Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Antworten.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
14.10.15, 06:49
Aktualisiert
27.01.18, 22:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
TOP-Nr.:
Einwohnerfragestunde
DS-Nr: 1228/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.05.2015
BVV
BVV-045/4
erledigt
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Bernd Busse
Olivaer Platz
Die AG Olivaer Platz hat im Rahmen der Ausstellung „Olivaer Platz - gestern, heute,
morgen“ auf einem Drittel der Stelltafeln als einzige Interessengruppe die Gelegenheit
erhalten ihre Position zur Umgestaltung des Platzes darzustellen.
1. Auf wessen Veranlassung ist dies erfolgt und wer hat dem für den Bezirk
zugestimmt?
2. Welche Kosten sind für die Herstellung der Stelltafeln und deren Transport
zwischen den verschiedenen Ausstellungsorten entstanden und wer hat diese
getragen?
3. Mit welchem Betrag hat sich die AG Olivaer Platz an den Raumkosten der
Ausstellungsorte beteiligt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Busse,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Busse teile ich Folgendes mit:
Die AG Olivaer Platz hat im Rahmen der Ausstellung „Olivaer Platz - gestern, heute,
morgen“ auf einem Drittel der Stelltafeln als einzige Interessengruppe die Gelegenheit
erhalten ihre Position zur Umgestaltung des Platzes darzustellen.
Die Ausstellung „Olivaer Platz - gestern, heute, morgen“ wurde zum Start des Projekts
„Neugestaltung Olivaer Platzes“ im Jahr 2010 initiiert. Die Ausstellung bestand aus
insgesamt 23 Tafeln. Ein Teil der Tafeln beschäftigte sich mit der Geschichte des
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 1
Olivaer Platzes. Ein zweiter Teil beschäftigte sich mit dem namensgebenden Oliwa,
einem heutigen Ortsteil Danzigs und wurde vom Nationalmuseum Gdansk erarbeitet.
Die Annahme, dass die AG Olivaer Platz ein Drittel der Ausstellung beanspruchte, trifft
nicht zu. Auf lediglich einer Tafel präsentierte die AG Olivaer Platz ihre Ziele und
weiteren Schritte zur Neugestaltung des Olivaer Platzes. Zum damaligen Zeitpunkt gab
es keine weiteren Interessengruppen am Olivaer Platz.
1. Auf wessen Veranlassung ist dies erfolgt und wer hat dem für den Bezirk
zugestimmt?
Die Koordination Aktives Zentrum City West wurde von der AG Olivaer Platz
angesprochen, um einen inhaltlichen Beitrag zu leisten. Dem Vorgehen wurde durch
den damals zuständigen Bezirksstadtrat für Wirtschaft grundsätzlich zugestimmt.
2. Welche Kosten sind für die Herstellung der Stelltafeln und deren Transport
zwischen den verschiedenen Ausstellungsorten entstanden und wer hat diese
getragen?
Für die Herstellung der Ausstellung sind Kosten für Layout und Druck entstanden. Für
den Transport wurde ein Mietwagen genutzt. Für die Umsetzung wurde ein
Planungsbüro beauftragt. Die Ausstellung wurde aus Mitteln des Programms „Aktives
Zentren“ finanziert.
3. Mit welchem Betrag hat sich die AG Olivaer Platz an den Raumkosten der
Ausstellungsorte beteiligt?
Die Ausstellung wurde im Heimatmuseum Charlottenburg, im Amerika Haus
(ehemaliger Sitz der Koordination Aktives Zentrum City West / Regionalmanagement
City West) und in der Musik-Bibliothek an der Bundesallee gezeigt. An allen drei Orten
sind keine Raumkosten entstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
2. Einwohnerfrage
Stefan Knobloch
Inventarisierung des Kunstbesitzes
1. Warum werden bereits erfasste Werke (teilweise schon 1925, 1928, 1961) und
auch in diversen Ausstellungen gezeigte (u.a.: mehrfache Rathausaustellungen,
Leningrad – heute St. Petersburg, Zürich u.a.), schon einmal – 2005 als neu und
unbekannt wiederentdeckt und bearbeitet (Ergebnis Katalog SammlerStücke)
erneut zu Neuentdeckungen erklärt?
