Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Mitberatung des JHA v. 22.09.2015.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
14.10.15, 06:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitberatungsprotokoll
für den
Integrationsausschuss
050/XIX(JHA). Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, dem
22.09.2015, um 16:00 Uhr im Rathaus Spandau, 2. Etage, Sitzungszimmer 202
TOP 9
1565/XIX Sprachliche Vielfalt in Spandau stärken
(Antrag der Fraktion der SPD vom 29.06.2015)
- überwiesen in der 45. BVV am 08.07.2015 in den
Integrationsausschuss unter Mitberatung des JHA
Bezv. Bittroff begründet den Antrag ihrer Fraktion. Da die Welt immer internationaler wird,
sollte die Bilingualität auch in Spandauer Kitas Einzug halten.
Bezv. Schneider erläutert die Versuche des Bezirksamtes zur Förderung und Beratung für
den Aufbau von Kitaplätzen generell. Es kann nicht eine bestimmte Gruppe bevorzugt werden. Über die Vor- und Nachteile von bilingualen Kitas kann man lange diskutieren, sie persönlich sieht da nicht nur Vorteile, dies muss aber jeder für sich entscheiden. Die CDU-Fraktion möchte den Antrag jedoch ungerne ablehnen, denn wenn es dafür eine Zielgruppe gibt,
dann sollte diese auch eine Kita haben. Wenn es einen Träger gibt, der eine bilinguale Kita
eröffnen möchte, soll dieser auch Unterstützung beim Bezirksamt finden.
Bezv. Schneider bezweifelt allerdings, dass dies nicht derzeit schon geschieht. Jeder, der
eine Kita eröffnen möchte, wird vom Bezirksamt beraten. Da sie nicht davon ausgeht, dass
die Fraktion der SPD ihren Antrag zurückzieht, schlägt sie eine Änderung vor, und zwar: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich verstärkt für die Förderung und den Ausbau von Kitas, u. a.
auch bilingualen Kitas und Schulen, im Bezirk einzusetzen.
Bezv. Paolini erklärt, es hat sich ihm nicht erschlossen, dass es im Antrag um eine
bestimmte Zielgruppe geht. Er hat den Antrag so verstanden, dass es für alle Kinder und
Jugendlichen gilt und nicht für eine bestimmte Zielgruppe. Insofern würden ihn Argumente
der Vor- und Nachteile einer bilingualen Kita interessieren. Er sieht in einer bilingualen Kita
nur Vorteile, daher möchte er die Nachteile benannt haben.
Bezv. Kessling stimmt Bezv. Paolini zu, dass es hier nicht darum geht, eine Einzelmaßnahme hervorzuheben, sondern das soll für alle gelten. Die Bundesregierung hat in dieser
Hinsicht wohl etliche Maßnahmen und Schritte zum 01.01.2016 übernommen. Es ist schwierig, im Ausschuss eine übereinkommende Erklärung zu finden, die dem Integrationsausschuss vorgelegt werden kann.
BzStR Hanke vertritt die Auffassung, dass der Antrag beschlossen werden kann und das
Bezirksamt dann eine Vorlage fertigt. Eine bilinguale Kita kann nicht angeordnet werden,
sondern es wächst aus der Gesellschaft und der Einrichtung heraus.
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Bezv. Schneider zieht den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zurück. Die Nachteile einer
bilingualen Kita sieht sie persönlich, nicht bei allen, aber bei manchen. Das muss jedoch
jeder für sich entscheiden und seine Vorteile oder Nachteile einer bilingualen Kita finden.
Von daher ist es nicht zielführend, hier Ansichten über Nachteile vorzustellen. Hierzu
müssen sich Eltern grundsätzlich informieren, so wie sie sich auch bei allen anderen Kitas
informieren.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses empfehlen dem Integrationsausschuss bei
3 Stimmenthaltungen (1 Bezv. SPD, 2 Bgd.), den Antrag in der vorliegenden Fassung
anzunehmen.
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