Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Antr. GAL v. 11.03.2013.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
14.10.15, 05:48
Aktualisiert
27.01.18, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Antrag
Nr. 0625/XIX
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: GAL
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
20.03.2013
BVV
Beratungsstand
019/XIX(BVV)
Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
1. sich bei den zuständigen Stellen für die unbefristete weitere Nutzung sowie die für eine
längerfristige Nutzung erforderlichen baulichen Anpassungen der von der AWO Mitte seit
Oktober 2012 im Bezirk betriebenen zusätzlichen Unterkunft für Asylbewerber/-innen
einzusetzen.
2. Ein Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen zu erstellen, in
dem u. a. Aussagen zu folgenden Punkten getroffen werden:
a. Gewährleistung einer eigenständigen Lebensführung unter Wahrung der Privatsphäre,
hygienischer und sanitärer baulicher Anforderungen und eines familiären Zusammenlebens,
b. Berücksichtigung von besonderen Schutzerfordernissen z. B. von alleinstehenden
Frauen, traumatisierten, chronisch kranken oder behinderten Menschen,
c. Konzepte zu Betrieb und Betreuung, Größe und Standorte, Anzahl und Ausstattung
der benötigten Plätze für die Asylerstaufnahme und die Anschlussunterbringung im
Bezirk (nach Ablauf der bis zu sechs Wochen, maximal drei Monate dauernden Frist
für die Erstaufnahme, vgl. § 47 AsylVfG),
d. Anzahl und Ausstattung der benötigten Wohnungen für die Dauer des Asylverfahrens
und die Verteilung auf die Stadtteile im Bezirk, sowie geeignete Maßnahmen um den
Zugang zum regulären Wohnungsmarkt zu verbessern (Unterstützung der Wohnungssuche, Angebote/Kontingente der im Bezirk vertretenen Wohnungsgesellschaften,
etc.),
e. Netzwerk aller beteiligter Träger und Institutionen und Werbung weiterer Beteiligter,
f.
Umgehender Zugang der Kinder im Vorschulalter zur Betreuung und Sprachförderung
in Kitas sowie der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in ganztägigen Schulen
(ggf. Horten) - Vermeidung von Schulwechsel während des Schuljahres,
Annahme
Überweisung
in den
Ausschuss
Antr_N1.dot
mit Änderung
Ablehnung
zurückgezogen
GOA
EuB
HPR
BuV
BuK
BüO
Ges NUG
Soz
Spo
Sta
Wir
ZSW
Int
JHA
Ausdruck vom: 17.09.2015
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
g. Sicherung der Finanzierung, Organisation und Durchführung von Sprachkursen für
erwachsene Asylsuchende.
Berlin, den 11.03.2013
Höhne
Fraktionsvorsitzende
Begründung:
Nach dem Beschluss des Umzuges der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Berlin nach
Lichtenberg war die Aufgabe der Unterkunft in der Motardstraße nur eine Zeitfrage. Derzeit ist
aber der Weiterbetrieb der Motardstraße wieder in der Diskussion. Es spricht nichts gegen die
Aufrechterhaltung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Spandau. Dennoch ist die für den Bezirk
bequeme Unterbringung aller asylsuchenden Menschen an einem abgelegenen Ort - zudem in
einem reinen Industriegebiet - anhand unserer gesellschaftlichen Normensetzung und Werte
zu hinterfragen. Im Vergleich zur Motardstr. erscheint z. B. (nicht nur) der derzeit von der
AWO zusätzlich genutzte Standort im Bezirk für eine kurz- oder auch längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen wesentlich besser geeignet.
Nach Angabe des Flüchtlingsrates Berlin ist infolge der immer schwierigeren Wohnungsmarktlage - obwohl die Wohnungssuche nach drei Monaten zugelassen wird und angemessene
Mietkosten nach den auch beim ALG II geltenden Kriterien anerkannt werden - die Zahl der
Plätze in Berliner Sammellagern für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) in den vergangenen beiden Jahren von ca 1.500 auf 5.300 gestiegen, bei einem
Anstieg der AsylbLG-Berechtigten insgesamt von ca. 10.000 auf ca. 12.000. Inzwischen
müssen fast 50 % im Lager leben, vor zwei Jahren waren es nur 15 %.
Die Menschen haben oft eine lange Fluchtodyssee hinter sich, ehe sie in Spandau
ankommen. Auch die Asylverfahren selbst können lange dauern, zumal seitens des
zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge regelmäßig die Bearbeitung der
Anträge mit einer höheren Erfolgsaussicht zurückgestellt wird. Gerade in Zeiten existenzieller
Verunsicherung ist die Wiedererlangung und Aufrechterhaltung selbständiger alltäglicher
Strukturen von immenser Bedeutung. Ein Leben im Heim bedeutet immer eine Einschränkung
der Selbständigkeit. Neben der Behinderung der beruflichen Betätigung und Weiterbildung fällt
mit der Beschränkung selbst der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten die letzte Bastion einer
autonomen Lebensführung. Wenn dies auf unabsehbare Zeit erfolgt, sind Veränderungen des
Einzelnen und des familiären Zusammenlebens unvermeidlich.
Der Bezirk kann Dauer und Ausgang eines Asylverfahrens nicht beeinflussen. Er ist aber
verantwortlich für den Umgang mit den Menschen und welche Erfahrungen und Veränderungen sie während des Aufenthaltes als asylsuchende Bewohner/-innen in Spandau machen.
Ein respektvoller Umgang und die wechselseitige Weitergabe von Erfahrungen und Fähigkeiten ist für alle Beteiligten ein Gewinn.
Annahme
Überweisung
in den
Ausschuss
Antr_N1.dot
mit Änderung
Ablehnung
zurückgezogen
GOA
EuB
HPR
BuV
BuK
BüO
Ges NUG
Soz
Spo
Sta
Wir
ZSW
Int
JHA
Ausdruck vom: 17.09.2015
Seite: 2/2