Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z. K. v. 29.01.2015.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
14.10.15, 05:50
Aktualisiert
27.01.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 1351/XIX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Kenntnisnahme Initiator: BzStR Röding
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
25.02.2015
BVV
Beratungsstand
040/XIX(BVV)
Entwürfe zu den Bebauungsplänen VIII-349, VIII-90f, VIII-310, 5-59, VIII-275
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
A.) Beschluss des Bezirksamtes vom 9. Dezember 2014 über die Einstellung des
Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 349
B.) Beschluss des Bezirksamtes vom 9. Dezember 2014 über die Einstellung des
Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 90f
C.) Beschluss des Bezirksamtes vom 9. Dezember 2014 über die Einstellung des
Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 310
D.) Beschluss des Bezirksamtes vom 9. Dezember 2014 über die Einstellung des
Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans 5 - 59
E.) Beschluss des Bezirksamtes vom 9. Dezember 2014 über die Einstellung des
Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 275
Zu A)
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2014 beschlossen,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 349 für das Grundstück Götelstraße
145 und die westlich angrenzende Teilfläche des Grundstücks Krowelstraße 2/12 sowie den
östlich angrenzenden Uferstreifen im Bezirk Spandau einzustellen.
Der Beschluss vom 30. Juli 1991 zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 349 (ABl. Nr. 38
vom 16. August 1991, Seite 1716) ist damit aufgehoben.
Zu B)
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 90f für das Gelände zwischen dem Spekteweg, der
östlichen Grenze des Grundstücks Wolfshorst 42 und ihrer Verlängerung nach Norden, der
Straße Wolfshorst und einer Linie in südlicher Verlängerung der Westgrenze des Grundstücks
der Martin – Buber – Gesamt - Oberschule sowie für Abschnitte des Spekteweges, der Straße
Wolfshorst einschließlich ihrer Verlängerung nach Nordwesten und für Teilflächen südlich
angrenzender Grundstücke im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Staaken einzustellen.
Der Beschluss vom 11. Dezember 1978 zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 90f (ABl.
Nr. 43 vom 13. Juli 1979, Seite 1193) ist damit aufgehoben.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 16.02.2015
Seite: 1/5
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Zu C)
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 310 für das Gelände Pausiner Str. 1/11, 13/19,
21/25, 27/31, Radelandstr. 40, Kronprinzenstr. 53 und 54, Marwitzer Str. 35 und 36, Flatower
Str. 21 und 22, Hubertusstr. 45, die Pausiner Straße sowie Abschnitte der Radelandstraße
und Hubertusstraße im Bezirk Spandau einzustellen.
Der Beschluss vom 25. März 1986 zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 310 (ABl. Nr.
36 vom 22. August 1986, Seite 1347) ist damit aufgehoben.
Zu D)
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans 5 – 59 für die Teilfläche des Grundstücks Heerstraße
657 A / 695 B, Döberitzer Weg 60 sowie 70 / 80 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken
einzustellen.
Der Beschluss vom 19. Dezember 2006 zur Aufstellung des Bebauungsplanes 5 – 59 (ABl. Nr.
10 vom 9. März 2007, Seite 617) ist damit aufgehoben.
Zu E)
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 275 für eine Teilfläche des Grundstücks
Grundbuch von Spandau Blatt 12074 sowie für Teilflächen des Grundstücks Grundbuch von
Staaken Blatt 3205 im Bezirk Spandau einzustellen.
Der Beschluss vom 16. Dezember 1986 zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII - 275 (ABl.
Nr. 9 vom 13. Februar 1987, Seite 243) ist damit aufgehoben.
4. Begründung:
Zu A)
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII - 349
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII - 349
Als Art der baulichen Nutzung war beabsichtigt, den überwiegenden Teil des Plangebietes als
„allgemeines Wohngebiet“ (Festsetzung von Baukörpern, Garagen- und Stellplatzanlagen)
und den Uferbereich der Havel als öffentlichen Grünstreifen „Parkanlage“ festzusetzen.
Die Wohnbaufläche war bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes VIII –
349 mit drei Solitärgebäuden (8 -, 10 – und 15 geschossige Wohnhäuser) bebaut. Gestalt und
Nutzungsqualität der privaten Freiflächen wurden durch die vorhandenen Stellplatzanlagen
und deren Erschließung bestimmt.
Anlass der Planaufstellung bestand in der Absicht des Grundstückseigentümers, auf seinem
Grundstück zusätzlichen Wohnraum durch eine ergänzende fünfgeschossige Neubebauung
an der Götelstraße sowie die Erweiterung der Parkpalette an der Krowelstraße zu schaffen,
um zu einer städtebaulichen Neugestaltung und Aufwertung des Plangebietes und seiner
Umgebung zu gelangen.
Derzeitiger Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 30. Juli 1991. Des Weiteren wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung ohne Bezirksamtsbeschluss vom 12. August 1991 bis zum 6. September
1991 durchgeführt.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 16.02.2015
Seite: 2/5
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Zwischenzeitig sind die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen realisiert worden. Aufgrund
der neu geordneten inneren Erschließung der Stellplatzanlagen (Zufahrt von der Götelstraße,
Erweiterung der Stellplatzanlagen) ist von der Errichtung des geplanten 5 – geschossigen
Wohnhauses an der Götelstraße aus Platzgründen Abstand genommen worden. Die Planung
wurde somit umgesetzt.
Zu B)
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII – 90f
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 90f
Anlass der Planaufstellung (durch die Einschränkung des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans VIII – 90 e) war die beabsichtigte Festsetzung einer Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Anlagen für die Kleintierhaltung“, um die planungsrechtliche Zulässigkeit
für das bestehende Vereinsheim des Kleintierzuchtvereins auf dem landeseigenen
Pachtgrundstück zu schaffen. Weiterhin bestand die Dringlichkeit der Inanspruchnahme
privater Grundstücksflächen für die Herstellung der Straße 394 und der geplanten Grünfläche.
