Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Gem. Antrag GAL/SPD v. 20.01.2014.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
14.10.15, 06:00
Aktualisiert
27.01.18, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Gemeinsamer Antrag
Nr. 0930/XIX
TOP
Ursprung: Gemeinsamer Antrag
Initiator: GAL/SPD
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
29.01.2014
BVV
Beratungsstand
028/XIX(BVV)
Planungsrechtliche Absicherung der Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Ella-Kay Umsetzung der BVV-Beschlüsse
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Umsetzung des Beschlusses der BVV vom 23.05.2012
betreffs Wiedereröffnung und Betrieb der Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Ella-Kay
durch die Katja Ebstein Stiftung - Drucksache Nr. 0244/XIX - in Verbindung mit dem Beschluss
vom 23.01.2013 betreffs Planungsrechtliche Absicherung der Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Ella-Kay - Drucksache Nr. 0365 XIX - umgehend alle erforderlichen Maßnahmen
zu ergreifen, um das Grundstück als Gemeinbedarfsfläche zu sichern und eine Wohnbebauung auszuschließen.
Berlin, den 20.01.2014
Höhne
Fraktion der GAL
Haß
Fraktion der SPD
Begründung:
Die BVV Spandau hat sich mit dem Beschluss zur Wiederinbetriebnahme einstimmig
ausdrücklich für eine dauerhafte Nutzung des Grundstücks als Familienbildungsstätte und
gegen eine Wohnbebauung an diesem Ort ausgesprochen. Im Folgeantrag wurde dem
Umstand Rechnung getragen, dass eine Grundstücksteilung und Bebauung des kleineren
Grundstückteils vorgesehen wurde. In der Vorlage - zur Kenntnisnahme - teilt das Bezirksamt
mit, dass die Bestrebungen zur Umsetzung des Beschlusses sich ausschließlich auf den
erwarteten Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Liegenschaftsfonds und der Katja
Ebstein Stiftung beziehen. Nach dem geltenden Planungsrecht ist eine Wohnbebauung
zulässig. Diese wurde von der BVV ausdrücklich ausgeschlossen, da hier im Interesse der
Allgemeinheit die Festlegung Gemeinbedarf für das Grundstück vorzusehen ist. In Umsetzung
der Beschlüsse der BVV ist seitens des Bezirksamtes daher Vorsorge zu treffen, eine
anderweitige Nutzung auch planungsrechtlich auszuschließen.
Annahme mit Änderung Ablehnung zurückgezogen
GOA EuB HPR BuV
BuK
BüO
Überweisung
in den
Ausschuss
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Soz
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Ausdruck vom: 21.04.2016
Int
Ges NUG
JHA
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