Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z. B. v. 11.08.2015.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
14.10.15, 05:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Beschlussfassung -
Nr. 1581/XIX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
16.09.2015
BVV
Beratungsstand
046/XIX(BVV)
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei
Kapitel 4040 Titel 67123 (1.440.000,00 €) und Titel 67143 (60.000,00 €)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen
überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2015
im Kapitel
4040
Förderung von Familien und familiärer Erziehung
bei Titel
67123
Unterbringung in besonderen Lebenssituationen
außerhalb der Hilfe zur Erziehung
bis zur Höhe von
1.440.000,00 €
und bei
bei Titel
67143
bis zur Höhe von
Hilfe zur Betreuung/Versorgung von Kindern
in Notsituationen nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
60.000,00 €.
werden genehmigt.
Begründung:
Es handelt sich um individuelle Rechtsansprüche im Einzelfall auf der Grundlage des § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder - (Titel 67123) und des § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen – (Titel 67143). Das zugrunde liegende
Budget basiert auf den Fallzahlen sowie den Stückkosten des vorletzten Kalenderjahres. Trotz
konsequenter Steuerungsbemühungen kam es zu Fallzahl-steigerungen und Erhöhung der Fallkosten
und damit zum Anstieg der Ausgaben. Der An-stieg der Fallzahlen beträgt bei Titel 67123 ca. 6,9 %
(Fälle im Dezember 2014: 479, Fallzahlen hochgerechnet bis Jahresende 2015: 512). Zusätzlich ist
hier eine Fallkosten-steigerung in Höhe von ca. 18,4 % zu verzeichnen. Die Fallzahlsteigerung bei
Titel 67143 beläuft sich auf ca. 22,5 %.
VO_zB1.dot
Ausdruck vom: 15.10.2015
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Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Diesen überplanmäßigen Ausgaben steht kein Ausgleich gegenüber. Die Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ist gemäß Nr. 3.5 des Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2015
vom 15.12.2014 nicht erforderlich, weil diese Ausgaben im T-Teil der Global-zuweisung geleistet
werden und dem Grunde nach auf Rechtsvorschriften beruhen.
Im Übrigen wird erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen wie in den Vorjahren die
Mehrausgaben der Fallgruppe „Unterbringung außerhalb der Hilfe zur Erziehung“ (Titel 67123)
im Wege der Basiskorrektur 2015 analog zur Fallgruppe "Hilfen zur Erziehung" anteilig ausgleicht,
d. h. die Basiskorrektur erfolgt auf der Grundlage der Summe aus den Planmengenüberschreitungen
x Stückkosten als fortgeschriebene Medianstückkosten. Die so ermittelte Budgetüberschreitung wird
zwischen dem Land und dem Bezirk im Verhältnis 50% zu 50% geteilt. Weiterhin sind vom Mehrbedarf bei Titel 67123 122.000 € durch die Fortschreibung für 2015 seitens der Senatsverwaltung
für Finanzen abgedeckt.
Berlin-Spandau, den 11. August 2015
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zB1.dot
Ausdruck vom: 15.10.2015
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