Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.K. v. 15.09.2015.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
14.10.15, 05:58
Aktualisiert
27.01.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 1613/XIX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Kenntnisnahme Initiator: BzStR Röding
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
14.10.2015
BVV
Beratungsstand
047/XIX(BVV)
Entwurf zum Bebauungsplan 5-96 für die Grundstücke Brunsbütteler Damm 276/280,
Barmbeker Weg 6 sowie einen Abschnitt des Brunsbütteler Damms im Bezirk Spandau,
Ortsteil Staaken
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG über den Beschluss
des Bezirksamtes vom 14.07.2015 über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-96.
In Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 mit den räumlichen Grenzen des
Bebauungsplans 5-96
1. Begründung
1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung
Anlass der Planaufstellung ist der geplante erweiterte Neubau eines Nahversorgers auf den
Grundstücken Brunsbütteler Damm 276/280 und Barmbeker Weg 6 im Bezirk Spandau,
Ortsteil Staaken.
Die Rewe-Group beabsichtigt, den bisherigen Bestandsmarkt mit ca. 1.000 m² Verkaufsfläche
(inkl. Postfiliale) auf dem Grundstück Brunsbütteler Damm 276 abzureißen und mit einer
Verkaufsfläche von rund 2.000 m² neu zu errichten. Zu diesem Zweck soll ein Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“, einer Grundflächenzahl von 0,4 und maximal
zwei Vollgeschossen sowie entsprechenden Flächen für Stellplätze im Plangebiet entwickelt
werden.
Das konkrete Investitionsinteresse der Rewe-Group am vorgesehenen Standort deckt sich mit
den bezirklichen Vorstellungen. Das Konzept wurde im Einvernehmen mit dem Bezirk
Spandau abgestimmt. Der geplante großflächige Nahversorger soll neben der Hauptnutzung
durch die Ansiedlung eines Backshops / Cafés sowie eines Postshops im selben Gebäude
ergänzt werden.
Das geplante Vorhaben trägt zur Stärkung der Nahversorgungsfunktion und zur Aufwertung
des bestehenden und nicht mehr zeitgemäßen Nahversorgungszentrums Brunsbütteler Damm
/ Magistratsweg bei. Gemäß des Zentren- und Einzelhandelskonzepts des Bezirks Spandau,
das sich derzeit noch im Verfahren befindet, steht dem Nahversorgungszentrum insgesamt ein
Entwicklungsrahmen
von
rund
1.800
m²
Verkaufsfläche
für
vorwiegend
nahversorgungsrelevante Sortimente zur Verfügung. Die geplante Erweiterung des
bestehenden Rewe-Markts ist im bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept bereits
berücksichtigt.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 05.10.2015
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Die Planerforderlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, die für die geplante Nutzung
erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das geplante Bauvorhaben
ist am vorgesehenen Standort derzeit nach dem geltenden Planungsrecht nicht
genehmigungsfähig, da sich die Zulässigkeit baulicher Anlagen nach den Festsetzungen der
Bebauungspläne VIII-54 (vom 16. November 1965, tlw. geändert durch den Bebauungsplan
VIII-A vom 09. Juli 1971) und VIII-104 (vom 30. Juni 1977) richtet. Beide Pläne umfassen
jeweils einen Teil des geplanten Geltungsbereichs und setzen für das Plangebiet allgemeines
und reines Wohngebiet sowie ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ladengebiet“ fest.
Diese Pläne enthalten verbindliche Regelungen zu Art und Maß der Nutzung sowie zur
überbaubaren Grundstücksfläche, die dem geplanten Vorhaben entgegenstehen und sollen im
Bereich des Bebauungsplanentwurfs 5-96 überplant werden.
1.2 Beschreibung des Plangebiets
Der geplante Geltungsbereich verfügt über eine Größe von rund 9.500 m² und umfasst die
Grundstücke Brunsbütteler Damm 276/280, Barmbeker Weg 6 sowie einen Abschnitt des
Brunsbütteler Damms im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken. Das Plangebiet setzt sich aus den
Flurstücken 409, 1697, 2364/16 und einem Teilbereich des Flurstücks 963 der Flur 3 der
Gemarkung Staaken zusammen.
Die derzeitige Bestandsnutzung ist durch den bestehenden Einzelhandelsbetrieb geprägt.
Weiterhin befinden sich innerhalb des Plangebiets kleinere Einzelhandelsbetriebe, eine
Speise- und Schankwirtschaft, Garagen sowie ein der Versorgung des Gebiets dienender
Handwerksbetrieb.
Das Plangebiet befindet sich an der Hauptachse eines durch Großwohnsiedlungen geprägten
Bereichs. Nördlich und östlich des Plangebiets schließen Wohngebiete mit Ein- und
Mehrfamilienhäusern an. Der geplante Geltungsbereich grenzt nördlich zum Teil an den
Oldesloer Weg, der parallel zum Brunsbütteler Damm verläuft. Westlich und südlich des
Plangebiets befinden sich die Großwohnsiedlungsstrukturen der in den 1960er und 70er
Jahren entstandenen Louise-Schröder-Siedlung.
