.636.873,40 € 1.000.095,33 € d) e) f) veranschlagte Ausgaben die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabenreste Summe der veranschlagten Ausgaben und der übertragenen Ausgabenreste 524.329.100,00 € 9.276.227,39 € g) Differenz aus Buchstabe c zu Buchstabe f (Mehrausgabe) Rechnungsmäßiges Ergebnis (Mehreinnahme zu Mehrausgaben) 574.636.968,73 € 533.605.327,39 € 41.031.641,34 € - 3.791.832,23 € Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0890/IV 2. Kassenmäßiger Abschluss Summe der Einnahmen (Ist) Summe der Ausgaben (Ist) Kassenmäßiges Jahresergebnis 570.353.089,62 € 573.636.873,40 € - 3.283.783,78 € In die Ausgaben 2013 ist verfahrensseitig das Altdefizit 2011 in Höhe von - 3.780.836,57 € eingeflossen. Setzt man diesen Betrag von den Ausgaben ab, erhält man das um das Altdefizit bereinigte Ergebnis. Summe Einnahmen Summe Ausgaben (ohne Altdefizit 2011) Ergebnis ohne Altdefizit 570.353.089,62 € 569.856.036,83 € 497.052,79 € Arbeitshilfe zur Auswertung der Rechnungsnachweisung Für das Haushaltsjahr 2013 wird ein Ist-Abschluss auf der Grundlage der Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlussergebnisses ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste vorgelegt. Die Kategorien in der Rechnungsnachweisung haben folgende Bedeutung: - Ist = Einzahlungen und Auszahlungen im laufenden Haushaltsjahr - verbliebene Haushaltsreste = ins Folgejahr übertragene Einnahmereste oder Ausgabenreste, - Rechnungssoll = Summe der Beträge aus Ist und verbliebenen Haushaltsresten - Ansatz = veranschlagter Betrag im Haushaltsplan - Haushaltsreste aus Vorjahren = die aus den Vorjahr übertragenen Einnahmereste oder Ausgabereste Haushaltsreste aus Vorjahren entstehen in gleicher Höhe bei der Durchbuchung des Fehlbetrages des Vorjahres sowohl aus Einnahmereste als auch als Ausgaberest im Kapitel 5950. Zusätzlich werden im Bezirk AusgabeHaushaltsreste aus zweckgebundenen Einnahmen gebildet, sofern die tatsächlich eingegangenen, vorfinanzierenden Einnahmen die tatsächlich geleisteten Ausgaben (Nr. 5 AV & 45 LHO) übersteigen. - Gesamtsoll = Summe der Ansätze und der Haushaltsreste aus Vorjahren - Rechnungssoll gegenüber Gesamtsoll - Mehr- oder Minderbetrag = Unterschiedsbetrag aus der Summe des Ist und der verbliebenen Haushaltsreste (Rechnungssoll) sowie der Summe aus dem Ansatz und der Haushaltsreste aus Vorjahren(Gesamtsoll). - Höhere oder neue Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan = Betrag der über- und außerplanmäßigen Ausgaben - Rechnungsmäßiges Ergebnis = Summe aller Mehr- oder Minderbeträge des Rechnungssolls gegenüber dem Gesamtsoll bei den Einnahmen reduziert um diese gleiche Summe bei den Ausgaben. In den Rechnungsübersichten wird dargestellt, wo und in welchem Umfang Ausgleiche von Mehrausgaben gegenüber dem Haushaltsplan erfolgt sind. Dazu werden Schlüsselkennzahlen aus dem mittelbewirtschaftenden Verfahren ProFiskal herangezogen. Anbei die Übersicht der Schlüssel und die verbale Bezeichnung der Ausgleichsbuchung. Übersicht der Schlüssel und verbalen Bezeichnungen der Ausgleichsbuchungen – Auszug VV Org – ProFiskal Merkmal Mittelherkunft (MMS) Dieser Schlüssel dient dazu, das verfügbare Soll bei den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zu bewirtschaften. MMS Maßnahme Umsetzungen P3 Umsetzung eines Ansatzes (auch für Einnahmen) R3 Umsetzung eines Haushaltsrestes Verpflichtungsermächtigungen (VE) W3 Umsetzung eines Ansatzes T1 Aufteilung der kumulierten Jahresbeträge Sollveränderungen Ausgaben A1 Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich A2 Außerplanmäßige Ausgaben ohne Ausgleich B1 Verstärkungsmittel des Bezirkshaushaltsplans B2 Verfügungsmittel des Bezirkshaushaltsplans B3 Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben B4 Sondermittel der BVV für neue Ausgaben B5 Verstärkungsmittel des Einzelplans 29 B6 Verfügungsmittel des Einzelplans 29 D1 Deckungsfähigkeit D1 Deckungsfähigkeit (Rückführung) D2 Mehrausgaben (zweckgebundene Einnahmen und § 62 Abs. 2 LHO) D2 Rückführung von Mehrausgaben (D20) L1 Betragsgrenze (Limit) auf Unterkonten M1 Mehrausgaben (besondere Ermächtigung und § 62 Abs. 3 LHO) M2 Veränderung der Zuweisung M3 Ergänzungsplan M4 Ausgaben bei noch nicht realisierten zweckgebundenen Einnahmen M5 Ausgleich veranschlagter Minderausgaben M6 Nichtzugelassene Mehrausgaben U1 Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich U2 Überplanmäßige Ausgaben ohne Ausgleich Verpflichtungsermächtigungen (VE) L2 Betragsgrenze (Limit) auf Unterkonten X1 Überplanmäßige VE Y1 Außerplanmäßige VE Z1 Deckungsfähigkeit aufgrund eines Deckungsvermerks Z1 Deckungsfähigkeit (Rückführung) Bildung von Haushaltsresten R1 Verbliebener Rest (Ausgaben) R2 Reste aus Vorjahren (Ausgaben) Verfügungsbeschränkungen (VB) Ausgaben V1 VB aufgrund gesetzlicher Regelungen / Sperrvermerk V1 VB für nicht rechtzeitig eingereichte Vorlagen an das Abghs (75.000) V1 VB zur Erwirtschaftung pauschaler Minderausgaben V2 VB aufgrund von Maßnahmen SenFin zur Steuerung der Haushaltswirtschaft V2 VB aufgrund im Einzelfall von SenFin verhängter Sperren V2 VB aufgrund im Einzelfall von der SE Finanzen verhängter Sperren V2 VB aufgrund im Einzelfall vom Bezirksamt verhängter Sperren V3 VB zum Ausgleich überplanmäßiger Ausgaben V4 VB zum Ausgleich außerplanmäßiger Ausgaben V5 VB bei Ansätzen für zweckgebundene Ausgaben ohne realisierte Einnahmen V6 VB im Zusammenhang mit dem Facility Management V7 VB augrund im Einzelfall vom BfdH verhängter Sperren Verpflichtungsermächtigungen (VE) S1 VB aufgrund von Maßnahmen SenFin zur Steuerung der Haushaltswirtschaft S2 VB aufgrund gesetzlicher Regelungen / Sperrvermerk S3 VB aufgrund von SenFin im Einzelfall verhängter Sperren S4 VB aufgrund vom Bezirksamt im Einzelfall verhängter Sperren S5 Aufgrund von Entscheidungen des BfdH / Titelverwalters Bezirkshaushaltsrechnung 2013 Marzahn-Hellersdorf Rechnungsübersicht (Tabelle 302) (Die Tabelle liegt nicht elektronisch vor) Bezirkshaushaltsrechnung 2013 Marzahn-Hellersdorf Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) (Die Tabelle liegt nicht elektronisch vor) Bezirkshaushaltsrechnung 2013 Marzahn-Hellersdorf Begründung der wesentlichen Abweichungen zur Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) Einzelplan 33 Bezirksamt – Politisch - Administrativer Bereich Kapitel 3301 Steuerungsdienst Kapitel 3301 / Titel 42801 Ansatz 254.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 199.330,44 € Abweichung -54.669,56 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stelle). Kapitel 3302 Kapitel 3302 / Titel 42811 Ansatz 449.000,00 € Beschäftigtenvertretungen Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 71.160,54 € Abweichung -377.839,46 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (Nichtinanspruchnahme von Beschäftigungspositionen zur Vertretung freigestellter Mitglieder der Arbeitnehmervertretungen). Kapitel 3303 Kapitel 3303 / Titel 42201 Ansatz 415.000,00 € Rechtsamt Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen Ist 342.761,78 € Abweichung -72.238,22 € Begründung: Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stelle). Kapitel 3304 Kapitel 3304 / Titel 42201 Ansatz 721.000,00 € Service Personal Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen Ist 812.771,61 € Abweichung 91.771,61 € Begründung: Mehrausgaben wegen der nicht im Ansatz veranschlagten Doppelbesetzung im Zusammenhang mit Altersteilzeit und der Ist-prozentualen Ansatzminderung zur Umsetzung der Personalfluktuation. 1 Kapitel 3304 / Titel 42821 Ansatz 765.000,00 € Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigte) Ist 545.960,29 € Abweichung -219.039,71 € Begründung: Veranschlagung entsprechend der Vorgabe nach Veranschlagungsleitlinie (Schreiben SenFin II D – HB 52-1/2010 vom 15.04.2011 – Anlage 8). Die Veranschlagungsleitlinie lag über dem tatsächlichen Bedarf. Nichtausgeschöpfte Mittel wurden basiskorrigiert. Kapitel 3305 Kapitel 3305 / Titel 37101 Ansatz 400.000,00 € Service Finanzen Pauschale Mehreinnahmen Ist 0,00 € Abweichung -400.000,00 € Begründung In diesem Titel wurden Einnahmen für den Verkauf von Forderungen im Rahmen des bezirklichen Projektes „Forderungsmanagement“ veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2013 wurde die Einbeziehung von Inkassounternehmen als Verwaltungshelfer bei der Beitreibung öffentlichrechtlicher Forderungen als Prozess vorbereitet. Dabei wurden dezentral zu bearbeitende Forderungen in der Schnittstelle Bezirkskasse zentralisiert und an einen durch Interessenbekundungsverfahren ausgewählten Verwaltungshelfer übertragen. Die dabei realisierten Einnahmen sind entsprechend Projektverlauf erst 2014 kassenwirksam geworden. Kapitel 3305 / Titel 42201 Ansatz 533.000,00 € Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen Ist 453.827,82 € Abweichung -79.172,18 € Begründung: Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unterjährige Umsetzung von Stellen ohne Mittelverlagerung). Kapitel 3307 Fachbereich Informationstechnik Alle Titel des Kapitels 3307 umfassen neben den eigenen Haushaltsmitteln des Fachbereiches Informationstechnik (FB IT) der Serviceeinheit Facility Management (SE FM) auch die Haushaltsmittel der einzelnen Fachbereiche des BA Marzahn-Hellersdorf, für deren Verwendung allein die Struktureinheiten verantwortlich zeichnen. Freigabe des Haushaltes erst ab dem 01.03.2013. Haushaltssperre gemäß § 41 Abs. 1 u. 2 LHO ab 20.08.2013 für IT-Titel. Haushaltssperre für das gesamte BA ab dem 04.10. 2013. Danach können nur Ausgaben im Sinne des § 89 VvB getätigt werden, was dazu führte, dass planmäßige Beschaffungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden konnten, bei denen der Nachweis der Unabdingbarkeit nicht erbracht werden konnte. 2 Kapitel 3307 / Titel 51143 Ansatz 413.000,00 € Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die IuK-Technik Ist 87.124,13 € Abweichung - 325.875,87 € Begründung: Mit der Umsetzung des Ergänzungsplanes 2013 wurden Ausgaben in Höhe von 77.500 € gesperrt, so dass für 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 335.500 € verfügbar waren. Aufgrund der Haushaltssperre konnte ein Großteil der IT-Ersatzbeschaffung ca. 217.376 € (PC, Monitor, Arbeitsplatzdrucker, Notebook) nicht beschafft werden. Mittel für Reparaturleistungen i.H. von ca. 31.000 € wurden nicht in Anspruch genommen. Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben im eigenen Fachbereich sowie fachübergreifend. Kapitel 3307 / Titel 540 60 Dienstleistungen für die verfahrensunabhängige IuK-Technik Ansatz 828.000 € Ist 505.802,86 € Abweichung - 322.197,14 € Begründung: In diesem Titel wurden mit dem Ansatz die Ausgaben für Software in Höhe von 204.000 € (Betriebssystem, Office-Pakete) eingestellt. Aufgrund der Haushaltssperre und der dadurch nicht erfolgten Beschaffung von Hardware aus dem Titel 51143 war die Beschaffung von Software hinfällig. Weitere wesentliche Einsparungen resultierten aus: - Wegfall Folgekosten, da Vertragsanpassungen (Standortanbindungen BüD u. Bibl): - Einsparungen bei den Verträgen zur Datennetzkopplung und zum Support: - Nichtabschluss von Serviceverträgen aufgrund der Haushaltssperre: - Nichtrealisierung Bandbreitenerweiterung aufgrund der gesperrten Mittel: - Einsparung von mobilen Zugängen: - Ausgaben für Support Exchange und Novell: - Zentral veranschlagte Mittel für das Projekt ProDiskurs: 23.500 € 20.900 € 15.400 € 10.700 € 16.000 € 13.700 € 18.000 € Die Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben im eigenen Fachbereich sowie fachübergreifend. Kapitel 3307 / Titel 540 85 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik Ansatz 681.500 € Ist 290.878,63 € Abweichung - 390.621,37 € Begründung: Durch Veränderung der Zuständigkeit (vom ITDZ an SenBildJugWiss) und zur Gewährleistung eines einheitlichen Verfahrensbetriebes von IT-Verfahren in den Jugendämtern (ISBJ) erfolgte die Abrechnung über interne Verrechnung, d.h. im Titel 54085 wurden 229.614 € gesperrt und im Titel 98101 außerplanmäßige Ausgaben in dieser Höhe zugelassen. Von den für ISBJ eingestellten Haushaltsmittel wurden darüber hinaus Mittel in Höhe von ca. 102.000 € nicht in Anspruch genommen. Des Weiteren wurden ca. 59.000 € für verschiedene Verträge nicht vollständig abgerufen (z. B. 12.000 € NOWI; 11.500 € MDE-Geräte/Wartung; 5.000 € SIDOK, 15.000 € AVA-Online, 5.000 € UDO; VetLeb FIS). Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben im eigenen Fachbereich sowie fachübergreifend. 3 Kapitel 3307 / Titel 981 01 Ansatz 0,00 € Allgemeine interne Verrechnung Ist 229.614,00 € Abweichung - 229.614,00 € Begründung: Übertragung der Haushaltsmittel für Dauerbetrieb und Pflege des IT-Fachverfahrens ISBJ an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wirtschaft aus Kapitel 3307, Titel 540 85. Durch Veränderung der Zuständigkeit (vom ITDZ an SenBildJugWiss) und zur Gewährleistung eines einheitlichen Verfahrensbetriebes von IT-Verfahren in den Jugendämtern (ISBJ) erfolgt die Abrechnung über interne Verrechnung, d. h. im Titel 540 85 wurden 229.614,00 € gesperrt und im Titel 981 01 außerplanmäßige Ausgaben in dieser Höhe zugelassen Kapitel 3307 / Titel 812 89 Ansatz 360.000,00 € Gerätetechnische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensunabhängige IuK-Technik Ist 111.774,44 € Abweichung - 248.225,56 € Begründung: Mit der Umsetzung des Ergänzungsplanes 2013 wurden Ausgaben in Höhe von 11.500 € gesperrt, so dass für 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 348.500 € verfügbar waren. Aufgrund der Haushaltssperren konnten planmäßige Beschaffungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, da teilweise der Nachweis der Unabdingbarkeit nicht erbracht werden konnte. Maßnahmen, die aufgrund der Haushaltssperre nicht oder nicht in vollem Umfang realisiert wurden: - Aktive Komponenten/Verkabelung, wie Erweiterung Gigabit-Backbone, Anpassung des Netzwerkmanagements - 55.509 € - Serverkonsolidierung Phase III - 32.302 € - Backup-System, Fortführung aus 2012 - 20.000 € Weitere Einsparungen waren: - Günstigere Finanzierung der Erneuerung Maintenance Novell - Upgrade Clientlizenzen (Umstellung auf Windows 7), bereits 2012 realisiert - Fachverfahren ALKIS - 22.413 € - 100.000 € - 6.500 € Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben im eigenen Fachbereich sowie fachübergreifend. Kapitel 3307 / Titel 813 89 Ansatz 83.000,00 € Gerätetechnische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik Ist 34.721,18 € Abweichung - 48.278,82 € Begründung: Mit der Umsetzung des Ergänzungsplanes 2013 wurden Ausgaben in Höhe von 8.500 € gesperrt, so dass für 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 74.500 € verfügbar waren. Die folgenden geplanten Maßnahmen wurden nicht oder nicht im vollen Umfang umgesetzt: - Erweiterung/Aktualisierung/Anpassung der Anwendersoftware - 18.700 € - Einführung einer berlinweit neuen Software für das ZsG und den KJGD - 11.079 € - Erweiterung Software Facilitymanagement - 10.000 € Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben fachübergreifend. 4 Kapitel 3308 Kapitel 3308 / Titel 11133 Ansatz 29.700,00 € Service Innere Dienste / Verwaltung Sonstige Entgelte Ist 275,00 € Abweichung - 29.425,00 € Begründung: Einzahlungen des Pächters der Kantine in der Premnitzer Str. 9 für außer Haus Essen wurden nicht getätigt, der Vorgang liegt beim Rechtsamt zur weiteren Bearbeitung. Kapitel 3308 / Titel 12401 Ansatz 421.000,00 € Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume Ist 241.887,69 € Abweichung - 179.112,31 € Begründung: Geringere Mieteinnahmen durch: - Kündigung Mietvertrag im Objekt Etkar-Andre´-Str. 8; - Beendigung des Mietvertrages für Objekt Wörlitzer Str. 3a; - Kündigung Mietvertrag im Objekt Premnitzer Str. 5/7 zum 01.04.13; - Rückzahlungen von BK-Vorauszahlungen gemäß BK-Abrechnungen. Kein Zahlungseingang durch Kantinenpächter der Kantine im Objekt Premnitzer Str. 9 und damit Mindereinnahmen. Der Vorgang liegt beim Rechtsamt zwecks Klage. Kapitel 33 08 / Titel 51101 Ansatz 570.000,00 € Geschäftsbedarf Ist 498.194,14 € Abweichung - 71.805,86 € Begründung: Die Verhängung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 Abs. 1 und 2 LHO am 04.10.2013 führte dazu, dass nur unbedingt notwendige Ausgaben getätigt wurden, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Bezirksverwaltung erforderlich waren. Daraus resultierten Minderausgaben (insbesondere) bei den Ausgaben für den allgemeinen Bürobedarf in Höhe von ca. 5.200 €. Geringere Aufwendungen gab es auch für Vordrucke. Hier konnten Einsparungen in Höhe von ca. 15.100 € erzielt werden, da insbesondere der Jahresbedarf für das VetLeb-Amt geringer ausfiel als geplant. Auch die geplanten Ausgaben für Postgebühren und Fahrkosten wurden nicht in voller Höhe benötigt. Hier gab es Einsparungen in Höhe von ca. 11.100 €. Das Postaufkommen ist rückläufig und schwer planbar. Auch der Fahrscheinverbrauch und die Aufwendungen für Wegstreckenentschädigungen sind schlecht planbar. Die jährlichen Tariferhöhungen bei der BVG fanden bereits Berücksichtigung. Die planmäßigen Verwaltungsausgaben/Sachmittel BuT – Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Höhe von 37.100 € wurden nicht abgerufen. Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben fachübergreifend. Kapitel 33 08 / Titel 51701 Ansatz 1.817.000,00 € Bewirtschaftungsausgaben Ist 1.883.894,04 € Abweichung + 66.894,04 € Begründung: Bei der Ermittlung des Ansatzes wurde eine Preissteigerung von 0,5 % berücksichtigt. Die folgende Untersetzung zeigt die wesentlichen Abweichungen der einzelnen Kostenarten: 5 noch Kapitel 33 08 / Titel 51701 Fernwärme: Minderausgaben: - 13.144,53 € Abgabe des Objektes Schwarzburger Str. 8 zum 01.01.2012 ins Finanzvermögen. Schneebeseitigung: Mehrausgaben: + 47.609,75 € Abschluss neuer Winterdienstverträge ab 01.11.2011. Im Vertrag wurde zusätzlich zum Grundpreis ein Arbeitspreis je Einsatztag vereinbart, der zu höheren Kosten führte. Aufgrund des strengen Winters waren 49 Einsatztage erforderlich. Energie: Mehrausgaben: + 15.224,96 € Abgabe Schwarzburger Str. 8 zum 01.01.2012 ins Finanzvermögen (ca. 5.200 € Einsparung). Zum 01.01.2013 war ein neuer Stromvertrag gültig. Wasser, Niederschlags- u. Abwasser: Minderausgaben: - 46.052,63 € - Abgabe Schwarzburger Str. 8 zum 01.01.2012 ins Finanzvermögen (ca. 7.200 €) - Schließung Anschluss Premnitzer Str. 3/4/5-7/9 zum 27.11.2012 (ca. 5.000 €) - Rückerstattung überhöhter Trinkwassertarife für 2012 durch BWB (ca. 5.000 €) - Preissenkung Niederschlagswasser 2013 um 3,8 % (ca. 1.500 €) - geringerer Verbrauch in den BDG im Jahr 2013 gegenüber 2010 Hausreinigung, Desinfektion: Mehrausgaben: Es erfolgte keine Lamellenreinigung in den BDG (ca. 3.000 € Einsparung). Tariferhöhungen führten zu höheren Reinigungskosten. + 3.806,81 € Steuern, Versicherungen: Minderausgaben: - 6.290,91 € - Abgabe Schwarzburger Str. 8 zum 1.1.2012 ins Finanzvermögen (ca. 2.500 € Einsparung) - Premnitzer Str.9: keine Zahlung einer Kapitalertragssteuer, Gutschrift für Körperschaftssteuer für die Jahre 2011 und 2012, keine Zahlung einer Körperschaftssteuer (ca. 10.700 €) - Erhöhung der Versicherung 2013 um ca. 50 % durch Umstellen von Basisjahr 1914 auf Basisjahr 2000 (ca. 5.200 €) - Nachzahlung Elektronikversicherung für 2013 nach Aktualisierung (ca. 1.400 €) Sonstige Bewirtschaftungsausgaben: Mehrausgaben: + 64.724,64 € - Erhöhung der Tarife für das Wach- u. Sicherheitsgewerbe zum 1.1.2011, 1.3.2012, 1.1.2013 - Erforderliche Zusatzbewachung über mehrere Monate im Objekt Elsterwerdaer Platz 3 aufgrund der defekten Alarmanlage (5.855 €) - Zusätzliche Ausgaben für die Gewährleistung der Sicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen anlässlich der Bürgerversammlung zum Thema Flüchtlingsheim (3.331 €) - Reinigung von Schimmelpilz befallenen Akten des Stadtplanungsamtes (10.803 €) Kapitel 3308 / Titel 51900 Ansatz 374.000,00 € Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Ist 411.463,81 € Abweichung + 37.463,81 € Begründung: Die Ausgaben waren erforderlich für Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Wartungsleistungen in Bürodienstgebäuden. Mehrausgaben waren erforderlich durch Sofortmaßnahmen für den Brandschutz BDG EtkarAndre-Str. 8 entsprechend BA Vorlage 0547/IV. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von 75.000 € erfolgte aus dem Kapitel 59 50, Titel 984 00. Davon wurden jedoch nur 35.000 € benötigt, so dass 40.000 € zurückgeführt werden konnten. Auch für unabweisbare Wartungsmaßnahmen an baulichen Anlagen (Klimaanlage, LTA/Lüftungsanlage, SW-Hebeanlage/Schmutzwasserhebeanlage) waren Mehrausgaben notwendig. Zur finanziellen Deckung wurden dafür Einsparungen aufgrund von Streichungen bei IT-Beschaffungen durch die verhängte Haushaltssperre herangezogen. 