Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
schriftliche Beantwortung.pdf
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113 kB
Erstellt
14.10.15, 06:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
TOP-Nr.:
CDU-Fraktion
Klose
Große Anfrage
DS-Nr: 1196/4
Schriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.03.2015
23.04.2015
BVV
BVV
BVV
BVV-043/4
BVV-044/4
vertagt
Wenn Personal zur Chef-Sache wird?!
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Welchen Stellenwert hat die Beschleunigung von Stellenbesetzungen für die
Arbeit des sog. Personalmanagements (PM) im Bereich des vom
Bezirksbürgermeister verantworteten Ressorts Personal und Finanzen und
welche konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung von Einstellungsverfahren
sind geplant bzw. umgesetzt?
2. Wie arbeiten das PM, die Personalwirtschaft bei der SE Finanzen und die SE
Personal zusammen, um das Einstellungsverfahren zu beschleunigen?
3. Welche der unter eins genannten Maßnahmen sind welcher der drei genannten
Dienststellen zuzuordnen?
4. In wie vielen konkreten Einzelfällen wurden mit Hilfe des PM aus sog.
„Unterbringungsfällen“ wieder regulär eingesetzte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter? (finanzierte Stellen, Amts angemessene Beschäftigung)
5. Wie beurteilt das Bezirksamt die Entscheidung des Senators für Finanzen, dass
für die Bezirke zukünftig mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll,
gleichzeitig aber die Forderungen der Bezirke aus dem Rat der Bürgermeister
durch die Finanzverwaltung wieder in Frage gestellt werden und welche Schritte
unternimmt das Bezirksamt dahin gehend?
«VONAME»
Ausdruck vom: 01.07.2015
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Sehr geehrte Frau Stückler,
die o. g. Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt.
1.
Welchen Stellenwert hat die Beschleunigung von Stellenbesetzungen für
die Arbeit des sog. Personalmanagements (PM) im Bereich des vom
Bezirksbürgermeister verantworteten Ressorts Personal und Finanzen und
welche
konkreten
Maßnahmen
zur
Beschleunigung
von
Einstellungsverfahren sind geplant bzw. umgesetzt?
Einleitend wird zunächst hervorgehoben, dass die fachlich äußerst sinnvolle Zuordnung
der Serviceeinheiten Personal und Finanzen zu einer Abteilung, die vom
Bezirksbürgermeister damit zugleich als Leiter der Dienststelle verantwortet wird, erst
seit dieser Legislaturperiode gegeben ist. Es ist im Gegensatz zu anderen Bezirken, die
insoweit zentral organisiert sind, hiesige langjährige Praxis, dass jedes Bezirksamtsmitglied eine auf seine/ihre Abteilung bezogene weitestgehend eigenständige
Personal- und Haushaltsverantwortung hat. Beispielhaft sei dies am VZÄ-Abbau
verdeutlicht: Entsprechend des vom Bezirksamtskollegium beschlossenen prozentualen
Anteils je Abteilung entscheidet sodann das jeweils verantwortliche Bezirksamtsmitglied
eigenständig, ob ggf. strukturelle Maßnahmen erforderlich sind und/oder welche Stellen
wegfallen werden. Insbesondere in den Klausurtagungen (KT) des Bezirks-amtes
erfolgt dazu regelmäßig eine gegenseitige Information und ein kollegialer Austausch.
Vor diesem Hintergrund ist die in der Fragestellung enthaltene Prämisse „Chefsache“
unzutreffend.
Obwohl die Bezirksverwaltung über 2.000 Beschäftigte hat, ergab eine zeitnah erfolgte
Bestandsaufnahme zu Beginn dieser Legislaturperiode, dass es im wichtigen Bereich
Personalmanagement/Personalentwicklung
nicht
die
erforderlichen
zentralen
Organisationstrukturen gab. Nach vom Bezirksbürgermeister angestoßener über
einjähriger intensiver Diskussion im Bezirksamtskollegium im Hinblick auf eine
umfassend zentrale Organisation (große Lösung) konnte im Oktober 2013 lediglich
Einvernehmen zur schrittweisen Einrichtung eines bezirklichen Personalmanagements
(PM) unter Beibehaltung dezentraler Verantwortlichkeiten hergestellt werden (kleine
Lösung). Danach wurden, neben bereits in der Abteilung Personal und Finanzen
vorhandenen Stellen von jeder Abteilung eine weitere Stelle eingebracht. Das
Aufgabenspektrum umfasst u.a. die Betreuung der Überhangkräfte und
„Unterbringungsfälle“, das Wissensmanagement, die Personalentwicklung, das
betriebliche Eingliederungsmanagement und das Gesundheitsmanagement.
