Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Mitberatungsprotokoll des JHA.pdf
Größe
157 kB
Erstellt
14.10.15, 05:51
Aktualisiert
27.01.18, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitberatungsprotokoll
für den
Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung
040/XIX(JHA). Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, dem
25.11.2014, um 16:00 Uhr im Rathaus Spandau, 2. Etage, Sitzungszimmer 202
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0658/XIX Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments im Bezirk Spandau
(Jugendantrag vom 14.04.2014)
- überwiesen in der 20. BVV am 24.04.2013 in den Ausschuss für HPR
unter Mitberatung des JHA
- vertagt in der 19. Sitzung JHA am 28.05.2013
Bedarf einer Beratung im Unterausschuss Partizipation und
regelmäßige Berichterstattung
Die Vorsitzende erläutert, dass sich der JHA darauf verständigt hat, eine Unterarbeitsgruppe
des Jugendhilfeausschusses zu gründen, die sich zusammen mit dem Initiativkreis Partizipation mit dem Thema beschäftigt hat. Es gab eine große Umfrage, an der sich 800 Kinder
und Jugendliche beteiligt haben. Der Unterausschuss hat mit Hilfe des Initiativkreises eine
Empfehlung für eine Beschlussempfehlung gefertigt, die mit der Einladung versendet wurde.
Inzwischen liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der GAL für die Empfehlung vor, die an
die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses verteilt wird.
Herr Mader-Karasu stellt sich den Mitgliedern des Ausschusses vor und erläutert, was ihn im
vergangenen Jahr veranlasste, diesen Jugendantrag in der BVV einzubringen. Er war im
Bezirksschülerausschuss und hat festgestellt, dass es sich nicht um eine Möglichkeit für
Partizipation handelt. Bei Recherchen ist im aufgefallen, dass andere Berliner Bezirke
Beteiligungsinstrumente wie Jugendbüros oder Jugendparlament haben.
Herr Meade berichtet über die Arbeit in der AG, die sich anfänglich sehr damit beschäftigte,
geschichtlich zu forschen, wie es dazu kam, dass vorherige Versuche, Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen einzurichten gescheitert sind. Daraus ist das Papier entstanden. Aus
den wichtigsten Inhalten wurden Thesen erstellt, die in die Beschlussfassung eingegangen
sind.
Bezv. Schneider erklärt, dass ihre Fraktion der CDU den Vorschlag, der mit der Einladung
versendet wurde diskutiert hat. Sie sind grundsätzlich auch für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle vor. Der Entwurf der Fraktion der GAL sieht sozusagen die Koordinierung nur
als eine Aufgabe an dieser Stelle vor. Die Fraktion der CDU begründet ihre Überlegungen,
einen Änderungsantrag einzubringen und der ebenfalls an die Mitglieder des Ausschusses
verteilt wird, damit, dass sie im Zweifel sind, dass man als Ausschuss entscheiden sollte, wo
diese Stelle angesiedelt ist. Ihre Fraktion hat den in der Einladung beigefügten Antrag etwas
verkürzt und allgemeiner gehalten. Die Stelle soll eingerichtet werden mit allen Vorgaben, die
bereits gemacht wurden, jedoch die Entscheidung beim Bezirksamt liegen sollte, wo diese
Stelle angesiedelt wird.
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Beztv. Höhne legt dar, dass sich auch die Fraktion der GAL an der Empfehlung der Arbeitsgruppe orientiert hat. Ihre Fraktion vertritt die Auffassung, es fehlt dringend im Bezirk ein/e
Kinder- und Jugendbeauftragte/r und die Aufgabe sollte auch erweitert werden. Es muss
auch zu anderen Themen jemanden geben, der einen Überblick hat. Daher wird die Koordinierung nur als eine Aufgabe gesehen. Es sollte eine Stabsstelle sein, die zentral angesiedelt wird und nicht in der Abteilung Jugend, weil es besser und einfacher ist, auch in anderen
Abteilungen die Aufgabe wahrnehmen zu können. Es soll eine externe Verlängerung der
Arbeit des Jugendamtes an einem anderen Ort sein, um zu unterstützen sowie unabhängig
von den Einbindungen innerhalb des Amtes aussprechen zu können. Es ist wichtig, dass es
einen Rahmen und ein Büro gibt, das unterstützend tätig ist, Ziel ist aber die eigenständige
Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen.
In einer längeren Diskussion, an der sich Herr Mader-Karasu, die Bezv. Mross, Schneider,
Höhne sowie Herr Meade beteiligen, wird eingebracht, warum man die Ansiedlung beim
Bezirksbürgermeister passend erachtet, sich die Aufgaben von Beauftragten in der Vergangenheit auch verschoben haben und die Ansiedlung gewechselt hat. Herr Meade hat vor
der Sitzung mit der „Drehscheibe“ wegen der Ansiedlung gesprochen. Auch sie sehen die
Ansiedlung beim Bürgermeister, um die bereichsübergreifende Querschnittsaufgabe zu
übernehmen. Die Vorsitzende hält fest, dass es bei der Mitberatung des JHA um die fachliche Meinung des Jugendhilfeausschusses geht. Die finanzielle Ausstattung muss der
Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung regeln.
Die Vorsitzende lässt die eingebrachte Änderung der Fraktion der GAL zu dem Antrag
abstimmen, da es der weitergehende Antrag ist.
Die Abstimmung ergibt bei 8 Ja-Stimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD, 1 Bezv. der Fraktion der GAL, 1 Bezv. der Fraktion der Piraten, 3 Bgd.), 2 Gegenstimmen (2 Bezv. der Fraktion der CDU) und 1 Stimmenthaltung (1 Bgd.), dem Ausschuss für Haushalt, Personal und
Rechnungsprüfung folgende Empfehlung für eine Beschlussempfehlung vorzulegen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine/n Kinder- und Jugendbeauftragte/n zu berufen. Eine
Aufgabe ist die Leitung der einzurichtenden Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung.
- Hierzu ist 1 Vollzeitstelle ab dem nächsten Doppelhaushalt 2016/2017 fest im Bezirkshaushaltsplan vorzusehen. Die Eingruppierung im Stellenplan erfolgt analog der Beauftragten
für Migration und Integration; Frauen und Gleichstellung; Senioren und Behinderte; Europa
- Das Anforderungsprofil soll sich nach den Standards für Koordinierungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Berlin der Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen“ vom August 2013 richten.
- Sie soll als Stabsstelle beim Bezirksbürgermeister angesiedelt sein.
- Bereitzustellen ist ein Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe des Bürgermeisterbüros, Büro,
Technik, Internetzugang.
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Darüber hinaus sind Sachmittel in Höhe vom 5.000 Euro jährlich für Fachliteratur, Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung von Projekten bereitzustellen.
Für die eigenständige selbstverwaltete Durchführung von demokratischen Beteiligungsformen von Kinder- und Jugendlichen (z. B. Kinder- und Jugendparlament) sind zusätzlich
zweckgebunden Sachmittel in Höhe von 5.000 Euro jährlich einzuplanen.
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