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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
14.10.15, 06:45
Aktualisiert
27.01.18, 22:28

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag TOP-Nr.: SPD-Fraktion Wuttig/Dr.Murach Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 1406/4 Beratungsfolge: Datum Gremium 15.10.2015 10.11.2015 12.11.2015 08.12.2015 21.01.2016 BVV Um WiOV Um BVV BVV-050/4 Um-035/4 WiOV-059/4 Um-036/4 BVV-053/4 überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Maßnahme zum Schutz der Wohnbevölkerung der Leibnizstraße vor Verkehrslärm gemäß § 45 der StVO Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Januar 2016 beschlossen: Das Bezirksamt wird gebeten, angesichts der extremen gesundheitsgefährdenden Überschreitungen, die sich aus den strategischen Karten des Lärm- und Luftreinhalteplans im Internet bei der Lärm- und Luftbelastung in der Leibnizstraße (Lärm > 60 dB(A) und NO2 > 40 µg/m3) ergeben, sich dafür einzusetzen, dass bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein straßenverkehrsrechtliches Prüfverfahren zur Anordnung von Tempo 30 (nachts) im Abschnitt zwischen der Kantstraße und der Mommsenstraße eingeleitet wird. Die Ergebnisse der Einzelfallprüfung sind der BVV mitzuteilen. Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über den Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 7. März 2016 mit: „Mit Schreiben vom 1. Februar 2016 bitten Sie mich aufgrund eines Ersuchens der BVV um Prüfung straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen nach § 45 StVO in der Leibnizstraße. Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hatte Sie ersucht, sich aufgrund der Darstellung in den strategischen Karten der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung für eine 1406/4 Ausdruck vom: 26.04.2016 Seite: 1 Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Leibnizstraße einzusetzen. Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans Berlin 2013-2018 bzw. des Luftreinhalteplans Berlin 2011-2017 durch die Umweltabteilung meines Hauses war auch Ihr Bezirksamt in die Planung aller Maßnahmen einbezogen. Falls Sie für die Leibnizstraße bei Beteiligung an der Planaufstellung konkrete Maßnahmen vorgeschlagen haben, bin ich gerne bereit, dies durch die Abteilung IX nachvollziehen zu lassen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Tempo 30-Konzeption auf der Grundlage der Evaluierung der bisherigen Maßnahmen sowie der Empfehlungen des Lärmaktionsplans und des Luftreinhalteplans werden derzeit auf der Basis der Pegelhöhe und der Lärmbetroffenheit sowie Daten zur Luftreinhaltung und zum Unfallgeschehen an den betreffenden Abschnitten des Hauptverkehrsstraßennetzes weitere Straßen - so auch die Leibnizstraße - untersucht. Sofern sich daraus Maßnahmen für die Leibnizstraße ergeben, wird dies Ihnen zu gegebener Zeit mitgeteilt. Sofern Sie mich um unmittelbare Prüfung straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen nach § 45 StVO in der Leibnizstraße bitten, muss ich Ihnen allerdings mitteilen, dass nur unmittelbar betroffene Anwohner berechtigt sind, bei der zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO zu stellen. Ich kann Ihnen versichern, dass die VLB sich der Lärmschutzanliegen betroffener Bürger engagiert annimmt. Das Prozedere ist in diesen Fällen nicht ganz einfach (u.a. Verkehrszählung, Verkehrslärmberechnung nach RLS 90 [einer anderen Rechnungsvorschrift als für die strategischen Lärmkarten], Ermittlungen zum ÖPNV und natürlich den Verkehrs- und Straßenverhältnissen vor Ort) so dass sich Verfahren hinziehen. Der Antrag eines oder mehrerer Betroffener ist notwendig, um eine punktgenaue Prüfung und damit eine rechtssichere Ermessensausübung vornehmen zu können. Die Straßenverkehrsbehörde muss wissen, ob und wo genau und ggf. wieviel Betroffene es gibt. Lärmpegel werden gebäude- bzw. hausnummerngenau ermittelt. Es müssen ferner alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden; eventuell ist der Straßenzustand an einer Stelle der Straße besonders schlecht und lärmverursachend. In diesem Fall möchte ich Sie bitten, das Untersuchungsergebnis abzuwarten.“ Das Bezirksamt wird im zuständigen Ausschuss über die weitere Entwicklung berichten und bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Carsten Engelmann Stellv. Bezirksbürgermeister 1406/4 Marc Schulte Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 26.04.2016 Seite: 2