Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Gem. Antrag GAL/SPD v. 20.01.2014.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Gem. Antrag GAL/SPD v. 20.01.2014.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
14.10.15, 06:00
Aktualisiert
27.01.18, 11:22

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Gemeinsamer Antrag Nr. 0930/XIX TOP Ursprung: Gemeinsamer Antrag Initiator: GAL/SPD Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 29.01.2014 BVV Beratungsstand 028/XIX(BVV) Planungsrechtliche Absicherung der Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Ella-Kay Umsetzung der BVV-Beschlüsse Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Umsetzung des Beschlusses der BVV vom 23.05.2012 betreffs Wiedereröffnung und Betrieb der Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Ella-Kay durch die Katja Ebstein Stiftung - Drucksache Nr. 0244/XIX - in Verbindung mit dem Beschluss vom 23.01.2013 betreffs Planungsrechtliche Absicherung der Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Ella-Kay - Drucksache Nr. 0365 XIX - umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Grundstück als Gemeinbedarfsfläche zu sichern und eine Wohnbebauung auszuschließen. Berlin, den 20.01.2014 Höhne Fraktion der GAL Haß Fraktion der SPD Begründung: Die BVV Spandau hat sich mit dem Beschluss zur Wiederinbetriebnahme einstimmig ausdrücklich für eine dauerhafte Nutzung des Grundstücks als Familienbildungsstätte und gegen eine Wohnbebauung an diesem Ort ausgesprochen. Im Folgeantrag wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Grundstücksteilung und Bebauung des kleineren Grundstückteils vorgesehen wurde. In der Vorlage - zur Kenntnisnahme - teilt das Bezirksamt mit, dass die Bestrebungen zur Umsetzung des Beschlusses sich ausschließlich auf den erwarteten Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Liegenschaftsfonds und der Katja Ebstein Stiftung beziehen. Nach dem geltenden Planungsrecht ist eine Wohnbebauung zulässig. Diese wurde von der BVV ausdrücklich ausgeschlossen, da hier im Interesse der Allgemeinheit die Festlegung Gemeinbedarf für das Grundstück vorzusehen ist. In Umsetzung der Beschlüsse der BVV ist seitens des Bezirksamtes daher Vorsorge zu treffen, eine anderweitige Nutzung auch planungsrechtlich auszuschließen.  Annahme  mit Änderung  Ablehnung  zurückgezogen  GOA  EuB  HPR  BuV  BuK  BüO Überweisung in den Ausschuss ANTR_G1.dot  Soz  Spo  Sta  Wir  ZSW Ausdruck vom: 21.04.2016  Int  Ges  NUG  JHA  Seite: 1/1