Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
1. Antrag.doc
Größe
35 kB
Erstellt
14.10.15, 03:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
VII. Wahlperiode
Ursprung: <Antrag>, <Fraktion DIE LINKE>
Beteiligung:
<Antrag>
<Fraktion DIE LINKE>
Drs.-Nr.:
Verfasserin/
Verfasser:
<1635/VII>
<Beiersdorff, Frank>
<Sommerrodungsverbot konsequent durchsetzen!>
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
<25.09.2014 Bezirksverordnetenversammlung>
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung des Sommerrodungsverbotes auszuschöpfen.
Auch bei eigenen Baumaßnahmen soll der Bezirk Eingriffe in Gehölzbestände und andere Naturräume während der Vegetations- bzw. Brutperiode vermeiden.
Begründung:
Seit einer Beschlussfassung des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.07.2013, gilt das sogenannte Sommerrodungsverbot auch für Bauherren mit einer Baugenehmigung.
Zulässig sind Rodungen während der Vegetationsperiode nur in eng umschriebenen Legalausnahmen gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 bis 4 BNatSchG.
Der Bezirk bekennt/bekannte sich wiederholt zur Berliner Strategie zur Biologischen Artenvielfalt und hat gerade mit der Strategie 2020 mit Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz sowie der Umweltbildung Pflöcke zu deren Umsetzung eingeschlagen, so dass es angesagt wäre, auch im eigenen Verwaltungshandeln und der Beurteilung von Verstößen im Rahmen der Gesetzlichkeit und der pflichtgemäßen Ermessens nachvollziehbare strenge Maßstäbe im Sinne der Erhalt der natürlichen Artenvielfalt anzulegen.
Diese Drucksache wurde: beschlossen
beschlossen in geänderter Fassung
zur Kenntnis genommen
abgelehnt
zurückgezogen
überwiesen an:.............................................................
Ausdruck vom: Wednesday January 24, 2018
Seite: 1/1