Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
D-Antr. SPD v. 24.02.2015.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
14.10.15, 05:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Dringlichkeitsantrag
Nr. 1386/XIX
TOP 7.3
Ursprung: Dringlichkeitsantrag
Initiator: SPD
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
25.02.2015
BVV
Beratungsstand
040/XIX(BVV)
Neufestlegung der zulässigen Bebauungsgröße für die Wohnsiedlung
Hakenfelde und das Gebiet der Einzelmieter Am Fährweg, Bullerweg
und Maselake
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die für dieses Gebiet zulässige Bebauung entsprechend dem
Flächennutzungsplan mit 40 % der Grundstücksfläche (W 4, GFZ bis 0,4) als zulässige
Bebauungsgröße festzulegen.
Diese zulässige Bebauung wird der Vereinbarung über Eckpunkte für eine langfristige
Sicherung der Spandauer Wochenendsiedlungen und den Einzelmietverträgen zugrunde
gelegt.
Berlin, den 24.02.2015
Haß
Fraktionsvorsitzender
Begründung:
In der Vereinbarung über Eckpunkten für eine langfristige Sicherung der Spandauer Wochenendsiedlungen und der Eckpunkte für Einzelmietverträge ist die Definition für eine zulässige
Bebauung offen geblieben. Zwischen den Partnern der Vereinbarung wurde festgelegt, dass
die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung über die zulässige Bebauung einen
Beschluss herbeiführen.
Gegenwärtig ist im Mietvertrag zwischen Bezirksamt Spandau und der Wohnsiedlung Hakenfelde vereinbart, dass bei Pächterwechsel ein Rückbau der Baulichkeiten auf 40 m² zu erfolgen hat. Für den Zeitraum 1999 bis 2007 wurde diese Rückbaubestimmung schon einmal
außer Kraft gesetzt.
In den Einzelmietverträgen ist bisher zwischen dem Bezirksamt Spandau und den Einzelmietern vereinbart, dass bei Beendigung des Mietvertrages die völlige Beseitigung aller
Baulichkeiten zu erfolgen hat. Bei Mieterwechsel musste sich bisher der neue Mieter zum
Rückbau auf 40 m² verpflichten.
Durch die Neubestimmung der zulässigen Bebauung mit 40 % der Grundstückgröße wird den
Bestimmungen der gegenwärtigen Bauleitplanung, dem gültigen Flächennutzungsplan, entsprochen.
Annahme
Überweisung
in den
Ausschuss
ANTR_D1.dot
mit Änderung
Ablehnung
zurückgezogen
GOA
EuB
HPR
BuV
BuK
BüO
Ges NUG
Soz
Spo
Sta
Wir
ZSW
Int
JHA
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Im Flächennutzungsplan ist eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften mit der Bezeichnung W 4 (GFZ bis 0,4) vorgesehen. Auf Grund des fehlenden Wohnraumes in Berlin ist auf Jahrzehnte nicht zu erwarten, dass eine geringere Bebauung als
gegenwärtig im Flächennutzungsplan vorgesehen in einem späteren Bebauungsplan erfolgt.
Selbst der Status von Erholungsgrundstücken lässt gemäß § 10 und § 17 der für Deutschland
einheitlich erlassenen Baunutzungsverordnung eine Bebauung von 20 % der Grundstücksfläche zu.
Annahme
Überweisung
in den
Ausschuss
ANTR_D1.dot
mit Änderung
Ablehnung
zurückgezogen
GOA
EuB
HPR
BuV
BuK
BüO
Ges NUG
Soz
Spo
Sta
Wir
ZSW
Int
JHA
Ausdruck vom: 26.01.2017
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