Das Bezirksamt hat sich die Beschleunigung von Stellenbesetzungsverfahren zum Ziel
gesetzt. Dies zu erreichen, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, die nur dann zu dem
allseits gewünschten Erfolg führen wird, wenn jeweils zentrale und dezentrale
Zuständigkeiten klar definiert sind und Einvernehmen besteht, welche „Stellschrauben“
tatsächlich bestehen und wie diese zu nutzen sind. In Anerkennung dieser Tatsache hat
das Bezirksamt mit dem KT-Beschluss Nr. 3 vom 24.11.2014 die SE Pers mit der
Erarbeitung einer Vorlage unter Einbeziehung der dezentralen Büroleitungen
beauftragt, den zeitlichen Ist-Ablauf darzustellen und ggf. Beschleunigungspotentiale
aufzuzeigen. Dies ist mit der Vorlage zur Kenntnisnahme Nr. 7 für die BA-Sitzung am
13.01.2015 erfolgt. Das Bezirksamt hat daraufhin die Zielsetzung formuliert, dass ein
vorläufiger
Soll-Zeitrahmen
mit
entsprechend
klaren
Verantwortlichkeiten
(zentral/dezentral) zu definieren ist, der dann innerhalb eines in der Zukunft liegenden
«VONAME»
Ausdruck vom: 01.07.2015
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Zeitraums evaluiert werden wird. Bis Ende April wird die Analyse des
Steuerungsdienstes zur tatsächlichen durchschnittlichen Verfahrensdauer der im Jahr
2014 abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren vorliegen. Auf dieser Grundlage
und unter Einbeziehung von Beschleunigungsvorschlägen aus den Abteilungen wird der
Steuerungsdienst einen Vorschlag zur Beschleunigung vorlegen. Das Bezirksamt wird
nach entsprechender Beratung voraussichtlich im Mai/Juni einen vorläufigen SollZeitrahmen bestimmen.
An der Schnittstelle zu den Beschäftigtengremien, die ein wichtiger Teil im
Gesamtablauf sind, wurden bereits Gespräche mit einzelnen Akteur/innen zum Thema
„Parallelbeteiligungen“ geführt.
Für das PM gilt, dass es im ersten Schritt nach seiner Einführung die bezirkliche
Überhangsbetreuung und das sog. Unterbringungsfall-Management intensiviert hat und
dabei das Hauptaugenmerk auf der Feststellung der tatsächlichen Ausgangslage des
Bezirks und der nah am Individuum orientierten (Einzel-) Betreuung lag (vgl. auch
Antwort zu 4.). In diesem Zusammenhang ist das PM auch im Vorfeld eines
Ausschreibungsprozesses eingebunden. Es überprüft die Möglichkeiten einer
Vermittlung, begleitet mögliche Kandidatinnen und Kandidaten in der Erprobung oder
erklärt beim „Nichtvorhandensein“ oder bei „Nichteignung“ von Beschäftigten dieses
Personenkreises
die
entsprechend
erforderliche
Ausnahme
von
der
Übernahmeverpflichtung nach § 47 LHO bzw. eine Fehlanzeige.
2.
Wie arbeiten das PM, die Personalwirtschaft bei der SE Finanzen und die
SE Personal zusammen, um das Einstellungsverfahren zu beschleunigen?
Die genannten zentralen Organisationseinheiten arbeiten sehr eng zusammen und
haben im Zusammenhang mit der Aufgabenzuordnung der sog. Überhangprüfung
intensiv die Arbeitszusammenhänge analysiert und in ein handhabbares Verfahren
münden lassen. In deren Zusammenwirken wird das von der Senatsverwaltung für
Finanzen vorgeschriebene Verfahren der sog. „Stellenfreimeldung“ abgewickelt, was
die Überprüfung des internen und externen Überhangs vorsieht. In der SE Finanzen
wird der Ausschreibungstext auf Basis eines Abteilungsentwurfs bearbeitet und für eine
etwaige Veröffentlichung vorbereitet. Soll es zu einer Veröffentlichung kommen, wird
der Ausschreibungstext zuvor zur Beteiligung der Beschäftigtengremien an die SE Pers
übergeben. Nach erfolgter Beteiligung der Gremien wird die Ausschreibung im
Amtsblatt, bei berlin.de und bei bund.de, im Mitteilungsblatt sowie im Intra- und Internet
des Bezirks durch die SE Fin veranlasst. Ferner erhält auch das Arbeitsamt eine
entsprechende Ausschreibungsmitteilung.