2. Wie viele Werke des Kunstbesitzes Charlottenburg sind seit 2005 (siehe auch
Kulturamtsbericht 2006) tatsächlich unter Beachtung der vorliegenden
Bestandsverzeichnisse und gedruckten Kataloge von 1925, 1928 und 1961
erfasst worden?
3. Wie viele der in der BZ (08.05. 2015) angegebenen 300 Charlottenburger Werke
sind bisher gar nicht inventarisiert worden?
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 2
4. Kommen die bisher nicht inventarisierten Charlottenburger Kunstwerke lt. BZ
(08.05. 2015) zu den vom Amt immer wieder angeführten ca. 400 – 440
Charlottenburger Werken dazu?
5. Warum wird Charlottenburger und Wilmersdorfer Kunstbesitz (z.B. Erbe, Noack)
unkommentiert und als Bestand einer Charlottenburger Kunstsammlung an die
Presse weitergegeben?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.
3. Einwohnerfrage
Rainer Wittek
Schoeler-Schlösschen
1. Es wurden bereits Architekten und Ingenieure mit der Bauantragsplanung eines
vom Bezirk geleiteten Sozialzentrums mit Kulturbeiprogramm beauftragt. Bei der
“Ideenwerkstatt” am 4.5.15 sprach Stefan Evers (MdA) von einem
unverbindlichen und austauschbaren Konzept, dem von Frau König nicht
widersprochen wurde. Für ein unverbindliches Konzept haben die vorliegende
Bauplanung und der Raumplan jedoch bereits eine sehr detaillierte Planungstiefe
und Festlegungen.
Wie viel Planungskosten von unseren Steuergeldern haben Sie bisher
ausgegeben und warum?
2. Wie hoch sind die geplanten jährlichen Betriebs- und Programmkosten des
vorliegenden Nutzungskonzeptes, die der Bezirk übernimmt?
3. Wer leitet die Sozialeinrichtung, wer entscheidet über Programm und
Raumnutzung?
4. Frau König, sind Sie bereit, die verbindlichen Nutzungszusagen an Heimatverein,
GPGV(Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund), Sozialträger des Cafes und
Wilmersdorfer Seniorenstiftung rückgängig zu machen, um so den Weg frei zu
machen für ein selbstverwaltetes Soziokulturelles Zentrum?
5. Wie lautet der gesamte Inhalt des Antrags an die Lottostiftung und kann der
Antrag mit allen Anlagen hier zur Verfügung gestellt werden?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.
Frage an die Fraktion von B90/Grüne zum Schoeler-Schlösschen
Ein Gründungsthema der Grünen war die Ablehnung einer Kulturpolitik, die zu mehr als
95% der Kulturhaushalte die parteinahe Hochkultur finanzierte und nur von einer
kleinen Minderheit genutzt wurde. Die Forderung nach mehr finanzieller Förderung,
insbesondere selbstverwalteter Soziokultureller Zentren, war jahrelang Grundlage
Grüner Kulturpolitik. Warum ducken Sie sich jetzt bei unserem Anliegen weg und setzen
sich nicht engagiert für ein selbstverwaltetes Soziokulturelles Zentrum SchoelerSchlösschen in Wilmersdorf ein?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau Dr. Zitha Pöthe.
4. Einwohnerfrage
«VONAME»
Ernst Jacoby
Albrecht-Achilles-Straße
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 3
Ich bin Eigentümer der Whg. 15 in der Albrecht-Achilles-Str. 60. Meine Miteigentümer in
den Häusern Albrecht-Achilles-Str. 59, 59a, 60, 60a und ich sind interessiert am Erhalt
der derzeitigen Bebauung (Tiefgarage) und Bepflanzung der gegenüberliegenden
Grundstücke Albrecht-Achilles-Str. 3 und 4.