Derzeitiger Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 11. Dezember 1978.
Am 26. September 1978 stimmte die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen der
Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 90 f zu.
Des Weiteren wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 2. Juli
1979 bis zum 1. August 1979 durchgeführt und durch das Bezirksamt am 1. Dezember 1980
beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, erfolgte vom 2.
Januar 1981 bis zum 2. Februar 1981. In der 87. Planungssitzung am 25. Februar 1981 wurde
dem Ergebnis der Trägerbeteiligung zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung wurde vom 4. März 1985 bis 4. April 1985 durchgeführt. Es erfolgte
jedoch kein Bezirksamtsbeschluss.
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Bis auf den Bebauungsplan VIII – 90f sind alle Pläne für den Bereich der Spektewiesen
entweder festgesetzt oder eingestellt worden.
In Übereinstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt – Fachbereich Natur- und
Artenschutz - besteht kein Planerfordernis mehr, da die öffentlichen Grünanlagen und
Kleingärten im Plangebiet bereits hergestellt und gewidmet sind.
Zu C)
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII – 310
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 310
Anlass für die Planaufstellung war die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur
Erhaltung von Kleingärten, die im Besitz des Bundes, der Kirchen, der Eisenbahn –
Landwirtschaft und anderer privater Eigentümer waren.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 16.02.2015
Seite: 3/5
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Derzeitiger Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt Spandau erfolgte am 24. Juni 1986.
Des Weiteren wurde der Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 5. Januar
1987 bis zum 5. Februar 1987 durchgeführt, jedoch nicht durch das Bezirksamt beschlossen.
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Die Planung ist nicht umgesetzt worden, da das gesamte Plangebiet zwischenzeitig mit
Wohnhäusern bebaut worden ist. Damit ist die Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes
VIII – 310 obsolet.
Zu D)
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 5 - 59
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes 5 – 59
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 5-59 sollten die Ackerflächen nordwestlich des
Döberitzer Weges direkt an der Landesgrenze zu Brandenburg, südlich anschließend an das
geplante Wohngebiet an der Heerstraße (festgesetzter Bebauungsplan 5- 17), städtebaulich
aufgewertet werden.
Hierzu
sollte
die
planungsrechtliche
Grundlage
für
die
Entwicklung
eines
Wochenendhausgebietes und einer Fläche mit Dauerkleingärten geschaffen werden.
Der Bebauungsplanentwurf 5 – 59 sieht daher die künftige Festsetzung einer Grünfläche mit
der Zweckbestimmung „private Dauerkleingärten“ sowie eines Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ vor.
Der Grundstückseigentümer (ev. Kirchengemeinde zu Staaken) hatte die Absicht, auf einer rd.
42.990 m² großen Teilfläche des insgesamt rd. 190.000 m² großen Grundstückes beidseitig
einer
in
Nord-Süd-Richtung
verlaufenden
Haupterschließungsachse
eine
Dauerkleingartenfläche mit ca. 71 Parzellen (rd. 21.480 m²) und ein Wochenendhausgebiet
(rd. 18.170 m²) mit ca. 45 Grundstücken zu entwickeln.
Entlang der Landesgrenze soll ein 3,00 m breites Gehrecht für die Allgemeinheit von der
Heerstraße bis zur Feldflur festgesetzt werden, so dass eine fußläufige Verbindung über die
geplante öffentliche Parkanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5-17 bis zur
Landwirtschaftsfläche südlich des Bebauungsplanentwurfs 5-59 entsteht.
Die beiden in ihrer Struktur ähnlichen Nutzungen „private Dauerkleingärten“ und
„Wochenendhausgebiet“ sollten den landschaftlich geprägten Charakter des Gebietes
aufnehmen und den jeweiligen Nutzern der Erholung dienen.
Derzeitiger Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt Spandau erfolgte am 19. Dezember 2006.
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Gegen die Umsetzung der Planung bestanden seitens der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung grundsätzlich Bedenken, da das geplante Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung
„Wochenendhausgebiet“
nicht
aus
dem
FNP,
der
hier
Landwirtschaftsfläche darstellt, entwickelbar ist. Ein Ausnahmetatbestand wurde hier nicht
gesehen. Zudem widerspricht der Bebauungsplan dem Landschaftsprogramm (LaPro)
einschließlich des Artenschutzprogramms.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 16.02.2015
Seite: 4/5
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Letztendlich hat der Grundstückseigentümer die Planung nicht weiterverfolgt.
Zu E)
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII - 275
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 275
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 275 war die planungsrechtliche Sicherung
des Bestandes der Kleingartenkolonie „Am alten Bahndamm“.
Derzeitiger Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt Spandau erfolgte am 16. Dezember 1986.
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Die Kleingartennutzung hat sich innerhalb der letzten fast dreißig Jahren nach Aufstellung des
Planes als gefestigte Nutzung baulich weiterentwickelt, so dass die Weiterführung des
Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.
Dieser Vorlage sind die folgenden Anlagen beigefügt:
Anlage:
Fünf Kartenausschnitte im Maßstab 1 : 4.000 mit den Grenzen der Geltungsbereiche der
Bebauungsplanentwürfe VIII – 349, VIII – 90f, VIII – 310, 5 – 59 und VIII - 275
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748).
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO)
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November
1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S 692).
Berlin – Spandau, den
Das Bezirksamt
Kleebank
Bürgermeister
VO_zKts1.dot
Röding
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 16.02.2015
Seite: 5/5