Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
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139 kB
Erstellt
14.10.15, 06:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
TOP-Nr.:
Einwohnerfragestunde
DS-Nr: 1167/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.03.2015
BVV
BVV-043/4
beantwortet
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Norbert Machachej
Grünfläche Franz-Cornelsen-Weg
Im Juli 1961 hat die Deutsche Immobilien Investierungs AG (Eigentümerin) mit dem
Land Berlin (Berechtigter) einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, in welchem die
Eigentümerin der Grünfläche am späteren Franz-Cornelsen-Weg diese zur Nutzung als
öffentliche Grünfläche zur Verfügung stellt und welcher vorsieht, dass der Berechtigte
diese später als öffentliche Grünanlage gestaltet. Der Inhalt dieses Vertrages ging auch
in die Begründung der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes IX-67
vom 5. Mai 1965 ein.
1. Gilt dieser Vertrag noch oder wurde er inzwischen geändert oder aufgehoben?
Falls Letzteres zutrifft, wann und durch welchen Vorgang?
2. Wann, auf wessen Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage wurden die
Schilder aufgestellt, durch welche die Grünfläche am Franz-Cornelsenweg als
geschützte Grünanlage nach dem Gesetz von 1997 ausgewiesen wurde?
3. Auf wessen Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese
Schilder im Herbst letzten Jahres entfernt?
4. Wann wurden vor 1997 erstmals Schilder an der Grünfläche am späteren FranzCornelsen-Weg aufgestellt, welche sie als Grünanlage auswiesen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Machachej,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Machachej teile ich Folgendes mit:
1167/4
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 1
Im Juli 1961 hat die Deutsche Immobilien Investierungs AG (Eigentümerin) mit dem
Land Berlin (Berechtigter) einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, in welchem die
Eigentümerin der Grünfläche am späteren Franz-Cornelsen-Weg diese zur Nutzung als
öffentliche Grünfläche zur Verfügung stellt und welcher vorsieht, dass der Berechtigte
diese später als öffentliche Grünanlage gestaltet. Der Inhalt dieses Vertrages ging auch
in die Begründung der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes IX-67
vom 5. Mai 1965 ein.
1. Gilt dieser Vertrag noch oder wurde er inzwischen geändert oder aufgehoben?
Falls Letzteres zutrifft, wann und durch welchen Vorgang?
Ja.
2. Wann, auf wessen Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage wurden die
Schilder aufgestellt, durch welche die Grünfläche am Franz-Cornelsenweg als
geschützte Grünanlage nach dem Gesetz von 1997 ausgewiesen wurde?
3. Auf wessen Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese
Schilder im Herbst letzten Jahres entfernt?
4. Wann wurden vor 1997 erstmals Schilder an der Grünfläche am späteren FranzCornelsen-Weg aufgestellt, welche sie als Grünanlage auswiesen?
Mit den Schildern sollten Nutzerinnen und Nutzer für den sorgsamen Umgang der
Fläche sensibilisiert werden.
Das Grünanlagenschild wurde im letzten Jahr entfernt, nachdem deutlich wurde, dass
die Schilder ohne Rechtsgrundlage aufgestellt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
2. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Bibliotheken
(schriftliche Beantwortung)
1. Reduzierung des Bestandes und Ausleihzahlen
Die folgende Tabelle ist dem Tätigkeitsbericht der Bibliotheken für 2011 entnommen
und zeigt die Entwicklung von 2003 bis 2011 (in % zu 2003):
Bestand
Ausleihen
2003 354.438 100% 1.336.999 100%
2004 346.296 98%
1.450.545 108%
2005 329.341 93%
1.317.544 99%
2006 319.048 90%
1.442.637 108%
2007 304.977 86%
1.471.872 110%
2008 296.220 84%
1.450.299 108%
2009 290.723 82%
1.388.901 104%
2010 278.052 78%
1.458.936 109%
2011 286.926 81%
1.490.245 111%
1167/4
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 2
Bei genauerem Hinschauen erkennt man, dass in den Jahren 2004, 2006 und 2008
(Jahre ohne bauliche Maßnahmen) die Ausleihe jeweils bei 108% stagnierte, während
der Bestand von Jahr zu Jahr erheblich weiter reduziert wurde. Außerdem erkennt man,
dass von 2010 auf 2011 der Bestand wuchs und gleichzeitig auch die Ausleihe:
Wieso behaupten Sie an gleicher Stelle trotzdem, dass „durch die Reduzierung des
Bestandes im Rahmen der Umsetzung des Leitbildes eine Erhöhung der Ausleihzahlen
erreicht werden (konnte)“?