1. Wer ist der Eigentümer der Grundstücke Albrecht-Achilles-Str. 3 und 4?
2. Hat es in den letzten Jahren einen Besitzerwechsel gegeben?
3. Hat es eine Bauvoranfrage für diese Grundstücke gegeben oder sind dem Bezirk
Planungsabsichten diesbezüglich bekannt?
4. Stehen die inneren Bauteile der Mendelssohnplanung der Schaubühne unter
Denkmalschutz und wirkt sich dieser auf die o.a. Grundstücke aus?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Jacoby,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Jacoby teile ich Folgendes mit:
Ich bin Eigentümer der Whg. 15 in der Albrecht-Achilles-Str. 60. Meine Miteigentümer in
den Häusern Albrecht-Achilles-Str. 59, 59a, 60, 60a und ich sind interessiert am Erhalt
der derzeitigen Bebauung (Tiefgarage) und Bepflanzung der gegenüberliegenden
Grundstücke Albrecht-Achilles-Str. 3 und 4.
1. Wer ist der Eigentümer der Grundstücke Albrecht-Achilles-Str. 3 und 4?
und
2. Hat es in den letzten Jahren einen Besitzerwechsel gegeben?
Im Rahmen der Beantwortung einer Einwohnerfrage können keine Katasterauskünfte
gegeben werden.
3. Hat es eine Bauvoranfrage für diese Grundstücke gegeben oder sind dem Bezirk
Planungsabsichten diesbezüglich bekannt?
Für das Grundstück wurde 2013 eine Genehmigungsfreistellung für den Neubau eines
Mehrfamilienhauses erteilt.
4. Stehen die inneren Bauteile der Mendelssohnplanung der Schaubühne unter
Denkmalschutz und wirkt sich dieser auf die o.a. Grundstücke aus?
Bei dem sogenannten WOGA-Komplex am Kurfürstendamm 153, 154-155 B und 156
handelt es sich um einen Denkmalbereich, bei dem auch die inneren Strukturen, also
beispielsweise die Grundrisse und die wandfeste Ausstattung, unter Denkmalschutz
stehen. Diese sind für eine Bebauung des Grundstücks Albrecht-Achilles-Straße 3 und
4 zunächst nicht relevant, es wäre jedoch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht zu
prüfen, ob bei einer Bebauung eine wesentliche Beeinträchtigung der das Denkmal
unmittelbar prägenden Umgebung zu erwarten wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 4
5. Einwohnerfrage
Amei von Hülsen-Poensgen
Deutsch als Fremdsprache
In Charlottenburg-Wilmersdorf leben viele geflüchtete Menschen - nicht nur
Flüchtlingsheimen, sondern auch in Wohnungen.
Bis zur Berechtigung an Integrationskursen teilzunehmen, vergeht oft lange Zeit,
deshalb unterrichten in vielen Initiativen Ehrenamtliche Deutsch. Das Angebot kann
aber bei weitem nicht den Bedarf decken. In der Eschenallee z.B. bieten Ehrenamtliche
bereits 12 Kurse an, dennoch gibt es nur in der Unterkunft alleine eine Warteliste von
mehr als 60 Menschen.
1. Wie viele Kurse für Deutsch als Fremdsprache werden an der VHS
Charlottenburg zurzeit angeboten?
2. Wann beginnen die nächsten Kurse mit freien Plätzen?
3. Wird der Bezirk das Angebot an derartigen Kursen nach den Sommerferien
aufstocken?
4. Falls nein, wie plant der Bezirk dem dringlichen und weiter ansteigenden Bedarf
an Deutschkursen zu begegnen, der für die Integration der neu in den Bezirk
kommenden geflüchteten Menschen essentiell ist?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
In Charlottenburg-Wilmersdorf leben viele geflüchtete Menschen - nicht nur
Flüchtlingsheimen, sondern auch in Wohnungen.
