Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
14.10.15, 06:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Mündliche Anfragen
Bezirksverordnete
TOP-Nr.:
Mündliche Anfragen
DS-Nr: 1168/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.03.2015
BVV
BVV-043/4
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mündliche Anfragen
1. Mündliche Anfrage
Karsten Sell
CDU-Fraktion
Verwahrlosung am Stuttgarter Platz
Ich frage das Bezirksamt:
1. Sind dem Bezirksamt Beschwerden von Bürgern bekannt, welche sich über die
Verwahrlosung am Stuttgarter Platz beschwert haben?
2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt geplant, um diesen Zustand zu
verbessern?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
2. Mündliche Anfrage
Norbert Wittke
SPD-Fraktion
Prioritäten für Menschen mit Behinderung
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt das Projekt „Spandau inklusiv 2013/14“ bekannt und ist das
Bezirksamt Willens und in der Lage ein vergleichbares Projekt für
Charlottenburg-Wilmersdorf einzuleiten?
2. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abteilungen des
Bezirksamtes in Charlottenburg-Wilmersdorf für den Umgang mit
Inklusionssituationen geschult?
1168/4
Ausdruck vom: 24.03.2015
Seite: 1
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.
3. Mündliche Anfrage
Dr. Petra Vandrey
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Flüchtlingsunterbringung
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele Flüchtlinge leben aktuell in der Unterkunft Eschenallee und wie viele
davon sind aus den Turnhallen Waldschulallee und Rudolstädter Straße dorthin
verlegt worden?
2. Was ist der aktuelle Stand hinsichtlich der beabsichtigten Schließung der
vorläufigen Flüchtlingsunterkünfte Turnhalle Waldschulallee und Turnhalle
Rudolstädter Straße?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
4. Mündliche Anfrage
Marlene Cieschinger
DIE LINKE. (fraktionslos)
Gesundheitsvorsorge für geflüchtete Menschen
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Maßnahmen hat das Gesundheitsamt bisher gegen eine Ausbreitung
von Krankheiten in den zurzeit als Notunterkunft für Geflüchtete genutzten
Sporthallen getroffen und welche weiteren plant es?
a. Wie wird in diesem Zusammenhang für zeitnahe und ausreichende
Impfungen gegen Infektionskrankheiten gesorgt?
b. Wie werden ehrenamtliche Angebote, die Menschen in den
Notunterkünften zu impfen unterstützt?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
5. Mündliche Anfrage
Christel Dittner
SPD-Fraktion
Flüchtlingsunterkunft Kaiserdamm
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie ist der Stand für den Einbau von Küchen in der Flüchtlingsunterkunft
Kaiserdamm?
2. Wie kann ggf. eine zeitnahe Bearbeitung erfolgen?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
1168/4
Ausdruck vom: 24.03.2015
Seite: 2
6. Mündliche Anfrage
Alexander Kaas Elias
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Masern
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele Masernfälle sind derzeit im Bezirk bekannt?
2. Läuft derzeit der Schulbetrieb im Bezirk ordnungsgemäß ab trotz eventuell noch
an Masern erkrankter Kinder?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Masernfälle sind derzeit im Bezirk bekannt?
Derzeit gibt es 25 gemeldete Masernfälle im Bezirk.
2. Läuft derzeit der Schulbetrieb im Bezirk ordnungsgemäß ab trotz eventuell noch an
Masern erkrankter Kinder?
Im laufenden Schulbetrieb gibt es im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf keinerlei
Einschränkungen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
7. Mündliche Anfrage
Marlene Cieschinger
DIE LINKE (fraktionslos)
2. Stadtteilzentrum im Bezirk?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie weit sind die Planungen zur Einrichtung des vorgesehenen zweiten
Stadtteilzentrums im Bezirk inzwischen gediehen?
a. Wo soll dieses wann entstehen?
b. Was geschieht in der Zwischenzeit mit den vom Senat für das neue
Stadtteilzentrum seit Anfang des Jahres zugesagten finanziellen Mitteln?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Wie weit sind die Planungen zur Einrichtung des vorgesehenen zweiten
Stadtteilzentrums im Bezirk inzwischen gediehen?
1168/4
Ausdruck vom: 24.03.2015
Seite: 3
a) Wo soll dieses wann entstehen?
Das BA hat am 10.3.2015 den Beschluss gefasst, am Standort Nehringstraße 8-10 die
Einrichtung eines Stadtteilzentrums zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang soll der, derzeit noch in Trägerschaft der Abt. SozGes
befindliche Seniorenclub Nehrigstraße 8 in die Trägerschaft von DIVAN e.V. übergeben
werden.
Die Abt. SozGes wird mit dem zukünftigen Träger DIVAN e.V. eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung abschließen.
Mit der Zusammenführung von Seniorenarbeit und interkulturellen Angeboten unter
dem Dach von DIVAN e.V. wird eine weitere Entwicklung der Angebote im Seniorenclub
Nehringstraße 8-10 in integrativer, multikultureller und generationsübergreifender
Ausprägung möglich werden.
b) Was geschieht in der Zwischenzeit mit den vom Senat für das neue
Stadtteilzentrum seit Anfang des Jahres zugesagten finanziellen Mitteln?
Für den Betrieb des Stadtteilzentrums können vom Senat 80.000 € jährlich zur
Verfügung gestellt werden.