2. Jahresberichte ab 2012
Auf der Webseite des Bezirksamtes sind nur die Jahresberichte der Bibliothek bis 2011
veröffentlicht. Da eine Anfrage beim Bibliotheksamt ergebnislos blieb, weil Sie Ihren
Mitarbeitern Schweigepflicht auferlegt und sich die Beantwortung der Anfrage
vorbehalten haben, ohne dies aber zu tun, frage ich erneut:
Wo sind die vollständigen Berichte ab 2012 im Netz zu finden (genauer Link)?
3. Fortschreibung der Tabelle aus 1.
Wie lauten die Zahlen für Bestand und Ausleihen (mit 2003 als Bezugsjahr!) für 2012,
2013 und 2014?
4. Beseitigung von Kunstbänden (1)
In der Bücherei an der Brandenburgischen Straße sind in letzter Zeit mehr als die Hälfte
der kostspieligen Kunstbände entfernt worden, darunter auch ein Teil der Untergruppe
Fotografie:
Wie groß war der Bestand im Bereich Kunst und seinem Unterbereich Fotografie jeweils
in den Jahren 2003 bis 2015?
5. Beseitigung von Kunstbänden (2)
Welchen Grund gab es für diesen enormen Kahlschlag im Bereich Kunst?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Reduzierung des Bestandes und Ausleihzahlen
Die folgende Tabelle ist dem Tätigkeitsbericht der Bibliotheken für 2011
entnommen und zeigt die Entwicklung von 2003 bis 2011 (in % zu 2003):
Bestand
2003 354.438 100%
2004 346.296 98%
2005 329.341 93%
2006 319.048 90%
2007 304.977 86%
1167/4
Ausleihen
1.336.999 100%
1.450.545 108%
1.317.544 99%
1.442.637 108%
1.471.872 110%
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 3
2008 296.220 84%
2009 290.723 82%
2010 278.052 78%
2011 286.926 81%
1.450.299
1.388.901
1.458.936
1.490.245
108%
104%
109%
111%
Bei genauerem Hinschauen erkennt man, dass in den Jahren 2004, 2006 und 2008
(Jahre ohne bauliche Maßnahmen) die Ausleihe jeweils bei 108% stagnierte,
während der Bestand von Jahr zu Jahr erheblich weiter reduziert wurde.
Außerdem erkennt man, dass von 2010 auf 2011 der Bestand wuchs und
gleichzeitig auch die Ausleihe:
Wieso behaupten Sie an gleicher Stelle trotzdem, dass „durch die Reduzierung
des Bestandes im Rahmen der Umsetzung des Leitbildes eine Erhöhung der
Ausleihzahlen erreicht werden (konnte)“?
Der von meinem Vorgänger Herrn Gröhler, Bezirksstadtrat a. D., erarbeitete
Tätigkeitsbericht 2011 macht deutlich: die Beschäftigten der Bibliothek haben bei der
Aussonderung von Medien das Gebrauchsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer so gut
berücksichtigt, dass trotz sinkender Bestandsanzahl die Ausleihzahlen angestiegen
sind. Dies ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass die geübte Makulaturpraxis dem
Nachfrageverhalten der Nutzerinnen und Nutzer ausreichend Rechnung trägt.
2. Jahresberichte ab 2012
Auf der Webseite des Bezirksamtes sind nur die Jahresberichte der Bibliothek bis
2011 veröffentlicht. Da eine Anfrage beim Bibliotheksamt ergebnislos blieb, weil
Sie Ihren Mitarbeitern Schweigepflicht auferlegt und sich die Beantwortung der
Anfrage vorbehalten haben, ohne dies aber zu tun, frage ich erneut:
Wo sind die vollständigen Berichte ab 2012 im Netz zu finden (genauer Link)?
Der Tätigkeitsbericht für die Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau
und Immobilien wurde letztmalig im Jahr 2011 angefertigt, der Fachbereich Bibliotheken
ist nur ein Teil des Berichts. Das Bezirksamt hat sich mit der
Bezirksverordnetenversammlung darüber verständigt, dass von weiteren Berichten von
allen Abteilungen abgesehen wird, da der zeitliche Aufwand zur Erarbeitung den Nutzen
der Tätigkeitsberichte übersteigt und angesichts des Personalrückgangs in allen
Abteilungen unnötige Kapazitäten binden würde, die sinnvoller im
Dienstleistungsbereich für die Bürgerinnen und Bürger einzusetzen sind.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass das Auskunftsrecht für die Öffentlichkeit
gemäß § 38 Bezirksverwaltungsgesetz ausschließlich bei den politisch Verantwortlichen
liegt.