Bis zur Berechtigung an Integrationskursen teilzunehmen, vergeht oft lange Zeit,
deshalb unterrichten in vielen Initiativen Ehrenamtliche Deutsch. Das Angebot
kann aber bei weitem nicht den Bedarf decken. In der Eschenallee z.B. bieten
Ehrenamtliche bereits 12 Kurse an, dennoch gibt es nur in der Unterkunft alleine
eine Warteliste von mehr als 60 Menschen.
1. Wie viele Kurse für Deutsch als Fremdsprache werden an der VHS
Charlottenburg zurzeit angeboten?
Im Frühjahrssemester 2015 bietet die VHS City West insgesamt 250 DaF-(Deutsch als
Fremdsprache) bzw. DaZ-(Deutsch als Zweitsprache) Kurse an. Diese beinhalten auch
Flüchtlingskurse
und
Vorbereitungen
auf
Sprachprüfungen
und
sowie
Orientierungskurse für die Einbürgerung. Insgesamt bietet die VHS City West derzeitig
11 Flüchtlingskurse (2 sind bereits abgeschlossen) an und liegt damit beim Angebot an
Flüchtlingskursen vom Umfang her auf Platz 1 im Berlinweiten Vergleich der
Volkshochschulen. Zusätzlich wurde für Flüchtlingskurse eine neue separate
Sprechstunde eingerichtet.
2. Wann beginnen die nächsten Kurse mit freien Plätzen?
Im Sommerprogramm werden 17 weitere DaF-/DaZ-Kurse starten sowie 2 weitere
Flüchtlingskurse ab Ende Mai. Die Anmeldung dazu läuft bereits und es sind nur noch
wenige freie Plätze vorhanden.
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 5
3. Wird der Bezirk das Angebot an derartigen Kursen nach den Sommerferien
aufstocken?
Die 12 Berliner Volkshochschulen haben zusätzliche zweckgebundene Mittel von der
Senatsverwaltung für Arbeit und Integration zur auftragsweisen Bewirtschaftung
erhalten, um damit Flüchtlingskurse durchzuführen. Diese Mittel reichen allerdings nicht
aus, den den derzeitigen als auch den zu erwarteten Bedarf an Flüchtlingskursen zu
finanzieren. Es liegt bisher leider keine Entscheidung der Senatsverwaltung vor, die
Mittel entsprechend dem Bedarf auskömmlich aufzustocken.
Die VHS City West hat 200% des Antragsvolumens aus 2014 für das Jahr 2015
beantragt, jedoch werden diese Mittel bereits voraussichtlich bis Sommer 2015
verbraucht sein. Bedauerlicher Weise sind KEINE personellen Ressourcen zusätzlich
zur Umsetzung, Planung der Kurse und sensiblen Beratung der Zielgruppen in der VHS
verfügbar, so dass bereits jetzt die derzeitige Realisierung von zusätzlichen
Flüchtlingskursen die Mitarbeiter/innen unverhältnismäßig stark belastet und dauerhaft
nicht aufrechterhalten werden kann. Eine Aufrechterhaltung oder gar Erweiterung des
Angebotes wäre ohne zusätzliches Personal ausgeschlossen.
Jedoch schließt die VHS City West am 26.05.15 eine neue freiwillige Kooperation mit
der Evangelischen Familienbildung des Bezirks ab, um dezentral in mehr als 7
Gemeinden im Bezirk Flüchtlings-Sprachkurse gemeinsam durchführen zu können.
4. Falls nein, wie plant der Bezirk dem dringlichen und weiter ansteigenden
Bedarf an Deutschkursen zu begegnen, der für die Integration der neu in
den Bezirk kommenden geflüchteten Menschen essentiell ist?
