Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.K. v. 22.09.2015.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
14.10.15, 05:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 0637/XIX
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: Piraten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
20.03.2013
11.06.2013
28.08.2013
14.10.2015
BVV
BuK
BVV
BVV
019/XIX(BVV)
020/XIX(BuK)
023/XIX(BVV)
047/XIX(BVV)
Beratungsstand
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Gefahrenprävention für Spandauer Schülerinnen und Schüler
Mit Beschluss vom 28.08.2013 hat die BVV das Bezirksamt beauftragt, den Bedarf, Status und
die erforderliche Unterstützung der Spandauer Schulen an Präventionsarbeit zu ermitteln, das
Ergebnis und entsprechende Verhaltenshinweise sollen den Eltern und Schülerinnen und
Schülern der jeweiligen Schule direkt bekannt gegeben werden.
Sämtliche Berliner Schulen verfügen bereits seit über 10 Jahren über einen „Notfallordner“,
der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – Referat für
Gewaltprävention regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert wird.
Dieser Notfallordner enthält Notfallpläne für jede denkbare Notfall- oder Gefahrensituation, die
als Handreichung den Schulleiterinnen und Schulleiter konkrete Handlungsanleitungen und
Hinweise auf Hilfen geben, wenn Schulen mit Gewaltvorfällen, Krisensituationen und
extremistisch motivierten Vorfällen zu tun haben.
Diese Handreichungen sind allen, die in den Berliner Schulen Führungsverantwortung tragen,
der Schulaufsicht, den Schulleitungen und erweiterten Schulleitungen, in ihrer Struktur und
Handhabung bekannt zu machen. Hinweise zum Notfall können in akuten
Belastungssituationen nur dann gefunden werden und hilfreich sein, wenn der Umgang mit
ihnen vorbereitet bzw. geübt ist. Daher sind in den Schulen ausgehend von der Leitungsebene
Vorbereitungen und Vereinbarungen individuell zu treffen, wer in einem Notfall, welche
Aufgaben zu übernehmen hat. Die Auseinandersetzung mit den Notfall- und Krisenplänen
gehört so wie der regelmäßige Feueralarm zu dem für jede Schule zu entwickelnden
Sicherheitskonzept, das in das Schulprogramm aufzunehmen ist.
In allen Schulen wird in Gesamtkonferenzen und in Schulkonferenzen über die Notfallpläne,
deren Inhalt und Struktur informiert, damit das Konzept des Vorgehens in einer Abfolge von
fünf Schritten, dem „5-Stufen-Plan", beginnend mit der Sofortreaktion bis hin zur Nachsorge
allen bekannt ist. Diese Vorstellung erfolgt sinnvollerweise im Rahmen der jährlich
durchzuführenden Besprechung über „Gewaltprävention - Umgang mit Gewaltvorfällen". Jede
Schulleitung hat die Verantwortung sicherzustellen, dass alle an einer Schule Tätigen über die
Notfallpläne informiert sind.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 15.10.2015
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Damit die Notfallpläne allen Adressaten bekannt sind, werden sie sorgfältig eingeführt. Die
Einführung der Handreichungen in den Regionen erfolgt in enger Kooperation der
Schulaufsicht und der Schulpsychologen und Schulpsychologinnen für Gewaltprävention und
Krisenintervention. Das Ziel der Handreichung ist es, dass Schulleiter und alle anderen
Verantwortlichen in akuten Notfällen, z. B. bei Amokdrohungen, sowie auch bei minder
schweren Gewaltvorfällen und bei Krisensituationen wissen, was sie zu tun haben und in
welchen Fällen und bei wem sie rasch Hilfe anfordern und erwarten können, wenn ein Vorfall
weitergehender Unterstützung bedarf. Dies ermöglicht ein fachgerechtes Handeln in der
unmittelbaren Situation und bei der nachträglichen Aufarbeitung eines Vorfalls.
Die Schulpsychologen und Schulpsychologinnen für Gewaltprävention und Krisenintervention,
vertraute Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der Schulen, stehen den Schulleitungen
auf Anfrage unterstützend als Berater und Beraterinnen zur Seite.
Darüber hinaus steht allen Berliner Schulen eine von der Polizei ein Themenheft „Tatort
Schule“ zur Verfügung, welches eine Praxissicht bietet, eine Bestandsaufnahme aus Sicht der
Expertinnen und Experten, die sich mit dem Phänomen „Gewalt an Schulen“ ständig
auseinandersetzen und dadurch ein differenziertes Bild der Lage zeichnen können.
Sowohl in Gesprächen mit Schulleiterinnen und Schulleitern als auch auf den
Schulleitersitzungen hat das Bezirksamt den Schulen eine weitergehende Unterstützung
angeboten. Seitens der Schulleiterinnen und Schulleiter wurden bisher keine entsprechenden
Notwendigkeiten gesehen, da durch den hervorragend aufgebauten Notfallordner der
Senatsverwaltung optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gefahrenprävention
geschaffen wurden.
Berlin-Spandau, den 22.9.15
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Hanke
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 15.10.2015
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