Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
14.10.15, 06:48
Aktualisiert
27.01.18, 22:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
SPD/CDU/Grüne
Wuttig/Hansen/Klose/Dr.Vandrey/Waple
r
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1184/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.03.2015
17.04.2015
23.04.2015
BVV
Soz
BVV
BVV-043/4
Soz-036/4
BVV-044/4
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Medikamentenspenden in Katastrophen- und Krisengebieten
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der Ärztekammer und der Apothekerkammer
dafür einzusetzen, dass die gemäß Kooperationsvertrag mit den Krankenkassen nicht mehr
gelisteten, aber noch haltbaren Medikamente gespendet werden.
Der BVV ist bis zum 31.08.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Die Ärzte- wie auch die Apothekerkammer sind im Rahmen der beruflichen
Selbstverwaltung tätig und haben hierfür keine Zuständigkeit. Die Abgabe von
Medikamenten ist in Deutschland durch das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
(Arzneimittelgesetz - AMG) geregelt. Dort steht im § 43 sinngemäß, dass Arzneimittel
nur in Apotheken und nur mit behördlicher Erlaubnis im Wege des Versandes in den
Verkehr gebracht werden dürfen. Weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen für
Apotheken werden im Apothekengesetz geregelt.
Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben erfolgt durch die Arzneimittelbehörden
des jeweiligen Bundeslandes. Die für das Land Berlin zuständige Stelle ist die Abteilung
Pharmaziewesen und Medizinprodukte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
(LAGeSo). Dort erfolgen die Zulassung von Arzneimitteln, sowie die Erteilung von
Erlaubnissen zum Versand bzw. Weitergabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln.
Die Ansicht, nicht gebrauchte aber noch haltbare Medikamente zu sammeln und
weiterzugeben wird nicht uneingeschränkt durch die Apothekerfachwelt geteilt. Die
Vereinigung Apotheker ohne Grenzen sieht mehrere Gründe, die gegen ein solches
Medikamentenrecycling sprechen und betonen die Illegalität bereits im Umlauf
«VONAME»
Ausdruck vom: 31.07.2015
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gewesene oder abgelaufene Medikamente wieder in den Verkehr zu bringen. Vielmehr
sollte
eine
gute
Arzneimittelspendenpraxis
nach
den
Richtlinien
der
Weltgesundheitsorganisation erfolgen. Dort wird von vier grundsätzlichen Prinzipien für
eine Spende gesprochen:
Core principles for a donation
1. Maximum benefit to the recipient
(Maximaler Gewinn für den Empfänger)
2. Respect for wishes and authority of the recipient
(Respektieren der Wünsche und Vollmachten/ Befugnisse der Empfänger)
3. No double standards in quality
(Keine doppelten Standards in der Qualität)
4. Effective communication between donor and recipient
(Effektive Kommunikation zwischen Spender und Empfänger)
Hierbei ist für die Apotheker gerade das dritte Prinzip im Fokus, bei dem gefordert wird,
die gleichen Standards für Medikamentenspenden anzulegen, die auch im eigenen
Land für die Abgabe von Medikamenten Anwendung finden.
Es gibt jedoch in Hamburg ein Modell, ungebrauchte Medikamente aus Apotheken an
Bedürftige in Deutschland weiterzugeben. Dort wurde durch die zuständige
Arzneimittelbehörde einem eingetragenen Verein („die Medikamentenhilfe für
Menschen in Not“) eine entsprechende Genehmigung erteilt und somit dem Verein die
Möglichkeit gegeben, gebrauchte, ungeöffnete und nicht abgelaufene Medikamente aus
Apotheken und Pflegeheimen in Deutschland anzunehmen. Diese werden von einem
Arzt und einem Apotheker geprüft und nach Inhalt, Haltbarkeit und nach Fachgebiet
sortiert. Die Deklaration der Medikamente, die überwiegend ins Ausland gehen, erfolgt
in der jeweiligen Landessprache. Spenden von privaten Personen werden dort nicht
entgegen genommen, da die rechtliche Lage unklar ist (siehe AMG § 43). Zudem kann
hierbei nicht gewährleistet werden, ob der Inhalt der Medikamente der äußeren
Deklaration entsprechen.
Ein solches Vorgehen wäre auch im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf denkbar, wenn
sich ein(e) Apotheker/In und ein Arzt/Ärztin fände, die bereit sind, die Aufgabe der
Medikamentenprüfung und Deklaration zu übernehmen und sich hierfür die
Genehmigung beim LAGeSo einholen würden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Carsten Engelmann
Stellv. Bezirksbürgermeister
«VONAME»
Ausdruck vom: 31.07.2015
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