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird sich auf den geeigneten politischen
Kommunikationswegen weiterhin für eine ausreichende Finanzierung von
Flüchtlingskursen gegenüber dem Senat sowie der notwendigen Personalressourcen
auf Bezirksebene einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
6. Einwohnerfrage
Monika Trieselmann
Straßenumbau Olivaer Platz
Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Aktive Zentren".
Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Maßnahme Neugestaltung Olivaer Platz.
Für diese Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 2,5 Mio € als Gesamtvolumen zur
Verfügung.
1. Wie viel dieser Mittel wurden bereits für den Straßenumbau des südlichen
Straßenbereichs zwischen Konstanzer und Württenbergische Str. verwendet?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Trieselmann,
zu der Einwohneranfrage der Frau Trieselmann teile ich Folgendes mit:
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 6
Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Aktive Zentren".
Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Maßnahme Neugestaltung Olivaer Platz. Für
diese Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 2,5 Mio € als Gesamtvolumen zur
Verfügung.
Wie viel dieser Mittel wurden bereits für den Straßenumbau des südlichen
Straßenbereichs zwischen Konstanzer und Württenbergische Str. verwendet?
Eine Schlussrechnung liegt noch nicht vor, die Gesamtkosten liegen geschätzt bei etwa
350.000 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
7. Einwohnerfrage
Brigitte Bruch
Bauvorhaben Seesener Straße 40-47
Die umliegenden Straßen der Baustelle Seesener Straße 40-47 weisen inzwischen
massive Schäden auf.
1. Wurde vor Baubeginn gutachterlich geprüft, ob die Straßen für den zu
erwartenden Verkehr durch die Baustellenschwertransporte überhaupt ausgelegt
sind?
Im Zuge des Stadtgesprächs mit Frau Lompscher, am 26.02.15, sagte Herr Baustadtrat
Schulte, dass das erheblich schnellere Befreiungsverfahren beim Bauvorhaben
Seesener Straße 40-47 angewandt wurde, weil dann seitens des Investors
Zugeständnisse gemacht werden, die er in einem normalen B-Plan Verfahren nicht
macht.
2. Welche Zugeständnisse waren dem Bezirk denn so wichtig, dass er sich zu
diesem Verfahren entschlossen hat?
3. Und welche Zugeständnisse wurden in der o. g. Angelegenheit dann vom
Investor auch tatsächlich gemacht?
4. Wie definiert sich eine Ausnahmegenehmigung nach Paragrapf 10
Landesimmissionsgesetz?
5. Fallen Ausnahmegenehmigungen für nächtliche Bauarbeiten die nach Paragraph
10 Landesimmissionsgesetz für die Baustelle Seesener Straße 40-47
am 18.3.15 für die Zeit von 22-6 Uhr,
am 25.3.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
am 31.3.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
am 14.4.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
am 23.4.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
am 06.5.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
erteilt wurden per Definition noch unter den Begriff Ausnahme und sind
gesetzlich gedeckt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Bruch,
zu der Einwohneranfrage der Frau Bruch teile ich Folgendes mit:
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 7
Die umliegenden Straßen der Baustelle Seesener Straße 40-47 weisen inzwischen
massive Schäden auf.
1. Wurde vor Baubeginn gutachterlich geprüft, ob die Straßen für den zu erwartenden
Verkehr durch die Baustellenschwertransporte überhaupt ausgelegt sind?
Eine derartige Prüfung erfolgt grundsätzlich nicht, da alle Straßen für alle Arten von im
Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen ausgelegt sind. Vor Beginn der Arbeiten
wird jedoch ein sogenanntes Pflasterprotokoll erstellt, mit dem dann der
Straßenzustand nach Beendigung der Bauarbeiten abgeglichen und die Beseitigung
eventueller Schäden dem Bauherren auferlegt wird.
