Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
2. überfraktioneller Antrag (SPD, LINKE).doc
Größe
36 kB
Erstellt
14.10.15, 03:58
Aktualisiert
27.01.18, 09:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
VII. Wahlperiode
Ursprung: <Antrag>, <Fraktion der SPD>
Beteiligung:
<Fraktion DIE LINKE>
<Antrag>
<überfraktionell>
Drs.-Nr.:
Verfasserin/
Verfasser:
<1852/VII>
<Uhlich, Christiane>
<Tielebein, Björn>
<Versicherungskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge>
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
<26.03.2015 Bezirksverordnetenversammlung>
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass sie eine zügige Regelung mit den Krankenkassen herbeiführt, die die direkte Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten an Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zum Ziel hat. Die Krankenkassen rechnen dann mit der zuständigen Behörde ab.
Begründung:
In Berlin erfolgt die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden noch über Behandlungsscheine für Arzt- und Zahnarztbesuche. Diese werden von der Ausländer-behörde ausgegeben und bestätigen damit die Kostenübernahme.
Nach § 264 Abs. 1 SGB V können Landkreise und kreisfreien Städte die Kranken-behandlung für Asylsuchende, Flüchtlinge und Geduldete auf Krankenkassen übertragen. Dies wird bereits seit 2005 in Bremen ("Bremer Modell") sowie seit 2012 in Hamburg ("Hamburger Modell") praktiziert. Auch in anderen Bundesländern steht die Einführung einer Chipkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kurz bevor.
Es hat sich in Bremen und Hamburg bereits bewährt und auch nicht zu Mehrkosten geführt Die Betroffenen erhalten hier eine Chipkarte, die ihnen den direkten Zugang zur medizinischen Versorgung ohne ein umständliches Antragsverfahren bei den Sozialämtern oder Ausländerbehörde eröffnet.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber haben nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen einen Anspruch auf medizinische Behandlung. Durch diese Sonderregelung können Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nicht einfach zum Arzt gehen, wenn sie krank werden, sondern müssen bei den zuständigen Behörden so genannte Behandlungsscheine ausstellen lassen. Dieser restriktive Zugang zum Gesundheitssystem führt in der Praxis dazu, dass Krankheiten und Krankenbehandlungen verschleppt werden und am Ende teure medizinische Notdienste in Anspruch genommen werden müssen. Das Krankenscheinsystem hat somit nicht nur gesundheitliche Folgen für die Betroffenen. Die Verwendung von Krankenscheinen und der damit einhergehenden Bürokratismus bedeuten für alle Beteiligten auch mehr Aufwand und zusätzliche Kosten.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es trotz der neuen Krankenversichertenkarten auch weiterhin einige Einschränkungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, beispielsweise wenn es um zusätzliche Leistungen geht. Bei anderen Leistungen, die in der Regel direkt über die Karte abgerechnet werden, sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber anderen Versicherten jedoch grundsätzlich gleichgestellt.
Diese Drucksache wurde: beschlossen
beschlossen in geänderter Fassung
zur Kenntnis genommen
abgelehnt
zurückgezogen
überwiesen an:.............................................................
Ausdruck vom: Wednesday January 24, 2018
Seite: 2/2