Von einer Zurverfügungstellung der finanziellen Mittel vor der Inbetriebnahme ist nicht
auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
8. Mündliche Anfrage
Nadia Rouhani
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Schlangenbader Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Hat das BA Kenntnis von 200 in der "Schlange" leerstehenden Wohnungen und ist das
BA bereit, mit der DeGeWo über eine Vermietung zumindest eines Teils dieser
Wohnungen für auf dem Wohnungsmarkt Benachteiligte (TransferempfängerInnen und
Flüchtlinge) zu verhandeln?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Rouhani,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Fragen wie folgt:
1. Hat das BA Kenntnis von 200 in der „Schlange“ leer stehenden
Wohnungen und ist das BA bereit, mit der DeGeWo über eine
Vermietung zumindest eines Teils dieser Wohnungen für auf dem
Wohnungsmarkt
benachteiligte
(TransferempfängerInnen
und
Flüchtlinge) zu verhandeln?
Nach der Auskunft der DeGeWo verwaltet sie im gesamten Gebäudekomplex
der Schlangenbader Straße 1.539 Wohnungen.
Die genannte Zahl von 200 Leerwohnungen kann von dort nicht bestätigt
werden.
1168/4
Ausdruck vom: 24.03.2015
Seite: 4
Aktuell befinden sich 61 Wohnungen im Leerstand, das sind 4%. Davon sind 4
im frei finanzierten Bestand und 57 im sozialen Wohnungsbau.
Die o. g. Wohnungen sind im Durchschnitt seit 4,8 Monaten leer
- Leerstandsgründe sind:
… - in 45 Wohnungen sind Schadstoffe vorhanden, sie werden derzeit saniert
und stehen baldigst der Vermietung zur Verfügung.
- 5 Wohnungen weisen größere bauliche Mängel z.B. Wasserschäden auf.
Hier läuft Ursachenforschung und Mängelbeseitigung.
- 11 Wohnungen sind vermietungsfähig. (3 Wohnungen sind reserviert und
für 6 Wohnungen sind bereits Mietverträge in der Zukunft abgeschlossen)
Wohnungen, die bezugsfertig sind, werden von der DeGeWo unverzüglich
belegt. In diesem Sinne gibt es in der Schlange keinen Leerstand.
Bei der Unterbringung von Menschen, die Leistungen des Jobcenters oder des
Sozialamtes beziehen oder bei der Unterbringung von Flüchtlingen sind die
einschlägigen Regelungen der Wohnaufwendungenverordnung zu beachten. Ob
eine Miete vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen wird, richtet sich vor
allem nach der Anzahl der Personen, die in eine Wohnung einziehen. Hier sind
aus meiner Sicht keine separaten Verhandlungen mit der DeGeWo erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
9. Mündliche Anfrage
Susan Drews
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hundeauslaufgebiet
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Auswirkungen wird die Verkleinerung des Hundeauslaufgebiets in ZehlendorfSteglitz (Schlachtensee und Krumme Lanke) auf den Bereich des Hundeauslaufgebiets
Grunewaldsee haben?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Drews,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Frage ist verständlich und sie bewegt auch mich sowie sicherlich die Förster, die ja
Eigentümer und Bewirtschafter der Waldflächen rund um den Grunewaldsee sind. Der
Grunewaldsee und die Umgebung sind schon jetzt aufgrund der sehr starken Nutzung
in einem bedauerlichen Zustand. Vor einigen Jahren musste die Badestelle
Grunewaldsee (am Bullenwinkel) geschlossen und der See bei der EU wegen der
erheblichen gesundheitsgefährdenden Belastungen offiziell als Badegewässer
abgemeldet werden. Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in
Auftrag gegebene Erholungskonzeption für den Grunewald beschreibt die
Landschaftsschäden, die aufgrund der Übernutzung in der sensiblen Kultur(Jagdschloss Grunewald) und Naturlandschaft (zum Teil Naturschutzgebiet) auftreten.
1168/4
Ausdruck vom: 24.03.2015
Seite: 5
Über die Auswirkungen lassen sich jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine
gesicherten Aussagen treffen. Die Regelungen sollen zum 15.05. in Kraft treten und es
wird u. a. auf die Akzeptanz der Regelungen bei den Hundehalterinnen und –haltern
ankommen sowie auf die Überwachung der Regeleinhaltung. Dass wir in Berlin mit dem
Vollzug von Regelungen generell ein Problem haben ist bekannt und das wird sicher ein
„Dreh- und Angelpunkt“ für den Erfolg des dortigen Konzeptes sein.
Möglich ist auch, dass die Regelungen des geplanten Hundegesetzes, das der Senat
auf den Weg bringen will, Auswirkungen auf die Ortswahl bzw. das Verhalten von
Hundehalterinnen und –haltern haben wird. Ein anderer wichtiger Punkt ist die
„Ortstreue“ der Hundehalterinnen und -halter. Die wird bei der lokalen Bevölkerung
deutlich größer sein als bei gewerblichen Ausführdiensten, die eher ausweichen können
(weil in der Regel motorisiert mit Kleinbussen o. ä. unterwegs).
Es stellt sich auch die (methodische) Frage, woran die Auswirkungen gemessen bzw.
wie diese festgestellt werden. Zählungen bzw. genauere Erfassungen der Anzahl von
Nutzerinnen und Nutzern gibt es unseres Wissens nicht. Seit der Abmeldung als
Badegewässer finden auch keine sonst üblichen regelmäßigen Beprobungen der
Gewässerqualität statt.
Daher sollten wir erstmal die Entwicklung im Frühjahr abwarten und dann gemeinsam
(am besten im Umweltausschuss) überlegen, ob die Entwicklung Handlungsbedarf
unsererseits auslöst. Bis dahin haben wir evtl. auch eine Rückmeldung der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die wir ja in dem Zusammenhang
mit dem BVV-Beschluss 0983/4 (Hundeauslaufgebiete in Brandenburg) angeschrieben
haben. Eine derartige Entwicklung würde für den Grunewaldsee sicherlich eine
Entlastung mit sich bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen
Bezirksstadträtin
1168/4
Ausdruck vom: 24.03.2015
Seite: 6