Im Zuge des Stadtgesprächs mit Frau Lompscher, am 26.02.15, sagte Herr Baustadtrat
Schulte, dass das erheblich schnellere Befreiungsverfahren beim Bauvorhaben
Seesener Straße 40-47 angewandt wurde, weil dann seitens des Investors
Zugeständnisse gemacht werden, die er in einem normalen B-Plan Verfahren nicht
macht.
2. Welche Zugeständnisse waren dem Bezirk denn so wichtig, dass er sich zu diesem
Verfahren entschlossen hat?
3. Und welche Zugeständnisse wurden in der o. g. Angelegenheit dann vom Investor
auch tatsächlich gemacht?
Bei der genannten Veranstaltung habe ich grundsätzliche Ausführungen zum Thema
Bebauungsplanverfahren und Befreiung gemacht. Sie bezogen sich nicht speziell auf
das Bauvorhaben Seesener Straße 40-47.
4. Wie
definiert
sich
eine
Ausnahmegenehmigung
nach
Paragraf
10
Landesimmissionsgesetz?
und
5. Fallen Ausnahmegenehmigungen für nächtliche Bauarbeiten die nach Paragraph 10
Landesimmissionsgesetz
für
die
Baustelle
Seesener
Straße
40-47
am
18.3.15
für
die
Zeit
von
22-6
Uhr,
am
25.3.15
für
die
Zeit
von
22-6
Uhr
am
31.3.15
für
die
Zeit
von
22-6
Uhr
am
14.4.15
für
die
Zeit
von
22-6
Uhr
am
23.4.15
für
die
Zeit
von
22-6
Uhr
am
06.5.15
für
die
Zeit
von
22-6
Uhr
erteilt wurden per Definition noch unter den Begriff Ausnahme und sind gesetzlich
gedeckt?
Die für diese Ausnahmegenehmigungen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt teilte dazu auf Anfrage mit, dass gemäß § 10 Abs. 1
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) von dem Verbot des § 3 LIMmSchG für
bestimmte Betätigungen Ausnahmen widerruflich zugelassen werden können, wenn die
Störung unbedeutend sei oder das Vorhaben Vorrang vor den Ruheschutzinteressen
Dritter habe. Die Inanspruchnahme der Schutzzeiten wäre hier technisch erforderlich,
weil die Glättung der Betonoberflächen kontinuierlich vorzunehmen sei und das
Abbindeverhalten des Betons stark von den jeweils herrschenden Temperaturen
abhänge und somit nicht vorher bestimmbar wäre. Auflagengemäß sind nur ein
Nachteinsatz pro Woche möglich, obwohl seitens des Antragstellers zunächst eine
dichtere Frequenz verlangt wurde.
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 8
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
8. Einwohnerfrage
Stefan Knobloch
Umgang mit Bürgern durch Frau König
1. Warum wurde die durch Frau König im Januar öffentlich zugesagte
Gesprächsbereitschaft bis zum heutigen Tag terminlich noch nicht untersetzt?
2. Warum erfolgte bis heute keinerlei Reaktion, weder in schriftlicher noch in
mündlicher Form, auf die angesprochenen Fragestellungen?
3. Mit welcher Berechtigung werden in der Öffentlichkeit Aussagen als neueste
wissenschaftliche Erkenntnisse verkauft, obwohl ich bereits 2012 den FB Kultur /
Kunst von diesen Sachverhalten (u.a. Auftragsarbeiten Kallmorgen – siehe:
Grötzinger Notizen) in Kenntnis gesetzt habe?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.
9. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Schoelerschlößchen-„Ideenwerkstatt“ des Bezirksamtes
am 04.05.2015
(Schriftliche Beantwortung)
1. Transparenz (1)
Auf dieser Veranstaltung betonten Sie: „Ich bin für Transparenz!“:
1. Warum schmieden Sie dann seit zwei Jahren für das Schoelerschlößchen Pläne
unter Ausschluß der Öffentlichkeit/Anwohner?