Das Plangebiet ist Teil des Nahversorgungszentrums Brunsbütteler Damm / Magistratsweg,
das nördlich und südlich des Brunsbütteler Damms angesiedelt ist und sich straßenbegleitend
zwischen dem Barmbeker Weg und dem Magistratsweg erstreckt.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt über den Brunsbütteler Damm.
Fußläufig soll der geplante Nahversorger auch über den Oldesloer Weg zugänglich sein. Über
die nahegelegenen, am Brunsbütteler Damm sowie am Magistratsweg verkehrenden Buslinien
M32 und 131 ist das Plangebiet auch durch den ÖPNV erschlossen.
1.3 Planerische Ausgangssituation
Vorbereitende Bauleitplanung
Flächennutzungsplanung Berlin
Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015
(ABl. S. 31), zuletzt geändert am 23. Juni 2015 (ABl. S. 1449), stellt für das westliche
Plangebiet Wohnbaufläche W2 mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) bis 1,5 sowie für das
östliche Plangebiet Wohnbaufläche W3 mit einer GFZ bis 0,8 dar. Der Brunsbütteler Damm ist
als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.
Die Entwicklung von Sondergebieten gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus
im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen ist im Einzelfall möglich.
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Ausdruck vom: 05.10.2015
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Gemäß Entwicklungsgrundsatz 1 der Berliner Flächennutzungsplanung können andere
Baugebiete und andere Flächen kleiner als drei Hektar entwickelt werden, wenn Funktionen
und Wertigkeit der Baufläche sowie die Anforderungen des Immissionsschutzes nach dem
dargestellten städtebaulichen Gefüge gewahrt bleiben.
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 5-96 dienen der Nahversorgung
der vorhandenen umgebenden Wohnnutzungen. Die Funktion der bestehenden
Wohnbauflächen wird im Zuge der Planung gewahrt.
Im weiteren Verfahren sollen ein Zentrenverträglichkeitsgutachten, eine schalltechnische
Untersuchung sowie ein Verkehrsgutachten, unter Berücksichtigung einer zusätzlichen
Linksabbiegerspur vom Brunsbütteler Damm, erarbeitet werden.
Die geplante Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen
Flächennutzungsplan als Regelfall abgeleitet werden.
kann
aus
dem
Die Voraussetzungen für eine Entwickelbarkeit der geplanten Festsetzungen aus dem
Flächennutzungsplan in Bezug auf die Entwicklungsgrundsätze der Berliner
Flächennutzungsplanung sind gegeben.
Verbindliche Bauleitplanung
Für das Plangebiet liegen planungsrechtliche Vorgaben durch die festgesetzten
Bebauungspläne VIII-54 vom 16. November 1965 und VIII-104 vom 30. Juni 1977 vor.
Die westlichen Teilflächen des Plangebiets liegen innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans VIII-54, die östlichen Teilflächen innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans VIII-104.
Der Bebauungsplan VIII-54 weist innerhalb der Baugrenzen für die nordwestliche Teilfläche
Garagen als Bestandteil eines reinen Wohngebiets und im südwestlichen Teilbereich ein
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ladengebiet“ aus. Im übrigen Plangebiet des
Bebauungsplanentwurfs 5-96 setzt der Bebauungsplan nicht überbaubare Grundstücksfläche
mit Bindungen für Bepflanzung, Stellplätze, sowie entlang des Barmbeker Wegs eine
öffentliche Grünfläche (Grünstreifen) fest. Weiterhin werden im Bebauungsplan VIII-104 für
das östliche Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet mit maximal zwei Vollgeschossen, eine
GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,4 sowie eine offene Bauweise festgesetzt.
1.4 Inhalt des Bebauungsplans
Für das Plangebiet ist die Festsetzung eines Sondergebiets (SO) mit der Zweckbestimmung
„Nahversorgung“ gemäß § 11 BauNVO vorgesehen. Zur Realisierung eines modernen und
tragfähigen Einzelhandelsbetriebs sowie der Stärkung der Nahversorgung im Umfeld sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb
geschaffen werden. Vorgesehen sind eine GRZ von 0,4, maximal zwei Vollgeschosse sowie
entsprechende Flächen für Stellplätze (ca. 100 Stück).
Zur Sicherung der Zentrenverträglichkeit werden im Bebauungsplanentwurf 5-96 die zulässige
Verkaufsfläche sowie die Zulässigkeit von nicht nahversorgungsrelevanten Sortimenten (nicht
mehr als 25% der Verkaufsfläche) beschränkt.
2. Hinweise
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Absicht zur Planaufstellung am 03.03.2015
zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Ausdruck vom: 05.10.2015
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Nach Beschlussfassung des Bezirksamtes über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-96 am
14.07.2015 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr. 36 / 04.09.2015 bekannt gemacht.
3. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben
Dem Bezirk entstehen durch die Planungen keine Kosten. Der Bebauungsplan 5-96 und die
im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Folgekosten werden vom Vorhabenträger
finanziert.
4. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748).
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 07.
November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S.
283).
Berlin-Spandau, den 15.9.15
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
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Röding
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 05.10.2015
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