Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Einwohneranfr. v. 29.05.2015.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
14.10.15, 06:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Einwohneranfrage
Nr. 1506/XIX
TOP 2.2
Ursprung: Einwohneranfrage
Initiator: Einwohner/-in
Beratungsfolge:
Datum
Gremium/Sitzung
17.06.2015
BVV
Beratungsstand
044/XIX(BVV)
Liegenschaftsverwaltung
Ich frage das Bezirksamt:
1. Warum wird bei der Beleihungswertermittlung nur der Gebäudewert nicht jedoch der Wert
des Erbbaurechts berücksichtigt?
2. Mit welchem Recht wird das Vermessungsamt, hier die Bewertungsstelle, beauftragt,
Verkehrswertgutachten zu prüfen?
3. Warum dürfen Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung die Höhe der Beleihung
selbstständig ermitteln, obwohl ein Verkehrswertgutachten vorliegt?
4. Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung, um den Wert
eines Erbbaurechts zu ermitteln?
5. Warum erhält ein Bürger keine Antworten auf seine Fragen und kein Schreiben, ob der
Zustimmungserklärung über eine Beleihung zugestimmt oder abgelehnt wird?
Berlin, den 29.05.2015
Michael Stickel
beantwortet schriftlich
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Einw.Anfr_1.dot
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Ausdruck vom: 29.06.2015
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