2. Transparenz (2)
Auf Ihrer „Ideenwerkstatt“ fragten Sie die Bürger nach ihren Ideen - über die Sie doch
seit November 2014 wissen, dass sie von Ihren sehr verschieden sind - und stellten am
Schluss fest: „Es gibt hier viele Ideen – wunderschön, aber mit öffentlichen [Lotto]Mitteln sind sie nicht finanzierbar.“:
2. Warum führen Sie dann eine „Ideenwerkstatt" durch, wenn die Ideen der Bürger
Ihrer Meinung nach gar nicht bezahlbar sind?
3. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (1)
Den ausgehängten baureifen Plänen konnte man Raum für Raum die geplante Nutzung
entnehmen; die Pläne sind bereits vom 28.11.2013. 14 Monate danach, im Januar
2015, hatten Sie jedoch auf die Einwohnerfrage „Wie ist die augenblickliche detaillierte
Planung - Raum für Raum - für jedes der drei Geschosse?“ geantwortet: „Eine
detaillierte Raumplanung kann erst erfolgen, wenn die Zuwendung genehmigt wurde.“:
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 9
3. Bitte erfüllen Sie Ihre Antwort aus dem Januar im Sinne Ihrer
Transparenzoffensive mit Leben, indem Sie Ihre augenblickliche Planung Raum
für Raum hier schriftlich offenlegen samt den bisherigen Planungskosten.
4. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (2)
Falls die Lottostiftung die von Ihnen beantragten Zuwendungen genehmigen würde:
4. Würden Sie dann eine völlig neue Nutzungs- und Umbauplanung entsprechend den Ideen der Bürger/Anwohner - in Auftrag geben und zu
welchen Kosten?
5. (Vor)absprachen mit „Akteuren“
Auf dieser Veranstaltung waren auch zwei Herren vom GPGV (GerontopsychiatrischGeriatrischer Verbund) anwesend, die in ihren Beiträgen deutlich machten, dass der
GPGV fester Bestandteil Ihres Konzeptes ist (44 qm Nutzfläche zur ausschließlichen
Nutzung) und sich nicht wieder daraus verdrängen lassen will. Daher im Sinne Ihres
Strebens nach Transparenz die Frage:
5. Welche (Vor)absprachen haben Sie mit dem GPGV und anderen „Akteuren“
getroffen?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Transparenz (1)
Auf dieser Veranstaltung betonten Sie: „Ich bin für Transparenz!“:
6. Warum schmieden Sie dann seit zwei Jahren für das Schoelerschlößchen
Pläne unter Ausschluß der Öffentlichkeit/Anwohner
Das Bezirksamt weist die mit der Fragestellung implizierte Behauptung energisch
zurück. Seit meinem Amtsantritt habe ich sowohl in den öffentlich tagenden zuständigen
Fachausschüssen wie auch in der BVV regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand
berichtet und inzwischen auch zwei öffentliche Informationsveranstaltungen für
interessierte Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Von „Ausschluss der Öffentlichkeit“
kann also keine Rede sein.
2. Transparenz (2)
Auf Ihrer „Ideenwerkstatt“ fragten Sie die Bürger nach ihren Ideen - über die Sie
doch seit November 2014 wissen, dass sie von Ihren sehr verschieden sind - und
stellten am Schluss fest: „Es gibt hier viele Ideen – wunderschön, aber mit
öffentlichen [Lotto-]Mitteln sind sie nicht finanzierbar.“:
7. Warum führen Sie dann eine „Ideenwerkstatt" durch, wenn die Ideen der
Bürger Ihrer Meinung nach gar nicht bezahlbar sind?
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 10
Zunächst einmal sei angemerkt, dass die geplante Ideenwerkstatt – auch Dank Ihres
Einsatzes – leider nicht zustande kam, sondern lediglich eine weitere
Informationsveranstal
tung war. Gerne hätte ich – wie einige andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erkennbar auch – lieber konstruktiv am Nutzungskonzept gearbeitet. Dabei wäre
zweifellos deutlich geworden, dass entgegen Ihrer Behauptung die Ideen des
Bezirksamtes und die Wünsche der Bürger/innen gar nicht so verschieden sind,
sondern sich im Wesentlichen gut miteinander vereinbaren lassen.
