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Antr. GAL v. 11.03.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Antr. GAL v. 11.03.2013.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
14.10.15, 05:48
Aktualisiert
27.01.18, 11:22

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Antrag Nr. 0625/XIX TOP Ursprung: Antrag Initiator: GAL Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 20.03.2013 BVV Beratungsstand 019/XIX(BVV) Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, 1. sich bei den zuständigen Stellen für die unbefristete weitere Nutzung sowie die für eine längerfristige Nutzung erforderlichen baulichen Anpassungen der von der AWO Mitte seit Oktober 2012 im Bezirk betriebenen zusätzlichen Unterkunft für Asylbewerber/-innen einzusetzen. 2. Ein Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen zu erstellen, in dem u. a. Aussagen zu folgenden Punkten getroffen werden: a. Gewährleistung einer eigenständigen Lebensführung unter Wahrung der Privatsphäre, hygienischer und sanitärer baulicher Anforderungen und eines familiären Zusammenlebens, b. Berücksichtigung von besonderen Schutzerfordernissen z. B. von alleinstehenden Frauen, traumatisierten, chronisch kranken oder behinderten Menschen, c. Konzepte zu Betrieb und Betreuung, Größe und Standorte, Anzahl und Ausstattung der benötigten Plätze für die Asylerstaufnahme und die Anschlussunterbringung im Bezirk (nach Ablauf der bis zu sechs Wochen, maximal drei Monate dauernden Frist für die Erstaufnahme, vgl. § 47 AsylVfG), d. Anzahl und Ausstattung der benötigten Wohnungen für die Dauer des Asylverfahrens und die Verteilung auf die Stadtteile im Bezirk, sowie geeignete Maßnahmen um den Zugang zum regulären Wohnungsmarkt zu verbessern (Unterstützung der Wohnungssuche, Angebote/Kontingente der im Bezirk vertretenen Wohnungsgesellschaften, etc.), e. Netzwerk aller beteiligter Träger und Institutionen und Werbung weiterer Beteiligter, f. Umgehender Zugang der Kinder im Vorschulalter zur Betreuung und Sprachförderung in Kitas sowie der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in ganztägigen Schulen (ggf. Horten) - Vermeidung von Schulwechsel während des Schuljahres,  Annahme Überweisung in den Ausschuss Antr_N1.dot  mit Änderung  Ablehnung  zurückgezogen  GOA  EuB  HPR  BuV  BuK  BüO  Ges  NUG  Soz  Spo  Sta  Wir  ZSW  Int  JHA Ausdruck vom: 17.09.2015  Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode g. Sicherung der Finanzierung, Organisation und Durchführung von Sprachkursen für erwachsene Asylsuchende. Berlin, den 11.03.2013 Höhne Fraktionsvorsitzende Begründung: Nach dem Beschluss des Umzuges der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Berlin nach Lichtenberg war die Aufgabe der Unterkunft in der Motardstraße nur eine Zeitfrage. Derzeit ist aber der Weiterbetrieb der Motardstraße wieder in der Diskussion. Es spricht nichts gegen die Aufrechterhaltung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Spandau. Dennoch ist die für den Bezirk bequeme Unterbringung aller asylsuchenden Menschen an einem abgelegenen Ort - zudem in einem reinen Industriegebiet - anhand unserer gesellschaftlichen Normensetzung und Werte zu hinterfragen. Im Vergleich zur Motardstr. erscheint z. B. (nicht nur) der derzeit von der AWO zusätzlich genutzte Standort im Bezirk für eine kurz- oder auch längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen wesentlich besser geeignet. Nach Angabe des Flüchtlingsrates Berlin ist infolge der immer schwierigeren Wohnungsmarktlage - obwohl die Wohnungssuche nach drei Monaten zugelassen wird und angemessene Mietkosten nach den auch beim ALG II geltenden Kriterien anerkannt werden - die Zahl der Plätze in Berliner Sammellagern für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den vergangenen beiden Jahren von ca 1.500 auf 5.300 gestiegen, bei einem Anstieg der AsylbLG-Berechtigten insgesamt von ca. 10.000 auf ca. 12.000. Inzwischen müssen fast 50 % im Lager leben, vor zwei Jahren waren es nur 15 %. Die Menschen haben oft eine lange Fluchtodyssee hinter sich, ehe sie in Spandau ankommen. Auch die Asylverfahren selbst können lange dauern, zumal seitens des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge regelmäßig die Bearbeitung der Anträge mit einer höheren Erfolgsaussicht zurückgestellt wird. Gerade in Zeiten existenzieller Verunsicherung ist die Wiedererlangung und Aufrechterhaltung selbständiger alltäglicher Strukturen von immenser Bedeutung. Ein Leben im Heim bedeutet immer eine Einschränkung der Selbständigkeit. Neben der Behinderung der beruflichen Betätigung und Weiterbildung fällt mit der Beschränkung selbst der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten die letzte Bastion einer autonomen Lebensführung. Wenn dies auf unabsehbare Zeit erfolgt, sind Veränderungen des Einzelnen und des familiären Zusammenlebens unvermeidlich. Der Bezirk kann Dauer und Ausgang eines Asylverfahrens nicht beeinflussen. Er ist aber verantwortlich für den Umgang mit den Menschen und welche Erfahrungen und Veränderungen sie während des Aufenthaltes als asylsuchende Bewohner/-innen in Spandau machen. Ein respektvoller Umgang und die wechselseitige Weitergabe von Erfahrungen und Fähigkeiten ist für alle Beteiligten ein Gewinn.  Annahme Überweisung in den Ausschuss Antr_N1.dot  mit Änderung  Ablehnung  zurückgezogen  GOA  EuB  HPR  BuV  BuK  BüO  Ges  NUG  Soz  Spo  Sta  Wir  ZSW  Int  JHA Ausdruck vom: 17.09.2015  Seite: 2/2