3. Fortschreibung der Tabelle aus 1.
Wie lauten die Zahlen für Bestand und Ausleihen (mit 2003 als Bezugsjahr!) für
2012, 2013 und 2014?
Jahr
Bestand
Ausleihzahlen
2012
257.466
1.512.860
1167/4
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 4
2013
255.808
1.549.570
2014
Umbau
251.883
1.406.314 (Schließung Heinrich-Schulz-Bibliothek wg.
vom 1. Juli – 28. August 2014)
4. Beseitigung von Kunstbänden (1)
In der Bücherei an der Brandenburgischen Straße sind in letzter Zeit mehr als die
Hälfte der kostspieligen Kunstbände entfernt worden, darunter auch ein Teil der
Untergruppe Fotografie:
Wie groß war der Bestand im Bereich Kunst und seinem Unterbereich Fotografie
jeweils in den Jahren 2003 bis 2015?
5. Beseitigung von Kunstbänden (2)
Welchen Grund gab es für diesen enormen Kahlschlag im Bereich Kunst?
zu 4 + 5:
Wie bereits häufiger mitgeteilt, handelt es sich bei den Bezirksbibliotheken nicht um
Archive sondern um Gebrauchsbibliotheken. Für die Makulatur von Büchern gibt es
fachliche Standards, die bereits mehrmals benannt und erläutert wurden – diese gelten
für alle Bereiche des Bestandes.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
3. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Trausäle
(schriftliche Beantwortung)
1. Einziger behindertengerechter Trausaal im Bezirk
Ist es zutreffend, dass der einzige behindertengerechte Trausaal im Bezirk, der
„Intarsiensaal“ im Rathaus Charlottenburg, der bis 2014 (?) Trauungen vorbehalten war,
von Ihnen – im Rahmen der „Raumoptimierung“ wegen Schließung des Rathauses
Wilmersdorf – als Trausaal aufgehoben und zum Sitzungssaal umfunktioniert wurde?
2. Behindertengerechte standesamtliche Trauungen
Ist es zutreffend, dass dieser Saal seitdem Behinderten dennoch weiterhin zur
Verfügung steht, und zwar unproblematisch nach Absprache mit den anderen Nutzern?
3. Schoelerschlößchen als Ersatz
Ist es zutreffend, dass Sie im Schoelerschlößchen einen behindertengerechten
Trausaal schaffen wollen, indem Sie an der Rückseite des Gebäudes einen kleinen Lift
einbauen lassen?
1167/4
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 5
4. Verkehr
In Ihrem Konzept, das Sie der Klassenlotterie vorgelegt haben, um Fördergelder zu
erhalten, ist dieser Trausaal enthalten. Daher müssen Sie auch einen Plan haben, wie
Sie den mit Trauungen verbundenen Fahrzeugverkehr in dieser schmalen Nebenstraße
zu organisieren beabsichtigen (also bitte keinen Verweis auf Ausschusssitzungen oder
„Klärungsprozess dauert noch an“):
Wie sieht Ihr diesbezüglicher Plan aus?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Einziger behindertengerechter Trausaal im Bezirk
Ist es zutreffend, dass der einzige behindertengerechte Trausaal im Bezirk, der
„Intarsiensaal“ im Rathaus Charlottenburg, der bis 2014 (?) Trauungen
vorbehalten war, von Ihnen – im Rahmen der „Raumoptimierung“ wegen
Schließung des Rathauses Wilmersdorf – als Trausaal aufgehoben und zum
Sitzungssaal umfunktioniert wurde?
Ja, jedoch war der Nutzungszeitraum als Trausaal April 2002 – August 2013.
2. Behindertengerechte standesamtliche Trauungen
Ist es zutreffend, dass dieser Saal seitdem Behinderten dennoch weiterhin zur
Verfügung steht, und zwar unproblematisch nach Absprache mit den anderen
Nutzern?
Ja. Das Standesamt mietet sich bei Bedarf den Saal an.
3. Schoelerschlößchen als Ersatz
Ist es zutreffend, dass Sie im Schoelerschlößchen einen behindertengerechten
Trausaal schaffen wollen, indem Sie an der Rückseite des Gebäudes einen
kleinen Lift einbauen lassen?