6 Kapitel 3308 / Titel 81289 Ansatz 25.000,00 € Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensunabhängige IuK-Tecnik Ist 0,00 € Abweichung - 25.000,00 € Begründung: Die Verhängung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 Abs. 1 und 2 LHO am 04.10.2013 führte dazu, dass nur unbedingt notwendige Ausgaben getätigt wurden, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Bezirksverwaltung erforderlich waren. Die Erneuerung der TK-Anlage im Objekt Peter-Huchel-Str. 39 konnte zunächst aufgrund von personellen Engpässen im Fachbereich IT und dann wegen Fehlen des Nachweises der Unabdingbarkeit der Maßnahme nicht realisiert werden. Minderausgaben wurden eingesetzt zum Ausgleich von Mehrausgaben fachübergreifend. Kapitel 3330 Kapitel 3330/ Titel 42801 Ansatz 104.000,00 € Geschäftsbereich 3 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 42.839,02 € Abweichung -61.160,98 € Begründung: Geschäftsbereich Jugend und Familie sowie Weiterbildung und Kultur: Sperrung freier Mittel zugunsten von Mehrausgaben im Kapitel 4720 Titel 51701. Entgegen der Ansatzplanung sind Personalkosten nicht im Titel 42801 sondern im Titel 42201 angefallen. Kapitel 3350 Kapitel 3350 / Titel 42801 Ansatz 107.000,00 € Geschäftsbereich 5 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 41.249,32 € Abweichung -65.750,68 € Begründung: Geschäftsbereich Gesundheit und Soziales: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stelle). Kapitel 3390 Kapitel 3390 / Titel 42201 Ansatz 1.000,00 € Personalüberhang Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen Ist 65.221,11 € Abweichung 64.221,11 € Begründung: Veranschlagung eines Merkansatzes, da ab 2012 entstandene Überhänge selbst zu finanzieren. 7 Einzelplan 35 Bürgerdienste Kapitel 3511 Bürgeramt Kapitel 3511 / Titel 11105 Ansatz 75.000,00 € Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung Ist 47.274,82 € Abweichung -27.725,18 € Begründung: In diesem Kapitel werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung nachgewiesen, insbesondere für die Vornahme von Beglaubigungen und Vervielfältigungen sowie für die Erteilung von Melderegisterauskünften. Die Anzahl der Beglaubigungen sank um 30%, die Anzahl der gebührenpflichtigen Melderegisterauskünfte sank um 55%. Kapitel 3511 / Titel 11152 Ansatz 800.000,00 € Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften Ist Abweichung 700.355,40 € -99.644,60 € Begründung: In diesem Kapitel werden Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften z. B. für die Ausstellung vorläufiger und endgültiger Personalausweise abgebildet. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl der beantragten Personalausweise und vorläufigen Personalausweise um 25%, eine mögliche Ursache ist der vielfach vorgezogene Umtausch in den neuen Personalausweis im Vorjahr. Kapitel 3511 / Titel 11153 Ansatz 800.000,00 € Gebühren nach Bundesrecht Ist 649.859,97 € Abweichung -150.140,03 € Begründung: Hier werden Gebühren nach Bundesrecht z. B. für die Ausfertigung von Pässen, vorläufigen Pässen, Kinderausweisen, die Vereinnahmung des Bezirksanteiles der Gebühren für KfzZulassungsangelegenheiten sowie Ausländerangelegenheiten und des Gebührenanteiles für die Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachgewiesen. Die Mindereinnahmen ergaben sich insbesondere aus dem Rückgang der beantragten Pässe um 18% sowie aus dem Rückgang der nachgefragten Dienstleistungen KfzZulassungsangelegenheiten um 25% sowie Ausländerangelegenheiten um 55% sowie der Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister um 14%. Kapitel 3511/ Titel 42801 Ansatz 1.293.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 1.186.323,20 € Abweichung -106.676,80 € Begründung: Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (Langzeiterkrankungen). 8 Kapitel 3511 / Titel 51101 Geschäftsbedarf Ansatz 1.000.000,00 € Ist 879.098,54 € Abweichung -120.901,46 € Begründung: Hier werden die Kosten für die Bundesdruckerei für Pässe und Personalausweise nachgewiesen. Die Ausgaben stehen in unmittelbaren Zusammenhag mit den erwirtschafteten Einnahmen im Kapitel 3511 Titel 11152 und Titel 11153 aus Gebühren für die Personalausweise und die Pässe. Da hier jeweils Mengenrückgänge und daraus resultierende Einnahmerückgänge zu verzeichnen waren sind auch die entsprechenden Ausgaben rückläufig. Kapitel 3512 Kapitel 3512 / Titel 11105 Standesamt Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung Ansatz 270.000,00 € Ist 197.047,21 € Abweichung -72.952,79 € Begründung: Mit der Änderung des Personenstandsrechts (PStR) zum 01.01.2009 werden gemäß § 72 des PStR-Gesetzes Gebühren und Auslagen nach Maßgabe von Landesrecht erhoben, d.h. die Festsetzung von kostenpflichtigen Tatbeständen sowie der Tarife werden durch Landesrecht geregelt. Dadurch erfolgt der Nachweis sämtlicher im Standesamt erhobenen Gebühren in diesem Titel. Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin und damit die neuen, landesrechtlichen, höheren Gebühren, traten am 28.11.2010 in Kraft. Die Einnahmen in diesem Titel sind im gleichen Umfang wie in den Haushaltsjahren 2011, dem ersten Jahr, in dem erhöhte Gebühren erhoben wurden, und 2012 erzielt worden. Bei Aufstellung des Haushaltsplanes waren die Auswirkungen der Gebührenerhöhungen noch nicht in vollem Umfang absehbar, so dass die Planung des Ansatzes noch nicht auf Erfahrungswerte basieren konnte und zu hoch erfolgte. Kapitel 3513 Kapitel 3513/ Titel 42811 Ansatz 0,00 € Wahlamt Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 105.133,76 € Abweichung 105.133,76 € Begründung: Zusätzlicher Personalbedarf im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl und dem Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung. Der Ausgleich erfolgte im Rahmen der Basiskorrektur. Kapitel 3513 / Titel 54057 Ansatz 60.000,00 € Wahlen Ist 90.078,18 € Abweichung 30.078,18 € Begründung: In diesem Titel werden die Ausgaben für Sachmittel im Rahmen der Bundestagswahl am 22.09.2013 und des Volksentscheides „Neue Energie“ am 03.11.2013 nachgewiesen. Der 9 noch Kapitel 3513 / Titel 54057 Volksentscheid „Neue Energie“ konnte bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt werden, da dieser Plebiszit zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht bekannt war und somit anfallende Kosten nicht planbar waren. Kapitel 3520 Kapitel 3520 / Titel 11155 Ansatz 589.000,00 € Ordnungsamt Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen Ist 716.448,10 € Abweichung 127.448,10 € Begründung: Die Ansatzplanung erfolgte aufgrund des Ist 2011. Es konnten jedoch mehr Gebühren nach Bundesrecht für Sondergenehmigungen der Straßenverkehrsbehörde eingenommen werden. Hauptgrund liegt in der Änderung der Sondernutzungsgebührenordnung sowie eine Änderung der Wertstufe für mehrere Straßen, was mit einer Erhöhung der Gebühren einherging. Kapitel 3520 / Titel 11201 Ansatz 590.000,00 € Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder Ist 564.148,66 € Abweichung - 25.851,34 € Begründung: Im Titel 11201 wurden Verwarnungs- und Bußgelder nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten inklusive der Nebenforderungen wie Gebühren und Auslagen für die - Verkehrsordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr (Verrechnung von der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei), - Sicherstellung der Ordnung/Sauberkeit im öffentlichen Raum (entsprechend Verwarnungsgeldkatalog), - sonstige Ordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr, - Ordnungswidrigkeiten gemäß Tatbestandskatalog, - Ordnungswidrigkeiten Tiefbau, - sonstige Ordnungswidrigkeiten gemäß Zuständigkeit (z.B. Jugendschutz, Haus- und Nachbarschaftslärm, Schule) nachgewiesen. Die Ansatzplanung erfolgte aufgrund des Ist 2011. Die Mindereinnahmen sind das Resultat von Personalveränderungen im Außendienst z.B. auch in Umsetzung von Maßnahmen für langzeiterkrankte Mitarbeiter/innen. Gleichzeitig war die Geldannahmestelle des Ordnungsamtes teilweise nicht besetzt wegen Dauererkrankung. Zum Ende des Jahres wurde die Berechtigung zur Bargelderhebung im Außendienst aufgrund der Empfehlung des Rechnungshofes abgeschafft. Die Einnahmen gliedern sich wie folgt auf: - Verkehrsordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr (Verrechnung von der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei): 469.748,70 EUR (2012: 505.508,38 EUR 2011: 552.643,30 EUR) - Direkte Einnahmen des Außendienstes (Bar sowie Überweisungen): 1.075,00 EUR (2012: 1.665,00 EUR; 2011: 3.379,00 EUR) - Bareinnahmen Lebensmittelkontrolle und Veterinäre: 910,00 EUR (2012: 704,00 EUR; 2011: 1.185,00 EUR 2009: 1.935,00 EUR) - Einnahmen aus Bußgeldern, schriftlichen Verwarnungen und Zwangsgeldern: 92.414,96 EUR (2012: 90.734,30 EUR; 2011: 100.303,48 EUR) 10 Kapitel 3520 / Titel 42201 Ansatz 594.000,00 € Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen Ist 540.640,79 € Abweichung - 53.359,21 € Begründung: Abweichend besetzte Planstellen mit Tarifbeschäftigten. Finanzierung erfolgt aus dem Titel 42801. Kapitel 3520 / Titel 42801 Ansatz 2.498.100,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 2.625.968,76 € Abweichung 127.868,76 € Begründung: Nachbesetzung von Beamtenstellen mit Tarifbeschäftigten, Langzeiterkrankungen. Kapitel 3520 / Titel 51101 Ansatz 35.000,00 € Geschäftsbedarf Ist 9.156,96 € Abweichung - 25.843,04 € Begründung: Einige geplante Ersatz- und Neubeschaffungen aufgrund rechtlicher Vorgaben in Umsetzung der Einführung des Qualitätsmanagement-Systems in der Lebensmittelüberwachung (z. B. BALVI mobil) aber auch in der Veterinärverwaltung wurden nicht in vollem Umfang realisiert. Der zur Betreibung notwendige Geschäftsbedarf musste nicht im entsprechenden Umfang organisiert werden. Auch die für den Außendienst geplante komplette Neuausstattung mit Neugeräten zur Erfassung sowie Beweissicherung konnten mit geringeren Mitteln durchgeführt werden. In der Planung wurde vom Fachbereich für diesen Zweck Haushaltsvorsorge getroffen. Bedingt durch die ergangene Haushaltssperre wurden nur die zwingend notwendigen Ausgaben getätigt. Kapitel 3520 / Titel 51140 Ansatz 64.000,00 € Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Ist 3.920,88 € Abweichung - 60.079,12 € Begründung: Mit der Planung waren umfangreiche Ersatz- und Neubeschaffungen aufgrund rechtlicher Vorgaben in Umsetzung der Einführung des Qualitätsmanagement-Systems in der Lebensmittelüberwachung aber auch in der Veterinärverwaltung notwendig. Für den Außendienst war eine Neuausstattung mit Technik zur Erfassung aber auch Beweissicherung geplant. Verzögerungen bei notwendigen berlinweiten Festlegungen sowie durch den extrem sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln, wurden nur die unbedingt notwendigen Ausgaben für Geräte und Ausstattungen getätigt, entsprechend den Festlegungen der erfolgten Haushaltssperre. Die Mittel für die Etablierung von BALVI mobil für die Planprobenahme wurde von SenGesUmV übernommen. In der Planung wurde vom Fachbereich für diesen Zweck Haushaltsvorsorge getroffen. 11 Kapitel 3520 / Titel 51403 Ansatz 79.000,00 € Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen Ist 49.310,30 € Abweichung - 29.689,70 € Begründung: Bedingt durch die Fahrbelastung bei den KFZ für die Planprobenehmer wurde mit erheblich mehr Reparaturen gerechnet. Angekündigte Gesetzesänderungen hätten umfangreiche Umbauten in den Probenehmer-KFZ zur Folge gehabt. Diese Änderungen erfolgten nicht im erwarteten Umfang. Durch den extrem sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln, wurden nur die unbedingt notwendigen Ausgaben für die Fahrzeuge getätigt, entsprechend den Festlegungen der erfolgten Haushaltssperre. 12 Einzelplan 37 Bildung, Schule, Kultur Kapitel 3702 Integrierte Sekundarschulen Kapitel 3702 / Titel 51701 Ansatz 1.280.000,00 € Bewirtschaftungsausgaben Ist 1.438.685,02 € Abweichung 158.685,02 € Begründung: Mehrbedarf für Winterdienst und Gas (langer kalter Winter) und Preissteigerungen (Strom, Straßenreinigung, Müll und Versicherung sowie Tariferhöhungen bei Reinigung). Die Mehrkosten beim Winterdienst entstanden auch durch die Neuausschreibung der Leistungen im Jahr 2012 durch das Landesverwaltungsamt. Seit 2013 erfolgt die Berechnung nach Einsatztagen. Der lange Winter bis April führte dadurch zu hohen Kosten. Kapitel 3702 / Titel 52507 Ansatz 97.000,00 € Lernmittel Ist 148.792,74 € Abweichung 51.792,74 € Begründung: Aufgrund von Rahmenplananpassungen kam es zu einem erhöhten Bedarf an Lernmitteln in den integrierten Sekundarschulen. Der Ausgleich für den Mehrbedarf erfolgte aus dem Titel 52509 gleiches Kapitel und aus den Rücklagen der Schulen. Kapitel 3702 / Titel 52509 Ansatz 300.000,00 € Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inklusive der IuKTechnik in Schulen Ist 268.007,81 € Abweichung -31.992,19 € Begründung: In den Vorjahren wurden entsprechend den Vorgaben des Senates die Lehrmittel für die Integrierten Sekundarschulen (ISS) beschafft. Die dadurch entstandenen Minderausgaben wurden zum Ausgleich für den erhöhten Bedarf bei den Lernmitteln-Titel 52507 verwendet. Kapitel 3703 Kapitel 3703 / Titel 11110 Ansatz 100.000,00 € Gemeinschaftsschulen Kostenbeteiligung nach dem TKBG für Kinder in außer unterrichtlichen schulischen Betreuungsangeboten Ist 0,00 € Abweichung -100.000,00 € Begründung: Die anfallenden Einnahmen werden derzeit im Kapitel 3736 Titel 11110 erfasst. 13 Kapitel 3703 / Titel 51420 Ansatz 75.000,00 € Beköstigung Ist 105.000,00 € Abweichung 30.000,00 € Begründung: Um die Qualität des Schulessens zu erhöhen wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Absprache mit den Bezirken und den Caterern der Portionspreis von 2,10 € auf 2,50 € ab dem 01.08.2013 erhöht. Diese Preiserhöhung und die gestiegenen Schülerzahlen führten zu Mehrausgaben für die Beköstigung in den Gemeinschaftsschulen. Kapitel 3703/ Titel 51701 Ansatz 124.000,00 € Bewirtschaftungsausgaben Ist 196.108,07 € Abweichung 72.108,07 € Begründung: Mehrbedarf für Winterdienst und Gas (langer kalter Winter) und Preissteigerungen (Strom, Straßenreinigung, Müll und Versicherung sowie Tariferhöhungen bei Reinigung). Die Mehrkosten beim Winterdienst entstanden auch durch die Neuausschreibung der Leistungen im Jahr 2012 durch das Landesverwaltungsamt. Seit 2013 erfolgt die Berechnung nach Einsatztagen. Der lange Winter bis April führte dadurch zu hohen Kosten. Kapitel 3711 Kapitel 3711 / Titel 11120 Ansatz 450.000,00 € Volkshochschule Entgelte für Bildungsangebote Ist 424.240,06 € Abweichung - 25.759,94 € Begründung: Die durch die VHS nicht erbrachten Einnahmen haben sich gegenüber 2012 um 6.320,25 € verringert. Die Teilnehmer/-innen haben sich von 10.535 auf 10.998 erhöht. Die nicht erbrachten Einnahmen sind auf die hohe Zahl der personenbezogenen Ermäßigungen an Volkshochschulkursen zurückzuführen. Von den 10.998 Teilnehmer/-innen waren 1.224 Ermäßigungsberechtigte mit 50% Ermäßigung und 28.136 Belegungs-UE (Unterrichtseinheiten). Weiterhin waren 1.565 Teilnehmer/-innen in den Kursen „Deutsch als Fremdsprache“ mit 75% Ermäßigung und 122.213 Belegungs-UE. Kapitel 3711 / Titel 28290 Ansatz 8.000,00 € Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke Ist 217.101,81 € Abweichung 209.101,81 € Begründung: Diese Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben in den Titeln 42790, 52592 und 54690. Die Mehreinnahmen ergeben sich aus Zuwendungen vom: - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Integrationskurse 212.674,81 € - für Kurse nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes 4.427,00 € Ist Ausg. 217.101,81 € Ansatz - 8.000,00 € 209.101,81 € 14 Kapitel 3711 / Titel 42701 Ansatz 666.000,00 € Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Ist 614.530,75 € Abweichung - 51.469,25 € Begründung: Von 1.520 geplanten Kursen konnten wegen mangelnder Teilnehmerzahl 363 Kurse nicht durchgeführt werden und fielen aus. Das entspricht 23 % der geplanten Kurse. Kapitel 3711 / Titel 42790 Ansatz 1.000,00 € Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen Einnahmen Ist 222.245,88 € Abweichung 183.064,08 € Begründung: Die Summe ergibt sich aus Zuwendungen von Titel 28290 - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Kurse „Deutsch als Zweitsprache“ - Kinder- und Jugendplan des Bundes für Kurse der politischen Jugendbildung Ist: Rest Rechnungsjahr: Gesamt-Ist abzügl. Reste Vorjahr abzügl. Ansatz Abweichung Kapitel 3711/ Titel 42801 Ansatz 354.000,00 € 175.928,15 € 7.792,68 € 183.720,83 € 38.525,05 € 222.245,88 € -38.181,80 € -1.000,00 € 183.064,08 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 458.591,96 € Abweichung 104.591,96 € Begründung: Doppelbesetzungen im Rahmen der Altersteilzeit Freizeitphase und befristete Anschlussbeschäftigung an die Ausbildung. Kapitel 3711 / Titel 51701 Ansatz 126.000,00 € Bewirtschaftungsausgaben Ist 152.826,42 € Abweichung -26.826,42 € Begründung: Erhöhter Bedarf wegen tariflichen Erhöhungen in den Wachschutz-, Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen sowie weitere Erhöhungen in den Bewirtschaftungskosten, wie Strom, Hausmüll, Straßenreinigung, Fernwärme und Winterdienst. 15 Kapitel 3712 Kapitel 3712 / Titel 11124 Ansatz 458.000 € Musikschule Entgelte für Instrumental- und Vokalunterricht Ist 511.973,94 € Abweichung 53.973,94 € Begründung: Mit dem Beschluss der Konzeption zur Neuausrichtung der Musikschule BA-Vorlage Nr. 1362/III) wurde eine deutliche Erhöhung der Schülerzahlen verbindlich festgeschrieben. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Unterrichtsangebot erheblich erweitert und die Einnahmen konnten deutlich gesteigert werden. Kapitel 3712 / Titel 11190 Ansatz 0,00 € Zweckgebundene Einnahmen aus Entgelten Ist 25.836,12 € Abweichung 25.836,12 € Begründung: Das Unterrichtsangebot im Bereich „Kooperationen mit Schulen und Einrichtungen“ konnte deutlich ausgebaut werden. Daher resultieren gestiegene Einnahmen. Kapitel 3712 / Titel 42701 Ansatz 858.000,00 € Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Ist 974.870,00 € Abweichung 116.870,00 € Begründung Sicherung des Schüleraufwuchses der Hans-Werner-Henze-Musikschule und Finanzierung der Honorarerhöhung ab 01.08.2013 durch Bereitstellung zusätzlicher Honorarmittel im Rahmen des Ergänzungsplanes 2013. Kapitel 3712 / Titel 42791 Ansatz 0,00 € Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Einnahmen Ist 25.836,12 € Abweichung 25.836,12 € Begründung Die Ausgaben sind zweckgebunden für „Kooperation mit Schulen und Einrichtungen“ in Höhe der dafür eingegangenen Einnahmen im Titel 11190 zu verwenden. Kapitel 3712/ Titel 42801 Ansatz 438.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 316.734,34 € Abweichung -121.265,66 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (abweichende Finanzierung aus dem Kapitel 3711, unbesetzte Stelle). 16 Kapitel 3721 Kapitel 3721 / Titel 68406 Ansatz 280.000,00 € Kulturamt Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen Ist 165.000,00 € Abweichung 115.000,00 € Begründung: Im Ergebnis der HH-Beratungen zur Aufstellung des Ergänzungsplanes 2013 wurde festgestellt, dass der geplante Eigenanteil Schloss Biesdorf nicht benötigt wird. Diese Einsparung wurde für die Miete der Bibliotheken Kaulsdorf Nord und Erich-Weinert bei 3723/51801 eingesetzt, da im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt worden sind. (Festlegungsprotokoll zu den HH-beratungen zum Ergänzungsplan 2013 vom 02.11.12). Kapitel 3721 / Titel 71503 Ansatz 200.000,00 € Anbau Rettungswege und Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen KulturGut, Alt-Marzahn 23 Ist 0,00 € Abweichung - 200.000,00 € Begründung: Die Baumaßnahme war Bestandteil der Investitionsplanung 2013-2017. Für diese Baumaßnahme konnten jedoch Fördermittel aus Zukunftsinitiative Stadtteil Stadtumbau Ost zur Verfügung gestellt werden. Die in 2013 im Bezirkshaushalt eingestellten Haushaltsmittel wurden somit nicht mehr benötigt. Im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2013 verwendete man diese Haushaltsmittel für Mehrbedarfe anderer Investitionsmaßnahmen. Kapitel 3723 Kapitel/Titel 3723 / 12401 Ansatz 47.000,00 € Bibliotheken Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume Ist 985,00 € Abweichung -46.015,00 € Begründung: Mindereinnahmen resultieren aus dem Verkauf des Objektes Helene-Weigel-Platz 4 zum 30.09.2012, somit Wegfall der Mieteinnahmen für die Teilobjekte „Berliner Volksbank und dem Eiscafe“. Kapitel/Titel 3723 / 51701 Ansatz 114.000,00 € Bewirtschaftungsausgaben Ist 71.870,92 € Abweichung -42.129,08 € Begründung: Minderausgaben entstanden durch den Verkauf des Objektes Helene-Weigel-Platz 4, somit Wegfall der Bewirtschaftungsausgaben (Strom, Fernheizung, Straßenreinigung, Wasser und Entwässerung, Grundstückssteuer, Gebäudeversicherung, Winterdienst) für die Teilobjekte „Berliner Volksbank und dem Eiscafe“. 17 Kapitel/Titel 3723/51801 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume Ansatz 282.000,00 € Ist 356.222,29 € Abweichung 74.222,29 € Begründung Angedacht war die Schließung der Bibliothek Kaulsdorf Nord zum 30.06.2012. Demzufolge wurden für die Bibliothek Kauldorf Nord für das HHJ 2013 keine Mittel eingestellt. Einer Schließung wurde nicht zugestimmt (siehe Protokoll der BVV vom 23.02.2013), so dass ein Mehrbedarf dringend notwendig wurde. Des Weiteren ist der FB seit Oktober 2012 Mieter des Objektes Erich-Weinert-Bibliothek am Helene-Weigel-Platz 4. Da dies in der Planaufstellung nicht berücksichtigt werden konnte, sind auch hier Mehrausgaben angefallen. Kapitel 3730 Kapitel 3730 / Titel 28103 Ansatz 0,00 € Schule Ersatz von Bewirtschaftungsausgaben Ist 44.496,87 € Abweichung 44.496,87 € Begründung: Nachzahlungen von Jugendwerk Aufbau Ost für Fernwärme. (Nossener Str. 87/89 bezieht die Fernwärme aus Nossener Str.85 und Golliner Str. 4-6 bezieht die Fernwärme aus Golliner Str. 2). Kapitel 3730/ Titel 42801 Ansatz 4.675.