Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
14.10.15, 06:45
Aktualisiert
27.01.18, 22:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
SPD-Fraktion
TOP-Nr.:
Wuttig/Dr.Murach
Antrag
DS-Nr: 1406/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
BVV
Maßnahme zum Schutz der Wohnbevölkerung der Leibnizstraße vor
Verkehrslärm gemäß § 45 der StVO
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, angesichts der extremen gesundheitsgefährdenden
Überschreitungen, die sich aus den strategischen Karten des Lärm- und
Luftreinhalteplans im Internet bei der Lärm- und Luftbelastung in der Leibnizstraße
(Lärm > 70 dB(A) und NO2 > 40 µg/m3) ergeben, sich dafür einzusetzen, dass bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein straßenverkehrsrechtliches
Prüfverfahren zur Anordnung von Tempo 30 (nachts) im Abschnitt zwischen der
Kantstraße und der Mommsenstraße eingeleitet wird. Die Ergebnisse der
Einzelfallprüfung sind der BVV mitzuteilen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.
Begründung:
Die Leibnizstraße erfüllt alle rechtlichen Kriterien entsprechend der im
Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) vom Senat beschlossenen Maßnahme
„Weiterentwicklung der Tempo-30-Konzeption“:
1. Die Lärmbelastung überschreitet den Grenzwert von 70 dB(A) erheblich.
2. Die Belastung durch Stickoxide (NO2) ist erheblich höher als 40 µg/m3.
3. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet und nicht um ein Mischgebiet.
4. Die Straße hat im StEP Netz nur die Kategorie III, so dass sie sogar nach den
strengen, aber nicht rechtsverbindlichen Leitlinien der Obersten
Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung von Tempo 30 nachts sehr geeignet ist.
5. Der Nachtnetzstabilität und die Nachtknotenkonzeption der BVG wird nicht
beeinträchtigt.
«VONAME»
Ausdruck vom: 26.04.2016
Seite: 1