Nein. Für den dort geplanten temporären Trauort ist eine Erschließung des Gebäudes
per Aufzug nicht Voraussetzung, da der große Saal barrierefrei erreichbar ist. Allerdings
ist als barrierefreier Zugang der anderen Etagen ein Innenaufzug geplant.
4. Verkehr
In Ihrem Konzept, das Sie der Klassenlotterie vorgelegt haben, um Fördergelder
zu erhalten, ist dieser Trausaal enthalten. Daher müssen Sie auch einen Plan
haben, wie Sie den mit Trauungen verbundenen Fahrzeugverkehr in dieser
schmalen Nebenstraße zu organisieren beabsichtigen (also bitte keinen Verweis
auf Ausschusssitzungen oder „Klärungsprozess dauert noch an“):
Wie sieht Ihr diesbezüglicher Plan aus?
1167/4
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 6
Es gibt diesbezüglich zurzeit keine spezielle Planung, da die Eheleute und ihre Gäste
die An- und Abreise zur Trauung selbst entsprechend den örtlichen Gegebenheiten
organisieren müssen. Auch beim Rathaus Schmargendorf und der Villa Kogge stehen
keine gesonderten Parkplätze zur Verfügung. Im Übrigen finden in der unmittelbar
benachbarten Auenkirche ebenfalls Trauungen statt, bei denen sich die Parkplatzfrage
unproblematisch gestaltet. Eine Verkehrsplanung für die keineswegs besonders
schmale Nebenstraße ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
4. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Ökokiez 2020
(schriftliche Beantwortung)
1. „Ökokiez 2020“ und Kosten-Leistungs-Rechnung
Bisher wurden deutlich über 200.000 Eu (plus die von Ihnen nie genannten Kosten der
Arbeitsstunden im Umweltamt seit 2009) für den „Ökokiez“ ausgegeben, darunter ca.
100.000 Eu allein für ein „Klimaschutzkonzept“, dessen Undurchführbarkeit der
Klimaschutzmanager im Dezember öffentlich bestätigt hat: „Das meiste läßt sich nicht
umsetzen, da es dafür kein Geld gibt“ (http://blog.klausenerplatzkiez.de/archive/2015/03/09/oekokiez_2020_im_visier_der_kl), was bei dem wiederholt
von Haushaltssperren betroffenen Bezirk sowieso zu erwarten war:
Warum wurde hier vom Bezirksamt so wenig verantwortungsvoll mit unseren
öffentlichen Geldern umgegangen?
2. „Modellcharakter“
Als Begründung für einen „Ökokiez“ dort am Klausenerplatz, bezahlt aus unseren
öffentlichen Geldern, diente immer wieder die Behauptung, das ganze habe
„Modellcharakter“ für die restlichen 99% des Bezirks. Jedoch zeigt die Untersuchung
(siehe 1.), dass es sich bei allen gern dem „Ökokiez“ zugerechneten Leistungen in
Wirklichkeit um Aktivitäten Dritter handelt, an die man sich dort entweder anschließt
oder die man dort nachahmt; die Modelle sind also gerade nicht dort, sondern
außerhalb dieses Modellkiezes zu finden:
Welche sofortigen Folgerungen wird das Bezirksamt daraus zugunsten des restlichen
Bezirkes ziehen – zum Beispiel den Klimaschutzmanager von dort abzuziehen und
allen Bürgern des Bezirks zugute kommen zu lassen?
1. „Ökokiez 2020“ und Kosten-Leistungs-Rechnung
Bisher wurden deutlich über 200.000 Eu (plus die von Ihnen nie genannten Kosten
der Arbeitsstunden im Umweltamt seit 2009) für den „Ökokiez“ ausgegeben, darunter
ca. 100.000 Eu allein für ein „Klimaschutzkonzept“, dessen Undurchführbarkeit der
Klimaschutzmanager im Dezember öffentlich bestätigt hat: „Das meiste läßt sich
nicht umsetzen, da es dafür kein Geld gibt“ (http://blog.klausenerplatzkiez.de/archive/2015/03/09/oekokiez_2020_im_visier_ der_kl), was bei dem
wiederholt von Haushaltssperren betroffenen Bezirk sowieso zu erwarten war:
1167/4
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 7
Warum wurde hier vom Bezirksamt so wenig verantwortungsvoll mit unseren
öffentlichen Geldern umgegangen?