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 4.519.997,38 € Abweichung -155.002,62 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen, Langzeiterkrankungen). Kapitel 3730 / Titel 51701 Ansatz 3.002.000,00 € Bewirtschaftungsausgaben Ist 2.826.527,23 € Abweichung -175.472,77 € Begründung: Aus diesem Titel erfolgt die Zahlung für Fernwärme für alle Schulen. Minderausgaben durch geringere Jahresrechnungen für Fernwärme aus dem Jahr 2012 sowie durch den Abgang der Objekte Carola-Neher-Str. 61; Eugen-Roth-Weg 24; Schönnagelstr. 70 an den Bereich Sport und Mehrzweckgebäude Glambecker Ring 56 an Finanzvermögen. 18 Kapitel 3730 / Titel 51900 Ansatz 3.490.000,00 € Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Ist 3.280.152,15 € Abweichung -209.847,85 Begründung: In der ZIS-Stadtumbaumaßnahme - Sanierung und Anbau K.-F.-Friesen OS - wurden Planungskosten des Gebäudeplaners als nicht förderfähig anerkannt. Der Fachbereich Bauen der Serviceeinheit Facility Management war davon ausgegangen, dass bereits bezahlte Rechnungen wieder zurückgezahlt werden müssen und hat die Mittel in der baulichen Unterhaltung im Haushaltsjahr 2013 vorgehalten. Trotz mehrfacher Nachfrage hat sich der Fördermittelgeber jedoch nicht platziert, wohin die Mittel zurückfließen sollen. So konnte keine Auszahlung erfolgen. Kapitel 3730 / Titel 63621 Ansatz 1.050.000,00 € Beiträge an die Unfallkasse Ist 1.216.429,31 € Abweichung 166.429,31 € Begründung: Mehrkosten für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Unfallkasse. Die Kosten pro Schüler waren 2013 höher als bei der durch die Unfallkasse für 2013 vorgenommenen Vorschussberechnung. Außerdem wurden weniger Schulkinder berechnet, als 2013 tatsächlich eingeschult wurden. Mit BA-Vorlage 0338/IV vom 13.11.2012 wurde ein Betrag in Höhe von 197.000,00 € aus der Unfallkasse zur Umsetzung des Ergänzungsplanes entnommen, weil davon ausgegangen wurde, dass diese nicht benötigt würden. Dies bewahrheitete sich jedoch nicht. Des Weiteren mussten 23.029,31 € aus dem Jahre 2012 nachgezahlt werden. Kapitel 3730 / Titel 67215 Ansatz 1.000,00 € Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulausflüge Ist 131.991,32 € Abweichung 130.991,32 € Begründung: Zahlungen der Leistungen für die Mittagsverpflegung im Rahmen Bildung und Teilhabe (BuT). Bildung eines Merkansatzes in Höhe von 1.000 €. Der Ausgleich der Kosten erfolgte über die Basiskorrektur 2013. Kapitel 3730 / Titel 98103 Ansatz 0,00 € Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Förderung Ist 77.500,00 € Abweichung 77.500,00 € Begründung: Zuführung von Mitteln zur auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Serviceeinheit FacilityManagement für den Eigenanteil für die INKA-Lernwerkstatt in der Pusteblume-Grundschule Kastanienallee 118. 19 Kapitel 3733 Kapitel 3733 / Titel 35921 Ansatz 1.000,00 € Gymnasien Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben) Ist 30.000,00 € Abweichung 29.000,00 € Begründung: Entnahme von Rücklagen gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz für die Gymnasien. Ansatz von 1.000,00 € ist ein Merkansatz, der nicht planbar ist, wie viel Mittel die Schulen im Haushaltsjahr aus ihrer Rücklage benötigen. Kapitel 3733 / Titel 51910 Ansatz 60.000,00 € Kleiner Unterhaltungsbedarf Ist 31.917,46 € Abweichung -28.082,54 € Begründung: Aufgrund der Haushaltssperre wurden nur Reparaturen nach § 89 VvB beauftragt. Kapitel 3733 / Titel 52507 Ansatz 90.000,00 € Lernmittel Ist 119.396,88 € Abweichung 29.396,88 € Begründung: Ersatz von Schulbüchern nach langjähriger Nutzung in den Gymnasien. Kapitel 3733 / Titel 52509 Ansatz 209.000,00 € Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inklusive der IuK Technik in Schulen Ist 239.632,03 € Abweichung 30.632,03 € Begründung: Durch die Schaffung von Fachunterrichtsräumen im Otto-Nagel-Gymnasium und im Melanchthon-Gymnasium wurden mehr Unterrichtsmittel benötigt. Kapitel 3733 / Titel 81208 Ansatz 57.000,00 € Investive Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien in Schulen Ist 20.564,83 € Abweichung -36.435,17 € Begründung: Finanzielle Mittel wurden für dringend benötigte Fachraum-Ausstattung in dem Otto-NagelGymnasium nach Baumaßnahmen, sowie für die Beschaffung eines Fachraumtisches im Melanchthon-Gymnasium verwendet. 20 Kapitel 3735 Kapitel 3735 / Titel 51701 Ansatz 877.000,00 € Sonderschule Bewirtschaftungsausgaben Ist 770.956,89 € Abweichung -106.043,11 € Begründung: Minderausgaben durch die Aufgabe des Sonderschulstandortes in der Schönewalder Str. 9 und Weiternutzung durch die Kolibri-Grundschule. Kapitel 3736 Kapitel 3736 / Titel 11110 Ansatz 2.781.000,00 € Grundschule Kostenbeteiligung nach dem TKBG für Kinder in außer unterrichtlichen schulischen Betreuungsangeboten Ist 3.242.345,49 € Abweichung 461.345,49 € Begründung: Der Ansatz für das Jahr 2013 wurde auf der Grundlage der ermittelten Istwerte aus den Vorjahren gebildet. Gem. § 19 Schulgesetz wird die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern an Grundschulen angeboten, wenn entsprechend § 4 Abs. 2 des Kindertagesförderungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2009 und weiterer Gesetze vom 13.07.2011 ein Bedarf für eine solche Förderung besteht. Die Kostenbeteiligung bemisst sich gem. § 2 TKBG nach dem Einkommen der Kostenbeteiligungspflichtigen und dem jeweiligen Betreuungsmodul. Vor diesem Hintergrund ist eine genauere Bezifferung des Ansatzes in der Regel nicht möglich, da bei der Ansatzbildung pauschal von einer Anzahl von Kindern und einem pauschalen Betreuungsbedarf ausgegangen wird. Ferner trat im Juni 2012 das Gesetz zur Ganztagsbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 und für Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen in Kraft. Somit konnten verstärkt diese Kinder das Betreuungsangebot der ergänzenden Förderung nutzen, was zwangsläufig zu erhöhten Einnahmen geführt hat. Kapitel 3736 / Titel 11117 Ansatz 30.000,00 € Kostenbeteiligung für in Brandenburg betreute Kinder Ist 0,00 € Abweichung -30.000,00 € Begründung: Der o. g. Titel wird und wurde durch das Jugendamt bisher nicht bewirtschaftet. Die Einnahmen für diese Fälle wurden im Kapitel/Titel 3736/11110 erfasst. Kapitel 3736 / Titel 26105 Ansatz 250.000,00 € Kostenerstattung für Brandenburger Kinder in schulischen Betreuungsangeboten in Berlin Ist 361.246,21 € Abweichung 111.246,21 € Begründung: Grundlage ist der Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vom 21 noch Kapitel 3736 / Titel 26105 15. März 2002. Die höheren Einnahmen haben sich ergeben, da mehr Brandenburger Kinder einen Hortplatz in den Grundschulen Berlins in Anspruch genommen haben, als bei der Ansatzbildung vermutet. Kapitel 3736 / Titel 35921 Ansatz 1.000,00 € Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben) Ist 35.000,00 € Abweichung 34.000,00 € Begründung: Entnahme von Rücklagen gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz für die Grundschulen. Ansatz von 1.000,00 € ist ein Merkansatz, da erst nach Beendigung des laufenden Haushaltsjahres bekannt ist, wie viele Mittel die Schulen aus ihrem Budget nicht verausgaben werden und somit eine Zuführung an die Rücklagen erfolgt. Kapitel 3736 / Titel 51405 Ansatz 33.700,00 € Härtefallfonds Erstausstattung für Einzuschulende Ist 0,00 € Abweichung -33.700,00 € Begründung: Auf der Grundlage des Schreibens von der SenFin zur Fortschreibung der Globalsumme 2013 vom 21.09.2012 Pkt. 1.1.1 wurden die Mittel gesperrt. Grund dafür war, dass mit der Einführung des BuT und der damit verbundenen Finanzierung von Zuschüssen für das Mittagessen und dem Schulbedarf wurden sowohl der Härtefallfonds Mittagessen als auch das Starterpaket ersetzt. Kapitel 3736 / Titel 51420 Ansatz 1.925.000,00 € Beköstigung Ist 2.210.466,77 € Abweichung 285.466,77 € Begründung: Um die Qualität des Schulessens zu erhöhen wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Absprache mit den Bezirken und den Caterern der Portionspreis von 2,10 € auf 2,50 € ab dem 01.08.2013 erhöht. Diese Preiserhöhung und die gestiegenen Schülerzahlen führten zu Mehrausgaben für die Beköstigung in den Grundschulen. Kapitel 3736 / Titel 51421 Ansatz 1.000,00 € Leistungen für Bildung und Teilhabe – Mittagsverpflegung Schule Ist 32.328,49 € Abweichung 31.328,49 € Begründung: Zahlungen der Leistungen für die Mittagsverpflegung im Rahmen BuT. Es wurde ein Merkansatz in Höhe von 1.000 € gebildet. Der Ausgleich der Kosten erfolgte über die Basiskorrektur 2013. 22 Kapitel 3736 / Titel 51701 Ansatz 2.907.000,00 € Bewirtschaftungsaufgaben Ist 3.192.439,16 € Abweichung 285.439,16 € Begründung: Mehrbedarf für Winterdienst und Gas (langer kalter Winter) und Preissteigerungen (Strom, Straßenreinigung, Müll und Versicherung sowie Tariferhöhungen bei Reinigung). Zugang S 06 Schönewalder Str. 9, Neubau Max-Herrmann-Str. 5 und Parsteiner Ring 46 nach Sanierung. Kapitel 3736 / Titel 51910 Ansatz 250.000,00 € Kleiner Unterhaltungsbedarf Ist 223.408,01 € Abweichung -26.591,99 € Begründung: Aufgrund der Haushaltssperre wurden nur Reparaturen nach § 89 VvB beauftragt. Kapitel 3736 / Titel 52507 Ansatz 222.000,00 € Lernmittel Ist 361.115,43 € Abweichung 139.115,43 € Begründung: Die Mehrausgaben resultieren aus einem erhöhten Bedarf an Schulbüchern für Integrationskinder in Grundschulen und steigender Schülerzahlen im Grundschulbereich. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte aus dem Kapitel 3736 Titel 52509. Kapitel 3736 / Titel 52509 Ansatz 745.000,00 € Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inklusive der IuKTechnik in Schulen Ist 616.027,56 € Abweichung -128.972,44 € Begründung: Die Mittel wurden zum Ausgleich der Mehrkosten im Titel 52507 verwendet, da in diesem Titel erhöhter Bedarf an Schulbüchern infolge steigender Schülerzahlen sowie für Integrationskinder bestand. Kapitel 3736 / Titel 53405 Ansatz 243.000,00 € Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz Ist 334.770,79 € Abweichung 91.770,79 Begründung: In vier Grundschulen des Bezirkes mussten die Sporthallen aufgrund von Baumängeln gesperrt werden. Die Ausweichobjekte waren für die Schüler fußläufig und im Rahmen der vorgegebenen Zeit nicht erreichbar, so dass die Schüler von der Schule zu den entsprechenden Hallen mittels Busse transportiert wurden. Dieses war für die Absicherung des Sportunterrichtes und somit der Vermeidung von Unterrichtsausfall dringend notwendig. 23 Kapitel 3736 / Titel 71503 Ansatz 1.419.000,00 € Modernisierung und Umbau Schulgebäude Parsteiner Ring 46 Ist 1.272.368,46 € Abweichung -146.631,54 € Begründung: Minderausgaben durch Einsparungen aus Vergabegewinnen und Einsparungen in der Schlussabrechnung gegenüber den eingestellten Mitteln der Bauplanungsunterlage. Kapitel 3736 / Titel 81208 Ansatz 0,00 € Investive Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien in Schulen Ist 32.482,17€ Abweichung 32.482,17 € Begründung: Finanzielle Mittel wurden für dringend benötigte Fachraum-Ausstattung in der SelmaLagerlöf-Grundschule, sowie für ergänzende Ausstattungen in drei weiteren Grundschulen benötigt. Kapitel 3781 Kapitel 3781 / Titel 71400 Ansatz 358.000,00 € Freizeitforum Marzahn Sanierung und Grundinstandsetzung des Freizeitforum Marzahn Ist 842.921,66 € Abweichung 484.921,66 € Begründung: Die in den Vorjahren eingetretenen Bauverzögerungen insbesondere am Schwimmbecken haben zu einer Verschiebung des Mittelabflusses in das Haushaltsjahr 2013 geführt. Die Maßnahme ist baulich 2013 im Wesentlichen abgeschlossen worden. 24 Einzelplan 39 Soziales Kapitel 3910 Allgemeine soziale Dienste Kapitel 3910 / Titel 42201 Ansatz 1.989.000,00 € Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen Ist 1.643.971,53 € Abweichung -345.028,47 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen). Abweichend besetzte Planstellen mit Tarifbeschäftigten (Finanzierung aus Titel 42801). Kapitel 3910 / Titel 42801 Ansatz 3.864.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 3.777.473,99 € Abweichung -86.526,01 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen). Kapitel 3911 Kapitel 3911 / Titel 23133 Ansatz 2.197.000,00 € Leistungen nach SGB XII außerhalb von Einrichtungen Anteil des Bundes an Grundsicherungsleistungen Ist 13.732.341,26 € Abweichung 11.535.341,26 € Begründung: In diesem Titel wird der Anteil des Bundes an den Grundsicherungsleistungen nachgewiesen. Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin. Der prozentual festgelegte Erstattungsbetrag hängt gemäß § 46 a SGB XII von der Höhe der Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab. Der Bund erstattet für das Jahr 2013 einen Anteil von 75 v. H. Kapitel 3911 / Titel 63615 Ansatz 1.150.000,00 € Nichtstationäre Krankenhilfe Ist 1.031.178,59 € Abweichung -118.821,41 € Begründung: Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Leistungserbringung nach § 264 Abs. 7 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 werden den Krankenkassen die Aufwendungen, die ihnen durch die Übernahme der Krankenbehandlung entstehen, von den für die Hilfe zuständigen Sozialhilfeträgern vierteljährlich erstattet. Hier sind Ausgaben für Leistungen zur nichtstationären Krankenhilfe an Leistungsempfänger/-innen, die nicht krankenversichert sind, enthalten. 25 noch Kapitel 3911 / Titel 63615 Die Ist-Ausgaben 2013 sind trotz Unterschreitung des Ansatzes gegenüber dem Vorjahr um 212,5 T€ gestiegen. Die Ausgaben sind in ihrer Höhe nicht steuerbar. Generell wird das Budget für Krankenhilfeleistungen von der SenFin zweckgebunden zur Verfügung gestellt und entsprechend ansatzseitig untersetzt. Es erfolgte eine Basiskorrektur in Höhe der Ist-Kosten durch die SenFin. Kapitel 3911 / Titel 67126 Ansatz 13.157.000,00 € Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII und AsylbLG Ist 15.603.443,94 € Abweichung 2.446.443,94 € Begründung: Dieser Titel umfasst die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen außerhalb von Einrichtungen nach §§ 53 ff. SGB XII. Generelle Aussagen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für Maßnahmen der Eingliederungshilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen um 3,91 Mio. € gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 9,7 v. H. Der Ausgabenanstieg ist in der kontinuierlichen Fallzahlsteigerung und der Erhöhung der Kostensätze begründet. Gemäß Mengenabbildung in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erhöhte sich in 2013 die durchschnittliche monatliche Anzahl Leistungsberechtigter gegenüber dem Vorjahr um 135, das entspricht einer Steigerung von 8,1 v. H. Die Ausgaben für Maßnahmen der Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,75 Mio. € gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 12,6 v. H. Im Rahmen der Basiskorrektur durch die SenFin konnten die Mehrausgaben vollständig gedeckt werden. Kapitel 3911 / Titel 68105 Ansatz 12.105.000,00 € Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen Ist 15.627.798,68 € Abweichung 3.522.798,68 € Begründung: Es handelt sich um laufende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII an Leistungsempfänger außerhalb von Einrichtungen. Generelle Aussagen zu den Leistungen der Grundsicherung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen um 1,88 Mio. € gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 10,8 v. H. Der Ausgabenanstieg ist vor allem in der kontinuierlichen Steigerung der Anzahl der Empfänger/-innen dieser Leistungen aufgrund der demografischen Entwicklung begründet. Gemäß Mengenabbildung in der KLR erhöhte sich in 2013 die durchschnittliche monatliche Anzahl Leistungsberechtigter gegenüber dem Vorjahr um 338, das entspricht einer Steigerung von 9,7 v. H. Außerdem wurden die Regelbedarfsstufen zum 01.01.2013 fortgeschrieben. Die Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,68 Mio. € gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 12 v. H. Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. 26 Kapitel 3911 / Titel 68107 Ansatz 1.500.000,00 € Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und AsylbLG Ist 3.318.369,05 € Abweichung 1.818.369,05 € Begründung: Dieser Titel umfasst die Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII außerhalb von Einrichtungen. Generelle Aussagen zu den Leistungen der Hilfen zum Lebensunterhalt innerhalb und außerhalb von Einrichtungen: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für die Hilfen zum Lebensunterhalt innerhalb und außerhalb von Einrichtungen um 470,1 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 14,9 v. H. Der Ausgabenanstieg ist vor allem in der kontinuierlichen Steigerung der Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen begründet. Gemäß Mengenabbildung in der KLR erhöhte sich in 2013 die durchschnittliche monatliche Anzahl Leistungsberechtigter gegenüber dem Vorjahr um 163, das entspricht einer Steigerung von 12,3 v. H. Außerdem wurden die Regelbedarfsstufen zum 01.01.2013 fortgeschrieben. Die Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 466 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 16,3 v. H. Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. Kapitel 3911 / Titel 68128 Ansatz 13.209.000,00 € Hilfe zur Pflege nach SGB XII und AsylbLG Ist 13.022.261,88 € Abweichung -186.738,12 € Begründung: Es handelt sich um Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII an Leistungsempfänger außerhalb von Einrichtungen, insbesondere um häusliche Pflege. Generelle Aussagen zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen: Die Ist-Ausgaben für Maßnahmen der Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen 2013 sind gegenüber dem Vorjahr um 378,4 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 1,8 v. H. Der Ausgabenanstieg ist in der kontinuierlichen Fallzahlsteigerung und der Erhöhung der Kostensätze begründet. Gemäß Mengenabbildung in der KLR erhöhte sich in 2013 die durchschnittliche monatliche Anzahl Leistungsberechtigter gegenüber dem Vorjahr um 80, das entspricht einer Steigerung von 4,6 v. H. Die Ausgaben für Maßnahmen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 136 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 1,1 v. H. Kapitel 3911 / Titel 68162 Ansatz 1.866.000,00 € Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach SGB XII und AsylbLG Ist 2.042.360,25 € Abweichung 176.360,25 € Begründung: Es handelt sich um Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel des SGB XII außerhalb von Einrichtungen. 27 noch 3911 / Titel 68162 Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für Maßnahmen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb von Einrichtungen um 370,7 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 22,2 v. H. Ursächlich hierfür sind neben der Erhöhung der Kostensätze der Anstieg der durchschnittlichen monatlichen Anzahl Leistungsberechtigter in 2013 gemäß Mengenabbildung in der KLR um 40 (entspricht 15,5 v. H.). Im Rahmen der Basiskorrektur durch die SenFin konnten die Mehrausgaben vollständig gedeckt werden. Kapitel 3912 Kapitel 3912 / Titel 11936 Ansatz 250.000,00 € Leistungen nach SGB XII in Einrichtungen Rückzahlungen überzahlter Beträge aus Sozialhilfeleistungen Ist 112.246,45 € Abweichung - 137.753,55 € Begründung: Die Einnahmerealisierung ist abhängig von der Anzahl und der Höhe der Überzahlungen bei Sozialhilfeleistungen aus den Vorjahren, wie Unterbringungs- und Betreuungskosten, Heimkosten und sonstigen Überzahlungen an Hilfeempfänger. Sie sind nicht exakt planbar. Die Mindereinnahmen resultieren aus den tatsächlichen Rückzahlungen. Kapitel 3912 / Titel 23602 Ansatz 1.304.000,00 € Ersatz von Sozialhilfe durch Sozialversicherungsträger Ist 994.464,83 € Abweichung - 309.535,17 € Begründung: Hier sind Einnahmen nach §§ 102 ff. SGB X und § 114 SGB XII von Sozialversicherungsträgern (insbesondere von der gesetzlichen Rentenversicherung) etatisiert. Die Zahl und die Höhe der Kostenerstattungen von Sozialversicherungsträgern sind grundsätzlich von den tatsächlichen Einzelfällen abhängig. Die Mindereinnahmen entsprechen den realisierten Erstattungsansprüchen. Kapitel 3912 / Titel 63625 Ansatz 1.200.000,00 € Stationäre Krankenhilfe Ist 1.041.183,01 € Abweichung - 158.816,99 € Begründung: Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Leistungserbringung nach § 264 Abs. 7 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 werden den Krankenkassen die Aufwendungen, die ihnen durch die Übernahme der Krankenbehandlung entstehen, von den für die Hilfe zuständigen Sozialhilfeträgern vierteljährlich erstattet. Hier sind Ausgaben für Leistungen zur stationären Krankenhilfe an Leistungsempfänger/-innen, die nicht krankenversichert sind, enthalten. Die Ist-Ausgaben 2013 sind trotz Unterschreitung des Ansatzes gegenüber dem Vorjahr um 155,4 T€ gestiegen, das entspricht einer Erhöhung von 17,5 v. H. Diese Ausgaben sind nicht steuerbar. Das Budget für Krankenhilfeleistungen wird von der SenFin zweckgebunden zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Basiskorrektur an die Ist-Ausgaben angeglichen. 