Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
14.10.15, 06:45
Aktualisiert
27.01.18, 22:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
SPD-Fraktion
Wuttig/Dr.Murach
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1406/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.10.2015
10.11.2015
12.11.2015
08.12.2015
21.01.2016
BVV
Um
WiOV
Um
BVV
BVV-050/4
Um-035/4
WiOV-059/4
Um-036/4
BVV-053/4
überwiesen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Maßnahme zum Schutz der Wohnbevölkerung der Leibnizstraße vor
Verkehrslärm gemäß § 45 der StVO
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Januar 2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, angesichts der extremen gesundheitsgefährdenden
Überschreitungen, die sich aus den strategischen Karten des Lärm- und
Luftreinhalteplans im Internet bei der Lärm- und Luftbelastung in der Leibnizstraße
(Lärm > 60 dB(A) und NO2 > 40 µg/m3) ergeben, sich dafür einzusetzen, dass bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein straßenverkehrsrechtliches
Prüfverfahren zur Anordnung von Tempo 30 (nachts) im Abschnitt zwischen der
Kantstraße und der Mommsenstraße eingeleitet wird. Die Ergebnisse der
Einzelfallprüfung sind der BVV mitzuteilen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über den Beschluss
unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 7. März 2016 mit:
„Mit Schreiben vom 1. Februar 2016 bitten Sie mich aufgrund eines Ersuchens der BVV
um Prüfung straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen nach § 45 StVO in der
Leibnizstraße.
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hatte Sie ersucht, sich aufgrund der Darstellung in
den strategischen Karten der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung für eine
1406/4
Ausdruck vom: 26.04.2016
Seite: 1
Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Leibnizstraße
einzusetzen.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans Berlin 2013-2018 bzw. des
Luftreinhalteplans Berlin 2011-2017 durch die Umweltabteilung meines Hauses war
auch Ihr Bezirksamt in die Planung aller Maßnahmen einbezogen. Falls Sie für die
Leibnizstraße bei Beteiligung an der Planaufstellung konkrete Maßnahmen
vorgeschlagen haben, bin ich gerne bereit, dies durch die Abteilung IX nachvollziehen
zu lassen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Tempo 30-Konzeption auf der Grundlage der
Evaluierung der bisherigen Maßnahmen sowie der Empfehlungen des
Lärmaktionsplans und des Luftreinhalteplans werden derzeit auf der Basis der
Pegelhöhe und der Lärmbetroffenheit sowie Daten zur Luftreinhaltung und zum
Unfallgeschehen an den betreffenden Abschnitten des Hauptverkehrsstraßennetzes
weitere Straßen - so auch die Leibnizstraße - untersucht. Sofern sich daraus
Maßnahmen für die Leibnizstraße ergeben, wird dies Ihnen zu gegebener Zeit
mitgeteilt.
Sofern Sie mich um unmittelbare Prüfung straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen
nach § 45 StVO in der Leibnizstraße bitten, muss ich Ihnen allerdings mitteilen, dass
nur unmittelbar betroffene Anwohner berechtigt sind, bei der zuständigen
Verkehrslenkung Berlin (VLB) Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit
straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm
nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO zu stellen.
Ich kann Ihnen versichern, dass die VLB sich der Lärmschutzanliegen betroffener
Bürger engagiert annimmt. Das Prozedere ist in diesen Fällen nicht ganz einfach (u.a.
Verkehrszählung, Verkehrslärmberechnung nach RLS 90 [einer anderen
Rechnungsvorschrift als für die strategischen Lärmkarten], Ermittlungen zum ÖPNV und
natürlich den Verkehrs- und Straßenverhältnissen vor Ort) so dass sich Verfahren
hinziehen. Der Antrag eines oder mehrerer Betroffener ist notwendig, um eine
punktgenaue Prüfung und damit eine rechtssichere Ermessensausübung vornehmen zu
können. Die Straßenverkehrsbehörde muss wissen, ob und wo genau und ggf. wieviel
Betroffene es gibt. Lärmpegel werden gebäude- bzw. hausnummerngenau ermittelt. Es
müssen ferner alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden; eventuell ist der
Straßenzustand an einer Stelle der Straße besonders schlecht und lärmverursachend.
In diesem Fall möchte ich Sie bitten, das Untersuchungsergebnis abzuwarten.“
Das Bezirksamt wird im zuständigen Ausschuss über die weitere Entwicklung berichten
und bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Carsten Engelmann
Stellv. Bezirksbürgermeister
1406/4
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 26.04.2016
Seite: 2