2. „Modellcharakter“
Als Begründung für einen „Ökokiez“ dort am Klausenerplatz, bezahlt aus unseren
öffentlichen Geldern, diente immer wieder die Behauptung, das ganze habe
„Modellcharakter“ für die restlichen 99% des Bezirks. Jedoch zeigt die Untersuchung
(siehe 1.), dass es sich bei allen gern dem „Ökokiez“ zugerechneten Leistungen in
Wirklichkeit um Aktivitäten Dritter handelt, an die man sich dort entweder anschließt
oder die man dort nachahmt; die Modelle sind also gerade nicht dort, sondern
außerhalb dieses Modellkiezes zu finden:
Welche sofortigen Folgerungen wird das Bezirksamt daraus zugunsten des
restlichen Bezirkes ziehen – zum Beispiel den Klimaschutzmanager von dort
abzuziehen und allen Bürgern des Bezirks zugute kommen zu lassen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
zur Einwohneranfrage von Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:
Zu 1.:
1.
2.
3.
4.
Die von Ihnen gestellte Frage geht (zum wiederholten Male) von unzutreffenden
Voraussetzungen aus. Das Bezirksamt weist daher die der Frage
zugrundeliegenden Behauptungen als unzutreffend zurück. Die verwendeten
Mittel sind zweckentsprechend und verantwortungsvoll eingesetzt worden.
Die von Ihnen genannten Summen sind falsch. A).Das Bezirksamt hat bisher nicht
über 200.000 € ausgegeben. B) Die genannte Summe für das Klimaschutzkonzept
ist nicht korrekt. Das Bezirksamt weist diese Annahmen daher als unzutreffend
zurück.
Die Aussage des Klimaschutzmanagers ist aus dem Zusammenhang gerissen und
verkürzt dargestellt. Er hat nicht die Undurchführbarkeit bestätigt, sondern darauf
verwiesen,
dass
zur
Umsetzung
des
Konzeptes
auch
andere
Finanzierungsquellen benötigt werden, wie bereits im Klimaschutzkonzept
dargelegt.
Das Bezirksamt hat die zur Verfügung stehenden Mittel für das
Klimaschutzkonzept gemäß den Förderrichtlinien des Projektträgers Jülichs
zweckentsprechend verwendet. Die Abnahme ist beanstandungsfrei erfolgt.
Zu 2.:
Wie bereits bei der Antwort zu 1. ausgeführt, sind die dort getroffenen Annahmen und
Behauptungen sämtlich unzutreffend. Das Bezirksamt teilt die in dieser Frage
formulierte Behauptung und Bewertung nicht.
Das Bezirksamt zieht aus unzutreffenden Vermutungen und Spekulationen daher keine
Folgerungen – zumindest nicht im Sinne der Intention dieser Einwohnerfrage –sondern
sieht keinen Anlass von der eingeschlagenen Vorgehensweise abzuweichen. Im
1167/4
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 8
Übrigen lässt die Bewilligung der Stelle des Klimaschutzmanagers einen anderen
Einsatz nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen
König
5. Einwohnerfrage
Joachim Neu
Berlin-Witzleben
(schriftliche Beantwortung)
1. Wem sind der Ortsteil Berlin-Witzleben, Witzlebenpark, S-Bahnhof Witzleben,
Witzlebenstr. und Witzlebenplatz aus der Familie gewidmet und mit welcher
Begründung?
2. Wie steht das Bezirksamt und die Fraktionen zur Mehrfachbenennung bzw.
Widmung für ein und dieselbe Person?
3. Gibt es nicht die Notwendigkeit und Möglichkeit - wie am Beispiel des
ehemaligen Rankeplatzes und der Rankestr. - hier ebenfalls eine Änderung
vorzunehmen und damit auch anderen mit Berlin verbundenen Mitgliedern "der
von Witzleben" Beachtung zu verschaffen?
4. Ist es noch zeitgemäß, sich auf eine allgemeine Familienkennung zu
beschränken, statt eine genauere Personenbezeichnung im Straßenschild
und/oder unterhalb des Schildes vorzunehmen?
5. Wie gedenkt das Bezirksamt den Bürger/innen in dem Ortsteil Berlin-Witzleben
die historischen Bezüge zu dem Adelsgeschlecht der Witzleben als
Namensgeber zu verdeutlichen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Neu,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:
1.
Wem sind der Ortsteil Berlin-Witzleben, Witzlebenpark, S-Bahnhof Witzleben,
Witzlebenstr. und Witzlebenplatz aus der Familie gewidmet und mit welcher
Begründung?