28 Kapitel 3912 / Titel 67116 Ansatz 7.626.000,00 € Stationäre Hilfe zur Pflege nach SGB XII und AsylbLG Ist 8.073.517,43 € Abweichung 447.517,43 € Begründung: Es handelt sich um Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII an Leistungsempfänger innerhalb von Einrichtungen, insbesondere um vollstationäre Hilfe zur Pflege. Die Ausgaben für Maßnahmen der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 242,3 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 3,1 v. H. Ursächlich hierfür sind neben dem bereits bei der ambulanten Pflege (3911/68128) getroffenen generellen Aussagen zu den Fallzahlsteigerungen auch die Erhöhung der Kostensätze. Im Rahmen der Basiskorrektur durch die SenFin konnten die Mehrausgaben vollständig gedeckt werden. Kapitel 3912 / Titel 67126 Ansatz 27.899.000,00 € Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII und AsylbLG Ist 28.655.099,62 € Abweichung 756.099,62 € Begründung: Dieser Titel umfasst die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen innerhalb von Einrichtungen nach §§ 53 ff. SGB XII. Generelle Aussagen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe wurden bereits im Kapitel 3911 getroffen. Die Ausgaben für Maßnahmen der Eingliederungshilfe innerhalb von Einrichtungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 2,16 Mio. € gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 8,1 v. H. Im Rahmen der Basiskorrektur durch die SenFin konnten die Mehrausgaben vollständig gedeckt werden. Kapitel 3912 / Titel 68105 Ansatz 0,00 € Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII in Einrichtungen Ist 3.675.897,03 € Abweichung 3.675.897,03 € Begründung: Gemäß Punkt 13 der Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 (Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2013 - HWR 2013) ersetzt der Titel 68105 ab dem Haushaltsjahr 2013 den bisherigen Titel 68115 für Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII in Einrichtungen. Die Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in und außerhalb von Einrichtungen werden ab dem Haushaltsjahr 2013 bei 68105 nachgewiesen, die Unterscheidung erfolgt über die Kapitel. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung erfolgte die Ansatzbildung noch im Titel 68115. Bei Betrachtung beider Titel ist festzustellen, dass die Ist-Ausgaben in Höhe von 74,1 T€ unter dem Ansatz liegen. Im Rahmen der Basiskorrektur durch die SenFin erfolgte eine Anpassung an die tatsächlich geleisteten Ausgaben. 29 Kapitel 3912 / Titel 68115 Ansatz 3.750.000,00 € Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII in Einrichtungen Ist 0,00 € Abweichung 3.750.000,00 € Begründung: Gemäß Punkt 13 der Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 (Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2013 - HWR 2013) ist der Titel 68115 ab dem Haushaltsjahr 2013 durch den Titel 68105 zu ersetzen. Damit werden die Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in und außerhalb von Einrichtungen ab dem Haushaltsjahr 2013 bei 68105 nachgewiesen, die Unterscheidung erfolgt über die Kapitel. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung war dieser Umstand noch nicht bekannt. Kapitel 3960 Kapitel 3960 / Titel 23105 Ansatz 25.474.000,00 € Leistungen nach SGB II -Grundsicherung für ArbeitssuchendeAnteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach SGB II Ist 36.148.201,02 € Abweichung 10.674.201,02 € Begründung: Die Höhe des Ansatzes entspricht der Einnahmevorgabe der SenFin, die im Zusammenhang mit einer prozentualen Beteiligung des Bundes nach § 46 SGB II an bestimmten Transferausgaben steht. Hierin enthalten sind die Anteile des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach SGB II in Abhängigkeit der in den Titeln 68108 und 68144 nachgewiesenen Ausgaben und die Beteiligung des Bundes an den Verwaltungs- und Transferausgaben für Bildung und Teilhabe (BuT). Nach § 46 Abs. 5-7 SGB II beteiligte sich der Bund im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 32,3 v. H. (2010: 23,0 v. H. sowie 2011 und 2012: 35,8 v. H.) an diesen kommunalen Leistungen. Die ausgewiesenen Einnahmen stellen auf diesen Tatbestand ab und weisen den Anteil aus, der dem Bezirk im Rahmen dieser Beteiligung zugeflossen ist. Kapitel 3960 / Titel 23607 Ansatz 0,00 € Erstattung von Einnahmen der Bundesagentur an kommunalen Träger für Leistungen nach dem SGB II Ist 1.751.557,20 € Abweichung 1.751.557,20 € Begründung: Hier werden die Tilgungen der darlehensweisen Übernahme der Kosten für Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten (z. B. Mietkautionen und Umzugskosten), Mietschulden, Wohnungserstausstattungen und Erstausstattungen für Bekleidung ausgewiesen. Es handelt sich um einen in 2011 neu eingerichteten Titel auf der Grundlage des 2011 eingeführten Bruttoprinzips (Buchung der Darlehenstilgungen auf eine gesonderte Einnahme-Buchungsstelle). Zum Zeitpunkt der Planaufstellung war dieser Umstand nicht bekannt. Kapitel 3960 / Titel 42231 Ansatz 2.326.000,00 € Bezüge der Beamten/Beamtinnen (Fremdfinanzierung) Ist 2.205.090,88 € Abweichung -120.909,12 € Begründung: Abbau des Stellenvolumens der kommunalen Stellen im Jobcenter Marzahn-Hellersdorf. 30 Kapitel 3960 / Titel 42830 Ansatz 4.902.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung) Ist 4,607.335,33 € Abweichung -294.664,67 € Begründung: Abbau des Stellenvolumens der kommunalen Stellen im Jobcenter Marzahn-Hellersdorf. Kapitel 3960 / Titel 63603 Ansatz 4.396.000,00 € Ersatz von Verwaltungsausgaben an die gemeinsamen Einrichtungen (KFA) Ist 5.680.513,59 € Abweichung 1.284.513,59 € Begründung: Grundlage für die in diesem Titel nachgewiesenen Erstattungen ist die zwischen der Regionaldirektion Berlin Brandenburg und der SenFin geschlossene Vereinbarung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB II über die Personalkostenerstattung für kommunale Beschäftigte in den gemeinsamen Einrichtungen und die Erstattung des kommunalen Finanzierungsanteils vom 22.10.2012, die rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Es wurde ein kommunaler Finanzierungsanteil in Höhe von 15,2 v. H. an den Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters (JC) vereinbart. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. Kapitel 3960 / Titel 67217 Ansatz 1.000,00 € Leistungen für Bildung und Teilhabe - mehrtägige Fahrten Schule Ist 553.833,78 € Abweichung 552.833,78 € Begründung: Es handelt sich um Leistungen nach dem BuT an den berechtigten Personenkreis gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II. Leistungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, an mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen und die Kosten für diese Klassenfahrten nicht aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) vollständig decken können. Es werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Mit der Einführung des BuT sind Ansprüche von Leistungsberechtigten entstanden, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung 2012/2013 in diesem Titel noch nicht absehbar waren. Gemäß Schreiben der SenFin über die Fortschreibung der Globalsummen 2012/2013 wurde lediglich ein Merkansatz veranschlagt. Die Ausgaben für mehrtägige Klassenfahrten wurden bis 2010 im Titel 68185 nachgewiesen. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. Kapitel 3960 / Titel 67221 Ansatz 1.000,00 € Leistungen für Bildung und Teilhabe - soziale und kulturelle Teilhabe Ist 122.334,52 € Abweichung 121.334,52 € Begründung: Es handelt sich um Leistungen nach dem BuT an den berechtigten Personenkreis gemäß § 28 Abs. 7 SGB II. Ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich kann u. a. berücksichtigt werden für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern 31 noch Kapitel 3960 / Titel 67221 (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten. Mit der Einführung des BuT sind Ansprüche von Leistungsberechtigten entstanden, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung 2012/2013 noch nicht absehbar waren. Gemäß Schreiben der SenFin über die Fortschreibung der Globalsummen 2012/2013 wurde lediglich ein Merkansatz veranschlagt. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. Kapitel 3960 / Titel 68108 Ansatz 250.000,00 € Zuschuss zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung an Auszubildende nach dem SGB II Ist 489.560,06 € Abweichung 239.560,06 € Begründung: Hier werden Leistungen gemäß § 27 Abs. 3 SGB II für Auszubildende nachgewiesen. Im Haushaltsjahr 2013 war durch Leistungsempfänger/-innen eine höhere Inanspruchnahme als in den Vorjahren zu verzeichnen. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. Kapitel 3960 / Titel 68131 Ansatz 1.000,00 € Leistungen für Bildung und Teilhabe - persönlicher Schulbedarf Ist 814.519,14 € Abweichung 813.519,14 € Begründung: Es handelt sich um Leistungen nach dem BuT an den berechtigten Personenkreis gemäß § 28 Abs. 3 SGB II. Es werden Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erbracht, die den leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern die Anschaffung von Gegenständen ermöglichen, die für einen geordneten Schulbesuch zwingend erforderlich sind. Die Leistungshöhe beträgt 70,00 € jeweils zum 01. August und 30,00 € jeweils zum 01. Februar eines Jahres. Mit der Einführung des BuT sind Ansprüche von Leistungsberechtigten entstanden, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung 2012/2013 noch nicht absehbar waren. Gemäß Schreiben der SenFin über die Fortschreibung der Globalsummen 2012/2013 wurde lediglich ein Merkansatz veranschlagt. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. Kapitel 3960 / Titel 68144 Ansatz 110.395.000,00 € Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach SGB II als laufende Leistung Ist Abweichung 111.660.653,58 € 1.265.653,58 € Begründung: Auf der Grundlage des SGB II werden die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) als laufende Leistung für die vorhandenen Bedarfsgemeinschaften gezahlt. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. 32 Kapitel 3960 / Titel 68152 Ansatz 1.400.000,00 € Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach SGB II als einmalige Leistung Ist - 18.037,44 € Abweichung - 1.418.037,44 € Begründung: Leistungen gemäß § 22 SGB II für Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten können als einmalige Leistungen durch den zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die systemseitige Vereinnahmung von Rückzahlungen / Erstattungen aus Vorjahren in dieser Buchungsstelle durch das Jobcenter führte durch Gegenrechnung im Ergebnis nicht zu Ausgaben, sondern zu Einnahmen. Die Zuweisung der SenFin entsprach nicht dem Buchungsverfahren des Jobcenters. Kapitel 3960 / Titel 68185 Ansatz 2.267.000,00 € Ausgaben für einmalige Beihilfen nach § 24 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 SGB II Ist 1.703.277,22 € Abweichung - 563.722,78 € Begründung: Hier werden Ausgaben für einmalige Beihilfen nach § 24 Abs. 3 SGB II, z. B. Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte und Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt nachgewiesen. Die Ausgaben wurden gemäß Vorgabe von der SenFin veranschlagt. Nach Neuregelung der Leistungen für BuT im Jahr 2011 werden u. a. die Ausgaben für mehrtägige Klassenfahrten auf einer neuen Haushaltsstelle abgebildet (siehe Titel 67217), was somit zur Verschiebung der Ausgaben zwischen diesen Titeln führte. Kapitel 3960 / Titel 86319 Ansatz 397.000,00 € Darlehen an Leistungsberechtigte nach SGB II Ist 2.226.309,83 € Abweichung 1.829.309,83 € Begründung: Hier werden Leistungen im Rahmen der Gewährung von Darlehen z.B. nach § 22 Abs. 6 SGB II (Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten) oder nach § 22 Abs. 8 SGB II (Mietschulden) nachgewiesen. Bis 2010 (Basis für die Mittelzuweisung 2012) erfolgte auf diesem Ausgabetitel auch die Abbildung der Darlehenstilgungen (Einnahmen), wodurch die tatsächlichen Ist-Ausgaben verringert wurden. Durch Schaffung eines entsprechenden Einnahmetitels (Titel 23607) wurde die Möglichkeit zum verursachungsgemäßen Buchen durch die Jobcenter verbessert, so dass Mehrausgaben zu verzeichnen sind. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. 33 Kapitel 3995 Kapitel 3995 / Titel 63625 Ansatz 260.000,00 € Allgemeine soziale Dienste - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Stationäre Krankenhilfe Ist 37.149,45 € Abweichung - 222.850,55 € Begründung: Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Leistungserbringung nach § 264 Abs. 7 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankversicherung vom 14.11.2003 werden den Krankenkassen die Aufwendungen, die ihnen durch die Übernahme der Krankenbehandlung entstehen, von den für die Hilfe zuständigen Sozialhilfeträgern vierteljährlich erstattet. Hier sind Ausgaben für Leistungen zur stationären Krankenhilfe an Leistungsempfänger/innen, die nicht krankenversichert sind, enthalten. Die Ist-Ausgaben 2013 sind gegenüber dem Vorjahr um 61,5 T€ gesunken. Diese Ausgaben sind nicht steuerbar. Das Budget für Krankenhilfeleistungen wird von der SenFin zweckgebunden zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Basiskorrektur an die Ist-Ausgaben angeglichen. Kapitel 3995 / Titel 67159 Ansatz 550.000,00 € Unterbringung als Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII und AsylbLG Ist 748.298,24 € Abweichung 198.298,24 € Begründung: Es handelt sich hierbei um die Kosten für Unterkünfte nach Tagessätzen, insbesondere für Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr um 123 T€ gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 19,7 v. H. Ursächlich hierfür ist die gestiegene Anzahl Anspruchsberechtigter auf Leistungen nach § 3 AsylbLG. Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. Kapitel 3995 / Titel 68107 Ansatz 2.130.000,00 € Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und AsylbLG Ist 2.388.306,15 € Abweichung 258.306,15 € Begründung: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 293 T€ gestiegen, das entspricht 14 v. H. Ursächlich für die Mehrausgaben sind die steigende Anzahl Leistungsberechtigter sowie die Erhöhung der Leistungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 18.07.2012. Das Urteil stellt fest, dass die Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG unzureichend und nicht verfassungskonform sind. Bis zur gesetzlichen Neuregelung hat das BVerfG eine Übergangsregelung getroffen, nach der die Grundleistungen in Anlehnung an das Regelbedarf-Ermittlungsgesetz zu bemessen sind. Die neue Höhe der Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG ergibt sich aus dem Rundschreiben II Nr. 04/2012. Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. 34 Kapitel 3995 / Titel 68134 Ansatz 54.000,00 € Barleistungen in Einrichtungen nach SGB XII und AsylbLG Ist 263.725,16 € Abweichung 209.725,16 € Begründung: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für die Barleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 150,3 T€ gestiegen. Ursächlich für die Mehrausgaben sind die steigende Anzahl Leistungsberechtigter sowie die Erhöhung der Leistungen durch das Urteil des BVerfG vom 18.07.2012. Das Urteil stellt fest, dass die Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG unzureichend und nicht verfassungskonform sind. Bis zur gesetzlichen Neuregelung hat das BVerfG eine Übergangsregelung getroffen, nach der die Grundleistungen in Anlehnung an das Regelbedarf-Ermittlungsgesetz zu bemessen sind. Die neue Höhe der Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG ergibt sich aus dem Rundschreiben II Nr. 04/2012. Die Höhe des Ansatzes entspricht der Zuweisung der SenFin. Die Mehrausgaben wurden mit der Basiskorrektur durch die SenFin vollständig ausgeglichen. 35 Einzelplan 40 Jugend Kapitel 4010 Jugendamt - Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - Kapitel 4010 / Titel 28290 Ansatz 0,00 € Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke Ist 122.922,50 € Abweichung 122.922,50 € Begründung: Es handelt sich hier um Einnahmen aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ für die Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes - LAP - in der Region Marzahn Mitte und in den Regionen Hellersdorf Nord und Ost (Ausgaben bei Kapitel 4010 / Titel 68490) sowie um Spenden für den Weihnachtsmarkt und Mittel aus der Familienstiftung für ein Projekt (Ausgaben bei Kapitel 4010 / Titel 54690). Kapitel 4010 / Titel 68490 Ansatz 0,00 € Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen Ist 119.800,00 € Abweichung 119.800,00 € Begründung: Hier wurden die Mittel aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ Lokaler Aktionsplan in der Region Marzahn - Mitte für Projekte freier Träger nach Votierung durch den Begleitausschuss und für den LAP in Hellersdorf Nord und Ost verausgabt. Als Deckungsquelle dienten die Einnahmen bei Kapitel 4010 / Titel 28290. Kapitel 4011 Kapitel 4011 / Titel 42701 Ansatz 66.500,00 Jugendamt - Einrichtungen der Jugendarbeit – Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ist 135.226,00 Abweichung 68.726,00 Begründung: Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme „Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger“ des Konzeptes zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente. Kapitel 4011 / Titel 42801 Ansatz 2.210.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 1.746.245,14 € Abweichung - 463.754,86 € Begründung: Umsetzung der Maßnahme „Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger“ des Konzeptes zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (Personalabbau durch Versetzungen/Umsetzungen/Ausscheiden). 36 Kapitel 4011 / Titel 51900 Ansatz 363.000,00 € Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Ist 227.346,32 € Abweichung - 135.653,68 € Begründung: Aus dem Titel wurden 118.287 €, gemäß dem Protokoll der BA-Sitzung vom 03.09.2013, an das Schulamt / Bauamt (Kapitel 3730 / Titel 51900 / Unterkonto 354) zur Ausfinanzierung des Eigenanteils für die Baumaßnahme Karl-Friedrich-Friesen-Grundschule, Max-HerrmannStr. 5 – Erweiterungsbau, übertragen. Im Gegenzug erhielt das Jugendamt zusätzliche Mittel aus dem Förderprogramm ZIS Stadtumbau Ost zur Fertigstellung der Maßnahme in der Allee der Kosmonauten 77/79. Das Schulamt / Bauamt hat die Mittel dann nicht verbraucht und dem Jugendamt zurückgeführt. Kapitel 4020 Jugendamt - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege - Kapitel 4020 / Titel 11115 Kostenbeiträge für Tagespflege und Unterbringung in privaten Kindertagesstätten Ansatz 212.000,00 € Ist 252.979,00 € Abweichung 40.979,00 € Begründung: Es handelt sich hier um den gemäß Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKGB) zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern. Die Einnahmen stehen dabei in Wechselwirkung zur Anzahl der betreuten Kinder, deren Betreuungsbedarf und der Einkommenshöhe der Eltern. In Abhängigkeit der gestiegenen Anzahl der betreuten Kinder und der höheren Betreuungsbedarfe erhöhte sich der durch die Eltern zu leistende Betrag der monatlichen Kostenbeteiligung (Ausgaben bei Kapitel 4020 / Titel 67151). Kapitel 4020 / Titel 23391 Ansatz 255.000,00 € Kommunale Kostenerstattung für Brandenburger Kinder in Berliner Tageseinrichtungen Ist 281.100,00 € Abweichung 26.100,00 € Begründung: Es wurden mehr Kinder aus Brandenburg in Berlin betreut als geplant. Die Ausgaben wurden zweckgebunden bei Titel 67191 nachgewiesen. Kapitel 4020 / Titel 42801 Ansatz 859.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 793.090,33 € Abweichung - 65.909,67 € Begründung: Erwirtschaftung von pauschalen Minderausgaben (BA Vorlage 0338/IV) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen, Langzeiterkrankung). 37 Kapitel 4020 / Titel 67177 Ansatz 99.500,00 € Erstattung von Kosten für Berliner Kinder in Brandenburger Tageseinrichtungen Ist 283.452,66 € Abweichung 183.952,66 € Begründung: Es handelt sich hier um Kostenersatz für die Betreuung von Kindern aus dem Bezirk, die in einer Brandenburger Gemeinde eine Tageseinrichtung besuchen (u. a. auch Kinder in stationärer Unterbringung nach dem SGB VIII). Es wurden mehr Kinder untergebracht als geplant, die Betreuungsumfänge und Integrationszuschläge sind gestiegen. Mit Fortschreibung der Globalsumme sowie durch Basiskorrektur wurde der Mehrbedarf vollständig von der SenFin ausgeglichen. Kapitel 4021 Kapitel 4021 / Titel 11157 Ansatz 4.879.000,00 € Jugendamt - Tageseinrichtungen für Kinder – Kostenbeteiligung nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz für Kinder in Tageseinrichtungen Ist 5.308.010,01 € Abweichung 429.010,01 € Begründung: In diesem Titel wurden die Kitakostenbeiträge – monatliche Kostenbeteiligung der Eltern nach Einkommensprüfung und Betreuungsaufwand – vereinnahmt. Die monatlichen Kostenbeteiligungen wurden an die jeweiligen Träger / Eigenbetrieb gezahlt. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder und der Betreuungsumfang sind gestiegen, damit stiegen auch die Einnahmen (Ausgaben bei Kapitel 4021 / Titel 67109). Kapitel 4021 / Titel 67109 Ansatz 78.856.000,00 € Erstattung von Kosten der Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kindertagesförderungsgesetz Ist 96.734.771,00 € Abweichung 17.878.771,00 € Begründung: Die Anzahl der zu betreuenden Kinder sowie der Betreuungsumfang und die Zuschläge z.B. für Integration - stiegen stetig an. Mit Fortschreibung der Globalsumme sowie durch Basiskorrektur wurde der Mehrbedarf vollständig von der SenFin ausgeglichen. Kapitel 4021 / Titel 71508 Ansatz 1.300.000,00 € Neubau einer Kindertagesstätte Ulmenstraße 12 Ist 0,00 € Abweichung - 1.300.000,00 € Begründung: Die Maßnahme wurde nicht durchgeführt. Ein BA-Beschluss zur Veräußerung des Grundstückes führte zum Verkauf. 