Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Mitberatung JHA v. 27.08.2013.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
14.10.15, 05:49
Aktualisiert
27.01.18, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitberatung für den
Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
22/XIX (JHA). Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, dem
27.08.2013, um 16:00 im Rathaus Spandau, 2. Etage im Sitzungszimmer 202
TOP 7
Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.
Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen
- überwiesen in der 19. BVV-Sitzung am 20.03.2013 zur Mitberatung für
den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und
Wohnen
Drucksache: 0625/XIX
Bezv. Höhne berichtet aus den Beratungen des Ausschusses für Sozialwesen,
des Integrationsausschusses und des Ausschusses für Bildung und Kultur, deren
Mitberatung für den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung
und Wohnen bereits stattgefunden hat.
Bezv. Schneider stellt fest, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Beratung
weitestgehend für den Punkt f) des Antrages zuständig ist. Sie findet es schwierig, den Kindern den Zugang zu den Kitas zu gewährleisten, da der Bezirk keine
eigenen Kitas hat. Der Bezirk ist Mitglied im Verwaltungsrat Kita Eigenbetrieb
Nord-West. Alle anderen Kitas sind in freier Trägerschaft. Hier kann man Gespräche führen und es wird sich dem Anliegen wohl niemand entgegen stellen, soweit
Kapazitäten vorhanden sind.
Frau Goldschmidt-Ahlgrimm erklärt, dass die Kindertagesstätten inzwischen ihre
Erfahrungen machen. Am liebsten möchte man die Kinder mind. ein Jahr vor
Schulbeginn oder noch früher in der Einrichtung haben. Die Umsetzung ist jedoch
sehr schwierig. Sie erläutert die Problematik in der praktischen Anwendung, da es
keinen Integrationsstatus und damit auch kein zusätzliches Personal für diese
Kinder gibt. Außerdem ist anschließend die Beschulung dieser Kinder infrage
gestellt
Für Bgd. Kroggel stellt sich die Frage, unter wessen Federführung ein Gesamtkonzept, das alle Abteilungen beinhaltet, beauftragt werden soll. Ein weiteres
Anliegen ist ihm die Klärung, wie mit Jugendhilfebedarfen für Asyl suchende
Kinder umgegangen wird.
Bezv. Höhne erläutert, dass Grundlage des Antrages ist, die Probleme, die aus
allen Bereichen kommen, zusammenzutragen. Es ist weder im Kitabereich noch
in der Schule möglich, vor Beginn des Schuljahres Willkommensklassen einzurichten. Es kommt immer wieder zu Verzögerungen, ob wohl die Schulpflicht
besteht. Weiter gibt es Verzögerungen durch die Auswahl der Schulen und der
entsprechenden Lehrkräfte, die zur Verfügung gestellt werden müssen. Hier
müssen die Begleitumstände stimmen wie z. B. ein Integrationsstatus und
Sprachförderung.
Bezv. Schneider ist der Auffassung, dass sich der Bezirk ohnehin Gedanken zu
dieser Thematik macht, allein wegen der aufkommenden Problematik in Berlin. Es
kann nicht sein, dass der Bezirk umgehend einen Zugang zur Vorschule,
Sprachförderung in Kitas sowie zur Schule gewährleisten will, es aber nicht
gewährleisten kann. Sie erklärt den Grundgedanken für gut und richtig, für den
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Integrationsstatus und die damit verbundene Ausstattung in den Kitas und
Schulen ist allerdings das Land Berlin in der Verantwortung, da die Bezirke für
eine Umsetzung vom Land abhängig sind.
Das Konzept müsste auf der Landesebene erarbeitet werden. An die Landesebene richtet sich jedoch nur der erste Punkt des Antrages.
Bezv. Kosiol ist irritiert über die Beratung, da er den Antragstext gut findet, in dem
es heißt, dass das Bezirksamt ein Konzept erstellen soll und darin Aussagen zu
bestimmten Punkten getroffen werden sollen. Die Feststellung, dass das
Bezirksamt nichts gewährleisten kann ist nicht relevant, da dies nicht Inhalt des
Antrages ist. Es ist die Entwicklung eines Konzeptes gefordert, in dem Aussagen
über bestimmte Punkte getroffen werden sollen. Wenn das Bezirksamt etwas
nicht gewährleisten kann, dann wird es dies in dem zu erstellenden Konzept
darlegen.
Nach einigen Erörterungen der Bezv. Höhne zur Einrichtung der Stelle für eine/n
Beauftragte/n für Migration, Integration und Inklusion und der Zuständigkeit für
diesen Antrag in dem Bereich soll genau hier entgegengewirkt werden, dass der
Bezirk nichts machen kann. Es gibt gesetzliche Verpflichtungen als Vorgabe aus
dem Abgeordnetenhaus sowie Vorgaben, die das LAGeSo für Vereinbarungen
mit den Freien Trägern bekommen hat. Weiterhin gibt es die Situation, dass die
Bezirke äußern, sie würden gerne etwas unternehmen, jedoch keine Möglichkeit
haben und umgekehrt auf Senatsebene erklärt wird, es wäre Sache der Bezirke.
An dieser Stelle sollte man sich der eigenen Verantwortung in dem Rahmen der
Möglichkeiten stellen und die Punkte benennen, bei denen man an Grenzen
stößt.
Die Anregung des Bgd. Kroggel sollte im Antrag aufgenommen werden.
In einer weiteren Diskussion, an der sich die Bezv. Höhne, Schneider, Canto,
Kessling, Kosiol, Mross, Bgd. Kroggel und Lorch beteiligen, werden u. a. folgende
Punkte angesprochen:
- Für Bezv. Schneider stellt sich die Frage, welches Personal das Konzept
erarbeiten soll. Außerdem hätte sie es für wichtig erachtet, wenn die Diskussionen aus den anderen Ausschüssen vorgelegen hätten.
- Bezv. Millies erklärt für die Fraktion der CDU, dass sie sich bei einer Abstimmung enthalten werden, da es für sie nicht schlüssig ist, ein Konzept zu erstellen, was nicht umgesetzt werden kann bzw. nicht im Aufgabengebiet des
Bezirks liegt.
- Bezv. Canto weist darauf hin, dass jeder einzelne Punkt einen Antrag für sich
ausmachen würde.
- Bgd. Baron sieht diesen Antrag in der Mitberatung, bei dem der JHA für den
Punkt f) des vorliegenden Antrages zuständig ist. Über die anderen Punkte
beraten andere Ausschüsse über deren Zuständigkeit für einzelne Antragspunkte. Daher sollte sich der JHA auch nur zu dem Punkt f. klar äußern. Über
die anderen Punkte hat der JHA seines Erachtens nicht zu befinden.
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Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses kommt bei 10 Ja-Stimmen (3 Bezv.
der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion der GAL, 1 Bezv. der Fraktion der
Piraten, 4 Bgd.) und 3 Stimmenthaltungen (3 Bezv. der Fraktion der CDU) überein, dem Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
zu empfehlen,
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den Punkt f. mit der Änderungsempfehlung des Ausschusses für Bildung und
Kultur, die Passage nach (ggf. Horten) zu streichen, zu beschließen,
-
als Punkt g. einzufügen: Weiterer Umgang mit auftretendem Kinder- und Jugendhilfebedarf.
-
der Punkt g. des Antrages wird Punkt h.
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