Die bezeichneten Orts- Straßen- und Platzangaben sind Karl Ernst Job
(Hiob) Wilhelm von Witzleben, * 20.7.1783 Halberstadt, † 9.7.1837 Berlin
gewidmet. Die Benennung der Straße und des Platzes erfolgte bereits am
27.08.1905. Der S-Bahnhof heißt seit 2002 „Bahnhof Berlin Messe
Nord/ICC (Witzleben)“.
2.
Wie steht das Bezirksamt und die Fraktionen zur Mehrfachbenennung bzw.
Widmung für ein und dieselbe Person?
1167/4
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 9
Grundsätzlich hat das Bezirksamt keine Probleme mit Mehrfachbenennungen wenn z.
B. die Joachimsthaler Straße in den Joachimsthaler Platz mündet und dadurch ein
räumlicher Zusammenhang besteht.
3.
Gibt es nicht die Notwendigkeit und Möglichkeit - wie am Beispiel des
ehemaligen Rankeplatzes und der Rankestr. - hier ebenfalls eine Änderung
vorzunehmen und damit auch anderen mit Berlin verbundenen Mitgliedern "der von
Witzleben" Beachtung zu verschaffen?
Eine Möglichkeit besteht, aber keine Notwendigkeit.
4.
Ist es noch zeitgemäß, sich auf eine allgemeine Familienkennung zu
beschränken, statt eine genauere Personenbezeichnung im Straßenschild und/oder
unterhalb des Schildes vorzunehmen?
Ja.
5.
Wie gedenkt das Bezirksamt den Bürger/innen in dem Ortsteil Berlin-Witzleben
die historischen Bezüge zu dem Adelsgeschlecht der Witzleben als Namensgeber zu
verdeutlichen?
Das Bezirksamt steht Anregungen zur Verdeutlichung historischer Bezüge durch z. B.
Gedenktafeln im Straßenland aufgeschlossen gegenüber.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
Die CDU-Fraktion beantwortet die Anfrage von Herrn Neu wie folgt:
"Entsprechend des Berichts des Bezirksamts liegt hier keine Doppelbenennung vor. Die
CDU-Fraktion teilt diese Auffassung und sieht mithin keinen Handlungsbedarf. Wir
betrachten diese Angelegenheit als erledigt."
Die SPD-Fraktion beantwortet die Anfrage von Herrn Neu wie folgt:
Fragen 1. und 2.:
Das Konzept "Bürgerhaushalt/Bürgerbeteiligung", wie es in der letzten Wahlperiode
erarbeitet worden war, wurde in der interfraktionellen Projektgruppe
"Bürgerhaushalt/Bürgerbeteiligung" des Haushaltsausschusses diskutiert und
ausgewertet. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass das bisherige Konzept zu
aufwendig in der Durchführung ist und in dieser Form nicht weiterverfolgt wird.
Ausgehend von diesen Diskussionen ist auf Initiative der SPD-Fraktion der Antrag
"Pilotprojekt der Bürgerbeteiligung im Mierendorff-Kiez" (Drucksache 681/4)
beschlossen worden und wird von in der AG Nord weiter vorangebracht.
Online-Beteiligungsformen werden aktuell auf Senatsebene durchgeführt, z. B. für das
Projekt "Für ein klimaneutrales Berlin".
Frage 3.
1167/4
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 10
Im Bezirk wurden in dieser Wahlperiode verschiedene Formen von
Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt und erprobt überwiegend im Baubereich, z.B.
das Charette-Verfahren Güterbahnhof Grunewald sowie die Durchführung von
Einwohnerversammlungen zu verschiedenen Bauvorhaben im Bezirk.
Das Instrument der Einwohnerversammlung wurde auch mit der Aufstellung des
bezirklichen Haushaltes angewandt.
Die SPD-Fraktion wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass Instrumente der
Bürgerbeteiligung weiterentwickelt werden.
Constanze Röder
SPD-Fraktion
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Haushaltspolitische Sprecherin
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet die Anfrage von Herrn Neu wie folgt:
Mehrfachbenennungen mögen zwar der Orientierung im Stadtraum nicht
dienlich sein, sofern es sich jedoch um eine Bestandssituation handelt,
an die sich die Stadtgesellschaft gewöhnt hat, sind grundsätzlich aus
Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Einwände zu erheben,
unbenommen einer möglichen Einzelfallprüfung.
Jenny Wieland
Baupolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
1167/4
Ausdruck vom: 29.04.2015
Seite: 11