38 Kapitel 4030 Kapitel 4030 / Titel 42801 Ansatz 977.000,00 € Jugendamt – Psychosoziale Dienste Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 909.409,41 € Abweichung - 67.590,59 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen, befristete Berentung). Kapitel 4040 Kapitel 4040 / Titel 28111 Ansatz 75.000,00 € Jugendamt - Familienunterstützende Hilfen Ersatz von Jugendhilfe durch andere Ist 130.464,44 € Abweichung 55.464,44 € Begründung: In diesem Titel wurden Einnahmen aus Kostenbeiträgen gemäß § 91 SGB VIII gebucht. Der Paragraph regelt die Kostenbeteiligung der Eltern und Unterhaltsverpflichteten an den Maßnahmen der Jugendhilfe. Da die Fallzahlen gestiegen sind wurden analog mehr Unterhaltsverpflichtete beteiligt. Kapitel 4040 / Titel 42801 Ansatz 5.995.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 5.823.751,44 € Abweichung - 171.248,56 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stellen, Langzeiterkrankungen). Kapitel 4040 / Titel 67123 Ansatz 1.956.000,00 € Unterbringung in besonderen Lebenssituationen außerhalb der Hilfe zur Erziehung Ist 2.844.797,87 € Abweichung 888.797,87 € Begründung: Hier werden Leistungen für Mütter oder Väter gemäß § 19 SGB VIII erbracht, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben. Sie sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden. Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen. Die Fallzahlen und Entgelte sind gestiegen. Die Mehrausgaben konnten am Jahresende durch Einsparungen im Bezirk und durch Basiskorrektur gedeckt werden. 39 Kapitel 4040 / Titel 67154 Ansatz 1.430.000,00 € Sozialpädagogische Hilfen in Ausbildungsprojekten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Ist 1.302.953,53 € Abweichung - 127.046,47 € Begründung: Aufgrund von Mehrbedarfen im T-Teil des Jugendamtes mussten Mittel intern umverteilt werden (davon zu 4042/67145 Inobhutnahme = 110,3 T€, 4042/67160 Erziehungs- und Familienberatung = 10,7 T€, 4040/67158 päd. – therapeutische Leistungen = 1,6 T€, 4042/67204 stationäre Hilfen = 4,2 T€, 4011/67108 Betriebskosten = 0,3 T€). Der Schwerpunkt im Jugendamt liegt weiterhin auf Maßnahmen zur Erlangung der Ausbildungsreife (Berufsorientierung und Berufsvorbereitung), die deutlich kostengünstiger sind als die Berufsausbildung. Kapitel 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII und Inobhutnahme - Einleitend ist auf das Folgende hinzuweisen: Die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) haben sich gegenüber 2011 um 11.401,8 T€ bzw. 2012 um 6.993,7 T€ erhöht. Der Bezirk musste sich nicht nur mit gestiegenen Fallzahlen auseinandersetzen, auch nicht beeinflussbare Kostensteigerungen mussten in Kauf genommen werden. Die Ansätze waren im Rahmen der Erfüllung von Rechtsansprüchen oft zu niedrig und wurden insgesamt um 13.817,4 T€, gegenüber dem Ergänzungsplan um 11.248,3 T€, überschritten. Davon sind 6.358,7 T€ mit Basiskorrektur ausgeglichen worden. Die restlichen Mehrausgaben in Höhe von 4.889,6 T€ wurden durch Mehreinnahmen Jug bei E 03 (+ 860,1 T€) bzw. durch Einsparungen und durch das positive Jahresergebnis im Bezirk ausgeglichen. Kapitel 4042 / Titel 11937 Ansatz 45.000,00 € Rückzahlungen überzahlter Beträge aus Jugendhilfeleistungen Ist 94.454,51 € Abweichung 49.454,51 € Begründung: Hier wurden Rückerstattungen gezahlter Unterbringungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Jugendhilfemaßnahme gebucht, dies erfolgte öfter als geplant. Kapitel 4042 / Titel 23302 Ansatz 1.100.000,00 € Ersatz von Jugendhilfe von anderen Jugendhilfeträgern Ist 1.342.397,46 € Abweichung 242.397,46 € Begründung: In diesem Titel wurden gemäß § 89 ff SGB VIII, Kostenerstattungen anderer Jugendhilfeträger (Bundesländer) u.a. für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge vereinnahmt. Die Fallzahlen sind nicht planbar, da minderjährige unbegleitete Asylbewerber zugewiesen werden und Umzüge in andere Bundesländer nicht vorhersehbar sind. Es konnten mehr Ansprüche in anderen Jugendämtern geltend gemacht werden. 40 Kapitel 4042 / Titel 28110 Ansatz 230.000,00 € Ersatz von Jugendhilfe durch andere Sozialleistungsträger Ist 316.790,32 € Abweichung 86.790,32 € Begründung: Es gab mehr Fälle, bei denen Sozialleistungsträger kostenerstattungspflichtig waren. Die Einnahmen resultieren aus übergeleiteten Ansprüchen auf Leistungen nach dem Bundesund Landesausbildungsförderungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz. Kapitel 4042 / Titel 28111 Ansatz 1.800.000,00 € Ersatz von Jugendhilfe durch andere Ist 2.265.370,26 € Abweichung 465.370,26 € Begründung: Der § 90 ff SGB VIII regelt die Kostenbeteiligung der Eltern und Unterhaltsverpflichteten an den Maßnahmen der Jugendhilfe. Gegenüber dem Planjahr sind die Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfeleistungen gestiegen, dementsprechend stiegen auch die Einnahmen. Durch die Kostenbeitragsverpflichteten ist immer ein Mindestkostenbeitrag zu zahlen. Weiterhin werden hier noch Forderungen gegenüber Unterhaltsverpflichteten – privatrechtlich vereinnahmt. Kapitel 4042 / Titel 67142 Ansatz 4.260.000,00 € Vollzeitpflege in Familien nach dem KJHG Ist 5.082.860,69 € Abweichung 822.860,69 € Begründung: Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand eines Kindes oder Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Die Vollzeitpflege ist kostengünstiger als eine stationäre Unterbringung gemäß § 34 SGB VIII. Seit April 2008 werden die Leistungen des Pflegekinderdienstes (PKD) durch zwei freie Träger erbracht. Diese Träger haben Anspruch auf Vergütung ihrer erbrachten Leistungen (Erstvermittlungspauschale, monatliche Betreuungspauschale, Erstschulung, Qualifizierungspauschale usw.). Es entstand ein Mehrbedarf, da mehr Kinder in Pflegefamilien untergebracht wurden als geplant, hinzu kamen Entgelterhöhungen. Kapitel 4042 / Titel 67145 Ansatz 500.000,00 € Sozialpädagogische Krisenintervention nach Inobhutnahme nach dem KJHG Ist 1.138.332,91 € Abweichung 638.332,91 € Begründung: Durch die Umsetzung des § 8a SGB VIII (Kinderschutz) sind die Fälle von Kriseninterventionen und Inobhutnahmen gestiegen, hinzu kamen Entgelterhöhungen. Der Ansatz war zu niedrig (Ist 2011 = 782.483 € / Ist 2012 = 873.759 €). 41 Kapitel 4042 / Titel 67149 Ansatz 3.600.000,00 € Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem KJHG Ist 4.388.582,93 € Abweichung 788.582,93 € Begründung: Aus diesem Titel wurden die Einsätze von Familienhelfern gemäß § 31 SGB VIII finanziert. Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Es kam in mehr Fällen als geplant zu dieser Hilfeart, hinzu kamen Entgelterhöhungen. Kapitel 4042 / Titel 67153 Ansatz 1.650.000,00 € Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII innerhalb Berlins Ist 3.286.671,91 € Abweichung 1.636.671,91 € Begründung: Seit 2011 wird hier die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII innerhalb Berlins (außerhalb in Titel 67213) nachgewiesen. Bei der Planung wurde diese Aufteilung für den Doppelhaushalt 2012/2013 noch nicht berücksichtigt. In der Hilfeart entstand, aufgrund gestiegener Fallzahlen und Entgelterhöhungen, ein Mehrbedarf. Kapitel 4042 / Titel 67156 Ansatz 1.690.000,00 € Tagesgruppen nach dem KJHG Ist 2.066.988,66 € Abweichung 376.988,66 € Begründung: Aus diesem Titel wurden HzE in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII finanziert. Diese Hilfeart soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in der Familie sichern. Die Mehrausgaben entstanden aufgrund gestiegener Fallzahlen und Kostensteigerungen der Fachleistungsstunden. Kapitel 4042 / Titel 67158 Ansatz 570.000,00 € Pädagogisch-Therapeutische Leistungen nach dem KJHG Ist 825.123,99 € Abweichung 255.123,99 € Begründung: Aus diesem Titel wurden HzE insbesondere pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen, wie Psychotherapien und Familientherapien nach § 27.3 SGB VIII finanziert. Die Mehrausgaben entstanden aufgrund steigender Bedarfe sowie Entgelterhöhungen. 42 Kapitel 4042 / Titel 671 87 Einsatz von Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern/ helferinnen nach dem KJHG Ansatz 1.350.000,00 € Ist 1.224.090,23 € Abweichung - 125.909,77 € Begründung: Aus diesem Titel wurden Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII finanziert. Sie sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Einhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. Aufgrund der Bedarfslage wurden andere Hilfearten gewählt. Kapitel 4042 / Titel 67204 Ansatz 18.800.000,00 € Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII innerhalb Berlins Ist 20.083.508,95 € Abweichung 1.283.508,95 € Begründung: Aus diesem Titel wurden Hilfen nach §§ 34 (Gruppenangebote, Heim und Wohngemeinschaft, Familienanaloge - und Individualangebote) und stationäre nach § 35 SGB VIII (Individualangebote / Intensivleistung) innerhalb Berlins finanziert. Der Mehrbedarf entstand aufgrund gestiegener Fallzahlen und der Steigerung nicht beeinflussbarer Entgelte für die Leistungen. Kapitel 4042 / Titel 67205 Ansatz 400.000,00 € Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII Ist 986.777,71 € Abweichung 586.777,71 € Begründung: Aus diesem Titel wurden HzE finanziert, die nicht einer spezifischen Hilfe zugeordnet werden. Der Titel wurde 2011 um die stationären Hilfen nach § 27 SGB VIII (bisher ambulante und teilstationäre Hilfen) ergänzt, die Fallzahlen sind dann jährlich gestiegen, andererseits sind die Kosten innerhalb Berlins auch angestiegen, was zu einer Erhöhung der Ist-Ausgaben führte. Kapitel 4042 / Titel 67213 Ansatz 619.000,00 € Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII außerhalb Berlins Ist 2.992.216,81 € Abweichung 2.373.216,81 € Begründung: Seit 2011 werden hier die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII außerhalb Berlins nachgewiesen - lt. Schreiben SenBildJugWiss vom 10.12.2010. Bei der Planung zum Doppelhaushalt 2012/2013 konnte die Neuaufteilung der Mittel aufgrund der neuen Titelzuordnung, trotz Ergänzungsplan (Ansatz + 1.000,0 T€ Ergänzungsplan 2013), nur schwer umgesetzt werden. Gestiegene Fallzahlen in dieser Hilfeart führten zudem zu Mehrausgaben. 43 Kapitel 4042 / Titel 67214 Ansatz 7.760.000,00 € Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII außerhalb Berlins Ist 13.035.297,20 € Abweichung 5.275.297,20 € Begründung: Seit 2011 werden hier die stationären Hilfen nach SGB VIII außerhalb Berlins nachgewiesen - lt. Schreiben SenBildJugWiss vom 10.12.2010. Aufgrund der neuen Titelzuordnung wurde die konkrete Planung für den Doppelhaushalt 2012/2013, trotz Ergänzungsplan (Ansatz + 1.569,1 T€ Ergänzungsplan 2013), erschwert. Gestiegene Fallzahlen führten zudem zu Mehrausgaben in diesem Bereich. Kapitel 4043 Kapitel 4043 / Titel 42201 Ansatz 166.000,00 € Jugendamt - Leistungen außerhalb SGB VIII Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen Ist 104.122,92 € Abweichung - 61.877,08 € Begründung: Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel. Finanzierung aus einem anderen Kapitel (unterjährige Änderung der Finanzstellenzuordnung). Kapitel 4043 / Titel 42801 Ansatz 920.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 1.012.202,56 € Abweichung 92.202,56 € Begründung: Nachbesetzung einer in der Ansatzplanung nur geringfügig finanzierten Stelle. Nachbesetzung einer Altersteilzeitstelle und Besetzung einer Beschäftigungsposition mit Ausgleich Basiskorrektur. Kapitel 4043 / Titel 68435 Ansatz 186.000,00 € Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe Ist 72.108,75 € Abweichung - 113.891,25 € Begründung: Die Maßnahmen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe waren niedriger als geplant. Die vom Jugendgericht bestimmten erzieherischen Maßnahmen sind in Höhe und Art vom Jugendamt nicht beinflussbar. 44 Kapitel 4044 Kapitel 4044 / Titel 67126 Ansatz 600.000,00 € Jugendamt - Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII und AsylbLG Ist 797.544,26 € Abweichung 197.544,26 € Begründung: Gemäß § 53 SGB XII ist Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich und geistig behindert sind, Eingliederungshilfe zu gewähren. Aus dem Titel wurden Maßnahmen finanziert, wie Einsatz von Familienhelfern, Versorgung mit Körperersatzstücken sowie mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln. Die Fallzahlen und die Kostensätze sind gestiegen. Der Ansatz war zu niedrig (Ist 2011 = 567.195 € / Ist 2012 = 643.888 €). Die Mehrausgaben wurden durch Einsparungen bei 4044/68128 = 29,8 T€, 4045/67116 = 60,0 T€ und 4045/67126 = 107,7 T€ ausgeglichen. Kapitel 4045 Kapitel 4045 / Titel 28114 Ansatz 0,00 € Jugendamt – Sozialhilfe in Einrichtungen – Ersatz von Sozialleistungen durch andere Ist 69.907,65 € Abweichung 69.907,65 € Begründung: Es wird in einem Versicherungsfall von der Feuersozietät Berlin-Brandenburg nach längerer Zeit jetzt laufend (halbjährlich) erstattet. Kapitel 4045 / Titel 67126 Ansatz 4.100.000,00 € Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII und AsylbLG Ist 3.249.854,38 € Abweichung - 850.145,62 € Begründung: Gemäß § 53 SGB XII ist Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich und geistig behindert sind, Eingliederungshilfe zu gewähren. Aus diesem Titel wurden Maßnahmen der stationären Eingliederungshilfen finanziert. Der Bedarf an dieser Hilfeart war geringer als geplant. Kapitel 4060 Kapitel 4060 / Titel 42801 Ansatz 1.056.000,00 € Sportförderung Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 995.896,88 € Abweichung -60.103,12 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (Langzeiterkrankungen). 45 Kapitel 4060 / Titel 51701 Ansatz 946.000,00 € Bewirtschaftungsaufgaben Ist 1.319.052,42 € Abweichung 373.052,42 € Begründung: Zugang der Turnhallen Carola-Neher-Str. 61, Borkheider Str. 28 b und Jänschwalder Str. 4. Weiterhin der Zugang der Kosten für Reinigung und Fernwärme für Eugen-Roth-Weg 24 und Schönnagelstr. 70. Betriebskostennachzahlung für Landsberger Allee 467 a aus 2010. Mehr Ferienreinigungen beauftragt. Mehrbedarf für Winterdienst und Gas (langer kalter Winter) und Preissteigerungen (Strom, Straßenreinigung, Müll und Versicherung sowie Tariferhöhungen bei Reinigung). Die Mehrkosten beim Winterdienst entstanden auch durch die Neuausschreibung der Leistungen im Jahr 2012 durch das Landesverwaltungsamt. Seit 2013 erfolgt die Berechnung nach Einsatztagen. Der lange Winter bis April führte dadurch zu hohen Kosten. Kapitel 4060 / Titel 71513 Ansatz 1.000.000,00 € Neubau eines Sportfunktionsgebäudes und Schulräume für die Johann-Strauß-Grundschule, Cecilienstraße Ist 1.741.731,40 € Abweichung 741.731,40 € Begründung: Im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2013 wurde auf der Grundlage der BA-Vorlage 0153/IV die Haushaltsrate für 2013 an den Bauablauf angepasst. Darüber hinaus wurde diese Rate für 2013 Bestandteil der Anmeldung zur Investitionsplan 2013 - 2017 und im Bezirksamt beschlossen. 46 Einzelplan 41 Gesundheit Kapitel 4110 Gesundheit Kapitel 4110 / Titel 42801 Ansatz 3.511.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 3.612.537,07 € Abweichung 101.537,07 € Begründung: Nachbesetzung von in der Ansatzplanung nur geringfügig finanzierten Stellen und Doppelbesetzung Altersteilzeit. Kapitel 4181 Kapitel 4181 / Titel 42801 Ansatz 704.000,00 € Überregionale Gesundheitsaufgaben Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 780.918,47 € Abweichung 76.918,47 € Begründung: Nachbesetzung von in der Ansatzplanung nur geringfügig finanzierten Stellen und Doppelbesetzung Altersteilzeit. 47 Einzelplan 42 Bauen Kapitel 4211 Hochbau Kapitel 4211 / Titel 11977 Ansatz 120.000,00 € Andere Rückzahlungen Ist 0,00 € Abweichung - 120.000,00 € Begründung: Ausbuchungen bzw. Korrekturen der Verwahrungen aus Vorjahren wurden in 2013 nicht getätigt. Kapitel 4211 / Titel 26109 Ansatz 78.300,00 € Erstattungen von Bauvorbereitungsmitteln Ist 0,00 € Abweichung - 78.300,00 € Begründung: Die im Haushaltsjahr 2012 verausgaben Bauvorbereitungsmittel waren ausschließlich für Neubau Schulgebäude Habichtshorst. Da auch in 2013 keine Investitionsmittel dafür bereitgestellt wurden, konnte eine Rückerstattung nicht erfolgen. Kapitel 4211/ Titel 42801 Ansatz 1.960.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 1.892.808,12 € Abweichung -67.191,88 € Begründung: Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stelle, Langzeiterkrankungen). Kapitel 4211 / Titel 54040 Ansatz 1.000,00 € Bauvorbereitungsmitten Ist 172.788,18 € Abweichung 171.788,18 € Begründung: Für die Vorbereitung der Planungsleistungen Neubau Schulgebäude Habichtshorst wurden 125.027,83 € verausgabt. Der Beginn der Investitionsmaßnahme wurde dann in 2014/2015 verschoben, bereits erbrachte Planungsleistungen mussten vertragsgemäß finanziert werden. Für die Turnhalle der Mahlsdorfer Grundschule mussten Planungsleistungen in Höhe von 41.540,35 € und für die Vorbereitung der Sanierung Grundschule am Bürgerpark mussten 6.220,00 € vertragsgemäß finanziert werden. 48 Kapitel 4212 Kapitel 4212 / Titel 11105 Ansatz 80.700 € Tiefbau Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung Ist 50.505,41 € Abweichung -30.194,59 € Begründung: Der Titel beinhaltet u. a. die Gebühr für die Herstellung von Gehwegüberfahrten und für Erschließungsbeitragsbescheinigungen. Für beide Maßnahmen wurden im Jahr 2013 weniger Anträge gestellt, so dass sich das auf die Einnahmen auswirkte und Mindereinnahmen entstanden. Kapitel 4212 / Titel 11155 Ansatz 868.000,00 € Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen Ist 899.324,11 € Abweichung 31.324,11 € Begründung: Abweichung durch unvorhergesehene Mieteinnahmen für Sondernutzungen und es wurden durch die Berliner Wasserbetriebe mehr Anträge für Leitungsverlegungen gestellt, welche zu Mehreinnahmen führten. Kapitel 4212 / Titel 26101 Ansatz 20.000,00 € Ersatz von Verwaltungsausgaben Ist 77.103,87 € Abweichung 57.103,87 € Begründung: Die neuen Regelungen seit dem 01.07.2007, die den Versorgungsunternehmen die Möglichkeit gibt, die Deckenschlussarbeiten selbst auszuführen, führten für die Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung (§ 12 BerlStrG) in den vergangenen Jahren zu unerwarteten Mindereinnahmen. Die zu erwartenden Einnahmen wurden deshalb entsprechend im Haushaltsplan 2012/2013 angeglichen. Mittlerweile nehmen die Versorgungsunternehmen wieder die Unterstützung des Fachbereiches Straßen an und es wurden dadurch höhere Einnahmen erzielt. Kapitel 4212 / Titel 34104 Ansatz 801.000,00 € Straßenausbaubeiträge Ist 0,00 € Abweichung - 801.000,00 € Begründung: Das Straßenausbaubeitragsgesetz vom 16.03.2006 (GVBL. S. 265) wurde am 05.09.2012 per Gesetz aufgehoben. Somit konnte die geplante Erhebung nicht durchgeführt werden. Kapitel 4212 / Titel 51900 Ansatz 0,00 € Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Ist 550.000,00 € Abweichung 550.000,00 € Begründung: Auf der Grundlage des Achten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 22. 10.2008 wurde das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt (TLA) gebildet. 49 noch Kapitel 4212 / Titel 51900 Als Standort wurde durch das Bezirksamt der Schkopauer Ring 2 festgelegt. Da nicht alle Dienstkräfte des TLA im Bürodienstgebäude des Schkopauer Ringes untergebracht werden konnten, war ein Ergänzungsbau erforderlich Kapitel 4212 / Titel 52101 Ansatz 2.639.000,00 € Begründung: 2.996.000,00 € Unterhaltung des Straßenlands Ist 5.732.213,30 € Abweichung 3.093.213,30 € Zur Beseitigung von Winterschäden auf Berliner Straßen wurden durch den Senat zusätzliche Straßenunterhaltungsmittel bereitgestellt (Schreiben SenFin II F vom 11.02.2013 und 18.03.2013) 20.463,30 € Mehrausgaben zur Gefahrenabwehr und Durchsetzung polizeilicher Anordnungen im öffentlichen Straßenland und zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht nach § 7 BerlStrG 76.750,00 € Mehrausgaben mit Deckung aus zweckgebundenen Einnahmen für Verwaltungsleistungen zur Wiederherstellung von Deckenschlüssen nach Aufgrabungen (Titel 26101) Kapitel 4212 / Titel 72583 Ansatz 832.000,00 € Neubau der Rhinstraße von Allee der Kosmonauten bis Industriebahnbrücke Ist 645.893,23 Abweichung - 186.106,77 € Begründung: Bei dieser Baumaßnahme kam es im Jahr 2012 zu Planungsrückständen aufgrund des Abstimmungsbedarfes seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. Brücken. Die Senatsverwaltung musste wegen der Ermittlung des Sanierungs- und Instandsetzungsbedarfes bezüglich der Brückensanierung einbezogen werden. Schwerpunkt dieser Einbeziehung waren die verschiedenen Rohrleitungen und Kabel, die im alten Brückenbauwerk liegen. Der Rückstand konnte im Jahr 2013 nicht hundertprozentig aufgeholt werden. Da es sich um eine gezielte Maßnahme handelt, stehen nicht in Anspruch genommene Mittel auch in den Folgejahren für die Ausführung zur Verfügung. Kapitel 4212 / Titel 72584 Ansatz 1.500.000,00 € Neubau der nördlichen Fahrbahn u. d. nördl. Rad- und Gehweges der Landsberger Allee zwischen Eichner Chaussee und Blumberger Damm Ist 266.918,09 € Abweichung - 1.233.081,91 € Begründung: Durch die fehlende Anordnung der Verkehrslenkung Berlin für die Umprogrammierung der Lichtsignalanlage im Bereich der Landsberger Allee erheblichen Bauverzögerungen. Als Baubeginn für die Maßnahme war vorgesehen. Die Anordnung erfolgte im Oktober 2013, wobei dann bauvorbereitende Maßnahmen eingeleitet werden konnten (Wintereinbruch). bauzeitliche kam es zu April 2013 nur noch 50 Kapitel 4212 / Titel 72592 Ansatz 0,00 € Neubau der Rhinstraße von Landsberger Allee bis Seddiner Straße Ist 30.873,09 € Abweichung 30.873,09 € Begründung: Die Baumaßnahme ist beendet. Für die Begleichung der noch eingegangenen Schlussrechnungen hat die SenFin mit Schreiben vom 27.12.2012 außerplanmäßige Ausgaben zugelassen. Das Referat II D hat im Rahmen der Basiskorrektur 2013 die Mehrausgaben berücksichtigt. Kapitel 4212 / Titel 73813 Ansatz 250.000,00 € Neubau eines Parkplatzes für Schloss Biesdorf Ist 40.185,11 € Abweichung - 209.814,89 € Begründung: Es ergaben sich vor der Bauausführung bereits Probleme bei der Regenentwässerung. Das Einleiten des Regenwassers konnte nicht über die vorhandenen Regenentwässerungsanlagen und auch nicht durch eine Versickerung erfolgen. Bodengutachten und zeitintensive Planungsänderungen führten zu Verzögerungen, welche die Minderausgaben zur Folge hatten. 