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Vorl. z. B. v. 11.08.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z. B. v. 11.08.2015.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
14.10.15, 05:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:19

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Beschlussfassung - Nr. 1581/XIX TOP Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 16.09.2015 BVV Beratungsstand 046/XIX(BVV) Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4040 Titel 67123 (1.440.000,00 €) und Titel 67143 (60.000,00 €) Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für das Haushaltsjahr 2015 im Kapitel 4040 Förderung von Familien und familiärer Erziehung bei Titel 67123 Unterbringung in besonderen Lebenssituationen außerhalb der Hilfe zur Erziehung bis zur Höhe von 1.440.000,00 € und bei bei Titel 67143 bis zur Höhe von Hilfe zur Betreuung/Versorgung von Kindern in Notsituationen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 60.000,00 €. werden genehmigt. Begründung: Es handelt sich um individuelle Rechtsansprüche im Einzelfall auf der Grundlage des § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder - (Titel 67123) und des § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen – (Titel 67143). Das zugrunde liegende Budget basiert auf den Fallzahlen sowie den Stückkosten des vorletzten Kalenderjahres. Trotz konsequenter Steuerungsbemühungen kam es zu Fallzahl-steigerungen und Erhöhung der Fallkosten und damit zum Anstieg der Ausgaben. Der An-stieg der Fallzahlen beträgt bei Titel 67123 ca. 6,9 % (Fälle im Dezember 2014: 479, Fallzahlen hochgerechnet bis Jahresende 2015: 512). Zusätzlich ist hier eine Fallkosten-steigerung in Höhe von ca. 18,4 % zu verzeichnen. Die Fallzahlsteigerung bei Titel 67143 beläuft sich auf ca. 22,5 %. VO_zB1.dot Ausdruck vom: 15.10.2015 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Diesen überplanmäßigen Ausgaben steht kein Ausgleich gegenüber. Die Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ist gemäß Nr. 3.5 des Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2015 vom 15.12.2014 nicht erforderlich, weil diese Ausgaben im T-Teil der Global-zuweisung geleistet werden und dem Grunde nach auf Rechtsvorschriften beruhen. Im Übrigen wird erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen wie in den Vorjahren die Mehrausgaben der Fallgruppe „Unterbringung außerhalb der Hilfe zur Erziehung“ (Titel 67123) im Wege der Basiskorrektur 2015 analog zur Fallgruppe "Hilfen zur Erziehung" anteilig ausgleicht, d. h. die Basiskorrektur erfolgt auf der Grundlage der Summe aus den Planmengenüberschreitungen x Stückkosten als fortgeschriebene Medianstückkosten. Die so ermittelte Budgetüberschreitung wird zwischen dem Land und dem Bezirk im Verhältnis 50% zu 50% geteilt. Weiterhin sind vom Mehrbedarf bei Titel 67123 122.000 € durch die Fortschreibung für 2015 seitens der Senatsverwaltung für Finanzen abgedeckt. Berlin-Spandau, den 11. August 2015 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zB1.dot Ausdruck vom: 15.10.2015 Seite: 2/2