Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl.z.K. v. 03.07.2012.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
14.10.15, 05:53
Aktualisiert
27.01.18, 11:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 2770/XVIII
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: SPD
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
23.03.2011
25.05.2011
29.08.2012
BVV
BVV
BVV
047/XVIII(BVV)
049/XVIII(BVV)
013/XIX(BVV)
Beratungsstand
mit Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Zwischenbericht
Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes (I)
(Antrag der Fraktion der SPD vom 14.03.2011 und Änderungsantrag der Fraktion der
CDU vom 23.03.2011)
Mit dem o. g. BVV-Beschluss wurde das Bezirksamt beauftragt, zukünftig eine Befragung aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts entsprechend den Vorschriften des
Verwaltungsreform-Grundsätze Gesetzes § 6 Abs. 7 und 8 durchzuführen. Die BVV hat
weiterhin Folgendes beschlossen:
„Hierbei ist entsprechend dem bereits durch die BVV in der 46. Sitzung gefassten Beschluss
mit der Abteilung Jugend und Familie zu beginnen, die mit rund 11 Mio € den Hauptanteil an
der Verschuldung des Bezirkes Spandau und der daraus resultierenden dramatischen Folgen
hat, deren Mitarbeiter aufgrund ihrer Arbeitssituation Brandbriefe schreiben und deren
Führungsproblem nicht nur durch ein Schreiben eines Personalratsmitgliedes dokumentiert
ist.“
Die politisch Verantwortlichen im Bezirksamt Spandau wissen, dass Befragungen ein
effektives Instrument zur Beschaffung von Steuerungsdaten in allen Bereichen des
Managements sind.
Ihnen ist auch bewusst, dass Mitarbeiterbefragungen ein äußerst sensibles Instrument des
Personalmanagements sind, mit dem Informationen über Einstellungen, Werte, Erwartungen
und Bedürfnisse der Beschäftigten zu bestimmten betrieblichen Themen systematisch
erhoben werden können.
Aus diesem Grunde erteilte der Unterzeichner den Auftrag zur Erstellung eines Konzeptes
über die Durchführung einer MitarbeiterInnenbefragung im BA Spandau, welches das
Bezirksamt in seiner Sitzung am 08. Mai 2012 beschlossen hat.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 26.03.2015
Seite: 1/3
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Neben den bekannten Gründen zur Durchführung von MitarbeiterInnenbefragungen
neue Impulse für eine lebendige und zukunftsorientierte Organisationsentwicklung zu
schaffen und zu erhalten
den Erfolg umgesetzter Maßnahmen zu überprüfen.
die Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen
die Gesundheit zu verbessern
Fluktuation und Fehlzeiten zu verringern
Identifikation mit dem Unternehmen und Engagement zu fördern
berücksichtigt dieses Konzept auch die Tatsache, dass eine MitarbeiterInnenbefragung ein
äußerst komplexer und sensibler Prozess ist, der - gestützt durch die politischen
Entscheidungsträger - mit der strategischen Planung beginnt, eine gezielte Einbindung aller
Führungskräfte voraussetzt und natürlich alle MitarbeiterInnen persönlich erreichen muss.
Ebenso
ist
die
MitarbeiterInnenbefragung
ein
gut
geeignetes
Instrument,
um
die
Aufmerksamkeit aller Beschäftigten auf ein kritisches Thema zu lenken und damit eine
Synchronisation der Wahrnehmung zu bewirken, die die optimale Startbedingung für einen
neuen Aufbruch schafft.
Das Bezirksamt ist sich der Tatsache bewusst, dass es für den positiven oder negativen
Ausgang einer MitarbeiterInnenbefragung entscheidend ist, wie es anschließend weitergeht,
da eine Mitarbeiterbefragung nicht nur Daten produziert sondern unter den Beschäftigten auch
Erwartungen auslöst und
damit Potenzial für Enttäuschungen schafft. Wenn nach einer
Mitarbeiterbefragung, die bestimmte Probleme aufgezeigt hat, nichts Weiteres geschieht,
wachsen bei den Beschäftigten Frustration und Enttäuschung und die Verantwortlichen
verlieren an Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
Um diese Risiken so weit wie möglich zu minimieren und bestenfalls vollständig
auszuschließen (sowie eine partizipative und nachhaltige Zielerreichung zu gewährleisten)
hat sich das Bezirksamt ganz bewusst für die Durchführung regelmäßiger MitarbeiterInnenbefragungen auf der Grundlage des Work-Ability-Index (Arbeitsfähigkeitsindex/ WAI)
entschieden und die Dienststellen entsprechend zur Durchführung weiterer sich daraus
ergebender
verpflichtet.
Maßnahmen
Als
(einhergehend
weitergehende
MitarbeiterInnenbefragungen,
mit
einer
Maßnahmen
entsprechenden
kommen
Führungskräftefeedbacks,
Berichterstattung)
beispielsweise
vertiefende
Führungskräftefortbildungen,
arbeitsorganisatorische Maßnahmen etc. in Betracht.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 26.03.2015
Seite: 2/3
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Bei diesem oben genannten in Finnland entwickelten Instrument handelt es sich um einen
Fragebogen, der von den Beschäftigten selbst beantwortet wird. Mit dem WAI wird die
Arbeitsfähigkeit eines Beschäftigten durch Selbsteinschätzung subjektiv erfasst.
Die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat den WAI-Fragebogen bereits 2001 in
deutscher Sprache veröffentlicht und damit interessierten Betrieben und Akteuren zugänglich
gemacht.
Die Ergebnisse von WAI-Erhebungen zeigen an, ob präventiver Handlungsbedarf bezüglich
der Arbeitsgestaltung, der Mitarbeiterführung oder gesundheitsfördernder Maßnahmen
besteht. Im Längsschnitt – also über einen längeren Zeitraum
betrachtet -– geben WAI-
Erhebungen Hinweise darauf, ob Präventionsmaßnahmen erfolgreich gewesen sind. Mit Blick
auf den demografischen Wandel dient der WAI als Frühwarnsystem. Auf Grundlage der
Befragungsergebnisse
können
frühzeitig
Handlungsbedarf
ermittelt
und
rechtzeitig
unterstützende Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Arbeitsfähigkeit ergriffen
werden.
Die
mit
dem
Konzept
beschlossene
Zeitschiene
sieht
September
2012
als
Befragungszeitraum vor. Die ersten Auswertungsergebnisse werden voraussichtlich im
Oktober/November 2012 vorliegen.
Berlin-Spandau, den 3. Juli 2012
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 26.03.2015
Seite: 3/3