51 Einzelplan 43 Wirtschaft Kapitel 4310 Wirtschaft und Gewerbe Kapitel 4310 / Titel 11105 Ansatz 100.000,00 € Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung Ist 179.772,24 € Abweichung 79.772,24 € Begründung: Der Ansatz erfolgte aufgrund des IST 2011. Die Mehreinnahmen im IST resultieren aus der erhöhten Antragstellung und Erlaubniserteilung im Bereich Gewerbe. Die tatsächliche Gebührenerhebung ist schwer einzuschätzen, da sie unmittelbar vom wirtschaftlichen Zuwachs im Bezirk abhängig ist sowie von der EU-weiten Rechtslage. Kapitel 4310 / Titel 42201 Ansatz 66.600,00 € Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen Ist 161.695,19 € Abweichung 95.095,19 € Begründung: Nachbesetzung einer in der Ansatzplanung nicht finanzierten Stelle und Nachbesetzung einer Altersteilzeitstelle. Kapitel 4310 / Titel 42801 Ansatz 382.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 450.685,15 € Abweichung 68.685,15 € Begründung: Doppelbesetzungen im Rahmen der Nachbesetzung Altersteilzeit. 4320 Kapitel Kapitel 4320 / Titel 28290 Ansatz 0,00 € Wirtschaftsförderung Sonstigen zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke Ist 59.300,00 € Abweichung 59.300,00 € Begründung: Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Einnahmen der Projektpartner die zur Kofinanzierung des WDM-Projektes „Klimaschutz & Energieeffizienz: Profilierung von Unternehmen und Gewerbeparks in Berlin eastside“ dienen (siehe 4320/54690) sowie von der Wohnungsbaugesellschaft aus der Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirksamt. 52 Kapitel 4320 / Titel 51701 Ansatz 8.500,00 € Bewirtschaftungsausgaben Ist 342.578,19 € Abweichung 334.078,19 € Begründung: Im Zuge der Erschließungsmaßnahme des CleanTech Businesspark Berlin-Marzahn hat die Wirtschaftsförderung per Besitzüberlassungsvertrag mit den Berliner Wasserbetrieben eigentümergleiche Rechte und Pflichten über das Gelände des ehemaligen Klärwerks Falkenberg. Die Mehrausgaben wurden im Rahmen der Basiskorrektur von SenFin erstattet. Kapitel 4320 / Titel 54053 Ansatz 113.000,00 € Veranstaltungen Ist 147.011,18 € Abweichung 34.011,18 € Begründung: Mehrausgaben für Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt „IGA-Beauftragter“ in Höhe von 30 T€, die im Rahmen der Basiskorrektur von SenFin erstattet wurden. Außerdem Mehrausgaben für Städtepartnerschaft mit dem Bezirk Hoang Mai in Höhe von 4 T€ und 11,18 € für die mobile Verkehrsschule. Kapitel 4320 / Titel 54602 Ansatz 70.000,00 € Technische Hilfen für die Durchführung von Programmen der EU Ist 159.892,48 € Abweichung 89.892,48 € Begründung: Im Jahr 2013 starteten zwei neue Förderprojekte, welche jedoch kofinanziert werden müssen. Gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg wurde die Projektförderung „Berlin eastside“ mit EFRE-Mitteln im Rahmen der „Wirtschaftsdienlichen Maßnahmen“ bewilligt. Mit der Senatsfestlegung die IGA 2017 in Marzahn auszurichten war es notwendig einen „IGABeauftragten“ zu „installieren“, um die vielfältigen Aufgaben an das BA, die IGA GmbH und die Öffentlichkeit zu koordinieren sowie Standortmarketing für den Bezirk zu betreiben. Projektfördergelder wurden bewilligt, welche jedoch kofinanziert werden müssen. Kapitel 4320 / Titel 54690 Ansatz 0,00 € Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen Ist 245,50 € Abweichung 59.300,00 € Begründung: Aus diesem Titel erfolgte die anteilige Kofinanzierung des Projektes „Berlin eastside“ der anderen Projektpartner. Die Differenz zwischen Ist und Abweichung ergibt sich aus den Haushaltsresten. Haushaltsreste aus Vorjahren bei 4320/54690 Zweckgebundene Einnahmen aus 2013 (siehe 4320/28290) nicht verbrauchte Mittel / übertragen ins HHJ 2014 Ist Ausgaben 2013 bei 4320/54690 = 4.940,30 € = 59.300,00 € = - 63.994,80 € = 245,50 € 53 Kapitel 4320 / Titel 98105 Ansatz 0,00 € Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen der GRW Ist 34.271,05 € Abweichung 34.271,05 € Begründung: Mittel dienten hauptsächlich der Absicherung des bezirklichen Eigenanteils in Höhe von 10 %, für die GRW-Infra-Maßnahme 34/12 - „3. Bauabschnitt Verlängerung der Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn“. Der Eigenanteil wurde dem Bezirk auf Antrag durch die SenFin zur Verfügung gestellt. 54 Einzelplan 44 Wohnen Kapitel 4410 Wohnungswesen Kapitel 4410 / Titel 11934 Ansatz 1.000 € Rückzahlung überzahlter Beträge Ist 90.119,73 € Abweichung 89.119,73 € Begründung Der Titel dient der besseren Überwachung offener Rückzahlung überzahlter Wohngeldbeträge. Aus diesem Grund wird hier nur ein Ansatz von 1.000€ gebildet. Die Einnahmen werden an den Ausgabetitel 68110 zurückgeführt. Kapitel 4410 / Titel 23130 Ansatz 3.681.000,00 € Anteil des Bundes an den Miet- und Lastenzuschüssen Ist 1.549.703,83 € Abweichung -2.131.296,17 € Begründung: Die Einnahmen in diesem Titel stehen in direktem Zusammenhang mit den Ausgaben im Titel 68110. Durch den Bund werden 50% der tatsächlichen Ausgaben für Wohngeld erstattet und hier nachgewiesen. Die Anzahl der Wohngeldanträge ist um weitere 12 % gesunken (Rückgang im Vorjahreszeitraum um 27%). Der Rückgang beruht auf dem Wegfall des Kinderwohngeldes, d.h. Kinder, die durch bestimmte Einkommensarten den eigenen Lebensunterhalt decken konnten, so dass sie nicht mehr bedürftig und damit nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft waren hatten Anspruch auf Wohngeld, bzw. dieser Anspruch war vorrangig. Diese Anträge gibt es so nicht mehr, die Kinder gehören wieder zur Bedarfsgemeinschaft und in die Zuständigkeit der Jobcenter. Der gezahlte Bundesanteil an Wohngeld entspricht der Zuweisung durch den Bund in Höhe von 50 % des tatsächlich ausgezahlten Wohngeldes. Bei der Planung des Ansatzes war die Gesetzesänderung mit ihren Auswirkungen noch nicht bekannt und somit nicht planbar, eine Anpassung an Gesetzesänderungen ist im Planungszeitraum nicht möglich. Kapitel 4410 / Titel 23601 Ansatz 0,00 € Ersatz von Ausgaben durch Sozialversicherungsträger Ist 35.512,40 € Abweichung 35.512,40 € Begründung Auf diesen Titel hat der neu zuständige Leistungsträger Leistungen zu erstatten, in Fällen bei denen Wohngeld geleistet wurde und der rechtmäßige Anspruch nachträglich ganz oder teilweise entfallen ist (§ 103 SGB X - Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist, bzw. § 105 SGB X -Anspruch eines unzuständigen Leistungsträgers i. V. m. § 30 Abs. 4 Wohngeldgesetz). In diesem Titel werden Zahlungen, die aufgrund von Rückforderungsansprüchen wegen zuviel gezahltem Wohngeld direkt, z. B. vom Jobcenter, an den Bereich Wohnen erstattet werden als Einnahmen nachgewiesen. 55 Kapitel 4410/ Titel 42801 Ansatz 575.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 631.187,90 € Abweichung 56.187,90 € Begründung: Doppelbesetzung im Rahmen der Nachbesetzung Altersteilzeit. Kapitel 4410 / Titel 68110 Ansatz 7.362.000,00 € Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz Ist 3.226.352,77 € Abweichung -4.135.647,23 € Begründung: Hier erfolgt der Nachweis der Mietzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz, der Nachweis des Anteiles der Ausgaben für das Tabellenwohngeld („allgemeines Wohngeld“) und Lastenzuschuss. Die Anzahl der Wohngeldanträge ist um weitere 12 % gesunken (Rückgang im Vorjahreszeitraum um 27%). Der Rückgang beruht auf dem Wegfall des Kinderwohngeldes, d. h. Kinder, die durch bestimmte Einkommensarten den eigenen Lebensunterhalt decken konnten, so dass sie nicht mehr bedürftig und damit nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft waren hatten Anspruch auf Wohngeld, bzw. dieser Anspruch war vorrangig. Diese Anträge gibt es so nicht mehr, die Kinder gehören wieder zur Bedarfsgemeinschaft und in die Zuständigkeit der Jobcenter. Bei der Planung des Ansatzes war die Gesetzesänderung mit ihren Auswirkungen noch nicht bekannt und somit nicht planbar, eine Anpassung an Gesetzesänderungen ist im Planungszeitraum nicht möglich. 56 Einzelplan 46 Kapitel 4630 Kapitel 4630 / Titel 11148 Ansatz 435.000,00 € Planen, Vermessen Genehmigungen Erhebung von Gebühren im Bauwesen Ist 617.715,04 € Abweichung 182.715,04 € Begründung: Der Ansatz für den Titel 11148 - Gebühren für Baugenehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach der Bauordnung Berlin und dem Baugesetzbuch – für den Doppelhaushalt 2012/2013 in Höhe von 435.000 € erfolgte in Anpassung an das Ist 2010 in Höhe von ca. 421.000 € infolge des jahrelangen Rückgangs von Bauanträgen, insbesondere bei Sonderbauten. Erstmals seit Jahren wurden durch den Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz im Jahr 2013 wieder mehr Wohnungen (+8,0%), insgesamt 613 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und in Ein- und Zweifamilienhäusern, genehmigt. Auch im Nichtwohnungsbau wurden mehr Baugenehmigungen (+7,0%) erteilt als in den Jahren zuvor. Insbesondere Sonderbauvorhaben mit hohen Herstellungskosten sorgten für mehr Baugebühreneinnahmen als geplant. 57 Einzelplan 47 Umwelt, Natur Kapitel 4710 Umwelt Kapitel 4710 / Titel 11193 Ansatz 0,00 € Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzrecht Ist 485.475,45 € Abweichung 485.475,45 € Begründung: In diesem Titel werden Einnahmen aus Ausgleich und Ersatz (Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzgesetz) realisiert. Die Einnahmen werden gegenüber verschiedenen Institutionen auf der Grundlage der Berechnungen der Unteren Naturschutzbehörde erhoben. Die zweckgebundene Verwendung der Mittel ist im Titel 52190 dargestellt. Kapitel 4710 / Titel 12290 Ansatz 0,00 € Einnahmen aus zweckgebundenen Nebenentgelten des Dualen Systems Ist 33.922,08 € Abweichung 33.922,08 € Begründung: Im Titel 12290 werden die Erlöse aus der Sondernutzung des Straßenlandes durch das Duale System vereinnahmt. Die Einnahmen basieren auf Verträge für die Standorte auf den Flächen des Straßen- und Grünflächenamtes. Die zweckgebundene Verwendung ist im Titel 53191 dargestellt. Kapitel 4710 / Titel 52190 Ansatz 0,00 € Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens aus zweckgebundenen Einnahmen Ist 81.987,50 € Abweichung 485.475,45 € Begründung: Der Titel korrespondiert mit dem Einnahmetitel 11193. Im Rahmen der Neuordnung des Titelkatalogs 2012/2013 wurde der ursprüngliche Titel 52193 hier mit eingeordnet. Die Unterhaltung von Vermögen ist allerdings nicht Zweck der Mittel, sie dienen vielmehr ausschließlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die unabhängig vom und auch außerhalb des Vermögens des Landes Berlin auf Privatgrundstücken durchgeführt werden können, z.B. in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen oder auf anderen Flächen, soweit sie dem Zweck des Ausgleichs oder Ersatzes nach Naturschutzrecht dienen. Der aus der Berechnung Ansatz zu Ist abweichende Betrag der Mehr- und Minderausgaben ergibt sich aus der Resteübertragung. Von 589.403,36 € verfügbaren Mitteln betrug der Rest aus Vorjahren 103.927,91 €. Zweckgebunden wurden Ausgaben in Höhe von 81.987,50 € für folgende Projekte umgesetzt: - Landschaftspflegerische Leistungen 50.663,46 € - Beschilderung 1.733,56 € - Betreuung von Amphibienleiteinrichtungen 7.370,86 € - Gewässerpflege 22.219,62 € Ein Restbetrag von 507.415,86 € wurde ins Folgejahr übertragen. 58 Kapitel 4710 / Titel 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ansatz 1.230.000,00 € Ist 1.163.371,94 € Abweichung -66.628,06 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) und Ablösung einer Verfügungsbeschränkung (Beschlussempfehlung B12 Nachschaubericht zum Ergänzungsplan 2013) durch Sperrung freier Personalmittel (unbesetzte Stelle). Kapitel 4710 / Titel 53191 Umweltschutzfördernde Maßnahmen aus zweckgebundenen Einnahmen Ansatz 0,00 € Ist 25.553,93 € Abweichung 33.922,08 € Begründung: In diesem Titel ist die zweckgebundene Verwendung der Mittel der erzielten Einnahmen aus dem Titel 12290 entsprechend der Rahmenvereinbarung der Senatsverwaltung für Umwelt und Stadtentwicklung dargestellt. Unter anderem wurden folgende Projekte finanziert: - umweltfördernde Projekte - Umweltfest und Umweltpreis - Projekt „Streuobstlehrpfad“ - Öffentlichkeitsarbeit u. a. Gestaltung und Druck des Umweltkalenders Der aus der Berechnung Ansatz zu Ist abweichende Betrag der Mehr- und Minderausgaben ergibt sich aus der Restübertragung. Von 58.154,42 € verfügbaren Mitteln betrug der Rest aus Vorjahren 24.232,34 €. 25.553,93 € wurden davon verausgabt für die genannten Projekte. Über 32.600,49 € wurde im Haushaltsjahr 2013 ein Rest gebildet. Kapitel 4720 Kapitel 4720 / Titel 11149 Ansatz 5.000,00 € Natur Gebühren nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Umweltschutz Ist 81.605,24 € Abweichung 76.605,24 € Begründung: Die hohe Abweichung ist auf eine fehlerhafte Buchung zurückzuführen. In dem Titel wurde fälschlicherweise eine Einnahme aus den öffentlich rechtlichen Lasten des Kleingartenverbandes Berlin Marzahn in Höhe von 70.065 € gebucht (siehe 4720/ 28103). Kapitel 4720 / Titel 11193 Ansatz 0,00 € Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzrecht Ist 100.011,55 € Abweichung 100.011,55 € Begründung: In diesem Titel werden Einnahmen aus Ausgleich und Ersatz realisiert. Die Einnahmen werden gegenüber verschiedenen Institutionen und Privatpersonen auf der Grundlage von Berechnungen erhoben. Die zweckgebundene Verwendung der Mittel wird im Titel 52190 dargestellt. 59 Kapitel 4720 / Titel 28103 Ansatz 121.000,00 € Ersatz von Bewirtschaftungsausgaben Ist 83.953,88 € Abweichung -37.046,12 € Begründung: Die Mindereinnahmen resultieren aus den fehlenden Einnahmen in Höhe von 70.065 €, die fälschlicherweise im Titel 11149 vereinnahmt wurden (siehe 4720 / 11149). Kapitel 4720 / Titel 28290 Ansatz 0,00 € Sonstige zweckgebundene Einnahmen f. konsumtive Zwecke Ist 81.806,72 € Abweichung 81.806,72 € Begründung: In dem Titel wurden Einnahmen in Höhe von 81.806,72 € gebucht, die entsprechend abgeschlossener Verträge mit Firma STROER zweckgebunden für die Unterhaltung von Brunnen zu verwenden sind. Die zweckgebundene Verwendung ist im Titel 52190 dargestellt. Kapitel 4720 / Titel 42801 Ansatz 6.888.000,00 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 6.970.950,76 € Abweichung 82.950,76 € Begründung: Pauschale Ansatzminderung zur Umsetzung der Personalfluktuation. Kapitel 4720 / Titel 42811 Ansatz 109.000,00 € Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Ist 0,00 € Abweichung -109.000,00 € Begründung: Erwirtschaftung von Pauschalen Minderausgaben (BA-Vorlage 0338/IV) durch Sperrung freier Personalmittel (Saisonkräfte). Kapitel 4720 / Titel 51140 Ansatz 150.000,00 € Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Ist 99.561,29 € Abweichung -50.438,71 € Begründung: Es erfolgte eine Verstärkung des Titels 51701 für die Absicherung der Mehrausgaben bei den Bewirtschaftungskosten. Kapitel 4720 / Titel 51701 Ansatz 2.200.000,00 € Bewirtschaftungsausgaben Ist 3.358.289,41 € Abweichung 1.158.289,41 € Begründung: Aufgrund erhöhter Kosten für die Straßenreinigung (nachträgliche Veranlagung von Anliegerflächen, 4 Jahre rückwirkend) und die Beseitigung von Schnee und Glätte (Ausschreibung 60 noch Kapitel 4720 / Titel 51701 der Leistungen durch den Senat ergab Kostensteigerung gegenüber 2012 von 295%) musste der Titel verstärkt werden. Der Ausgleich erfolgte u. a. aus Titeln des Tiefbau-und Landschaftsplanungsamtes sowie aus dem Gesamthaushalt. Kapitel 4720 / Titel 52103 Ansatz 30.000,00 € Unterhaltung baulicher Anlagen des Wasserstraßenbaus und der Wasserwirtschaft Ist 0,00 € Abweichung -30.000,00 € Begründung: Es erfolgte eine Verstärkung des Titels 51701 für die Absicherung der Mehrausgaben bei den Bewirtschaftungskosten. Kapitel 4720 / Titel 52109 Ansatz 265.000,00 € Unterhaltung der Sportflächen Ist 202.646,99 € Abweichung -62.353,01 € Begründung: Es erfolgte eine Verstärkung des Titels 51701 für die Absicherung der Mehrausgaben bei den Bewirtschaftungskosten. Kapitel 4720 / Titel 52110 Ansatz 1.562.000,00 € Unterhaltung der Grünanlagen Ist 1.384.950,61 € Abweichung -177.049,39 € Begründung: Es erfolgte eine Verstärkung des Titels 51701 zur Absicherung der Mehrausgaben bei den Bewirtschaftungskosten. Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben für die Gestaltung der Außenanlagen im Standort Schkopauer Ring in Höhe von 20.000 €. Kapitel 4720 / Titel 52190 Ansatz 0,00 € Unterhaltung des sonst. Unbeweglichen Vermögens aus zweckgebundenen Einnahmen Ist 144.170,64 € Abweichung 181.818,27 € Begründung: Der Titel korrespondiert mit den Einnahmetiteln 11193 und 28290. Der aus der Berechnung Ansatz zu Ist abweichende Betrag der Mehr- und Minderausgaben ergibt sich aus der Restübertragung. Von 376.868,80 € verfügbaren Mitteln betrug der Rest aus Vorjahren 195.050,53 €. Zweckgebundene Ausgaben wurden in Höhe von 144.170,64 € für folgende Projekte umgesetzt. Unterhaltung und Instandsetzung der Brunnen 78.334,36 € Maßnahmen in der Landschaft auf den Flächen des Fachvermögens 49.640,28 € Beschaffung von Pflanzware 16.196,00 € Der Restbetrag in Höhe von 232.698,16 € wurde ins Folgejahr übertragen. 61 Kapitel 4723 Kapitel 4723 / Titel 11152 Ansatz 1.318.000,00 € Friedhöfe Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften Ist 1.346.739,04 € Abweichung 28.739,04 € Begründung: In dem Titel werden die Einnahmen aus Beisetzungen auf den vier landeseigenen Friedhöfen des Bezirkes nachgewiesen. Die Abweichung resultiert aus der Ruherechtsentschädigung in Höhe von 48.328,04 €, die dem Bezirk von der Senatsverwaltung erstattet wird. Kapitel 4723 / Titel 38101 Ansatz 0,00 € Allgemeine interne Verrechnungen Ist 87.546,00 € Abweichung 87.546,00 € Begründung: In diesem Titel werden jährlich die Mittel des Bundes zur Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft vereinnahmt. Ihre tatsächlich geleistete zweckgebundene Verwendung wird im Titel 52190 dargestellt. Kapitel 4723 / Titel 51701 Ansatz 171.000,00 € Bewirtschaftungsausgaben Ist 212.610,90 € Abweichung 41.610,90 € Begründung: Aufgrund erhöhter Kosten für die Beseitigung von Schnee und Glätte (Ausschreibung der Leistungen durch den Senat ergab Kostensteigerung gegenüber 2012 von 333%) musste der Titel verstärkt werden. Der Ausgleich erfolgte aus Titeln des Tiefbau-und Landschaftsplanungsamtes. Kapitel 4723 / Titel 52190 Ansatz 0,00 € Unterhaltung des sonst. Unbeweglichen Vermögens aus zweckgebundenen Einnahmen Ist 83.824,69 € Abweichung 87.546,00 € Begründung: Die zweckgebundene Verwendung der gezielten Einnahmen im Titel 38101 wird hier dargestellt. Der aus der Berechnung Ansatz zu Ist abweichende Betrag der Mehr- und Minderausgaben ergibt sich aus der Resteübertragung. Von 128.666,60 € verfügbaren Mitteln betrug der Rest aus Vorjahren 44.841,91 €. 83.824,69 € wurden für die Pflege der Kriegsgräber auf dem Parkfriedhof Marzahn verwendet. Über die verbliebenen 41.120,60 € wurde ein Haushaltsrest gebildet. 62 Einzelplan 59 Finanzvermögen Kapitel 5909 Verwaltung von Finanzvermögen Kapitel 5909 / Titel 11944 Ansatz 3.481.000,00 € Abgeltung von dinglichen Rechten Ist 1.088.610,73 € Abweichung -2.392.389,27 € Begründung: Der Ansatz wurde in dieser Höhe veranschlagt aufgrund der positiven Entwicklung der Einnahmeerfüllung in den Vorjahren. Bei den Ist-Einnahmen handelt es sich um Ablösungen von Rechten des Landes Berlin. Die Einnahmen sind davon abhängig, ob Anträge auf Ablösung von Rechten gestellt werden und welchen Wert der Vertragsgegenstand hat. Seiten Berlins besteht kein rechtlicher Anspruch auf Ablösung dieser Rechte, so dass die Einnahmen nicht planbar sind. Kapitel 5909 / Titel 12401 Ansatz 1.679.000,00 € Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume Ist 1.080.741,54 € Abweichung - 598.258,46 € Begründung: Die Ansatzbildung erfolgte aufgrund von erwarteten Mehreinnahmen bei der Verwaltung des Finanzvermögens und der Vorgaben bei der Haushaltsplanung. Die geplante Einnahmesteigerung gegenüber 2012 war jedoch nicht möglich, da keine zusätzlichen Grundstücke übernommen wurden. Des Weiteren wirkten sich die Kündigung von Mietern und Schuldnern negativ auf die Einnahmen aus. Kapitel 5909 / Titel 12404 Ansatz 220.000,00 € Erbbauzinsen Ist 105.089,82 € Abweichung - 114.910,18 € Begründung: Mindereinnahmen durch insolventen Erbbaurechtsnehmer, Insolvenzverfahren läuft. Kapitel 5909 / Titel 51701 Ansatz 1.172.000,00 € Bewirtschaftungsausgaben Ist 1.328.999,92 € Abweichung 156.999,92 € Begründung: Die Kostensteigerungen beim Winterdienst (um 124,6 %) und Strom (um 45,4 %) durch Preisänderungen und höhere Verbräuche auch bei Gas aufgrund des langen Winters sind die hauptsächlichen Gründe für den Mehrbedarf. 