Die Bearbeitung im Rahmen einer Ausschreibung setzt sich für die Serviceeinheiten mit
der Prüfung des Auswahlvermerks und der darauf basierenden Maßnahmeanträge fort.
Ist die Auswahl in den zu Grunde gelegten Kriterien stimmig mit der Ausschreibung,
wird die Auswahldokumentation mit den personenbezogenen Einzelmaßnahmen zur
mitbestimmenden Beteiligung der Beschäftigtengremien erneut an die SE Pers
übergeben. Nach dessen Rücklauf werden von der SE Finanzen die Absagen
verschickt und die Frist im Rahmen des Konkurrentenschutzes überwacht und nach
deren Ablauf (bei nicht erfolgter Klage) an die SE Pers zur Umsetzung der tatsächlichen
Einstellung überreicht.
3.
Welche der unter eins genannten Maßnahmen sind in welcher der drei
genannten Dienststellen zuzuordnen?
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Ausdruck vom: 01.07.2015
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Hierzu wird auf die Beantwortung zu 1. verwiesen.
4. In wie vielen konkreten Einzelfällen wurden mit Hilfe des PM aus sog.
„Unterbringungsfällen“ wieder regulär eingesetzte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter? (finanzierte Stellen, Amts angemessene Beschäftigung)?
Zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme des PM im Februar 2014 wurde von einer
Gesamtzahl
an
Einzelfällen
von
140
Überhangkräften
und
anderen
Unterbringungsfällen ausgegangen. Bis zum März 2015 traten 10 weitere Einzelfälle
hinzu. Für diese 150 Fälle lässt sich folgendes feststellen und zusammenfassen:
75 Fälle abgeschlossen (inkl. sechs „wieder regulär eingesetzter“ Dienstkräfte, im
Übrigen Fälle von Arbeitsaufnahmen am bisherigen Arbeitsplatz nach Genesung,
Rücknahme Umsetzungswunsch der Dienstkraft, Datenbereinigung)
24 Fälle Renteneintritt/Pensionierung/Eintritt in ATZ-Freistellung bevorstehend bzw.
erfolgt
8 Fälle sind im formalen Abschlussverfahren
5 lfd. Fälle im Erprobungseinsatz mit Abschlussoption bei Bewährung
1 lfd. Fall im Stabilisierungs-/Qualifizierungseinsatz
10 lfd. Fälle erneute amtsärztliche Untersuchung beantragt/steht bevor
27 lfd. Fälle, bei denen PM auf dauerhafte Unterbringung auf leidensgerechtes,
(amtsangemessenes bzw. der Eingruppierung entsprechendes) und finanziertes
Arbeitsgebiet hinwirkt (Dienstkräfte sind nicht freigestellt, sondern in
Übergangseinsätzen).
Darüber hinaus hat das PM 9 Unterbringungsfälle anderer Behörden in finanzierte
Arbeitsgebiete innerhalb der Bezirksverwaltung bzw. zum KITA Eigenbetrieb vermittelt.
5. Wie beurteilt das Bezirksamt die Entscheidung des Senators für Finanzen,
dass für die Bezirke zukünftig mehr Personal zur Verfügung gestellt
werden soll, gleichzeitig aber die Forderungen der Bezirke aus dem Rat der
Bürgermeister durch die Finanzverwaltung wieder in Frage gestellt werden
und welche Schritte unternimmt das Bezirksamt dahin gehend?
Das Bezirksamt begrüßt jede Entscheidung, die im Ergebnis zu zusätzlichem Personal
mit entsprechender Finanzierung führt. In der Sitzung des Rates der Bürgermeister am
16.04.2015 wird der Abschlussbericht der AG „Wachsende Stadt“ behandelt. Aus
hiesiger Sicht ist ein Stellenzuwachs in 2016/2017 von rund 300 Stellen für alle Bezirke
ausdrücklich als dringend erforderlich zu begrüßen, allerdings kann dies im Hinblick auf
die Personalsituation der Bezirke insgesamt ein erster Einstieg in einen weiteren
Prozess des Personalaufwuchses sein.
Das Bezirksamt wird im zuständigen Haushalts- und Personalausschuss wie bisher
fortlaufend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
Bezirksbürgermeister
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