Tatsache ist aber auch, dass ein möglichst schönes großes Cafe sowie die Nutzung der
Räume für private Feierlichkeiten, das Ganze angereichert mit einem Kulturprogramm
nun einmal keine Nutzungen sind, für die öffentliche Mittel zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang ist auch meine zitierte Aussage gefallen und zu bewerten.
3. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (1)
Den ausgehängten baureifen Plänen konnte man Raum für Raum die geplante
Nutzung entnehmen; die Pläne sind bereits vom 28.11.2013. 14 Monate danach,
im Januar 2015, hatten Sie jedoch auf die Einwohnerfrage „Wie ist die
augenblickliche detaillierte Planung - Raum für Raum - für jedes der drei
Geschosse?“ geantwortet: „Eine detaillierte Raumplanung kann erst erfolgen,
wenn die Zuwendung genehmigt wurde.“:
8. Bitte erfüllen Sie Ihre Antwort aus dem Januar im Sinne Ihrer
Transparenzoffensive mit Leben, indem Sie Ihre augenblickliche Planung
Raum für Raum hier schriftlich offenlegen samt den bisherigen
Planungskosten.
Die Pläne haben im Wesentlichen ausschließlich den Cafe-Bereich dezidiert benannt,
ansonsten waren zunächst nur allgemeine Bezeichnungen wie“ Multifunktionsraum“
oder „Kabinett“ eingetragen. Erst für die zweite Informationsveranstaltung Anfang Mai
habe ich – um die Fragen der November-Veranstaltung dazu aufzugreifen – ein
mögliches Raumkonzept mit Nutzungszuweisung für das gesamte Gebäude erstellt.
Damit wollte ich verdeutlichen, wie die verschiedenen Nutzungen nebeneinander
möglich sein könnten. Dabei hat es sich jedoch nur um einen Vorschlag, nicht um ein
abschließendes Raumkonzept gehandelt, dazu bedarf es entsprechender Absprachen
mit den jeweiligen Nutzern, die aber zurzeit ja noch gar nicht feststehen können.
4. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (2)
Falls die Lottostiftung die von Ihnen beantragten Zuwendungen genehmigen
würde:
9. Würden Sie dann eine völlig neue Nutzungs- und Umbauplanung entsprechend den Ideen der Bürger/Anwohner - in Auftrag geben und zu
welchen Kosten?
Nein. Die Bewilligung von Mitteln beruht auf dem eingereichten Grobkonzept, dass
allerdings m. E. genügend Spielräume aufweist, um innerhalb des Konzeptes den
Wünschen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen zu können.
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 11
5. (Vor)absprachen mit „Akteuren“
Auf dieser Veranstaltung waren auch zwei Herren vom GPGV
(Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund) anwesend, die in ihren Beiträgen
deutlich machten, dass der GPGV fester Bestandteil Ihres Konzeptes ist (44 qm
Nutzfläche zur ausschließlichen Nutzung) und sich nicht wieder daraus
verdrängen lassen will. Daher im Sinne Ihres Strebens nach Transparenz die
Frage:
10. Welche (Vor)absprachen haben Sie mit dem GPGV und anderen „Akteuren“
getroffen?
Zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes war es unabdingbar nötig, Vorgespräche über
Nutzungsmöglichkeiten inhaltlicher und räumlicher Art zu führen. Es hat im Vorfeld aber
keinerlei verbindliche Absprachen geben können, da weder fest steht, ob und ggf. wann
eine Realisierung der Überlegungen erfolgen kann – dies ist vom Entscheid der
Lottomittel-Stiftung abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2015
Seite: 12