63 Kapitel 5909 / Titel 51900 Ansatz 100.000,00 € Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Ist 58.175,50 € Abweichung - 41.824,50 € Begründung: Es wurden nur unbedingt notwendige Ausgaben geleistet, die sich insbesondere auf Reparaturen beschränkten. Der geplante Neubau der Stromversorgung nach den großen Schaden im Objekt Premnitzer Str. 12 konnte wegen Differenzen mit Vattenfall noch nicht realisiert werden. Kapitel 5950 Kapitel 5950 / Titel 13110 Ansatz 2.200.000,00 € Allgemeine Finanzangelegenheiten Erlösbeteiligung der Bezirke aus der Veräußerung von Grundstücken Ist 1.792.714,39 € Abweichung - 407.285,61 € Begründung: In diesem Titel erfolgt die Vereinnahmung von Erlösen aus der Veräußerung von Grundstücken durch den Liegenschaftsfonds Berlin (LFB). Der Bezirk wird zum Einen an den Erlösen beteiligt, die aus den Verkäufen der Grundstücke des eigenen Bezirkes resultieren, des Weiteren erhält der Bezirk Erlösbeteiligungen an den gesamt veräußerten Grundstücken aller Bezirke. Die erwarteten Einnahmen konnten nicht realisiert werden. Kapitel 5950 / Titel 37101 Ansatz 3.763.000,00 € Pauschale Mehreinnahmen Ist 0,00 € Abweichung - 3.763.000,00 € Begründung: Mit dem Haushaltsgesetz 2012/2013 hat das Abghs für beide Haushaltsjahre die Erhöhung des Bezirksplafonds im Bereich der konsumtiven Sachausgaben um jeweils 50 Mio. € beschlossen. Damit wurde insbesondere der Forderung der Bezirke nach Erhöhung der Zuweisung wegen gestiegener Bewirtschaftungsausgaben entsprochen. In Erwartung dieser höheren Zuweisung für Personal- und Sachausgaben erfolgte die bezirkliche Ansatzbildung. Für 2013 wurde dieser Betrag im Rahmen der Fortschreibung der Globalsumme an den Bezirk ausgereicht. Er spiegelt sich in der mit Jahresabschluss höheren Zuweisung (5950/38630) wider. Kapitel 5950 / Titel 38630 Ansatz 437.557.000,00 € Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) Ist 459.665.000,00 € Abweichung 22.108.000,00 € Begründung: Die Zuweisungssumme für Ausgaben (ohne Investitionen) wurde durch die SenFin mit Schreiben vom 31.03.2014 um insgesamt 22.108 T€ im Rahmen der Basiskorrektur erhöht. Einer Basiskorrektur wurden dabei Sachverhalte des Produktsummenbudgets, sonstige Transferausgaben sowie die Einnahmevorgabe unterzogen. 64 Kapitel 5950 / Titel 38930 Ansatz 10.112.000,00 € Zuweisungen für Investitionen Ist 8.659.000,00 € Abweichung - 1.453.000,00 € Begründung: Mit der Basiskorrektur zum Haushalt 2013 wurde die Zuweisung von Investitionsmitteln reduziert, was auf die Anpassung an die tatsächlich geleisteten Ausgaben für die gezielt zugewiesenen Investitionsmaßnahmen -Sanierung des Freizeitforums Marzahn, - Rhinstraße von Allee der Kosmonauten bis Industriebahnbrücke, - Rhinstraße zwischen Landsberger Allee und Seddiner Straße, - Neubau der nördlichen Fahrbahn und des nördlichen Rad- und Gehweges der Landsberger Allee zwischen Eicher Chaussee und Blumberger Damm sowie auf die Umwandlung von investiven Ausgaben der pauschalen Zuweisung in bauliche Unterhaltung zurückzuführen ist. Kapitel 5950 / Titel 46201 Ansatz - 1.864.000,00 € Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben Ist 0,00 € Abweichung 1.864.000,00 € Begründung: Mit der Erstellung des Haushaltsplanes erfolgte die Veranschlagung von Pauschalen Minderausgaben im Personalbereich. Mit dem Ergänzungsplan 2013 und der Haushaltsdurchführung erfolgte die Auflösung durch Verfügungsbeschränkungen bei Personalausgaben. Kapitel 5950 / Titel 71901 Ansatz 100.000,00 € Pauschale Zuweisungen für Investitionen Ist 0,00 € Abweichung - 100.000,00 € Begründung: Die Globalsumme zur Finanzierung von Investitionen wurde nicht vollständig mit Maßnahmen untersetzt. In der Haushaltsdurchführung wurde der Betrag für Grunderwerbskosten und Bauvorbereitungsmittel verwendet. Die Nachweisführung der Ausgaben erfolgt in den Fachbereichen. Kapitel 5950 / Titel 96020 Ansatz 1.000,00 € Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres Ist 3.780.836,57 € Abweichung 3.779.836,57 € Begründung: Fehlbetrag 2011 Gemäß § 25 LHO ist ein Fehlbetrag im zweitnächsten Haushaltsjahr in den Haushaltsplan als Ausgabe einzustellen. Mit der Haushaltsplanaufstellung 2012/2013 war der Fehlbetrag 2011 noch nicht bekannt, deshalb erfolgte hier nur die Veranschlagung eines Merkansatzes. Im Rahmen der Aufstellung des Ergänzungsplanes 2013 fand der zu diesem Zeitpunkt bekannte Fehlbetrag Berücksichtigung. 65 Kapitel 5950 / Titel 97101 Ansatz 732.000,00 € Pauschale Mehrausgaben Ist 0,00 € Abweichung - 732.000,00 € Begründung: Gemäß der Beschlussfassung zum Haushalt 2012/2013 durch das Abghs war zur Verstärkung der Titel für die Hilfen zur Erziehung im Kapitel 4042 ein Betrag in Höhe von 732 T€ zu veranschlagen. Im Zuge der Haushaltswirtschaft sind diese Mittel dort notwendig geworden. Kapitel 5950 / Titel 97107 Ansatz 2.479.000,00 € Pauschale Mehrausgaben zur Finanzierung von Defiziten aus Vorjahren Ist 0,00 € Abweichung - 2.479.000,00 € Begründung: Mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 wurden 2.479 T€ zum Abbau der Altschulden für 2013 veranschlagt. Mit dem BA-Beschluss Nr. 0344/IV „Konsolidierungskonzept 2013 - 2016 für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf“ wurde die Tilgungsrate für 2013 auf 3.400 T€ erhöht. Folgende Konsolidierungsschritte wurden vereinbart: Pauschale Investitionsmittel Einnahmen aus der Abgeltung von dinglichen Rechten Einnahmen aus Erlösbeteiligung Grundstücksverkäufe Kapitel 5950 / Titel 97203 Ansatz - 1.332.000,00 € 1.450 T€ 400 T€ 1.550 T€ Pauschale Minderausgaben Ist 0,00 € Abweichung 1.332.000,00 € Begründung: Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf hatte der Hauptausschuss des Abghs bereits mit der Nachschau zum Bezirkshaushaltsplan 2012/2013 die Auflösung der Pauschalen Minderausgaben in Höhe von -1.332 T€ durch die Vorlage eines Ergänzungsplanes 2013 beschlossen. Mit dem Ergänzungsplan 2013 war das Konsolidierungskonzept 2013 - 2016 zu berücksichtigen und die Pauschalen Minderausgaben nur in Höhe des Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2011 in Höhe von -3.781 T€ zur veranschlagen. Mit Zustimmung der SenFin und des Abghs wurden mit dem Ergänzungsplan 2013 Pauschale Minderausgaben als Ausgleich des Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2011 in Höhe von -3.781 T€ zuzüglich -640 T€ als erwartete Entlastung im Bereich der kalkulatorischen Gebäudekosten im Zusammenhang mit der Aufgabe des Bürodienstgebäudes Etkar-Andre´-Straße eingestellt. Kapitel 5950 / Titel 98400 Ansatz 27.894.000,00 € Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten Ist 23.078.919,00 € Abweichung - 4.815.081,00 € Begründung: Mit der Ausgestaltung des Verfahrens der Zahlbarmachung kalkulatorischer Kosten ist mit der SenFin vereinbart, dass unterjährige Gebäudebestandsveränderungen sich zeitnah auf die Höhe der kameralen Verrechnungsbeträge auswirken. 66 noch Kapitel 5950 / Titel 98400 Deshalb wurden die für das Jahr 2013 ermittelten Verrechnungsbeträge für kalkulatorische Gebäudekosten in der Haushaltswirtschaft an die Daten des geprüften KLRJahresabschlusses 2012 angepasst. Die neu ermittelten Beträge wurden kameral an die SenFin verrechnet. Kapitel 5950 / Titel 98420 Ansatz 300.000,00 € Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien Ist 223.698,00 € Abweichung - 76.302,00 € Begründung: Mit der Ausgestaltung des Verfahrens der Zahlbarmachung kalkulatorischer Kosten ist mit der SenFin vereinbart, dass unterjährige Veränderungen sich zeitnah auf die Höhe der kameralen Verrechnungsbeträge auswirken. Deshalb wurden die für das Jahr 2013 ermittelten Verrechnungsbeträge in der Haushaltswirtschaft an die Daten des geprüften KLR-Jahresabschlusses 2012 angepasst. Die neu ermittelten Beträge wurden kameral an die SenFin verrechnet. 67 Bezirkshaushaltsrechnung 2013 Marzahn-Hellersdorf Nachweis der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen und ihre Begründungen Übersicht über die im Haushaltsjahr 2013 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (40) 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Kapitel Alle Angaben in EUR Bezeichnung Ansatz Titel 3100 Bezirksverordnetenversammlung 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 133.000 Über- / außerplanmäßige Ausgaben 40.475,24 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 3300 / 42201 3301 / 42201 3301 / 42801 3302 / 42811 3303 / 42201 3.818,58 € 8.529,39 € 16.513,75 € 10.429,46 € 1.184,06 € -1- Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 3302 Beschäftigtenvertretungen 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 39.300 91,42 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4060 / 42801 3303 Rechtsamt 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 83.400 1.749,03 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4060 / 42801 3304 Service Personal 42201 Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen 721.000 73.771,61 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 68102 3303 / 42201 3304 / 42801 3910 / 42201 3305 / 42201 36.054,16 € 7.389,39 € 4.240,45 € 26.087,61 € Entschädigungen, Ersatzleistungen --- 451,03 Im Zusammenhang mit einer Klage auf Schadensersatz des Landes Berlin vor dem AG Charlottenburg zum Geschäftszeichen 202 C 228/13 waren Kosten in der vorliegenden Höhe zu erstatten. Gemäß Anlage 1 Nr. II.9 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 1291/III vom 02.02.2011 sind Ausgaben für Schadensersatzforderung dezentral zu etatisieren. Ausgleich in voller Höhe bei 3304 / 54079 3305 Service Finanzen 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 191.000 13.165,51 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 3305 / 42201 4620 / 42201 4630 / 42201 4710 / 42201 4723 / 42201 4030 / 42201 4320 / 42801 4211 / 42201 1.084,57 € 3.310,01 € 2.295,02 € 1.852,64 € 1.504,60 € 1.379,29 € 1.344,11 € 395,27 € 54010 Dienstleistungen --- 16.660,00 Im Rahmen der Tätigkeit der Landesarbeitsgruppe Forderungsmanagement hat der Bezirk einen Projektauftrag übernommen. Hierfür wurde ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der zu Kosten führte. Der Ausgleich erfolgte anteilig über Basiskorrektur. -2- Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel Ausgleich bei Ausgleich durch 54038 5950 / 98400 Basiskorrektur Dienstleistungen von Kreditinstituten 6.660,00 € 10.000,00 € 5.500 350,08 Auf Antrag der Bezirkskasse wurden finanzielle Mittel für das Update BB Manager 3.23 für die Bereitstellung der SEPA Module benötigt. Ausgleich in voller Höhe bei 98101 5950 / 98400 Allgemeine interne Verrechnungen --- 257,11 Nach § 78 LHO ist eine jährliche Kassenprüfung der Bezirkskasse vorgeschrieben. Diese erfolgt durch die Landeshauptkasse entsprechend Vereinbarung, die erst nach Aufstellung des Haushaltsplanes 2012/2013 abgeschlossen wurde. Ausgleich in voller Höhe bei 3307 Service Organisation/IT 98101 Allgemeine interne Verrechnungen 3305 / 54079 --- 229.614,00 Umsetzung der haushaltstechnischen Regelung zum Verfahren ISBJ / Dauerbetrieb und Pflege seit dem Haushaltsjahr 2012, d.h. Veränderung der Zuständigkeit für das Management und den einheitlichen Verfahrensbetrieb von IT-Verfahren in den Jugendämtern. Übernahme der Verträge vom ITDZ durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft lt. Schr. SenBildJugWiss ZS C 2 vom 30.01.2013, vom 02.07.2013 (Endabrechnung 2012) und vom Oktober 2013 (Abschlagzahlung 2013) Ausgleich in voller Höhe bei 3307 / 54085 3310 Geschäftsbereich 1 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 112.000 281,40 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4060 / 42801 3330 Geschäftsbereich 3 42201 Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen 83.800 45.593,66 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 3330 / 42801 -3- Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 3510 Bürgerdienste 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 118.000 5.891,60 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4060 / 42801 3512 Standesamt 42201 Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen 277.000 6.177,28 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 42801 4060 / 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 72.200 2.734,83 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4060 / 42801 3513 Wahlamt 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten --- 105.133,76 Entgelte für zusätzlichen Personalmehrbedarf im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl und dem Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung. Der Ausgleich erfolgt im Rahmen der Basiskorrektur (Schreiben SenFin HB 5300 – 1/2013 vom 31.03.2014). Ausgleich in voller Höhe durch Basiskorrektur -4- Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 3702 Sekundarschulen 51421 Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule 1.000 9.464,73 Entsprechend Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen II D vom 21.09.2012 zur Fortschreibung der Globalsummen 2013 wurde auf eine Zuweisung für BuT-Transferausgaben - entsprechend der Vorgehensweise im beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013 - verzichtet. Es waren für die Leistungen BuT Merkansätze zu bilden, da die finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Planung nicht seriös geschätzt werden konnten. Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung und zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mussten Haushaltsüberschreitungen zugelassen werden. Ausgleich in voller Höhe durch 51701 Basiskorrektur Bildung und Teilhabe - Beköstigung Bewirtschaftungsausgaben 1.280.000 141.599,19 Mehrkosten für Strom wegen Mehrverbrauch und Tariferhöhungen sowie wegen erhöhter Kosten für den Winterdienst durch mehr Einsatztage. Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben 3703 Gemeinschaftsschulen 51420 Beköstigung 75.000 17.893,25 Mehrausgaben für die Beköstigung in der W.A.-Mozart Schule aufgrund der Erhöhung der Portionspreise für Schulmittagessen ab 01.08.2013 und wegen steigender Schülerzahlen. Ausgleich in voller Höhe durch 51421 Basiskorrektur Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule 1.000 2.068,38 Entsprechend Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen II D vom 21.09.2012 zur Fortschreibung der Globalsummen 2013 wurde auf eine Zuweisung für BuT-Transferausgaben - entsprechend der Vorgehensweise im beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013 - verzichtet. Es waren für die Leistungen BuT Merkansätze zu bilden, da die finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Planung nicht seriös geschätzt werden konnten. Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung und zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mussten Haushaltsüberschreitungen zugelassen werden. Ausgleich in voller Höhe durch 51701 Basiskorrektur Bildung und Teilhabe - Beköstigung Bewirtschaftungsausgaben 124.000 53.857,32 Mehrkosten für Strom wegen Mehrverbrauch und Tariferhöhungen sowie wegen erhöhter Kosten für den Winterdienst durch mehr Einsatztage. Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben 3711 Volkshochschule 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 354.000 57.517,63 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4060 / 42801 3330 / 42801 4211 / 42201 3711 / 42201 3712 / 42701 3712 / 42801 3712 / 42811 3723 / 42201 3723 / 42801 -5- 1.415,45 € 26,65 € 41,82 € 6.452,97 € 130,00 € 41.291,61 € 2.549,05 € 5.356,86 € 253,22 € Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 3712 Musikschule 98101 Allgemeine interne Verrechnungen --- 13.088,44 Entsprechend dem HWR 2013 SenFin vom 21.12.2013 (haushaltstechnische Regelungen) ist wie folgt zu verfahren: Für Ausgaben gemäß Rahmenzielvereinbarung über die Kooperation von Schulen mit bezirklichen Volkshochschulen und Musikschulen im Rahmen der ergänzenden außerunterrichtlichen Bildungsarbeit in der Sekundarstufe I nach §§ 5 Abs. 1 und 2 Schulgesetz hat SenFin eine interne Verrechnung zugelassen. Ausgleich in voller Höhe bei 3721 Kunst- und Kulturamt 41210 Aufwendungen für Beiräte 3712 / 38101 --- 2.000,00 Aufwandsentschädigung für Mitglieder/innen des Kulturbeirates Marzahn-Hellersdorf auf der Grundlage des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in Verbindung mit der Bezirksamtsvorlage Nr. 93/I 2001 und Nr. 0082/IV 2012. Aufwandentschädigung für ein nicht im Angestelltenverhältnis befindliches Mitglied des Galeriebeirates Schloss Biesdorf (die Höhe der Aufwandsentschädigung wurde mit der Senatskanzlei abgestimmt). Ausgleich in voller Höhe bei 42801 3712 / 42701 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 397.000 23.795,40 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 53103 3723 / 42801 Empfänge, Feierlichkeiten --- 3.842,00 Mehrausgaben für ein Bürger- und Familienfest am Schloss Biesdorf mit Vorstellung des Bauvorhabens „Denkmalgerechte Sanierung des Schlosses Biesdorf und Einrichtung einer Galerie Bilderstreit“ als Öffentlichkeitsarbeit. Ausgleich in voller Höhe bei 5950 / 98400 3730 Schule 42201 Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen 246.000 587,75 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 42701 3330 / 42801 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter --- 7.044,82 Abschließende Überarbeitung des Schulentwicklungsplanes 2013 bis 2017 durch Vergabe der Leistung an Dritte aufgrund personeller Engpässe. Ausgleich in voller Höhe bei 51701 3730 / 42801 Bewirtschaftungsausgaben 3.002.000 106.527,23 Höhere Kosten für Fernheizung wegen Mehrverbrauch und Preissteigerung. Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben 63621 Beiträge an die Unfallkasse 1.050.000 -6- 330.321,99 Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel Die Mittel für die Zahlungen der Beiträge an die Unfallkasse waren nicht ausreichend. Da die Zahlungen gesetzliche Pflichtaufgaben sind, müssen sie geleistet werden. Ausgleich in voller Höhe bei 98103 3736 / 71503 4060 / 71513 4212 / 73813 4720 / 71506 126.631,54 € 147.268,60 € 34.814,89 € 21.606,96 € Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Förderung --- 77.500,00 1.000 7.729,29 Eigenanteil des Bezirkes für die INKA-Lernwerkstatt in der Pusteblume-Grundschule Ausgleich in voller Höhe bei 3730 / 51900 3733 Gymnasien 51421 Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule Entsprechend Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen II D vom 21.09.2012 zur Fortschreibung der Globalsummen 2013 wurde auf eine Zuweisung für BuT-Transferausgaben - entsprechend der Vorgehensweise im beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013 - verzichtet. Es waren für die Leistungen BuT Merkansätze zu bilden, da die finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Planung nicht seriös geschätzt werden konnten. Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung und zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mussten Haushaltsüberschreitungen zugelassen werden. Ausgleich in voller Höhe durch Basiskorrektur 3735 Sonderschulen 51421 Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule Bildung und Teilhabe - Beköstigung 1.000 2.437,40 Entsprechend Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen II D vom 21.09.2012 zur Fortschreibung der Globalsummen 2013 wurde auf eine Zuweisung für BuT-Transferausgaben - entsprechend der Vorgehensweise im beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013 - verzichtet. Es waren für die Leistungen BuT Merkansätze zu bilden, da die finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Planung nicht seriös geschätzt werden konnten. Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung und zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mussten Haushaltsüberschreitungen zugelassen werden. Ausgleich in voller Höhe durch 3736 51420 Basiskorrektur Bildung und Teilhabe - Beköstigung Grundschulen Beköstigung 1.925.000 123.634,74 Mehrausgaben für Beköstigung an den Grundschulen aufgrund der Erhöhung der Portionspreise zum 01.08.2013 und wegen steigender Schülerzahlen im Schuljahr 2013/2014. Der Ausgleich erfolgte im Rahmen der Nachbudgetierung der Mengen für die Produkte der Beköstigung sowie durch die Berücksichtigung der Mehrbelastung aufgrund von Zwischenverträgen in Höhe von 50 Prozent im Rahmen der Basiskorrektur. Ausgleich in voller Höhe durch 51421 Basiskorrektur Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule 1.000 31.328,49 Entsprechend Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen II D vom 21.09.2012 zur Fortschreibung der Globalsummen 2013 wurde auf eine Zuweisung für BuT-Transferausgaben - entsprechend der Vorgehensweise im beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013 - verzichtet. Es waren für die Leistungen BuT Merkansätze zu bilden, da die finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Planung nicht seriös geschätzt werden konnten. Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung und zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mussten Haushaltsüberschreitungen zugelassen werden. Ausgleich in voller Höhe durch 51701 Basiskorrektur Bewirtschaftungsausgaben Bildung und Teilhabe - Beköstigung 2.907.000 -7- 285.439,16 Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel Mehrkosten für Strom wegen Mehrverbrauch und Tariferhöhungen sowie wegen erhöhter Kosten für den Winterdienst durch mehr Einsatztage. Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben 53405 Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz 243.000 8.385,37 Mehrausgaben für Bustransporte der Schüler zum Sportunterricht wegen geschlossener Sporthallen infolge von notwendigen Baumaßnahmen. Ausgleich in voller Höhe bei 81208 3733 / 35921 3735 / 35921 5.367,97 € 3.017,40 € Investive Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien in Schulen --- 32.482,17 Aufgrund planmäßiger Baumaßnahmen war die Beschaffung von Fachraummöbeln für den naturwissenschaftlichen Unterricht und für die Lernwerkstatt in der Selma-Lagerlöff-Grundschule dringend erforderlich. Ausgleich in voller Höhe bei 3733 / 81208 3781 Freizeitforum Marzahn 71400 Sanierung und Grundinstandsetzung des Freizeitforum Marzahn 358.000 484.921,66 Zur Fertigstellung der Maßnahme mussten im Rahmen der anerkannten Gesamtkosten überplanmäßige Ausgaben zugelassen werden (Schreiben der SenFin II F vom 12.06.2013). Ausgleich in voller Höhe durch Basiskorrektur 3783 Kolleg 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Investitionen 80.200 14.616,85 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 3723 / 42801 -8- Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 3910 Allgemeine soziale Dienste 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 32.600 952,92 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 54010 3330 / 42801 Dienstleistungen --- 7.420,00 Für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vergabe eines Teils der erforderlichen Hilfebedarfsfeststellungen in der Hilfe zur Pflege an einen externen Dienstleister. Ausgleich in voller Höhe bei 3910 / 51101 3910 / 54008 3933 / 54024 2.000,00 € 2.920,00 € 2.500,00 € 3911 Leistungen nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen 67114 Vorbeugende Gesundheitshilfe nach dem SGB XII --- 155,28 Kostenübernahme für vorbeugende Gesundheitshilfe nach SGB XII für einen Einzelfall. Dieser Tatbestand war zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht bekannt. Ausgleich in voller Höhe bei 67126 3911 / 63665 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 13.157.000 2.133.443,94 Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 und 54 SGB XII außerhalb von Einrichtungen. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse. Die Ausgaben unterliegen einer stetigen Steigerung im Zusammenhang mit Kostensatzerhöhungen und Fallzahlsteigerungen. Ausgleich in voller Höhe durch 68162 Basiskorrektur Nachbudgetierung HbL ohne Krahi Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 1.866.000 320.902,43 Mehrausgaben für Leistungen nach § 67 ff. SGB XII, Hilfen für Personen, deren Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse. Die Ausgaben unterliegen einer stetigen Steigerung im Zusammenhang mit Kostensatzerhöhungen und Fallzahlsteigerungen. Ausgleich in voller Höhe durch Basiskorrektur 3912 Leistungen nach dem SGB XII in Einrichtungen 67116 Stationäre Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz Nachbudgetierung HbL ohne Krahi 7.626.000 327.391,01 Mehrausgaben für stationäre Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII für Personen, die infolge Krankheit oder Behinderung ständiger Betreuung und Pflege bedürfen. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse. Die Ausgaben unterliegen einer stetigen Steigerung im Zusammenhang mit Kostensatzerhöhungen und Fallzahlsteigerungen. 67126 Ausgleich bei 3300 / 53101 3300 / 54053 3300 / 54079 19.809,16 € 65,28 € 1.893,99 € Ausgleich des Restbetrages durch Basiskorrektur 305.622,58 € Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz -9- Nachbudgetierung HbL ohne Krahi 27.899.000 2.102.099,62 Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Ansatz Titel Über- / außerplanmäßige Ausgaben Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 und 54 SGB XII in Einrichtungen. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse. Die Ausgaben unterliegen einer stetigen Steigerung im Zusammenhang mit Kostensatzerhöhungen und Fallzahlsteigerungen. Ausgleich in voller Höhe durch Basiskorrektur - 10 - Nachbudgetierung HbL ohne Krahi Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 4010 Jugendamt - Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - 67203 Angebote der Jugendarbeit und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen nach dem SGB VIII in Form von Leistungsverträgen 917.000 67.533,83 Mehrausgaben für die Übertragung von Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger im Zusammenhang mit dem Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (VZÄ). Die Einwilligung zur Heranziehung von Einsparungen bei Personal, gemäß Nr. 3.5 letzter Absatz des HWR 2013, liegt von der SenFin II G vor. Ausgleich in voller Höhe bei 4011 / 42801 4011 Jugendamt - Einrichtungen der Jugendarbeit - 42701 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 66.500 68.726,00 Gewährleitung der Weiterführung des Betriebes und Erhalt der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Jugendfreizeiteinrichtungen aufgrund des Personalabbaues im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes zum Abbau von Vollzeitäquivalenten gemäß Bezirksamtsvorlage Nr. 0356/VI (Überführung der Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger). Ausgleich in voller Höhe bei 4011 / 42801 4020 Jugendamt - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege - 42201 Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen 47.400 15.492,37 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4020 / 42801 4040 Jugendamt - Familienunterstützende Hilfen - 67123 Unterbringung in besonderen Lebenssituationen außerhalb der Hilfe zur Erziehung 1.956.000 288.092,85 Mehrbedarf nach §§ 19, 21 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen und Fallkosten. Ausgleich in voller Höhe durch 68158 Basiskorrektur PSB Besondere Leistungen für Amtsmündel --- 1.593,37 Am 05.07.2011 ist das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet den Vormund zu seinen Mündel in der Regel monatlich persönlich Kontakt zu halten. Im Rahmen der individuellen Kontaktgestaltung sind für bestimmte Unternehmungen bzw. die Würdigung von Anlässen Mittel erforderlich. Ausgleich in voller Höhe bei 4040 / 67154 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII und Inobhutnahme - 67142 Vollzeitpflege in Familien nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 4.260.000 Mehrbedarf für HzE nach § 33 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen. Ausgleich in voller Höhe durch Basiskorrektur PSB HzE - 11 - 346.187,66 Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Ansatz Titel 67145 Sozialpädagogische Krisenintervention nach Inobhutnahme nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Über- / außerplanmäßige Ausgaben 500.000 295.898,05 Mehrbedarf für HzE nach § 42 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen. Ausgleich in voller Höhe durch 67149 Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 3.600.000 663.926,85 Mehrbedarf für HzE nach § 31 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen. Ausgleich in voller Höhe durch 67153 Basiskorrektur PSB HzE Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII innerhalb Berlins 1.650.000 636.671,91 Mehrbedarf für HzE, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen. Ausgleich in voller Höhe durch 67156 Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis Tagesgruppen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 1.690.000 376.988,66 Mehrbedarf für HzE nach § 32 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen. Ausgleich in voller Höhe durch 67204 Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII innerhalb Berlins 18.800.000 1.279.314,78 Mehrbedarf für HzE nach § 34 und § 35 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen. Ausgleich in voller Höhe durch 67205 Basiskorrektur PSB HzE Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII 400.000 486.777,71 Mehrbedarf für HzE, aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie Entgelterhöhungen innerhalb Berlins. Ausgleich in voller Höhe durch 67213 Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII außerhalb Berlins 619.000 812.391,05 Mehrbedarf für HzE, aufgrund gestiegener Fallzahlen. Ausgleich in voller Höhe durch 67214 Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII außerhalb Berlins 7.760.000 2.196.824,17 Mehrbedarf für HzE nach § 34 und § 35 SGB VIII, aufgrund gestiegener Fallzahlen. Ausgleich in voller Höhe durch Basiskorrektur PSB HzE sowie durch das positive Jahresergebnis 4043 Jugendamt - Leistungen außerhalb SGB VIII - 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 920.000 83.202,56 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4043 / 42201 4020 / 42801 4044 / 42201 4044 / 42801 4010 / 42801 4000 / 42201 - 12 - 30.877,08 € 8.417,30 € 15.871,09 € 5.485,60 € 15.514,53 € 7.036,96 € Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Ansatz Titel 4060 Sportanlagen 51701 Bewirtschaftungsausgaben Über- / außerplanmäßige Ausgaben 946.000 165.376,26 Mehrkosten für Fernheizung und Strom wegen Mehrverbrauch und Tariferhöhungen sowie wegen erhöhter Kosten für den Winterdienst durch mehr Einsatztage. Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben 71513 Neubau eines Sportfunktionsgebäudes und Schulräume für die Johann-Strauß-Grundschule, Cecilienstraße 1.000.000 741.731,40 Gemäß der BA-Vorlage 0384/IV Anmeldung Investitionsplanung 2013-2017 und in Umsetzung der BA-Vorlage 0153/IV zur Haushaltswirtschaft 2013 ist die Investitionsmaßnahme Neubau der Kita Ulmenstraße 12 entfallen. Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden in Anpassung der Finanzierung an den Bauablauf der Investitionsmaßnahme Neubau Sportfunktionsgebäude Cecilienstraße 80 benötigt. Ausgleich in voller Höhe bei 4021 / 71508 - 13 - Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Ansatz Titel 4110 Gesundheit 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 3.511.000 Über- / außerplanmäßige Ausgaben 68.537,07 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 3511 / 42801 4000 / 42801 3308 / 42201 4181 Überregionale Gesundheitsaufgaben 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 47.748,28 € 10.908,74 € 9.880,05 € 704.000 69.918,47 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 3308 / 42201 3308 / 42801 3320 / 42801 3340 / 42201 3340 / 42801 - 14 - 811,58 € 19.532,82 € 9.500,92 € 29.202,93 € 10.870,22 € Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 4211 Hochbau 54040 Bauvorbereitungsmittel 1.000 171.788,18 Begründung hier eingeben! Mehrausgaben für die Baumaßnahme der gezielten Zuweisung Kapitel 3701, Titel 70110 Neubau Grundschule Habichtshorst (Investitionsplanung 2013-2017), für die Erbringung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie für die Vorbereitung der Vergabe sind Bauvorbereitungsmittel. Mit Schreiben SenFin II F-HB vom 18.03.2013 wurde dem Antrag auf Zulassung überplanmäßiger Ausgaben ohne Ausgleich entsprochen. Der Ausgleich erfolgt mit Basiskorrektur, Minderung der Zuweisung im Jahr der erstmaligen Veranschlagung. Ausgleich in voller Höhe durch positives Jahresergebnis 125.027,83 € Mehrausgaben für zwei Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung Kapitel 3701, Titel 71504 Grundschule am Bürgerpark (Modernisierung und Umbau) und Titel 71507 Mahlsdorfer Grundschule Sportfunktionsgebäude/Sporthalle (Investitionsplanung 2013-2017). Für die geplanten Abläufe, wie Erstellung Bedarfsprogramm und Anarbeitung der Vorplanungsunterlagen sind Bauvorbereitungsmittel erforderlich. Ausgleich in voller Höhe bei 5950 / 71901 3736 / 71503 4212 Tiefbau 42201 Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen 26.760,35 € 20.000,00 € 263.000 22.012,91 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 42811 4212 / 42801 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 47.000 4.144,91 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 51900 4060 / 42801 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen --- 550.000,00 Auf der Grundlage des Achten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22.10.2008 wurde das Tiefbau-und Landschaftsplanungsamt gebildet. Durch das Bezirksamt wurde der Standort Schkopauer Ring 2 festgelegt. Da dort nicht alle Dienstkräfte untergebracht werden konnten, war ein Ergänzungsbau erforderlich. Die dafür benötigten Mittel wurden aus Mitteln der pauschalen Zuweisung in bauliche Unterhaltung umgewandelt. Ausgleich in voller Höhe bei 72592 3721 / 71503 4021 / 71508 4212 / 73813 5950 / 71901 200.000,00 € 272.825,00 € 65.000,00 € 12.175,00 € Neubau der Rhinstraße von Landsberger Allee bis Seddiner Straße --- 30.873,09 Die Maßnahme war von 2006 bis 2010 planmäßig in der Investitionsplanung. Aufgrund von Verzögerungen bei der Bauausführung von Leistungen der Berliner Wasserbetriebe konnten nicht alle Rechnungen schlussgerechnet werden, sodass im Jahr 2013 nochmals Mittel benötigt wurden. Ausgleich in voller Höhe durch 82164 Basiskorrektur Kauf von Grundstücken für das Verwaltungs- und das Stiftungsvermögen Investitionen --- 2.988,23 Da ein Grunderwerb für den Ankauf eines Flurstückes nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz im Jahr 2012 nicht abgeschlossen werden konnte, wurden zusätzlichen Mittel im Jahr 2013 benötigt. - 15 - Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Ansatz Titel Ausgleich in voller Höhe bei 4212 / 51403 4212 / 51140 4212 / 54079 - 16 - 2.352,48 € 567,60 € 68,15 € Über- / außerplanmäßige Ausgaben Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 4310 Wirtschaft und Gewerbe 42201 Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen 66.600 93.095,19 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 42801 3340 / 42801 3350 / 42201 3350 / 42801 3520 / 42201 4211 / 42801 2.124,00 € 3.458,92 € 15.465,68 € 67.359,21 € 4.687,38 € Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 382.000 64.685,15 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4320 Wirtschaftsförderung 51701 Bewirtschaftungsausgaben 4211 / 42801 4320 / 42201 4630 / 42801 41.504,50 € 18.279,45 € 4.901,20 € 8.500 305.707,30 Absicherung der Bewirtschaftungsausgaben für den CleanTech Business Park Berlin-Marzahn (Schreiben der SenFin II F vom 15.01.2013) Ausgleich in voller Höhe durch 54039 Basiskorrektur PSB Haltung von Tieren --- 9.255,51 Die planmäßigen Mittel für den Kleintierhof waren bisher im Fachbereich Schule veranschlagt. Durch den rückwirkenden Zuständigkeitswechsel zum Fachbereich WiFö ab 01.01.2012, gemäß BA Vorlage 0166/IV vom 08.05.2012, mussten auch die Mittel im Doppelhaushalt 2012/2013 übertragen werden. Hinzu kam, dass die Futtermittelrechnungen höher als geplant waren. Ausgleich in voller Höhe bei 54053 3730 / 54039 4710 / 54016 7.500,00 € 1.755,51 € Veranstaltungen 113.000 30.000,00 Projekt „IGA-Koordinator“ – bezirkliche Unterstützung zur Ausrichtung der IGA 2017 Ausgleich in voller Höhe durch 98105 Basiskorrektur PSB Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen der GRW --- 34.271,05 Absicherung des bezirklichen Eigenanteils in Höhe von 10 v. H. für die Fortsetzung bzw. Fertigstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafstruktur (GRW)“ Infra Nr. 34/12 – „ 3. Bauabschnitt Verlängerung der Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn“ Ausgleich in voller Höhe durch Basiskorrektur - 17 - PSB Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Ansatz Titel 4410 Wohnungswesen 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 575.000 Über- / außerplanmäßige Ausgaben 51.187,90 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4410 / 42201 3320 / 42201 3511 / 42201 3511 / 42801 - 18 - 11.212,61 € 1.138,38 € 27.908,39 € 10.928,52 € Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Ansatz Titel 4610 Stadtplanung 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 1.444.000 Über- / außerplanmäßige Ausgaben 14.008,46 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4610 / 42201 4620 Vermessung 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 2.211.000 14.419,83 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4610 / 42201 4000 / 42201 - 19 - 13.528,06 € 891,77 € Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 4710 Umwelt 54010 Dienstleistungen --- 32.760,81 Finanzierung der Schlussrechnung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. Der Abschlussbericht wurde bestätigt und es erfolgte die Rückerstattung des bezirklichen Anteils vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Ausgleich in voller Höhe bei 4710 / 23190 3520 / 51802 5950 / 98400 4720 Natur 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 19.377,35 € 2.950,15 € 10.433,31 € 6.888.000 17.950,76 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 4710 / 42801 4000 / 42201 3723 / 42801 3510 / 42201 4060 / 42201 11.028,06 € 635,80 € 2.565,70 € 1.156,26 € 2.564,94 € 51701 Bewirtschaftungsausgaben 2.200.000 832.989,41 Mehrkosten für den Winterdienst wegen mehr Einsatztagen sowie für die Straßenreinigung. Ausgleich bei 3304 / 42201 3307 / 42201 3330 / 42801 3712 / 42801 3910 / 42201 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 52.000,00 € 10.000,00 € Ausgleich des Restbetrages durch Basiskorrektur 725.989,41€ - 20 - im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 82164 Kauf von Grundstücken für das Verwaltungs- und das Stiftungsvermögen --- 16.111,63 Veranlassung der Ausübung eines Vorkaufsrechtes für zwei Flurstücke zur Sicherung einer naturnahen öffentlichen Grünanlage. Ausgleich in voller Höhe bei 5950 / 71901 4723 Friedhöfe 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 1.024.000 27.029,90 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 51701 4630 / 42801 4030 / 42801 12.564,60 € 14.465,30 € Bewirtschaftungsausgaben 171.000 Mehrkosten für den Winterdienst wegen mehr Einsatztagen. Ausgleich in voller Höhe im Rahmen des Jahresabschlusses nach Basiskorrektur Personalausgaben - 21 - 22.477,00 Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Über- / außerplanmäßige Ausgaben Ansatz Titel 5909 Verwaltung von Finanzvermögen 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 763.000 22.392,70 Aufgrund der Mittelzuführung mit dem Ergänzungsplan (M30) war eine Deckung (D10) im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushaltsplan 2013 nicht möglich. Daher wurden überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich 1) (U10) zugelassen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen (V30) bei Titeln der Obergruppe 42 gesetzt. Ausgleich in voller Höhe bei 82160 5909 / 42201 4212 / 42801 4060 / 42201 3320 / 42201 5.375,17 € 16.174,74 € 68,37 € 774,42 € Kauf von Grundstücken für das Finanzvermögen --- 4.988,29 Diese Mehrausgaben resultieren aus dem Ankauf des Veranstaltungszentrums „Baukasten“ in der Riesaer Str. - Gebührenbescheid für die Prüfung der Brandschutznachweise - Honorarabrechnungen für statische Berechnungen der Raumstruktur - Gebührenvorauszahlung für die Prüfung Standsicherheitsnachweise Ausgleich in voller Höhe bei 5950 / 71901 5909 / 67122 906,52 € 4.081,77 € Erläuterungen zur Fußnote: 1) Überschreitungen können vielfältige Ursachen haben: nicht in den Ansatz eingeflossene Tarif- und Besoldungsanpassungen, abweichende Besetzungen von Beamtenstellen, Finanzierung von befristeten Beschäftigungen im Anschluss an die Ausbildung, unterjährige Umsetzungen von Stellen/Beschäftigten, Stellenbesetzungen, Nachbesetzungen für Dienstkräfte in der Freizeitphase der Altersteilzeit, Doppelbesetzungen für befristet berentete oder langzeiterkrankte Dienstkräfte usw., Ansatzveranschlagung auf Basis Ist 2010 für den Doppelhaushalt 2012/2013. - 22 - Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Ansatz Titel Überplanmäßige Ausgaben Über- / außerplanmäßige Ausgaben 17.134.678,66 Außerplanmäßige Ausgaben 1.178.490,59 Gesamt 18.313.169,25 - 23 - 2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) Kapitel Bezeichnung Alle Angaben in EUR Über- / außerplanmäßige VE Ansatz Titel 4060 Sportanlagen 71513 Neubau eines Sportfunktionsgebäudes und Schulräume für die Johann-Strauß-Grundschule, Cecilienstraße --- 604.936,55 Für geplante Abläufe in der Baudurchführung war im Jahr 2013 eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Da die Investitionsmaßnahme Neubau Kita Ulmenstraße gestrichen wurde, konnte die dafür eingestellte Verpflichtungsermächtigung als Ausgleich dienen. Ausgleich in voller Höhe bei 4021 / 71508 - 24 - Alle Angaben in EUR Kapitel Bezeichnung Ansatz Titel Überplanmäßige VE Über- / außerplanmäßige VE 0,00 Außerplanmäßige VE 604.936,55 Gesamt 604.936,55 - 25 - Bezirkshaushaltsrechnung 2013 Marzahn-Hellersdorf Vermögensrechnung 2013 (Die Anlage liegt nicht elektronisch vor)